In dem Artikel „Rätselhaftes Sachsen: Nach welcher Logik werden Schulen geöffnet“ hatte ich bereits auf Widersprüche in der Schulöffnungs- und Coronapolitik des sächsischen Kultusministeriums hingewiesen. Seit dem 12. April findet im Freistaat wieder Unterricht im sogenannten „eingeschränkten Regelbetrieb“ statt. Neu ist, dass nun auch alle Grundschüler Masken tragen und sich die Schüler aller Schularten zweimal pro Woche testen lassen müssen. An den weiterführenden Schulen gilt weiterhin das Wechselmodell (eine Woche Schule, eine Wochen Homeschooling). Die Präsenzpflicht ist weiter ausgesetzt.
Was haben Corona-Massentests gebracht?
Seit Jahresbeginn hatte das Ministerium diverse Massentests durchgeführt, alle auf freiwilliger Basis. Die Kosten für die Schnelltest belaufen sich auf 657.000 Euro. Allerdings seien noch nicht alle Rechnung eingetroffen, so das Ministerium. Hier die Ergebnisse:
18.1.2021 – weiterführende Schulen & Förderschulen
Getestet Schüler: 17.058 davon positiv: 34
Getestete Lehrer 5.136 davon positiv: 21
8.2.2021 – weiterführende Schulen & Förderschulen
Getestete Schüler: 12.625 davon positiv: 10
Getestete Lehrer: 4.601 davon positiv: 2
22.2.2021 – berufsbildende Schulen & Förderschulen
Getestete Schüler: 2.568 davon positiv: 1
Getestet Lehrer: 1.094 davon positiv: 1
10. Kalenderwoche – Förderschulen
Getestete Schüler: 2.273 davon positiv: 1
Getestete Lehrer: 1.397 davon positiv: 1
17.3.2021 – weiterführende Schulen
Getestete Schüler: 24.989 davon positiv: 27
Getestete Lehrer: 5.540 davon positiv: 3
Gesamtergebnis:
Schüler getestet total 59.513 davon positiv: 73 (0,123 Prozent Anteil an Stichprobe)
Lehrer getestet total 17.768 davon positiv: 28 (0,157 Prozent Anteil an Stichprobe)
(Quelle: Kultusministerium Sachsen, Stand 10.4.2021)
Auf meine Frage, ob die positiv Getesteten per PCR nachgetestet wurden und wenn ja, wie viele von ihnen auch hier ein positives Testergebnis erhielten, kam die Antwort:
„Darüber liegen uns keine Erkenntnisse vor. Die tatsächlich mittels PCR-Test positiv getesteten Personen fließen in die allgemeine Statistik ein.“
Grundsätzlich ist es positiv, dass sich das Kultusministerium einen Überblick verschafft hat. Aber: für 657.000 Euro sächsisches Steuergeld sollte man mit einer sauberen deskriptiven Statistik rechnen dürfen. Nun weiß niemand, ob die positiv Getesteten es tatsächlich auch waren. Wenn nicht, wäre die Statistik verzerrt und damit noch weniger aussagefähig. Unabhängig davon war der Anteil der positiv Getesteten mit 0,123 Prozent bei der Schüler-Stichprobe und 0,157 Prozent bei der Lehrer-Stichprobe so auffällig niedrig, dass sich daraus kaum politische Handlungsempfehlungen ableiten lassen dürften. Falls das jemals beabsichtigt war.
Keine eigenen Erkenntnisse
Da nun ab dem 12. April 2021 an allen Schulen im Freistaat Sachsen Maskenpflicht gilt, auch an Grundschulen, wollte ich wissen, ob das Ministerium eine empirische Untersuchung nennen könnte, die nachweist, dass das Tragen von Masken an Grundschulen signifikant das „Infektionsgeschehen“ verhindern könnte und ob bisher das Tragen von Masken an weiterführenden Schulen generell das „Infektionsgeschehen“ signifikant vermindert bzw. eingedämmt hat. Die Antwort:
„Maskentragen reduziert die Übertragung von SARS-CoV-2. Maskentragen in Schulen verringert als Teil eines Maßnahmenpakets die Infektionshäufigkeit. Dieses stellen zahlreiche deutsche medizinische Fachgesellschaften in ihren Empfehlungen für den Schulbetrieb (S3 Leitlinien) fest. Es gibt zudem zahlreiche internationale Studien, die die Wirksamkeit von Masken belegen. Hier eine Auswahl:
https://www.thelancet.com/pdfs/journals/lancet/PIIS0140-6736(20)31142-9.pdf
https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/32795645/
https://www.nature.com/articles/s41467-020-17922-x
https://pubs.acs.org/doi/10.1021/acsnano.0c03252
https://pubs.acs.org/doi/abs/10.1021/acsnano.0c03252
https://eurjmedres.biomedcentral.com/articles/10.1186/s40001-020-00430-5
https://bmjopen.bmj.com/content/5/4/e006577
https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/32329337/“
Hinter den aufgelisteten Studien verbirgt sich vermutlich die eigentliche Antwort des Kultusministeriums, nämlich dass es offenbar keine entsprechenden Erkenntnisse hat. Wie genau hat das Ministerium festgestellt, dass das Maskentragen in Schulen die Infektionshäufigkeit damit verringert hat? Diese Frage wurde nicht beantwortet.
