Wohnen: Die CO2-Steuer und der Immobilienmarkt

Die Bundesregierung schafft Anreize, in energiesparende Bauten zu investieren. Die staatlich oktroyierte Mietpreisbremse tut genau das Gegenteil. Vermieter verzichten dankend auf Investitionen.

Seit dem Ausbruch des Kriegs in der Ukraine sind vom Westen in relativer Einigkeit viele Sanktionen gegen Russland verhängt worden. Erwartungsgemäß hat das zu massiv steigenden Energiepreisen geführt. Direkt spürbar für den Verbraucher ist das aktuell an den Zapfsäulen. Aber auch im Bereich der Energie und speziell bei den Heizkosten werden sich die Sanktionen im Geldbeutel bemerkbar machen. Damit wird ein Thema, das aktuell in den Medien wenig Resonanz findet, im Alltag relevanter. Konkret geht es um die Klimapolitik der Regierung bei der energetischen Sanierung von Gebäuden. Wirtschaftsminister Habeck hatte hier bereits vor Kurzem Änderungen im Bereich der Verteilung der CO2-Kosten in Immobilien angekündigt.

Worum geht es? Planmäßig steigt dieses Jahr der Preis für die Emission von CO2 auf 30 Euro pro Tonne CO2-Äquivalent. Durch diese Maßnahme wird Energie teurer und damit auch das Heizen. Bisher konnten Vermieter diese Kosten auf die Mieter abwälzen, das heißt, diese mussten über ihre Nebenkosten dafür aufkommen. Das Bundesumweltministerium plant nun, diese Möglichkeit einzuschränken. Damit es auch nicht zu einfach wird, soll es in Zukunft sieben (sic!) Stufen geben, wie die Kosten verteilt werden, wobei sich die Anteile danach richten, wie energieeffizient das Gebäude ist. Im Idealfall kann der Vermieter sämtliche Kosten wie bisher auf den Mieter abwälzen. Im schlechtesten Fall muss er 90 Prozent der Kosten selbst tragen. Das wäre dann zum Beispiel bei einem unsanierten Altbau der Fall. Es ist nicht nur offensichtlich, dass die Vermieter durch dieses Konstrukt einen Anreiz erhalten sollen, dass sie ihre Gebäude energetisch sanieren. Das wird vom Umweltministerium auch klar so propagiert.

Die Frage ist: Bringt diese Regelung etwas oder ist sie ähnlich wie die Mietpreisbremse wieder nur ein bürokratisches Monster, das zum eigentlich gewünschten Zweck wenig bis gar nichts beiträgt? Beginnen wir unsere Überlegungen mit der Frage, ob eine großflächige energetische Sanierung überhaupt etwas für die CO2-Bilanz bringen würde. Nicht weiter eingegangen wird hier auf den Umstand, dass energetische Sanierungen nicht nur unter dem Klimaaspekt zu betrachten sind. Denn neben positiven Auswirkungen auf den Energieverbrauch bergen sie auch Gefahren, die man nicht vernachlässigen sollte.

Lohnt sich eine Sanierung?

Laut Zahlen der Bundesregierung verursacht der Gebäudesektor zwischen 14 und 28 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen von Deutschland. Die große Spanne rührt daher, dass je nach Betrachtungsweise nur die privaten Haushalte oder aber auch die Industrie mitgezählt werden. Da es hier primär um Privathaushalte geht, sind also die 14 Prozent wahrscheinlich der bessere Näherungswert. Das ist nicht Nichts, aber eine Reduktion zum Beispiel um die Hälfte wird kaum dazu führen, dass die CO2-Emissionen insgesamt stark sinken. Zumal Deutschlands CO2-Emissionen mit nicht mal 2 Prozent des gesamten weltweiten Ausstoßes global sowieso nur eine sehr untergeordnete Rolle spielen. Für unsere weiteren Überlegungen blenden wir diesen Makrozusammenhang aber aus und konzentrieren uns darauf, was auf der Mikroebene des einzelnen Vermieters passiert. Genauer, ob die neue Regelung geeignet ist, das Ziel der Regierung zu erreichen.

