Kulturstaatsminister Wolfram Weimer sieht sich derzeit weitreichenden Vorwürfen bezüglich seiner Beteiligung und früheren Geschäftsführung an der von ihm gegründeten Weimer Media Group GmbH ausgesetzt: Urheberrechtsverletzungen durch ungefragte Übernahme von Texten fremder Autoren und mögliche Täuschung von Werbekunden (siehe dazu insbesondere die Artikel des Journalisten Alexander Wallasch, zum Beispiel hier), unlautere Werbung mit Amtsträgern (siehe hier), Verkauf von Sponsoringpakten mit – laut Verlaufsbroschüre – „Einfluss auf politische Entscheidungsträger“ für den von seinem Unternehmen durchgeführten jährlichen Ludwig-Erhard-Gipfel (siehe hier), Interessenkonflikte zwischen seinem Amt und seiner Beteiligung an der Weimer GmbH (siehe hier), Falschangaben gegenüber dem Bundestag (siehe hier), ja sogar Unwahrheiten in Bezug auf seine Kindheit und Biographie (siehe hier und hier). Und als wenn das alles nicht genug wäre, kommt jetzt auch noch der Verdacht der Bilanzfälschung wegen unrichtiger Bilanzangaben hinzu.
Wie für GmbHs gesetzlich vorgeschrieben, stellten Weimer und seine Frau als Geschäftsführer der Weimer Media Group GmbH den Jahresabschluss (das ist der Oberbegriff für Bilanz, Gewinn- u. Verlustrechnung und gegebenfalls Anhang) der Gesellschaft per 31.12.2022 auf und veröffentlichten ihn im Unternehmensregister. Sieht man sich den veröffentlichten Jahresabschluss 2022 an, so werden darin durchaus ziemlich gute Zahlen bei Gewinn, Eigenkapital und Forderungsbestand ausgewiesen. Der Jahresüberschuss für 2022 soll sich demnach auf 540.506,82 € belaufen haben, das Eigenkapital auf 878.579,90 € und der Forderungsbestand auf 1.231.285,22 €.
Diese Werte sind allerdings deutlich überhöht und geben die Verhältnisse der Gesellschaft augenscheinlich unrichtig wieder. Dies ergibt sich aus dem Jahresabschluss zum 31.12.2023. Darin sind auch die Vorjahreswerte enthalten, also die Werte zum 31.12.2022. Und gemäß diesen Vorjahreswerten betrug der Gewinn für 2022 lediglich 224.355,97 €, das Eigenkapital zum 31.12.22 nur 562.429,05 € und der Forderungsbestand nur 754.892,50 €. Das bedeutet: Die Weimers haben den Jahresüberschuss für 2022 um 316.150,85 Euro (= 141 Prozent) sowie das Eigenkapital ebenfalls um 316.150,85 Euro überhöht angegeben. Die Forderungen sind sogar um 476.392,72 Euro zu hoch ausgewiesen. [Anmerkung: Da auf der anderen Seite auch Rückstellungen und Verbindlichkeiten um circa 160.000 Euro zu hoch ausgewiesen sind, spiegelt sich der überhöhte Forderungsbestand nicht vollständig im überhöhten Jahresüberschuss wider.]
Mehr Schein als Sein
Die Weimers haben also mittels unrichtiger Angaben zu Jahresüberschuss, Eigenkapital und Forderungen die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft erheblich günstiger dargestellt, als sie tatsächlich gewesen ist. Die Abweichungen sind wesentlich. Die Gründe für diese Falschbilanzierungen sind naturgemäß aus den Veröffentlichungen nicht erkennbar. Angesichts der sehr hohen Abweichungen lässt sich ein einfaches Buchhaltungs-Versehen aber wohl ausschließen. So einfach vertut man sich in der Regel nicht um mehrere hunderttausend Euro beim Jahresüberschuss.
Nach diesseitiger Ansicht besteht somit ein hinreichender Tatverdacht für die Aufnahme von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wegen Bilanzfälschung gemäß § 331 I Nr. 1 HGB. Danach macht sich insbesondere strafbar, wer als GmbH-Geschäftsführer die Verhältnisse der Gesellschaft im Jahresabschluss unrichtig wiedergibt oder verschleiert. Eine entsprechende Strafanzeige liegt der Staatsanwaltschaft München II vor. Strafmaß: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. Wolfram Weimer und seine Frau wollten sich auf Anfrage zu dem Vorwurf und seiner rechtlichen Bewertung nicht äußern.
Die Besonderheit bei dem Straftatbestand ist, dass lediglich die vorsätzliche Begehung strafbar ist, nicht die nur fahrlässige. Insofern wird abzuwarten sein, wie die Weimers die falsche Darstellung der Werte erklären können. Man wird wohl nicht ganz falsch liegen in der Annahme, dass die Staatsanwaltschaft geneigt sein dürfte, einer entsprechend formulierten Einlassung der Weimers Glauben zu schenken.