Was hat Vietnam mit sächsischen Schulen zu tun?
Schauen wir kurz auf eine der vom Ministerium aufgelisteten Studien: In der randomisierten vierwöchigen Studie aus dem Jahr 2011, veröffentlicht 2015, mit einer Teststärke von 80 Prozent, bezogen auf eine Stichprobengröße N von 1.607 (Mitarbeiter aus dem Gesundheitssektor) in 14 vietnamesischen Kliniken, wollte das Autorenteam nachweisen, dass medizinische Masken besser vor Viren schützen als Stoffmasken. Es wurde die Nullhypothese überprüft bei einer zweiseitigen Testung und dem üblichen Signifikanzniveau von Alpha 5 Prozent. Und die Forscher fanden heraus: Ja, medizinische Masken sind besser als Stoffmasken. Natürlich haben die Forscher nicht ins Blaue getestet, sondern zuvor korrekt das N (Anzahl Probanden) ermittelt, das sie brauchten, um einen Unterschied aufzudecken, wenn er vorhanden ist. Überraschung: Die Ergebnisse sind signifikant. Die Autoren räumen ein, dass das Studiendesign keine Rückschlüsse darüber erlaubt, wie effektiv medizinische Masken seien. Und sie weisen darauf hin, dass eine Einschränkung der Studie darin besteht, dass es keine Kontrollgruppe gibt (lack of a no-mask control group). Soweit die Kurzbeschreibung. Welchen Zusammenhang gibt es nun zum Schulbetrieb in Sachsen? Keinen. Ist diese Studie aus Vietnam der Beweis, dass das Tragen von Masken an sächsischen Schulen die Infektionshäufigkeit verringert? Wohl kaum.
Man darf fragen, ob die Verantwortlichen in Dresden all diese Studien gelesen haben, die als Grundlage für die Maskenpflicht von Schülern herhalten sollen.
Verringert Wechselunterricht das Infektionsgeschehen?
Eine weitere Frage an das Kultusministerium: Gibt es empirische Studien, die nachweisen, dass der Wechselunterricht in Sachsen an weiterführenden Schulen das Infektionsgeschehen signifikant vermindert/eindämmt? Wenn ja, wie groß war die Eindämmung? (bitte in Zahlen und Name der Studie). Antwort des Ministeriums:
„Was die Umsetzung von Infektionsschutzmaßnahmen an Schulen angeht, orientieren wir uns zum einen an den Empfehlungen des RKI und zum anderen an den sogenannten S3-Leitlinien der medizinischen Fachgesellschaften (https://www.bmbf.de/de/die-s3-leitlinie-als-handlungsempfehlung-fuer-schulen-13722.html).“
Es ist legitim, auf fachlichen Rat zu hören. Aber auch hier liegen dem Ministerium offenbar keine eigenen Erkenntnisse vor. Stattdessen wieder ein Verweis, diesmal u.a. auf die sogenannten S3-Leitlinien. Was das ist, kann jeder hier nachlesen.
In Kurzform: In einer sogenannten Leitliniengruppe stimmten u.a. Mediziner aus Fachgesellschaften und Vertreter aus Interessengruppen, darunter auch aus dem Landeselternrat Sachsen, über die Empfehlung von Maßnahmen ab. Abstimmen über Wissenschaft – aus meiner Sicht ein fragwürdiges Vorgehen, das in dem Dokument euphemistisch „konsensbasierte Empfehlung“ genannt wird. Entweder eine mit guter wissenschaftlicher Methodik durchgeführte Studie kann etwas herausfinden oder nicht. Über das Ergebnis kann es keine demokratische Abstimmung geben, höchstens eine wissenschaftliche Diskussion bzw. Interpretation. Zudem wird im Dokument zugegeben, dass die Studien, denen die Abstimmungen zugrunde liegen, nur eine sehr niedrige Evidenz-Qualität besitzen. Sie lesen richtig: sehr niedrig. Dennoch gelten die S3-Leitlinien als Grundlage für das Tragen von Masken an Schulen, Abstandsgebote, Reduktion von Schülern im Präsenzunterricht.
