Kulturstaatsminister Wolfram Weimer sieht sich derzeit weitreichenden Vorwürfen bezüglich seiner Beteiligung und früheren Geschäftsführung an der von ihm gegründeten Weimer Media Group GmbH ausgesetzt: Urheberrechtsverletzungen durch ungefragte Übernahme von Texten fremder Autoren und mögliche Täuschung von Werbekunden (siehe dazu insbesondere die Artikel des Journalisten Alexander Wallasch, zum Beispiel hier), unlautere Werbung mit Amtsträgern (siehe hier), Verkauf von Sponsoringpakten mit – laut Verlaufsbroschüre – „Einfluss auf politische Entscheidungsträger“ für den von seinem Unternehmen durchgeführten jährlichen Ludwig-Erhard-Gipfel (siehe hier), Interessenkonflikte zwischen seinem Amt und seiner Beteiligung an der Weimer GmbH (siehe hier), Falschangaben gegenüber dem Bundestag (siehe hier), ja sogar Unwahrheiten in Bezug auf seine Kindheit und Biographie (siehe hier und hier). Und als wenn das alles nicht genug wäre, kommt jetzt auch noch der Verdacht der Bilanzfälschung wegen unrichtiger Bilanzangaben hinzu.
Wie für GmbHs gesetzlich vorgeschrieben, stellten Weimer und seine Frau als Geschäftsführer der Weimer Media Group GmbH den Jahresabschluss (das ist der Oberbegriff für Bilanz, Gewinn- u. Verlustrechnung und gegebenfalls Anhang) der Gesellschaft per 31.12.2022 auf und veröffentlichten ihn im Unternehmensregister. Sieht man sich den veröffentlichten Jahresabschluss 2022 an, so werden darin durchaus ziemlich gute Zahlen bei Gewinn, Eigenkapital und Forderungsbestand ausgewiesen. Der Jahresüberschuss für 2022 soll sich demnach auf 540.506,82 € belaufen haben, das Eigenkapital auf 878.579,90 € und der Forderungsbestand auf 1.231.285,22 €.
Diese Werte sind allerdings deutlich überhöht und geben die Verhältnisse der Gesellschaft augenscheinlich unrichtig wieder. Dies ergibt sich aus dem Jahresabschluss zum 31.12.2023. Darin sind auch die Vorjahreswerte enthalten, also die Werte zum 31.12.2022. Und gemäß diesen Vorjahreswerten betrug der Gewinn für 2022 lediglich 224.355,97 €, das Eigenkapital zum 31.12.22 nur 562.429,05 € und der Forderungsbestand nur 754.892,50 €. Das bedeutet: Die Weimers haben den Jahresüberschuss für 2022 um 316.150,85 Euro (= 141 Prozent) sowie das Eigenkapital ebenfalls um 316.150,85 Euro überhöht angegeben. Die Forderungen sind sogar um 476.392,72 Euro zu hoch ausgewiesen. [Anmerkung: Da auf der anderen Seite auch Rückstellungen und Verbindlichkeiten um circa 160.000 Euro zu hoch ausgewiesen sind, spiegelt sich der überhöhte Forderungsbestand nicht vollständig im überhöhten Jahresüberschuss wider.]
Mehr Schein als Sein
Die Weimers haben also mittels unrichtiger Angaben zu Jahresüberschuss, Eigenkapital und Forderungen die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft erheblich günstiger dargestellt, als sie tatsächlich gewesen ist. Die Abweichungen sind wesentlich. Die Gründe für diese Falschbilanzierungen sind naturgemäß aus den Veröffentlichungen nicht erkennbar. Angesichts der sehr hohen Abweichungen lässt sich ein einfaches Buchhaltungs-Versehen aber wohl ausschließen. So einfach vertut man sich in der Regel nicht um mehrere hunderttausend Euro beim Jahresüberschuss.