Dazu müssen wir zuerst prüfen, welche Kosten auf die Vermieter zukommen würden. Das hängt vor allem von der Immobilie und der verwendeten Heizmethode ab. Da uns die Wirksamkeit des Gesetzesvorhabens als Anreiz interessiert, betrachten wir den „schlechtesten“ Fall eines unsanierten Altbaus mit einer alten Ölheizung. Die Mehrkosten durch die CO2-Bepreisung würden in diesem Fall bei circa 260 Euro jährlich liegen. Davon 90 Prozent, macht 234 Euro zusätzliche Kosten für den Vermieter. Das ist aber noch nicht das Ende, da geplant ist, dass sich der Preis bis 2026 etwa verdoppelt. Der Vermieter muss dann also mit Mehrkosten von circa 468 Euro im Jahr rechnen. Reicht das aus, damit ein Vermieter sich zu einer Sanierung entscheidet? Das hängt stark von der Frage ab, wieviel die Sanierung kostet und wann sich diese Investition amortisiert hat.

Wir gehen in unserem Beispiel davon aus, dass das Haus vollständig saniert wird und der Vermieter danach die CO2-Kosten voll auf den Mieter umlegen kann. Als Referenzobjekt dient ein Einfamilienhaus von 1979–1983 mit 196 Quadratmetern Fläche. Das ist nicht repräsentativ für alle sanierungsfähigen Gebäude, reicht als Berechnungsgrundlage aber aus, um eine Vorstellung zu bekommen, um welche Summen es geht. Die Gesamtkosten für die Sanierung würden in diesem Beispiel bei circa 57.000 Euro liegen. Diese Zahlen sind aber schon ein paar Jahre alt; heute ist mit höheren Kosten zu rechnen. Trotzdem wollen wir die Summe als Berechnungsgrundlage akzeptieren. Auch werden wir im weiteren Verlauf die Inflation nicht berücksichtigen, da hier nur eine erste Einschätzung interessiert.

Kein rationales Argument für einen energetischen Ausbau

Betrachten wir daher die Modernisierungskosten als Investition und die gesparte CO2-Abgabe als Cashflow, dann ergibt sich eine Rendite von 0,82 Prozent pro Jahr (468/57.000). Selbst in Zeiten von Niedrigzinsen erscheint da ein Tagesgeldkonto als vergleichsweise attraktive Geldanlage. Aber das ist ja nicht alles: Der Vermieter kann nämlich die Kosten steuerlich geltend machen. Allerdings fallen derartige größere Sanierungen steuerlich meistens in den Bereich der Herstellungskosten, womit die Investition lediglich mit zwei Prozent über 50 Jahre abgeschrieben werden kann. In unserem Beispiel wären das 1.080 Euro im Jahr. Selbst beim Maximalgrenzsteuersatz von 42 Prozent bedeutet das lediglich eine jährliche Steuerersparnis von 453,60 Euro jährlich (1.080 x 0,42). Damit verdoppelt sich die Rendite zwar fast, bleibt aber immer noch sehr niedrig.

Nachdem bisher nur von Kosteneinsparungen die Rede war, muss nun auch über Einnahmensteigerungen gesprochen werden. Der Vermieter ist berechtigt, acht Prozent der Kosten der Sanierungsmaßnahmen auf die jährliche Miete aufzuschlagen. Das macht die Investition zunächst attraktiver, hat aber zwei Haken:

Aufgrund der Mietpreisbremse und neuer Kappungsgrenzen kann die Miete möglicherweise nicht im gewünschten Maße erhöht werden. Damit wird die Investition wieder unattraktiver, da die eine gesetzliche Regelung durch eine andere eingeschränkt wird. Ich hatte bereits an anderer Stelle auf diese Problematik hingewiesen. Diese Möglichkeit existiert unabhängig von der CO2-Bepreisung. Beide Anreize müssen also unabhängig voneinander bewertet werden. Ein Vermieter, der energetisch saniert, erhält die Kostenersparnis durch die bessere CO2-Umlagemöglichkeit kostenlos dazu, aber aufgrund der geringen Renditeaussicht der Einsparung alleine ist diese kein rationales Argument, einen energetischen Ausbau durchzuführen.

