Bei der Auszählung der Landtagswahlen im September tauchte am Ende ein bislang geheimnisvoller Ergebnis-Sprung auf, der u.a. den Grünen über die Fünfprozent-Hürde half. Der Wahlprüfungsausschuss kann den zwar auch nicht erklären, will entsprechende Einsprüche aber abweisen lassen.
Achgut hatte vor einiger Zeit über mutmaßliche Unregelmäßigkeiten bei der Stimmenauszählung am Abend der Landtagswahl in Sachsen (1. September 2024) berichtet. Eigentlich müsste man davon ausgehen dürfen, dass alle Institutionen in „unserer Demokratie“ den allergrößten Eifer an den Tag legen, um jeden – auch nur allerkleinsten – Verdacht der Wahlmanipulation sofort und vorbehaltlos aufzuklären. Doch bei der Aufklärung von Ungereimtheiten am Abend des 1. September krochen die beteiligten sächsischen Institutionen wie eine Schnecke, die sich schließlich im eigenen Haus versteckte. Mehr als acht Monate nach der obskuren Wahlnacht sind mutmaßliche Unstimmigkeiten noch immer nicht aus dem Weg geräumt.
Wir erinnern uns: Im September 2024 war auf Substack ein Artikel über rechnerische Auffälligkeiten beim Zusammenzählen der abgegebenen Stimmen zur Landtagswahl am 1. September erschienen. Der Verfasser ist ein IT-Spezialist aus Dresden. Er hatte Screenshots der vom Landeswahlleiter in der Wahlnacht veröffentlichten Auszählungsstände gesehen und gespeichert.
Es ging um den Anteil der Listenstimmen der sächsischen Grünen. Laut Screenshots waren ausgezählt:
- um 22:48 Uhr 412 Wahlgemeinden. Die Grünen kamen auf 3,7 Prozent
- um 23:20 Uhr 431 Wahlgemeinden. Die Grünen kamen auf 3,7 Prozent
- um 23:33 Uhr 429 Wahlgemeinden. Die Grünen kamen auf 4,5 Prozent
Nach Auszählung aller 435 Wahlgemeinden kamen die Grünen plötzlich auf einen Listenstimmenanteil von 5,1 Prozent. Upps. Der Dresdner Informatiker rechnete mit einem selbstgeschriebenen Programm durch, ob der überraschende Stimmenzuwachs unter den gegebenen Bedingungen mathematisch nachvollziehbar sein kann. Sein Ergebnis: Nein. Das Fazit: Möglicherweise haben die sächsischen Grünen die 5-Prozenthürde überhaupt nicht erreicht. Die fragliche Diskrepanz bezogen auf die Grünen beträgt anscheinend 5.518 Stimmen. Insgesamt beträgt die errechnete Diskrepanz sogar 45.069 Stimmen über alle Parteien hinweg. Nachzulesen in einem weiteren Substack-Artikel hier.
Die Verschiebungen der Stimmen wären mandatsrelevant. Im Worst-Case-Szenario könnten die Grünen im Sächsischen Landtag bis zu sechs Mandate verlieren und damit auch ihren Fraktionsstatus, andere Parteien würden Mandate hinzubekommen. Die genauen Berechnungen sind ebenfalls im o.g. Artikel nachzulesen.
Der Wahlprüfungsausschuss des Landtages winkt ab
Acht Monate nach der Landtagswahl will der Wahlprüfungsausschuss des Sächsischen Landtags nun einen Schlussstrich ziehen. Insgesamt gab es 13 Einsprüche gegen die Landtagswahl. Zehn wurden bereits zurückgewiesen, was der Landtag bestätigt hat. Nun sollen die verbleibenden drei Einsprüche ebenfalls zurückgewiesen werden, darunter die Anfechtung des Dresdner Informatikers. In einer Pressemitteilung, in der die Anfechtung des Informatikers explizit erwähnt wird, heißt es unter anderem:
„… Darunter ist auch ein Einspruch, der mit etwaigen Diskrepanzen bei den Veröffentlichungen der Zwischenergebnisse am Wahlabend auf der Website des Landeswahlleiters begründet wird. Das Ergebnis der Landtagswahl basiert auf den Niederschriften in den Wahlbezirken und den Feststellungen der Kreiswahlausschüsse, hier bestehen keine Zweifel an einer korrekten Ermittlung des Wahlergebnisses. Deshalb empfiehlt der Wahlprüfungsausschuss dem Plenum des Sächsischen Landtags die Zurückweisung dieses Einspruchs. Die Darstellungen von Zwischenständen auf der Website des Landeswahlleiters hatten keinen Einfluss auf das im amtlichen Verfahren korrekt festgestellte Wahlergebnis“.
Noch schwächer könnte eine Begründung nicht sein. Ob der Wahlprüfungsausschuss eigene Ermittlungen aufgenommen hat – dazu wäre er befugt und verpflichtet –, ist unklar. Bei seiner nächsten Sitzung am 21./22. Mai 2025 soll der Sächsische Landtag die Zurückweisung der verbliebenen drei Einwendungen beschließen.
