Bei der Auszählung der Landtagswahlen im September tauchte am Ende ein bislang geheimnisvoller Ergebnis-Sprung auf, der u.a. den Grünen über die Fünfprozent-Hürde half. Der Wahlprüfungsausschuss kann den zwar auch nicht erklären, will entsprechende Einsprüche aber abweisen lassen.
Achgut hatte vor einiger Zeit über mutmaßliche Unregelmäßigkeiten bei der Stimmenauszählung am Abend der Landtagswahl in Sachsen (1. September 2024) berichtet. Eigentlich müsste man davon ausgehen dürfen, dass alle Institutionen in „unserer Demokratie“ den allergrößten Eifer an den Tag legen, um jeden – auch nur allerkleinsten – Verdacht der Wahlmanipulation sofort und vorbehaltlos aufzuklären. Doch bei der Aufklärung von Ungereimtheiten am Abend des 1. September krochen die beteiligten sächsischen Institutionen wie eine Schnecke, die sich schließlich im eigenen Haus versteckte. Mehr als acht Monate nach der obskuren Wahlnacht sind mutmaßliche Unstimmigkeiten noch immer nicht aus dem Weg geräumt.
Wir erinnern uns: Im September 2024 war auf Substack ein Artikel über rechnerische Auffälligkeiten beim Zusammenzählen der abgegebenen Stimmen zur Landtagswahl am 1. September erschienen. Der Verfasser ist ein IT-Spezialist aus Dresden. Er hatte Screenshots der vom Landeswahlleiter in der Wahlnacht veröffentlichten Auszählungsstände gesehen und gespeichert.
Es ging um den Anteil der Listenstimmen der sächsischen Grünen. Laut Screenshots waren ausgezählt:
- um 22:48 Uhr 412 Wahlgemeinden. Die Grünen kamen auf 3,7 Prozent
- um 23:20 Uhr 431 Wahlgemeinden. Die Grünen kamen auf 3,7 Prozent
- um 23:33 Uhr 429 Wahlgemeinden. Die Grünen kamen auf 4,5 Prozent
Nach Auszählung aller 435 Wahlgemeinden kamen die Grünen plötzlich auf einen Listenstimmenanteil von 5,1 Prozent. Upps. Der Dresdner Informatiker rechnete mit einem selbstgeschriebenen Programm durch, ob der überraschende Stimmenzuwachs unter den gegebenen Bedingungen mathematisch nachvollziehbar sein kann. Sein Ergebnis: Nein. Das Fazit: Möglicherweise haben die sächsischen Grünen die 5-Prozenthürde überhaupt nicht erreicht. Die fragliche Diskrepanz bezogen auf die Grünen beträgt anscheinend 5.518 Stimmen. Insgesamt beträgt die errechnete Diskrepanz sogar 45.069 Stimmen über alle Parteien hinweg. Nachzulesen in einem weiteren Substack-Artikel hier.
Die Verschiebungen der Stimmen wären mandatsrelevant. Im Worst-Case-Szenario könnten die Grünen im Sächsischen Landtag bis zu sechs Mandate verlieren und damit auch ihren Fraktionsstatus, andere Parteien würden Mandate hinzubekommen. Die genauen Berechnungen sind ebenfalls im o.g. Artikel nachzulesen.
