Kulturstaatsminister Wolfram Weimer sieht sich derzeit weitreichenden Vorwürfen bezüglich seiner Beteiligung und früheren Geschäftsführung an der von ihm gegründeten Weimer Media Group GmbH ausgesetzt: Urheberrechtsverletzungen durch ungefragte Übernahme von Texten fremder Autoren und mögliche Täuschung von Werbekunden (siehe dazu insbesondere die Artikel des Journalisten Alexander Wallasch, zum Beispiel hier), unlautere Werbung mit Amtsträgern (siehe hier), Verkauf von Sponsoringpakten mit – laut Verlaufsbroschüre – „Einfluss auf politische Entscheidungsträger“ für den von seinem Unternehmen durchgeführten jährlichen Ludwig-Erhard-Gipfel (siehe hier), Interessenkonflikte zwischen seinem Amt und seiner Beteiligung an der Weimer GmbH (siehe hier), Falschangaben gegenüber dem Bundestag (siehe hier), ja sogar Unwahrheiten in Bezug auf seine Kindheit und Biographie (siehe hier und hier). Und als wenn das alles nicht genug wäre, kommt jetzt auch noch der Verdacht der Bilanzfälschung wegen unrichtiger Bilanzangaben hinzu.
Wie für GmbHs gesetzlich vorgeschrieben, stellten Weimer und seine Frau als Geschäftsführer der Weimer Media Group GmbH den Jahresabschluss (das ist der Oberbegriff für Bilanz, Gewinn- u. Verlustrechnung und gegebenfalls Anhang) der Gesellschaft per 31.12.2022 auf und veröffentlichten ihn im Unternehmensregister. Sieht man sich den veröffentlichten Jahresabschluss 2022 an, so werden darin durchaus ziemlich gute Zahlen bei Gewinn, Eigenkapital und Forderungsbestand ausgewiesen. Der Jahresüberschuss für 2022 soll sich demnach auf 540.506,82 € belaufen haben, das Eigenkapital auf 878.579,90 € und der Forderungsbestand auf 1.231.285,22 €.
Diese Werte sind allerdings deutlich überhöht und geben die Verhältnisse der Gesellschaft augenscheinlich unrichtig wieder. Dies ergibt sich aus dem Jahresabschluss zum 31.12.2023. Darin sind auch die Vorjahreswerte enthalten, also die Werte zum 31.12.2022. Und gemäß diesen Vorjahreswerten betrug der Gewinn für 2022 lediglich 224.355,97 €, das Eigenkapital zum 31.12.22 nur 562.429,05 € und der Forderungsbestand nur 754.892,50 €. Das bedeutet: Die Weimers haben den Jahresüberschuss für 2022 um 316.150,85 Euro (= 141 Prozent) sowie das Eigenkapital ebenfalls um 316.150,85 Euro überhöht angegeben. Die Forderungen sind sogar um 476.392,72 Euro zu hoch ausgewiesen. [Anmerkung: Da auf der anderen Seite auch Rückstellungen und Verbindlichkeiten um circa 160.000 Euro zu hoch ausgewiesen sind, spiegelt sich der überhöhte Forderungsbestand nicht vollständig im überhöhten Jahresüberschuss wider.]
Mehr Schein als Sein
Die Weimers haben also mittels unrichtiger Angaben zu Jahresüberschuss, Eigenkapital und Forderungen die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft erheblich günstiger dargestellt, als sie tatsächlich gewesen ist. Die Abweichungen sind wesentlich. Die Gründe für diese Falschbilanzierungen sind naturgemäß aus den Veröffentlichungen nicht erkennbar. Angesichts der sehr hohen Abweichungen lässt sich ein einfaches Buchhaltungs-Versehen aber wohl ausschließen. So einfach vertut man sich in der Regel nicht um mehrere hunderttausend Euro beim Jahresüberschuss.
Nach diesseitiger Ansicht besteht somit ein hinreichender Tatverdacht für die Aufnahme von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wegen Bilanzfälschung gemäß § 331 I Nr. 1 HGB. Danach macht sich insbesondere strafbar, wer als GmbH-Geschäftsführer die Verhältnisse der Gesellschaft im Jahresabschluss unrichtig wiedergibt oder verschleiert. Eine entsprechende Strafanzeige liegt der Staatsanwaltschaft München II vor. Strafmaß: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. Wolfram Weimer und seine Frau wollten sich auf Anfrage zu dem Vorwurf und seiner rechtlichen Bewertung nicht äußern.
Die Besonderheit bei dem Straftatbestand ist, dass lediglich die vorsätzliche Begehung strafbar ist, nicht die nur fahrlässige. Insofern wird abzuwarten sein, wie die Weimers die falsche Darstellung der Werte erklären können. Man wird wohl nicht ganz falsch liegen in der Annahme, dass die Staatsanwaltschaft geneigt sein dürfte, einer entsprechend formulierten Einlassung der Weimers Glauben zu schenken.