Weiter heißt es in dem Dokument auf Seite 14:
„Die gewonnenen Erkenntnisse beruhen zu großen Teilen auf Modellierungsstudien mit Qualitätsmängeln oder Beobachtungsstudien mit begrenzter Übertragbarkeit auf den Schulkontext und die Definition von Risikokontakten gemäß dem RKI. Für alle betrachteten Wirkungen ist die Vertrauenswürdigkeit der Evidenz sehr niedrig“
Und daran orientiert sich das Kultusministerium des Freistaates Sachsen?
Ob Wechselunterricht das Infektionsgeschehen verringert oder nicht, lässt sich herausfinden. Eine Schule vier Wochen Präsenzunterricht (Experimentalgruppe), eine andere Schule vier Wochen Wechselmodell (Kontrollgruppe). Gleichen Alterskohorten mit gleichem soziodemographischem Hintergrund, gleiche Probandenzahl (vorzugsweise volljährig). Das zu messende dichotome Merkmal ist „Corona-Infektion nachgewiesen mit PCR“, Messung nach vorgegebenem Plan. Hier würde ich mich auf die Nullhypothese festlegen bei einem Signifikanzniveau von 5 Prozent. Bedeutet: Es gibt keinen Unterschied bzw. es wird kein Effekt aufgedeckt zwischen den Kohorten, bezogen auf das Merkmal innerhalb der festgelegten Zeit. Übrigens wäre diese Studie nicht 657.000 Euro teuer. Sie würde fast nichts kosten.
Beitragsbild: Pixabay

Ich habe mich nicht durch alle Zahlen durchgequält.
Eins ist sicher: Das Regierungsziel, unseren Nachwuchs in Dummheit und Angst zu halten – und dadurch zu einer noch leichter manipulierbaren Masse – wird erreicht – auch mittels Unterstützung hysterischer Eltern – überwiegend Müttern und im pädagogischen Bereich tätiger Frauen.
Wer sich dem, was mit unseren Kindern geschieht, nicht widersetzt – in welcher Form auch immer – und sei es durch einen Aufkleber, ein Protestplakat, ein Gespräch mit der Schulleitung, einem Brief, einer offenen Stellungnahme bei einem Elternabend (was viel Überwindung erfordert, wenn man sich in der vermeintlichen Minderheit befindet). – Ein Tipp für die Eltern und Pädagogen, die sich gegen diesen Wahnsinn wehren: Spannen Sie uns Alte ein, wenn Sie Unterstützung brauchen! Wir haben möglicherweise Erfahrungen, die Ihnen im Kampf um das Wohl der Kinder und Jugendlichen helfen könnten. Und – wir haben etwas, was Sie meist nicht haben, wenn Sie berufstätig sind: Zeit – jetzt mehr denn je. Es gibt diese Gruselomas gegen rechts – warum sollte es nicht „Großeltern gegen Kindesmisshandlung“ geben? Noch treffendere Bezeichnungen gibt es sicher – denn es sollen ja ALLE Erwachsenen – auch die ohne Kinder – angesprochen werden.
Maskenpflicht für Kinder und all die anderen furchtbaren Maßnahmen, die unseren Kindern aufgezwungen und dadurch ein normales Kindsein unmöglich machen, ist in meinen Augen Kindesmisshandlung und sollte meiner Meinung nach strafrechtlich verfolgt werden!
Gründe gibt es keine für eine Maskenpflicht….. braucht es auch nicht, da es „ BEFOHLEN “ wurde…….
Ein Land, in dem es keinen massiven Elternprotest gegen die ebenso unsinnige wie schon sadistische Maskierungspflicht von Kindern und Jugendlichen gibt, hat sich und seine Zukunft faktisch selbst aufgegeben. Wer seinen Kindern diese Masken aufzwingen lässt, tut das nicht aus Sorge umdie Gesundheit des Kindes, sondern aus Feigheit, sich gegen die Versagerpolitik von Merkel, Spahn und all den anderen zu stellen, also auch gegen die willfährige Schafherde von Untertanen. Das mag ein hartes Urteil sein, aber ist es auch ungerecht?