Der Wahlprüfungsausschuss des Landtages winkt ab
Acht Monate nach der Landtagswahl will der Wahlprüfungsausschuss des Sächsischen Landtags nun einen Schlussstrich ziehen. Insgesamt gab es 13 Einsprüche gegen die Landtagswahl. Zehn wurden bereits zurückgewiesen, was der Landtag bestätigt hat. Nun sollen die verbleibenden drei Einsprüche ebenfalls zurückgewiesen werden, darunter die Anfechtung des Dresdner Informatikers. In einer Pressemitteilung, in der die Anfechtung des Informatikers explizit erwähnt wird, heißt es unter anderem:
„… Darunter ist auch ein Einspruch, der mit etwaigen Diskrepanzen bei den Veröffentlichungen der Zwischenergebnisse am Wahlabend auf der Website des Landeswahlleiters begründet wird. Das Ergebnis der Landtagswahl basiert auf den Niederschriften in den Wahlbezirken und den Feststellungen der Kreiswahlausschüsse, hier bestehen keine Zweifel an einer korrekten Ermittlung des Wahlergebnisses. Deshalb empfiehlt der Wahlprüfungsausschuss dem Plenum des Sächsischen Landtags die Zurückweisung dieses Einspruchs. Die Darstellungen von Zwischenständen auf der Website des Landeswahlleiters hatten keinen Einfluss auf das im amtlichen Verfahren korrekt festgestellte Wahlergebnis“.
Noch schwächer könnte eine Begründung nicht sein. Ob der Wahlprüfungsausschuss eigene Ermittlungen aufgenommen hat – dazu wäre er befugt und verpflichtet –, ist unklar. Bei seiner nächsten Sitzung am 21./22. Mai 2025 soll der Sächsische Landtag die Zurückweisung der verbliebenen drei Einwendungen beschließen.
Soll damit die Kritik kurzerhand beerdigt werden? Wo sind die Beweise des Wahlprüfungsausschusses, dass die Stimmendiskrepanz nicht existiert? Der Landeswahlleiter veröffentlichte offizielle Zwischenstände, die aber sollen plötzlich nichts mehr wert sein? Warum wird nicht neu ausgezählt, um jegliche Zweifel auszuräumen?
In seinem neuen Podcast „Berger will’s wissen“ hat sich der unabhängige und fraktionslose Landtagsabgeordnete der Freien Wähler Sachsen und ehemalige Oberbürgermeister von Grimma, Matthias Berger, mit den Merkwürdigkeiten jener Wahlnacht beschäftigt.
Inzwischen hat der Dresdner Informatiker beim Dresdner Verwaltungsgericht Klage gegen den Freistaat Sachsen eingereicht. Unterstützt wird die Klage von der Atlas-Initiative. Es geht trivial darum, herauszufinden, wer in Sachsen die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf der Landtagswahl trägt. Offenbar schiebt die sächsische Bürokratie die Verantwortung hin und her. Siehe auch unter Ziffer 2e des Schreibens im X-Post. Dass man im besten Sachsen aller Zeiten vor Gericht gehen muss, um herauszufinden, wer für die Sicherstellung von Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Landtagswahl verantwortlich ist, das ist schon krass. Der Landeswahlleiter jedenfalls scheint es nicht zu sein, der ging – mehr oder weniger – auf Tauchstation.
Unabhängiges Gutachten bestätigt den Kläger
Ein Kurzgutachten des Diplom-Informatikers Prof. Dr. Raphael Volz von der Hochschule Pforzheim bestätigt inzwischen ebenfalls die Ergebnisse des Dresdner Informatikers. Im Gutachten heißt es unter anderem:
„Die Analyse ergibt, dass der veröffentlichte Zwischenstand zum Zeitpunkt 23:20 Uhr mathematisch nicht mit dem amtlichen Endergebnis in Einklang gebracht werden kann“ (fett hervorgehoben durch Gutachter, Anm. d. Autors).
Der Anfangsverdacht, dass es bei der Landtagswahl in Sachsen am 1. September 2024 in den späten Abendstunden zu Unregelmäßigkeiten bei der Stimmenauszählung gekommen sein könnte, hat sich offenbar erhärtet. Wenn den 120 Abgeordneten im Sächsischen Landtag an der Glaubwürdigkeit ihrer demokratischen Legitimation gelegen ist, sollten sie die Beschlussvorlage des Wahlprüfungsausschusses zurückweisen.
Stephan Kloss ist freier Journalist. Er lebt bei Leipzig und absolviert nebenberuflich ein Bachelor-Studium im Fach Psychologie.