Negative externe Effekte auf andere Bereiche

Betrachten wir die bisherige Diskussion, so fällt auf, dass über den offensichtlichsten Nutzen einer Sanierung noch gar nicht gesprochen wurde. Gemeint sind die sinkenden Energiekosten. In unserem Referenzhaus würde sich diese auch schnell auf vierstellige Beträge summieren. Allerdings würde dieser Nutzen fast vollständig vom Mieter internalisiert werden, da die Energiekosten für den Vermieter ein mehr oder minder durchlaufender Posten ist, vorausgesetzt er kommt in die beste Stufe. Ansonsten hätte der Vermieter natürlich auch einen kleinen Nutzen. Da wir aber davon ausgehen, dass er die Kosten (fast) vollständig überwälzen kann, ist dieser Effekt zu vernachlässigen. Der Mieter würde, wie von der Regierung beabsichtigt, entlastet, während der Vermieter die Investitionskosten zu tragen hat. Das wäre vertretbar, wenn der Vermieter die Chance hätte, sich seine Kosten über entsprechende Mieterhöhungen wieder zurückzuholen. Vor allem aufgrund der Mietpreisbremse ist das aber gar nicht sicher und wird Investoren eher abschrecken.

An diesem Beispiel zeigt sich, wie staatliche Markteingriffe nicht nur ihren originären Zweck nicht erreichen, sondern auch negative externe Effekte auf andere Bereiche haben können. Das bedeutet hier konkret, dass das Ziel, die Mieten nicht zu stark steigen zu lassen, dazu führt, dass die Nebenkosten der Mieter deutlich steigen. Im Endeffekt zahlen diese also doch mehr, und das war wohl kaum die ursprüngliche Idee. Denn eine energetische Sanierung könnte durchaus eine Win-Win-Situation für beide Parteien sein. Für den Vermieter, der seine Investition angemessen verzinst bekommt und für den Mieter, der deutlich weniger Energiekosten zu tragen hat und damit am Ende sogar besser als vorher dasteht. Die von der Regierung geplante Neuverteilung der CO2-Kosten reicht aber in keiner Weise aus, um dies für einen Vermieter attraktiv zu gestalten.

Beim „Frieren für die Freiheit“ hört der Spaß auf

Was könnte die Regierung also tun, wenn Sie unbedingt möchte, dass Gebäude energetisch saniert werden?

Ähnlich wie bei der Problematik der steigenden Mieten müsste mittelfristig dafür gesorgt werden, dass mehr Wohnraum zur Verfügung steht. In diesem speziellen Fall entsprechend sanierter oder energetisch gut gebauter Wohnraum. Mieter würden sich dann eher für eine solche Wohnung entscheiden, da diese trotz der höheren CO2-Abgabe immer noch günstiger ist als eine nicht sanierte Immobilie. Das würde dazu führen, dass Hausbesitzer einen starken Anreiz erhalten, ihre Wohnungen zu sanieren, da Sie ansonsten ihre Immobilie schwieriger oder nur zu schlechten Preisen vermieten könnten.

Da es eine gewisse Zeit dauert, bis ausreichend neue Wohnungen entstehen, wirkt diese Maßnahme zeitversetzt. Bis die nötige Masse an Wohnungen erreicht ist, wäre es daher vertretbar, dass der Staat eingreift. Dazu müsste er aber Möglichkeiten schaffen, die eine Investition wirklich attraktiv machen. Dass das geht, zeigt sich am Beispiel der Sanierung von selbstgenutzten Immobilien. Hier können 20 Prozent der Investitionskosten in den ersten drei Jahren von der Steuer abgesetzt werden. Sobald ein entsprechender Markt entstanden ist, sollten die Maßnahmen aber eingestellt werden.

