Henryk M. Broder / 18.07.2018 / 14:44 / 29 / Seite ausdrucken

Wofür hat Sami A. 320.000 Euro erhalten?

SPIEGEL Online berichtet, der nach Tunesien abgeschobene "Gefährder" Sami A. habe "seit Jahren mit seiner Familie monatlich Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz", erhalten, "bereits 2002 belief sich der Betrag auf fast 20.000 Euro".

Die Formulierung legt die Vermutung nahe, Sami A. habe monatlich 20.000 Euro kassiert, was auch unter Berücksichtigung der generösen Konditionen des Asylbewerberleistungsgesetzes eher unwahrscheinlich ist. Es dürfte sich wohl eher um 20.000 Euro jährlich gehandelt haben. Wobei man auch bei dieser eher bescheidenen Summe gerne wissen möchte, ob es 20.000 Euro netto oder brutto waren. War z.B. in diesem Betrag auch die Miete für die Wohnung enthalten, in der Sami A. mit seiner Familie lebte? Der Krankenkassenbeitrag und der Heizkostenzuschuss? Oder waren es 20.000 Euro in monatlichen Raten bar auf die Hand?

So rum oder so rum – wenn Sami A. bereits im Jahre 2002 20.000 Euro jährlich bezog, dann dürften es 2017/18 erheblich mehr gewesen sein. Das Leben ist ja seitdem teurer geworden. Aber nehmen wir mal an, der Betrag sei von 2002 bis 2017/18 konstant geblieben, dann wären es summa summarum im Laufe von 16 Jahren 320.000 Euro gewesen, was ja auch eine ordentliche Stange Geld ist.

Wofür hat Sami A. das Geld eigentlch bekommen? Dafür, dass er allen Versuchen, ihn abzuschieben, mannhaft widerstand? Dass er einen schlauen Rechtsbeistand hatte, der ihm vermutlich von einer Flüchtlingsinitiave vermittelt wurde? Oder einfach dafür, dass er es so lange in einem Land ausgehalten hatte, das kein Mitleid mit Geflüchteten kennt?

Nun, die Kollegen von SPON sind dabei, Antworten auf alle diese Fragen zu finden. Mehr darüber demnächst auf bento.de in der Abteilung "Die Bundesregierung bedauert".

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Leserpost

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M. Stoll / 18.07.2018

Und es geht weiter auf der TITANIC. Oder war es das Narrenschiff? Egal, die Sterne funkeln so schön in dieser klaren Nacht, die Bordkapelle spielt und die Dummheit und die Ignoranz treffen sich zum Totentanz.

Wolfgang Kaufmann / 18.07.2018

Es wird mir immer unverständlich bleiben, nach welcher Logik sich aus einem unrechtmäßigen Aufenthalt rechtmäßige Ansprüche ableiten lassen. Was muss man dafür rauchen und wo kriegt man das Zeug?

Christian Wolff / 18.07.2018

Diese Summe wird einfach nur deswegen gezahlt, damit der Begünstigte nicht auf kriminellen Broterwerb angewiesen ist. Nur wird leider in der Praxis durch Manche dieses Geld zwar gern und vielleicht auch mehrfach empfangen, aber auf den kriminellen Zusatzgewinn wird nicht verzichtet. 320 000 € klingen auch nach einer Riesensumme, aber aufgeteilt auf den Monat ist das nicht viel. Weder Brutto noch Netto. Diese Zuwanderung aus ärmsten Ländern beruht leider auf einen großen Irrtum, wenn nicht sogar auf direkte Lügen derjenigen, die an der Migration verdienen. Das sind nicht nur die Schlepper! Für jemanden, der in einem solchen armen Land am Rande des Existenzminimums und manchmal sogar darunter lebt, erscheint das Geld nach dem Asylbewerberleistungsgesetz als ungeahnter Reichtum. Aber nur, weil er es mit den ihm bekannten Umfeld vergleicht: den Lebenshaltungskosten in einem solchen armen Land. Dafür sind viele bereit, viel Geld zu „investieren“, um in dieses gelobte Land zu kommen, in dem zwar nicht Milch und Honig fliest, aber eine regelmäßige Summe gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz. Weiter wird darüber nicht nachgedacht, auch nicht, dass die Wahrscheinlichkeit, als Asylberechtigter anerkannt zu werden und bleiben zu dürfen, sehr gering ist. Der große Irrtum ist das angeblich bessere Leben: auch mit den Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz ist man in Deutschland auf der untersten Stufe der sozialen Rangleiter angekommen. Man hat anfangs vielleicht (noch) nicht so hohe Ansprüche, aber das ändert sich schnell. Und somit ist man sehr bald auf einen Zusatzgewinn angewiesen. Der muss auch nicht immer kriminell sein. Aber oft ist er es.

U. Unger / 18.07.2018

Falls ich raten darf: Zugehörigkeit in einer terroristischen Vereinigung in Rechtsnachfolge der RAF, oder?

Joachim Lucas / 18.07.2018

Wir sind die Lachnummer der Welt. Nie hätte ich vor 15-20 Jahren geglaubt, dass solche Dinge geschehen und solche Diskussionen geführt werden in Deutschland. Wir haben einen solchen Grad des Schwachsinns erreicht, der eigentlich nicht mehr zu überbieten ist. Aber wir werden auch das schaffen, denn die Leute lesen es, spüren es aber nicht am eigenen Leib und sind auch nicht in der Lage Konsequenzen zu ziehen. Immerhin, wir erleben historische Zeiten und bieten nicht betroffenen Ländern einen hohen Unterhaltungswert.

Frank Stricker / 18.07.2018

Der Fall Sami A. ist so irre , da fehlen einem echt die Worte.  Da kann der “Terrorristenversteher und Hassprediger” endlich ausgewiesen werden , da fällt das Gericht in Gelsenkirchen der eigenen Bevölkerung und dem gesunden Menschenverstand in den Rücken , Bätschi, der Irre muß wieder zurückgeholt werden ! Was soll man von so einem “Rechtsstaat” halten , der sich für Terrorristen jeglicher Coleur ins Zeug legt , aber Verbrechen an der eigenen Bevölkerung kaltherzig als “Kollateralschäden” bezeichnet , wo Betroffene einfach “Pech” gehabt haben, zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort gewesen zu sein.

Harald Kreher / 18.07.2018

Wofür? Dafür, dass er uns Menschlichkeit, Verfassungstreue, Rechtsstaatlichkeit, Beharrlichkeit, Geduld, Toleranz und Bereicherung lehrt. Hätte das BAMF dafür einen heimischen externen Berater angeheuert, wäre es wohl teurer geworden. Sami A. ist somit durchwegs ein Gewinn für uns. Ganz bestimmt. Von Sami A. lernen, heißt siegen lernen. Horrido, horrido, horrido.

Helge-Rainer Decke / 18.07.2018

In WO haben Sie erläutert, warum es so lange dauerte, bis nach rechtsstaatlichen Prinzipien jemand abgeschoben werden kann. „Das Vertrauen des Rechtsstaats wird nicht durch ein Urteil des Gelsenkirchener Verwaltungsgerichts untergraben, sondern durch die Tatsache, dass es beinahe zwölf Jahre gedauert hat, bis der „mutmaßliche“ Leibwächter von Osama Bin Laden endlich abgeschoben wurde.“ An der Knete, die von Sami A kassiert wurde, wären auch Sie beteiligt gewesen, hätten Sie Sami A eine Heimstätte in Ihren Vier Wänden angeboten, die das Flüchtlingsamt bekanntlich üppig bezuschusst. Sollte Sami A also zurückkehren, dann .....

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