Kulturstaatsminister Wolfram Weimer sieht sich derzeit weitreichenden Vorwürfen bezüglich seiner Beteiligung und früheren Geschäftsführung an der von ihm gegründeten Weimer Media Group GmbH ausgesetzt: Urheberrechtsverletzungen durch ungefragte Übernahme von Texten fremder Autoren und mögliche Täuschung von Werbekunden (siehe dazu insbesondere die Artikel des Journalisten Alexander Wallasch, zum Beispiel hier), unlautere Werbung mit Amtsträgern (siehe hier), Verkauf von Sponsoringpakten mit – laut Verlaufsbroschüre – „Einfluss auf politische Entscheidungsträger“ für den von seinem Unternehmen durchgeführten jährlichen Ludwig-Erhard-Gipfel (siehe hier), Interessenkonflikte zwischen seinem Amt und seiner Beteiligung an der Weimer GmbH (siehe hier), Falschangaben gegenüber dem Bundestag (siehe hier), ja sogar Unwahrheiten in Bezug auf seine Kindheit und Biographie (siehe hier und hier). Und als wenn das alles nicht genug wäre, kommt jetzt auch noch der Verdacht der Bilanzfälschung wegen unrichtiger Bilanzangaben hinzu.
Wie für GmbHs gesetzlich vorgeschrieben, stellten Weimer und seine Frau als Geschäftsführer der Weimer Media Group GmbH den Jahresabschluss (das ist der Oberbegriff für Bilanz, Gewinn- u. Verlustrechnung und gegebenfalls Anhang) der Gesellschaft per 31.12.2022 auf und veröffentlichten ihn im Unternehmensregister. Sieht man sich den veröffentlichten Jahresabschluss 2022 an, so werden darin durchaus ziemlich gute Zahlen bei Gewinn, Eigenkapital und Forderungsbestand ausgewiesen. Der Jahresüberschuss für 2022 soll sich demnach auf 540.506,82 € belaufen haben, das Eigenkapital auf 878.579,90 € und der Forderungsbestand auf 1.231.285,22 €.
Diese Werte sind allerdings deutlich überhöht und geben die Verhältnisse der Gesellschaft augenscheinlich unrichtig wieder. Dies ergibt sich aus dem Jahresabschluss zum 31.12.2023. Darin sind auch die Vorjahreswerte enthalten, also die Werte zum 31.12.2022. Und gemäß diesen Vorjahreswerten betrug der Gewinn für 2022 lediglich 224.355,97 €, das Eigenkapital zum 31.12.22 nur 562.429,05 € und der Forderungsbestand nur 754.892,50 €. Das bedeutet: Die Weimers haben den Jahresüberschuss für 2022 um 316.150,85 Euro (= 141 Prozent) sowie das Eigenkapital ebenfalls um 316.150,85 Euro überhöht angegeben. Die Forderungen sind sogar um 476.392,72 Euro zu hoch ausgewiesen. [Anmerkung: Da auf der anderen Seite auch Rückstellungen und Verbindlichkeiten um circa 160.000 Euro zu hoch ausgewiesen sind, spiegelt sich der überhöhte Forderungsbestand nicht vollständig im überhöhten Jahresüberschuss wider.]
Mehr Schein als Sein
Die Weimers haben also mittels unrichtiger Angaben zu Jahresüberschuss, Eigenkapital und Forderungen die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft erheblich günstiger dargestellt, als sie tatsächlich gewesen ist. Die Abweichungen sind wesentlich. Die Gründe für diese Falschbilanzierungen sind naturgemäß aus den Veröffentlichungen nicht erkennbar. Angesichts der sehr hohen Abweichungen lässt sich ein einfaches Buchhaltungs-Versehen aber wohl ausschließen. So einfach vertut man sich in der Regel nicht um mehrere hunderttausend Euro beim Jahresüberschuss.