Der Staat könnte den Hausbesitzern auch einen kleinen Anreiz dadurch geben, indem er vergünstigte Kredite zur Sanierung anbietet. Natürlich ist fragwürdig, eine Investition durchzuführen, nur weil es „Geld vom Staat“ gibt. Allerdings zeigen die Erfahrung und die Forschung der Verhaltensökonomie, dass Menschen sehr stark auf derartige Anreize reagieren. Man denke nur an die in der Finanzkrise 2008/2009 aufgelegte Abwrackprämie. Und auch konkret in diesem Fall funktioniert der Trick wohl. Das extra zu diesem Zweck aufgelegte Programm der KfW musste von Herrn Habeck öffentlichkeitswirksam gestoppt werden, da die Nachfrage zu groß war. Das zeigt zumindest, dass es mit den richtigen Anreizen funktioniert. Ob man es für gerechtfertigt hält, diese menschliche Schwäche für ein möglicherweise gar nicht so sinnvolles Ziel zu nutzen, steht auf einem anderen Blatt.

Wieder mal zeigt sich, dass der Feind des Guten das gut Gemeinte ist. Wenn man Menschen wirklich motivieren wollte, dass sie ihre Immobilien energetisch sanieren, dann kann man das auf längere Sicht nur mit einem entsprechenden Marktumfeld erreichen. Wenn man kurzfristig etwas anschieben will, dann gilt aber das Motto: Nicht kleckern, sondern klotzen. Mit ein paar Euro Mehrkosten durch die CO2-Abgabe ist es dann nicht getan. Angesichts der aktuellen Situation ist sowieso zu überlegen, ob dieses Geld nicht direkt an die Bürger gehen sollte. Denn entgegen anderen Vermutungen hört selbst für die Deutschen beim „Frieren für die Freiheit“ der Spaß auf.

Dieser Beitrag erschien zuerst bei Novo-Argumente.

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Karla Kuhn / 23.03.2022

Block Andreas “Ab 2024 kommt der sogenannte Lastenausgleich…... da werden sich sicher viele Eigenheimbesitzer RIESIG darüber freuen…..” Der KOMMT !!  Wird schon jetzt allen Flüchtlingen avisiert, kommt nach Deutschland, die Deutschen sind ab 2024 besonders “solidarisch??” Wenn ich eine Eigentumswohnung/ Haus hätte, würde ich das sofort verkaufen, ehe es zum großen Wertverlust oder zur Enteignung (ZWANGSHYPOTHEK) kommt. An ALLE, die nicht vermieten, bzw. vermieten möchten, lesen Sie das NEUE “LASTENAUSGLEICHSGESETZ” was 2024 in Kraft tritt ! Dann werden Sie bei einem “NOTFALL” kaum noch die Hoheit über ihre “Hütte” besitzen.

Karla Kuhn / 23.03.2022

“Erwartungsgemäß hat das zu massiv steigenden Energiepreisen geführt. ”  Die MASSIV steigenden ENERGIEPREISE gehen auf Merkels KONTO—AKW ABSCHALTUNG OHNE ALTERNATIVE, da muß man offenbar zu heiß gebadet worden sein und seit die ROTEN/GRÜNEN “regieren”, können die sich das hinter die Ohren schreiben. Bis jetzt gibt es noch PUTINGAS, denn die Verträge wurden von Rußland- genau wie in der Vergangenheit immer eingehalten. Putin will für ÖL und Gas jetzt nur noch RUBEL.  Der Mann hat eben noch genug Joker im Ärmel.  Scholz heute, sinngemäß, wir können nicht auf GAS und ÖL aus RUSSLAND verzichten. Die CHINESEN sind jetzt vorwiegend die Abnehmer der russischen Waren. Die “KOMPETENTE” Bärbock mit ihren Sanktionen hat sich ins eigene Knie geschossen (und LEIDER auch in das der Bevölkerung )und der “BÜCKLING”, den HABECK in KATAR hingelegt hat, zeigt mir die MORALISCHE VERKOMMENHEIT.  Dieses zwar modern aufgebaute Land lebt ansonsten noch im finsteren MITTELALTER und Habecks devoter Auftritt scheint das auch noch zu bestätigen. Für viele Polittypen gibt es offenbar tatsächlich GUTE und BÖSE Diktatoren, wie es gerade gebraucht wird. Für mich ist der in Katar ein besonders schlimmer, genau wie Sisi !!