Soll damit die Kritik kurzerhand beerdigt werden? Wo sind die Beweise des Wahlprüfungsausschusses, dass die Stimmendiskrepanz nicht existiert? Der Landeswahlleiter veröffentlichte offizielle Zwischenstände, die aber sollen plötzlich nichts mehr wert sein? Warum wird nicht neu ausgezählt, um jegliche Zweifel auszuräumen?
In seinem neuen Podcast „Berger will’s wissen“ hat sich der unabhängige und fraktionslose Landtagsabgeordnete der Freien Wähler Sachsen und ehemalige Oberbürgermeister von Grimma, Matthias Berger, mit den Merkwürdigkeiten jener Wahlnacht beschäftigt.
Inzwischen hat der Dresdner Informatiker beim Dresdner Verwaltungsgericht Klage gegen den Freistaat Sachsen eingereicht. Unterstützt wird die Klage von der Atlas-Initiative. Es geht trivial darum, herauszufinden, wer in Sachsen die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf der Landtagswahl trägt. Offenbar schiebt die sächsische Bürokratie die Verantwortung hin und her. Siehe auch unter Ziffer 2e des Schreibens im X-Post. Dass man im besten Sachsen aller Zeiten vor Gericht gehen muss, um herauszufinden, wer für die Sicherstellung von Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Landtagswahl verantwortlich ist, das ist schon krass. Der Landeswahlleiter jedenfalls scheint es nicht zu sein, der ging – mehr oder weniger – auf Tauchstation.
Unabhängiges Gutachten bestätigt den Kläger
Ein Kurzgutachten des Diplom-Informatikers Prof. Dr. Raphael Volz von der Hochschule Pforzheim bestätigt inzwischen ebenfalls die Ergebnisse des Dresdner Informatikers. Im Gutachten heißt es unter anderem:
„Die Analyse ergibt, dass der veröffentlichte Zwischenstand zum Zeitpunkt 23:20 Uhr mathematisch nicht mit dem amtlichen Endergebnis in Einklang gebracht werden kann“ (fett hervorgehoben durch Gutachter, Anm. d. Autors).
Der Anfangsverdacht, dass es bei der Landtagswahl in Sachsen am 1. September 2024 in den späten Abendstunden zu Unregelmäßigkeiten bei der Stimmenauszählung gekommen sein könnte, hat sich offenbar erhärtet. Wenn den 120 Abgeordneten im Sächsischen Landtag an der Glaubwürdigkeit ihrer demokratischen Legitimation gelegen ist, sollten sie die Beschlussvorlage des Wahlprüfungsausschusses zurückweisen.
Stephan Kloss ist freier Journalist. Er lebt bei Leipzig und absolviert nebenberuflich ein Bachelor-Studium im Fach Psychologie.

Es gilt halt in Sachsen der Spruch Stalins:
„Die Leute, die die Stimmen abgeben, entscheiden nichts. Die Leute, die die Stimmen zählen, entscheiden alles.“
Interessant, aber erwartbar ist, dass über diesen Skandal weder in der Mainstream-Presse noch gar im ÖRR berichtet wird.
Bei der Bundestagswahl 2002 standen in Berlin mehrere 10000 Stimmen zur Diskussion, die in der Abrechnung fälschlicherweise nicht der Union, sondern der SPD zugeschlagen wurden. Das hielt Schröder im Amt, der den Anspruch zur Fortsetzung seiner Kanzlerschaft seinerzeit auf einen Vorsprung von 6000 Stimmen gründete. Rechtsweg wurde eingeschlagen und Verfahren dann viele Jahre später nach der Wahl 2005 ergebnislos eingestellt. Dranbleiben.
Warum kommt mir dabei der 7. Mai 1989 und die Kommunalwahl in der damaligen DDR in den Sinn? # Wenn solch ein Vorwurf durch simples Nachzählen aus der Welt geschafft werden kann – insbesondere dann, wenn sich die Verantwortlichen nichts vorzuwerfen haben – und dies unterlassen und/oder abgelehnt wird, dann erhärtet sich der Vorwurf umso mehr. # Steht BRD jetzt für ‚Bananenrepublik Deutschland„?
da kratzt doch eine Krähe der Anderen das Auge nicht aus….und die Grünen sind bekanntlich „staatstragende Demokraten“
und ohne Sie waere Kretsche jetzt kein MP
Unser Strafgesetzbuch hat schwere Mängel: Es gibt zwar Gummiparagraphen, wie zum Beispiel die nicht präzise definierte Volksverhetzung oder die ebenso wenig klar definierte Holocaust-Leugnung, aber es gibt nicht den Straftatbestand der Demokratieverletzung, der nicht unter drei Jahren Haft bestraft werden sollte. Stimmen-Auszählungen bewusst in eine Richtung (egal in welche) zu manipulieren, ist kein Kavaliersdelikt. Es ist die Ursache fast allen Übels, besonders dann, wenn es sich um radikale Kleinparteien handelt.
Warum fragt man nicht mal beim Verfassungsschutz nach. Die wissen doch sonst alles. Sollte jemand mit der Wahl komplett nicht einverstanden sein, Mutti Merkel anrufen. Die richtet es dann. Jetzt die Quizfrage, was unterscheidet Deutschland von einem korrupten Land?