Nach diesseitiger Ansicht besteht somit ein hinreichender Tatverdacht für die Aufnahme von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wegen Bilanzfälschung gemäß § 331 I Nr. 1 HGB. Danach macht sich insbesondere strafbar, wer als GmbH-Geschäftsführer die Verhältnisse der Gesellschaft im Jahresabschluss unrichtig wiedergibt oder verschleiert. Eine entsprechende Strafanzeige liegt der Staatsanwaltschaft München II vor. Strafmaß: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. Wolfram Weimer und seine Frau wollten sich auf Anfrage zu dem Vorwurf und seiner rechtlichen Bewertung nicht äußern.
Die Besonderheit bei dem Straftatbestand ist, dass lediglich die vorsätzliche Begehung strafbar ist, nicht die nur fahrlässige. Insofern wird abzuwarten sein, wie die Weimers die falsche Darstellung der Werte erklären können. Man wird wohl nicht ganz falsch liegen in der Annahme, dass die Staatsanwaltschaft geneigt sein dürfte, einer entsprechend formulierten Einlassung der Weimers Glauben zu schenken.
Ludwig Erhard würde „nein“ sagen zu Weimer
In jedem Falle dürfte zumindest die Bußgeldvorschrift des § 334 I 1 Nr. 1a HGB iVm § 243 I HGB einschlägig sein, die auch bei nur fahrlässiger Begehung Anwendung findet. Danach ist ein Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Das ist ersichtlich nicht der Fall, wenn der Jahresüberschuss um 141 Prozent beziehungsweise 316.150,85 € überhöht dargestellt wird. Bußgeldhöhe: bis zu 50.000 €. Ungeachtet der straf- und bußgeldrechtlichen Bewertung: Der überhöhte Gewinn- u. Eigenkapitalausweis für 2022 dürfte dem erkennbarem Bestreben Weimers sehr entgegengekommen sein, sein Renommee aufzupolieren und sein Unternehmen größer und bedeutender erscheinen zu lassen, als es tatsächlich ist.
Ein Unternehmen übrigens, das in erheblichem Umfang staatlich gefördert ist. Mehr als 100.000 € Steuergeld erhielt die Weimer Media GmbH laut EU-Beihilfetransparenzdatenbank 2021, weitere mehr als 700.000 Euro Steuergeld hat die Weimer Media GmbH seit 2022 erhalten, großenteils für den Ludwig-Erhard-Gipfel (siehe hier). Ohne solche Mittel wäre der Gewinn des thematisierten Jahres 2022 um mehr als die Hälfte niedriger gewesen. Ein Gewinn, der zu 50 Prozent bei Wolfram Weimer und zu 50 Prozent bei seiner Frau verbleibt. Typische Steuergeld-Abzocke eines staatsgeneigten Medien- und Kulturbetriebs. Ludwig Erhard, der Verfechter einer staatsfreien Marktwirtschaft, würde es sich verbitten, seinen Namen für eine derartige Veranstaltung der Weimer Media Group zu missbrauchen.
Warum soll sich ein Herr Weimer von seiner Beteiligung (Eigentum) trennen, nur weil er Minister ist ? Der Logik folgend dürften Abgeordnete keine Aktien , Beteiligungen oder Mitinhaber von Anwaltskanzleien etc. sein ! Wo finge das an, wo hört es auf ?
Seine Gattin; gemeint ist die 50%-Eigentümerin der gemeinsamen Firma; gemeint ist also die Frau, mit der er jederzeit, ja richtig, jederzeit über die Geschäfte sprechen kann, die man mit dem Namen Ludwig Erhard machen kann; also genau jene Gattin nimmt nun den Orden, den die Ilse ihr so gern geben würde, im Moment nicht an. Wozu auch? Diese Sache kann ein paar Wochen warten, bis Gras über die Korruptionsvorwürfe gewachsen ist, so denkt sich das die Gattin womöglich; und ihr Mann wohl auch. Derweil die beiden über Ludwig Erhard sprechen – dem aus heutiger Sicht Gott sei Dank selig Verstorbenen, und wie man aus dessen Namen noch skurrilere Geschäfte herausholen kann also ohnehin schon. Oder die beiden sitzen beim gepflegten Abendessen beisammen und sinnieren über die – saubere – Bergwelt der Schweiz; und wie man sich auch deren Namen zu Nutze machen kann, damit je Matterhorn und je Montblanc mind. ein hoher fünfstelliger Betrag in ihre Taschen fließt. Ach ja, nun legt er plötzlich 50% der Anteile (nein, die die seiner Frau) in die Hände des Treuhänders seiner Wahl. Man kennt sich.