Christian Schulz / 23.03.2022

Als Vermieter würde ich vermutlich eher die gute Marktlage nutzen und an eine große, ggf. ausländische, Gesellschaft verkaufen.  Es ist ja nicht nur die Frage der Wirtschaftlichkeit auf dem Papier. Es ist auch der Aufwand der Sanierung, der ganzen Berechnungen, des Klagerisikos einzelner Mieter, … . Warum sollte ich mir das antun, wenn ich womöglich sogar eine problemlosere und ertragreichere Anlage am Aktienmarkt finde? Oder wenn ich schlicht entscheide statt Ärger mit der Immobilie und der unklaren Kostenentwicklung, das Geld für mich auszugeben.

Jürgen Wollny / 23.03.2022

Als Vermieter mache ich das doch so: Warmwasser über Durchlauferhitzer, wenn möglich, denn den Strom zahlt nur der Mieter. Familien: Nein. Senioren: Nein, viel zu warm in der Bude. Arbeitslose, Frührentner: Niemals, viel zu lange daheim, heizen zu viel. Raucher: Auch keine Chance, dauernd ist das Fenster offen. Also nur noch alleinstehend und berufstätig, Heizung ohne Thermostate, wird zentral gesteuert. Wenn es dem Mieter zu kalt wird, kann er ja einen Heizlüfter nehmen. Viel Spaß!

Leo Hohensee / 23.03.2022

@Andreas Bitz - wo der Haken bei Ihrer Idee ist, weiß ich auch nicht, aber—pfiffig . beste Grüße

T. Merkens / 23.03.2022

Der Autor fragt: “Was könnte die Regierung also tun, wenn Sie unbedingt möchte, dass Gebäude energetisch saniert werden?” und er meint außerdem, es “müsste mittelfristig dafür gesorgt werden, dass mehr Wohnraum zur Verfügung steht”. Die Lösungen sind banal einfach und in den letzten beiden Jahren hinreichend erprobt, nämlich: einfach alles ohne Rücksicht auf Verluste vorschreiben. Für ersteres Problem wird die “RegGebEnergSanGes-VO” geschaffen, für letzteres die “WohnrTeilUBegrnz-VO”. Oder jeweils in einfacher Sprache: “du machst das jetzt so, sonst gehts in den Knast!”

Gus Schiller / 23.03.2022

@J. Harms: Sie geben selbst die Antwort. Tiny-Houses und Wohnwagenplätze sind die Lösung. Schon Mitte der 90er Jahre sah ich in Florida so viele Mobilhomes wie nie vorher und danach. O.k., das Wetter ist dort milder als in D. Außerdem wird der bisherige Wohnraum in unseren Städten dringend für zugewanderte Familien benötigt. Also eine Win-Win Situation.

Wolfgang Richter / 23.03.2022

Ich verzichte nicht nur auf Subventionen, ich verzichte auch aufs Vermieten, auf den damit verbundene Ärger, das Anspruchsdenken von Mietern, das Rumgezickte um irgendwelche Positionen der Nebenkosten und nicht zuletzt das Abdrücken von Steuern von dem Rest der Einnahmen, die nach dem ganzen Zirkus noch bleiben. Somit interessiert mich auch nicht, ob Vermieter sich auch noch an den Heizkosten der Mieter beteiligen sollen. Soll der sog. “Mieterschutz” ärgern wer sich von denen ärgern läßt. “Stell Dir vor, dir erzählt einer, welche Ansprüche Du alles hast, mußt die aber leider der Autobahnbrücke vorbeten, unter der Du nächtigst, weil Dir keiner eine bezahlbare Bude vermietet.”  Dieses System kann mich mal gerne haben. Frank-Walter, der Linksäugige oder z.B. ein Herr Woelki mit seinem Ruderboot haben sicher reichlich freien Platz ungenutzt. Sollen sie erst mal mit ihrem “Freunden des Frierens für den Frieden” solidarisch mit wem oder was auch immer voran schreiten.

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