Nach diesseitiger Ansicht besteht somit ein hinreichender Tatverdacht für die Aufnahme von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wegen Bilanzfälschung gemäß § 331 I Nr. 1 HGB. Danach macht sich insbesondere strafbar, wer als GmbH-Geschäftsführer die Verhältnisse der Gesellschaft im Jahresabschluss unrichtig wiedergibt oder verschleiert. Eine entsprechende Strafanzeige liegt der Staatsanwaltschaft München II vor. Strafmaß: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. Wolfram Weimer und seine Frau wollten sich auf Anfrage zu dem Vorwurf und seiner rechtlichen Bewertung nicht äußern.
Die Besonderheit bei dem Straftatbestand ist, dass lediglich die vorsätzliche Begehung strafbar ist, nicht die nur fahrlässige. Insofern wird abzuwarten sein, wie die Weimers die falsche Darstellung der Werte erklären können. Man wird wohl nicht ganz falsch liegen in der Annahme, dass die Staatsanwaltschaft geneigt sein dürfte, einer entsprechend formulierten Einlassung der Weimers Glauben zu schenken.
Ludwig Erhard würde „nein“ sagen zu Weimer
In jedem Falle dürfte zumindest die Bußgeldvorschrift des § 334 I 1 Nr. 1a HGB iVm § 243 I HGB einschlägig sein, die auch bei nur fahrlässiger Begehung Anwendung findet. Danach ist ein Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Das ist ersichtlich nicht der Fall, wenn der Jahresüberschuss um 141 Prozent beziehungsweise 316.150,85 € überhöht dargestellt wird. Bußgeldhöhe: bis zu 50.000 €. Ungeachtet der straf- und bußgeldrechtlichen Bewertung: Der überhöhte Gewinn- u. Eigenkapitalausweis für 2022 dürfte dem erkennbarem Bestreben Weimers sehr entgegengekommen sein, sein Renommee aufzupolieren und sein Unternehmen größer und bedeutender erscheinen zu lassen, als es tatsächlich ist.
Ein Unternehmen übrigens, das in erheblichem Umfang staatlich gefördert ist. Mehr als 100.000 € Steuergeld erhielt die Weimer Media GmbH laut EU-Beihilfetransparenzdatenbank 2021, weitere mehr als 700.000 Euro Steuergeld hat die Weimer Media GmbH seit 2022 erhalten, großenteils für den Ludwig-Erhard-Gipfel (siehe hier). Ohne solche Mittel wäre der Gewinn des thematisierten Jahres 2022 um mehr als die Hälfte niedriger gewesen. Ein Gewinn, der zu 50 Prozent bei Wolfram Weimer und zu 50 Prozent bei seiner Frau verbleibt. Typische Steuergeld-Abzocke eines staatsgeneigten Medien- und Kulturbetriebs. Ludwig Erhard, der Verfechter einer staatsfreien Marktwirtschaft, würde es sich verbitten, seinen Namen für eine derartige Veranstaltung der Weimer Media Group zu missbrauchen.
Nachtrag zu meinem Kommentar unten: Weimer will seine Anteile nicht verkaufen, wie ich zuvor irrtümlich angenommen hatte, sondern lediglich in die Hände eines Treuhänders legen.
Es bleibt die Frage: wer profitiert finanziell *letztlich* von den Aktivitäten?
„ Ludwig Erhard, der Verfechter einer staatsfreien Marktwirtschaft, würde es sich verbitten, seinen Namen für eine derartige Veranstaltung der Weimer Media Group zu missbrauchen“. Was wiederum die Frage aufwirft, ob man den Namen Ludwig Erhards einfach mal so kommerziell verwerten darf. Oder hat er dessen Erben/Verwandte angefragt?