Das sind genau diese Leute, die glauben sich Alles erlauben zu können.
Im Schutz des Staates und ihrer eingebildenten Macht. Jeder kleine Steuerzahler wird härter überwacht. Fehlen nur 22,22 € gehts rund. Und Die veruntreuen Millionen um Millionen Steuergeld, das eigentlich unseres ist, für irgendwelche Projekte die im Sande verlaufen oder in ihre Taschen wandern, werden tot geschwiegen. Merken es die Menschen nicht, sind sie so abgestumpft und/oder indoktriniert,daß sie sich ihre eigenen Lebensgrundlagen offenen Auges nehmen lassen? Es ist der blanke Wahnsinn was im Moment in D und in der westlichen Welt läuft. Es ist zum Haare raufen, wie Wenige das erkennen oder sich trauen an zu sprechen.
Punkt eins: Die Bilanzen erstellt ja ein Steuerberater für die. Das nennt man Beihilfe zum Bilanzbetrug. Die müssten nicht nur theoretisch ihre Zulassung los sein. Hier grüßen auch 19,53 Euro von Herrn Ballweg. Der saß ja nur wegen des versuchten! Betrugs anderthalb Jahre in U-Haft. Würde für die Weimers adäquat lebenslänglich bedeuten. Und bei all den aufgezählten Betrügereien, muss der schon lange zurücktreten, plus Aufhebung der Immunität. Und der Blackrock Kasper gleich mit! Und ich schrieb das schon zum Ende der vorgängigen sogenannten Regierung. Die haben alle maximalen Schaden angerichtet, dann werden die Farben ausgetauscht und die neuen Marionetten richten wieder maximalen Schaden an. Das ist kein Zufall, sondern ein gezielter Zerstörungsplan!
Gesetzlich besteht außerdem die Pflicht, wesentliche Bilanzkorrekturen umgehend im Bundesanzeiger anzumelden. Da reicht die Folgejahresbilanz mit geänderten Vorjahreswerten nicht aus. Wetten, dass sich hier nichts seitens der Aufsichtsbehörden tut?
Zu seinen weimerwieselflinken RENT A FRITZLE-Zubroten und seinem exzellenzraub-kapitalistischem „AUTOREN“-Schanghaien kommt jetzt wohl noch hundsalltäglicher Billanzfrevel, womöglich noch wie in CDU/CSU Gefilden quasi die Regel halbseidenstaatliche CORONAMASKEN-Gschäftleshuberei : Ja, ist der denn mit der Letzen DurchreGIERendenpattextinte in seinem Wirdemokratenpolstersesselfurzer-Ämtchen völlig angewachsen? Oder sind die schon dermaßen die „letzten Patronen“ in diesem Brunzelkanzelwahlvereinchen von diesem schlimmen Friederich, wo so ein arger Lügerich, dass sie nur noch alle zusammen in den Orkus hinunter rasen wollen oder gar nie?
@ Franz Klar – „Der Ausgestoßendste der Woche! “ ? Nein ,
es ist die öffentliche Steinigung eines Abtrünnigen, weil er bei der CDU geblieben ist . Also die gleiche Nummer wie beim Hannes Stein und den US-Demokraten in der Kommentarsektion der WELT . Die Visitenkarte des primitiven politischen Charakters mit dem Gottkomplex der US- Republikaner in den Segeln .