@ Klaus Müller: „… dann kann man feststellen, dass ca. jeder tausendste Symptomlose so viele Viren verbreitet, dass sie Infektiös sind.“ Wenn Sie die Freundlichkeit besäßen, Ihr Sachargument zu begründen, würde ich Ihre Begründung sogar akzeptieren, so sie stringent und logisch aufgebaut ist. – An Hand des Artikels und der darin enthaltenen Zahlen vermag ich Ihre Auffassung nicht zu teilen. Aus den Zahlen lediglich hervor, daß unter den Schülern 0,12 Prozent ‚positiv‘ getestet worden seien, mehr nicht. So ist zunächst anzunehmen, daß es sich bei den Tests mglw. um unzuverlässige Schnelltests handele. Sollten darunter PCR-Tests sein, ist der ct-Wert nicht benannt. In Ihrem Statement schreiben Sie selbst, daß es sich (wahrscheinlich) um „Symptomlose“, nach RKI-Wording ‚asymptomatisch Erkrankte’, handele, die ‘positiv‚ getestet worden seien. Selbst wenn dem nicht zu 100 % so wäre, weiß man inzwischen, daß ca. 60 – 80 % aller positiv PCR getesteten Personen ‘asymptomatisch‚ sind. Die Asymptomatischen tragen eine so geringe Virenlast, daß sie selbst nicht zu deren Verbreitung beitragen (ein Eigentest widerspricht dem nicht!). Damit ist Ihre eingangs genannte Behauptung grundlegend FALSCH! – Nach WHO-Vorschrift ist es wohl so, daß ‘Asymptomatische‚ mit positiven PCR-Test zum tatsächlichen Nachweis einen ZWEITEM TEST (mit einer zweiten Probe!) benötigen, also keine einfache Wiederholung, und zwar mit explizitem Ausweis des ct-Wertes. Hinzu käme dann noch ein tatsächlicher klinischer Befund. So dies alles vorliegt, könnte man zu einem gewissen Zwischenergebnis gelangen. – Hätte vor 20 Jahren einer die Behauptung aufgestellt, daß wenn jemand in einer 1000-Seelen-Gemeinde Schnupfen habe, das Leben im gesamten Dorf stillgelegt werden müsse, wäre jener wahrscheinlich in die Psychiatrie eingeliefert worden. Die Dorfgemeinschaft wäre sicherlich anders vorgegangen, sie hätten diesen einfach ignoriert, um nicht zu sagen ausgeschlossen. – Vielen Dank im voraus! [M. m. wg!]
Und wieviele von den 0,123 % positiv Getesteten waren tatsächlich infiziert? Und wieviele von den tatsächlich Infizierten war selbst krank? Soll ich raten? 0,0001% vielleicht?
Das dürfte hinkommen. Die Corona- oder darf ich sagen, die Grippe-Welle, ist für dieses Jahr erledigt. Man schaue nur auf die Zahlen des DiVi-Intensiv-Registers. Ansteckend ist man im übrigen nur, und darauf möchte ich besonders hinweisen, wenn man selbst eine sehr große Virenlast in sich trägt, die ausreicht, um andere anzustecken. Aber dann ist man selbst bereits krank. Eine symptomlose Ansteckung kann man fast ausschließen.
Kinder sind doch den Eliten komplett egal.
Sie werden nur von der Politik benutzt um sich polulistisch zu positionieren oder Ziele gegen den vermeintlichen Widerstand der Bevölkerung zu erreichen (etwa in Sachen Beteilgung an Kriegen, Geldspenden und Migration) .
Zusammenfassend:„Benutze das gute Herz des Volkes für Deinen dicken Geldbeutel“
Jeder Ökonometriker kann ihnen sagen, dass Ihr Testdesign weit teurer als 600 00 Euro wird. Bei gleicher Stärke der beiden Gruppen läuft es auf einen Differenztest der positiven PCR-Fälle beider Gruppen heraus. Um keine Infektion (im Rahmen der PCR-Testfehler) zu übersehen, muss man jede Woche PCR testen. Eine plausible Annahme dabei ist, dass auch die PCR-Tests wie die Schnelltests zu 1.5 Promille positiv anschlagen. Aufgrund der kleine. Wahrscheinlichkeit ist ein Poisson-Differenztest das geeignete Werkzeug.
Wieviele Testungen und damit Teilnehmertage benötigt man, um beispielsweise bei einer unbekannten realen Effektstärke von >10% (Wechselunterricht reduziert Infektions-bzw Fallzahl um mehr als 10%) die Nullhypothese „keine Unterschiede“ signifikant (alpha=5%) zu widerlegen?
Rechnet man das durch, benötigt man etwa 300 Positive für beide Gruppen zusammen, also etwa 200 000 PCR Tests und ebensoviele Teilnehmerwochen. Berüchsichtigt man Testfehler und neutralisiert systematische Anteile, müssen darüberhinaus der Hersteller und das Testprotokoll alller Tests identisch sein.
Eine Studie mit 200 000 Teilnehmerwochen und ebensovielen PCR Tests ist selbst für eine Million nicht zu haben