Die Weimer Media Group GmbH hat am 25.11.2025 einen berichtigten Jahresabschluss zum 31.12.2022 im Unternehmensregister veröffentlicht und darin die überhöhten Bilanzwerte bei Gewinn, Eigenkapital und Forderungsbestand aus der Veröffentlichung vom 13.06.2024 nach unten korrigiert. Damit ist der Inhalt des Achgut-Artikels Wolfram Weimer – jetzt auch noch Bilanzfälschung? vom 20.11.2025 bestätigt, in dem der Vorwurf der möglichen Bilanzfälschung im Sinne des § 331 I Nr. 1 HGB erstmals thematisiert worden ist. Das Fragezeichen muss allerdings bleiben. Denn die Frage einer etwaigen Strafbarkeit von Wolfram Weimer und/oder seiner Ehefrau als Geschäftsführer der Weimer Media Group hängt insbesondere auch davon ab, ob sie vorsätzlich gehandelt haben. Insofern gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
Beitragsbild: Martin Rulsch, CC BY-SA 4.0, Link
Klein, aber interessant ist auch die Position B II: 150 € weniger in Kasse oder Bank? In keinem anderen Fall wird soviel Volksverdummung betrieben. Das Treuhandverhältnis ändert nichts am wirtschaftlichen Eigentum und kaum denkbar, dass der Kanzler, ein Volljurist dies nicht weiß. Wird auf Ausschüttungen verzichtet, so wird der Gewinn thesauriert, steuerlich bei einer Familien-GmbH ohnehin vorteilhaft und der Wert der Beteiligung wächst. Wurden fünfstellige Montblanc-Einnahmen teilweise an Politiker weitergereicht und haben die zahlenden Konzerne Betriebsausgaben und Vorsteuer abgezogen? Fragen über Fragen …
Es ist doch ein logischer Schluß, erst kriminell, dann in die Politik. Schreibt man so etwas nicht in die Bewerbungsunterlagen? Das Politikermonopoly, gehe nicht ins Gefängnis, gehe gleich in de Bundestag. Ziehe jeden Monat Zehntausend Euro ein.