Ludwig Erhard würde „nein“ sagen zu Weimer
In jedem Falle dürfte zumindest die Bußgeldvorschrift des § 334 I 1 Nr. 1a HGB iVm § 243 I HGB einschlägig sein, die auch bei nur fahrlässiger Begehung Anwendung findet. Danach ist ein Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Das ist ersichtlich nicht der Fall, wenn der Jahresüberschuss um 141 Prozent beziehungsweise 316.150,85 € überhöht dargestellt wird. Bußgeldhöhe: bis zu 50.000 €. Ungeachtet der straf- und bußgeldrechtlichen Bewertung: Der überhöhte Gewinn- u. Eigenkapitalausweis für 2022 dürfte dem erkennbarem Bestreben Weimers sehr entgegengekommen sein, sein Renommee aufzupolieren und sein Unternehmen größer und bedeutender erscheinen zu lassen, als es tatsächlich ist.
Ein Unternehmen übrigens, das in erheblichem Umfang staatlich gefördert ist. Mehr als 100.000 € Steuergeld erhielt die Weimer Media GmbH laut EU-Beihilfetransparenzdatenbank 2021, weitere mehr als 700.000 Euro Steuergeld hat die Weimer Media GmbH seit 2022 erhalten, großenteils für den Ludwig-Erhard-Gipfel (siehe hier). Ohne solche Mittel wäre der Gewinn des thematisierten Jahres 2022 um mehr als die Hälfte niedriger gewesen. Ein Gewinn, der zu 50 Prozent bei Wolfram Weimer und zu 50 Prozent bei seiner Frau verbleibt. Typische Steuergeld-Abzocke eines staatsgeneigten Medien- und Kulturbetriebs. Ludwig Erhard, der Verfechter einer staatsfreien Marktwirtschaft, würde es sich verbitten, seinen Namen für eine derartige Veranstaltung der Weimer Media Group zu missbrauchen.
Ihr könnt euch noch so anstrengen, wir werden niemals über den Fall berichten! Niemals!
Grüße, Ihr öffentlich rechtlicher Rundfunk.
Leider gehen Sie nicht darauf ein, ob im Anhang des Jahres 2023 die Abweichungen erläutert werden. Z.B. könnte eine Buchprüfung des Finanzamtes stattgefunden haben. Oder Tatsachen, die erst nach Bilanz-Verabschiedung bekannt wurden, führten zu einer Bilanzberichtigung. Soweit mir bekannt, führt eine Bilanzberichtigung, egal aus welchem Grund, nicht zu einer erneuten Pflicht-Veröffentlichung der Bilanz. Gehört die Weimer Media Group zu den kleinen Kapitalgesellschaften und unterliegt deshalb nur einer eingeschränkten Veröffentlichungspflicht? #
Ohne genaue Hintergründe zu kennen erscheint es mir gewagt, böswillige Bilanzfälschung oder Verschleierung zu unterstellen. # Kurz mal im Bundesanzeiger nachgeschaut. Wie sind Sie an die Bilanzen 2022 und 2023 gelangt? Wenn ich den Bundesanzeiger aufrufe, erhalte ich als letzten Eintrag einen aus Mai 25, der eine Berichtigung der Bilanz 2021 betraf. Eine 22er oder 23er Bilanz finde ich dort nicht. ;-)
Bei Alexander Wallasch kann man lesen:
„Frau Götz-Weimer hat es ja vor dem letzten Ludwig-Erhard-Gipfel ein für alle Mal klargestellt, wie sehr ihre Veranstaltung beachtet wird:
Letztes Mal hatten wir eine knappe Milliarde User.
Das ist noch deutlich mehr, als sich der US-Super Bowl als größtes jährliches Sportereignis der Welt jemals erträumen kann.“
Und das sollen Hochstapler sein?
Nie im Leben. Hehe.
So es auf der einen Seite Majetätsbeleidigung gibt, weil ein Politiker zu Recht als Witzfigur bezeichnet wird, gibt es auf der anderen Seite für Politiker niemals Wortbruch, ob als Eid oder nur so dahin gesagt. Ebensowenig können Politiker überhaupt strafbare Handlungen begehen. Dann ist diese Handlung nicht strafbar, zumindenst für diese Person. Die Gesetze gelten nicht, die Verfolgung wird ausgesetzt. Warum dieses System so ist? Ganz einfach, die Politiker wußten stets was sie vorhatten und haben Vorkehrungen getroffen. Nur ganz selten hat Siegerjustiz alles durchbrochen.