Die neueste Schocknachricht ist, dass die Bundesregierung 50 Mrd. an Rüstungsgeldern in der Ukraine schon verbraten hat, wie jetzt in der Presse rauskam. wohin die Rüstungsgelder gehen, wurde nie hinterfragt. Weitere Milliarden zur Rettung des korrupten Selensky sind geplant, der noch nicht einmal jetzt den Anstand hat, das Sterben in der Ukraine für einen 28 Punkte Plan der USA für Frieden in diesem Konfliktgebiet zu akzeptieren und sich an den Rockzipfel seiner europäischen Seilschaften hängt. Er und seine Oligarchen können vor Gier, sich das Land zur Beute zu machen, nicht mehr aus den Augen schauen und die ÖR Medien bejubeln das. . Das ausgerechnet Patrick Graichen, ehemaliger Wirtschaftsberater von Robärt Habeck in der Ukraine bei einem dortigen Kohleunternehmen im Aufsichtsrat sitzt, die deutschen Kohlekraftwerke hat ein tschechisches Unternehmen ohne nach Krieg zu schreien aufgekauft, das deutsche Eigentum und Geld wandert laut Habeck nur in die Taschen der Anderen, was sicher nicht schön ist, aber am erbärmlichsten dem Volk gegenüber verhält sich Taschenspieler Selensky und Uschi mit ihrem Enkeltrick, die für eine Verlängerung der Krieges um 130 Milliarden bettelt, damit ja kein Frieden einkehrt. Sie opfern gewissenlos Menschen für ihre persönliche Raffgier. Viktor Orban ist der Einzige, der nach all den Strafzahlungen an die EU zu diesem fiesen Kriegsspiel nein sagt und Zahlungen für due Verlängerungen des Krieges für Oligarchen verweigert.
@ Walter J. Kovacs. Weil in diesem Forum vom „Heinz-Erhardt-Gipfel“ die Rede war. Ja, warum nicht? Beide Protagonisten – Erhard und Erhardt – sind eh längst von uns und den Weimers gegangen und können sich, über das, was mit ihrem Namen so alles läuft, sowieso nicht mehr beschweren. Und für die Ludwig-Erhard-Nummer der Weimers wäre der Heinz-Erhardt-Gipfel doch eine gelungene Fortsetzung. Denn gut möglich, dass das Ding an den Ufern des Tegernsees absäuft und man dann für seine komischen Geschäftskuriositäten eine Nachfolgegesellschaft braucht, mit ähnlich klingendem Namen. Zum Auftakt jeder Veranstaltung könnte man mit einem Heinz-Erhardt-Abend auf Video beginnen, als Einstimmung für all die seltsamen Vögel, die am nächsten Tag am Tegernsee herumgeistern und sich das Geld aus der Tasche ziehen lassen.
@jmonig Genau wie Sie es beschreiben ist es. Dazu der Kirchenmusiker Otto Depenheuer -->>„Selbstbehauptung des Rechtsstaates“. „Dort geht es im Kern darum das der Bürger ein Opfer des Staates wird. Depenheuer der Kirchenmusiker propagiert ein obrigkeitsstaatliches Verhältnis zwischen Souverän und Staatsbürgern und “Bürgeropfer„. Depenheuer fordert nicht, dass Bürger sich selbst aufopfern sollen, sondert fordert das Bürger geopfert werden“<<-- Passt zum göttlichen Buch des Weimer und zum Toleranz Paradoxon. Diese Regierung und ihre Wirtschaft kann einzig durch Vernichtung bestehender Werte nachhaltig existieren und weist jeden Bundesbürger den „Gott“ gegebend Stand in IHRER Gesellschaft und Demokratie zu. Leider kapieren weder die JU, JUSO allgemein der jüngere Nachwuchs die Inhalte nicht. Die Gehirnwäsche funktioniert dank Bertelsmann Schulbildung.
Schonmal vormerken für die Ausgestoßenen der Woche: „Leni Riefenstahl, Heinz Rühmann und Olga Tschechowa zählen zu 14 Filmgrößen, denen eine Ehrenmedaille entzogen wird. Die Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (Spio) zieht damit Konsequenzen aus einer Studie zur NS-Vergangenheit ihres Führungspersonals und der Preisträger.“
Wolfram im Schafspelz – der meist-unterschätzte Opportunist des ör-militärisch-staatsversippten ‚Wes Brot i ess dess Lied ich sing’-Almdudler-Dschurnalien-komplexes.
Keiner wäscht reiner,
weil,
Weimer wäscht sich selbst.