Ludwig Erhard würde „nein“ sagen zu Weimer
In jedem Falle dürfte zumindest die Bußgeldvorschrift des § 334 I 1 Nr. 1a HGB iVm § 243 I HGB einschlägig sein, die auch bei nur fahrlässiger Begehung Anwendung findet. Danach ist ein Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Das ist ersichtlich nicht der Fall, wenn der Jahresüberschuss um 141 Prozent beziehungsweise 316.150,85 € überhöht dargestellt wird. Bußgeldhöhe: bis zu 50.000 €. Ungeachtet der straf- und bußgeldrechtlichen Bewertung: Der überhöhte Gewinn- u. Eigenkapitalausweis für 2022 dürfte dem erkennbarem Bestreben Weimers sehr entgegengekommen sein, sein Renommee aufzupolieren und sein Unternehmen größer und bedeutender erscheinen zu lassen, als es tatsächlich ist.
Ein Unternehmen übrigens, das in erheblichem Umfang staatlich gefördert ist. Mehr als 100.000 € Steuergeld erhielt die Weimer Media GmbH laut EU-Beihilfetransparenzdatenbank 2021, weitere mehr als 700.000 Euro Steuergeld hat die Weimer Media GmbH seit 2022 erhalten, großenteils für den Ludwig-Erhard-Gipfel (siehe hier). Ohne solche Mittel wäre der Gewinn des thematisierten Jahres 2022 um mehr als die Hälfte niedriger gewesen. Ein Gewinn, der zu 50 Prozent bei Wolfram Weimer und zu 50 Prozent bei seiner Frau verbleibt. Typische Steuergeld-Abzocke eines staatsgeneigten Medien- und Kulturbetriebs. Ludwig Erhard, der Verfechter einer staatsfreien Marktwirtschaft, würde es sich verbitten, seinen Namen für eine derartige Veranstaltung der Weimer Media Group zu missbrauchen.
Auch eine Figur, die dafür steht, dass es in diesem Land keine soziale Marktwirtschaft mehr gibt und sie auch nicht angestrebt wird. Alles nur mehr oder weniger grotesker Etikettenschwindel. Kolonokratie.
Liebe Freunde, Amigos und Parteifreunde, liebe Genossen! Unser guter Freund und Minister Weimer ist ein großer Mann der Aufklärung! Dankt ihm für diese Erhellung des Ewigen Kreislaufs des Administrativen Kapitals. Von unseren Parteifreunden und Genossen als Steuergesetzgebern, Abgabenverordnern und Beitragserfindern zu den Ämtern, allen voran zu Unserem Finanzamt, Heiligtum der Heiligtümer, von dort als Bescheid, oh Heilige Schrift, zu den Geschröpften, und wieder zurück zu unseren Parteifreunden und Genossen, die es als Wohltäter Unserer Demokratie selbstlos an ihre Claqueure weiterreichen. Und dann, mutatis mutandum, dann holen wir die frommsten Claqueure zu uns, auf die ewige Haben-Seite. Um noch mehr zu holen, wozu auch sonst.
Es ist wohl nicht übertrieben hierbei von einer schlimm versippten Schwarzen „Montblanc“-Tiefland-Drückerbande zu sprechen.
Bei allem Verständnis für den berechtigten Aufruhr. Bitte den Kopf oben behalten und die Nebelscheinwerfer anschalten. Denn Politiker wären nicht Politiker, wenn sie eine gute Krise ungenutzt lassen würden. Es gibt so unendlich viel Sch…, da muss man schon aufpassen, wohin man tritt, in dieser Zeit und versuchen, nicht auszurutschen. Die Nebelkerzen werden schon bereitgelegt. Mal sehen, wer als erster wirft.
Sicherlich trügt mich wieder einmal mein Gedäääch-Nis ? Vor 1.000 Jahren war doch auch so eine Sache bei der still und heimlich die Anweisung usw usf. Oder war das so in einem Hollywood-Film ?
Wahrscheinlich wurde zur Erstellung der Bilanzen eine spezielle Software (Typ Flowtex?) benutzt. Mit den üblichen Verdächtigen ist eine Verletzung des Bilanzenzusammenhangs nicht so einfach möglich und die Steuerbilanz wäre vom Fiskus beanstandet worden. Das Kontrollsystem des Unternehmensregisters kann ebenfalls nicht überzeugen. Und freilich darf auch ein Minister Beteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften besitzen.
So wie dieses „WIRDEMOKRATEN“-RegGIERungsdingens gerade in toto, vom Herr runter bis zum Geschärr, sich zuseinem Wesen, zur Kenntlichkeit entstellen, selbst in den eigenen Klatschhasen-Zwischen-und Unterwelten, sind die ja tatsächlich sowas wie inflagrant Einstürzende Neubauten, wie selber vorhergesagt, die wirklich LETZTEN PATR-iot/ON-EN dieses Kartellparteienregimes, ja, genau besehen, schon dessen Sintflut. Und wie es scheint, der Beginn des Großen Kladderadatschs des green dealens auf Teufel komm raus.