@Wilfried Düring. Sie haben recht. Mit den beiden Direktmandaten sind die Grünen auf jeden Fall im sächsischen Landtag vertreten, ob sie nun 5,03 Prozent oder 4,96 Prozent der Stimmen erhalten haben, spielt da keine Rolle. Es ist aber schon ein bedeutender Unterschied, ob man 3,7 Prozent oder 5,1 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Immerhin machen 3,7 Prozent von 5,1 Prozent gerade mal 72,5 Prozent aus. Die Grünen würden daher rein proportional gerechnet, also ohne spezielle Bestimmungen des Wahlrechts zu berücksichtigen, ein Viertel ihrer Sitze verlieren.
@Wilfried Düring. Sie haben recht. Mit den beiden Direktmandaten sind die Grünen auf jeden Fall im sächsischen Landtag vertreten, ob sie nun 5,03 Prozent oder 4,96 Prozent der Stimmen erhalten haben, spielt da keine Rolle. Es ist aber schon ein bedeutender Unterschied, ob man 3,7 Prozent oder 5,1 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Immerhin machen 3,7 Prozent von 5,1 Prozent gerade mal 72,5 Prozent aus. Die Grünen würden daher rein proportional gerechnet, also ohne spezielle Bestimmungen des Wahlrechts zu berücksichtigen, ein Viertel ihrer Sitze verlieren.
Demokratische Wahlen beruhen darauf, dass die Wähler den stimmenzählenden Wahlhelfern vertrauen. Sobald das Vertrauen auch nur auf das Minimalste erschüttert wird, muss mit deutscher Gründlichkeit jeder Zweifel ausgeräumt werden, etwa indem die Wahlzettel von anderen noch einmal ausgezählt werden, am besten öffentlich.
Das Zweifel vom Parlament einfach so abgeschmettert werden, wirft ein weiteres schlechtes Licht auf die deutsche Demokratie, auf die Sozialisten.
Künftig sollte es bei den Wahlen so wie in der Wirtschaft sein, wo sich jeder Pfusch auf den zurückführen lässt, der ihn verbrochen hat! Ergo müssen die Stimmzettel einen chiffrierten Vermerk erhalten, wer sie gezählt hat und schon lässt sich jede Stimme im Detail nachvollziehen und genau feststellen, wer wo geschummelt hat.
Na ja. Die Beiträge der allermeisten Kommentatoren hier sind sehr launisch und der Ernsthaftigkeit des Artikel nicht würdig. Das beweist, dass die meisten Bürger dieses Landes schon abgestumpft sind und solche unhaltbaren Zustände inzwischen hinnehmen. Wahlbetrug ist inzwischen Teil unserer Gesellschaft. Es gibt ja auch keine Konsequenzen. Als das Staatsoberhaupt persönlich, mit nur einem Anruf, eine Landtagswahl rückgängig macht, passiert nix. Die Krönung dessen kommt aber erst. Die Wahlergebnissverbieterpartei CDU, verspricht danach den Thüringer Bürgern eine Neuwahl. Auch dieses Versprechen wird gebrochen ohne Konsequenzen für die undemokratische Partei. Und dann gibt es thüringische Wahlberechtigte, die bei der nächsten Wahl diese Partei samt Mettbrötchen wieder wählen. Wie blöd kann man sein. Die betrügen sich dann weiter durch mit Hilfe aller politischen Hehler die mitmachen wollen zum Ministerpräsidenten! Ja was soll denn der Kerl denken? Ich kann machen was ich will! Parteibruder Kretzschmar in Sachsen kann das auch. Rein mit den Grünen in den Landtag, sind weniger Plätze für die AfD am Ende und ein politischer Erpressbarer. Denken Sie wirklich, dass da ein Landeswahlleiter irgendetwas daran ändert? Der macht doch mit! Wird kurz aus der Schusslinie genommen, bis die anderen politisch Abhängigen in ihren Roben das Ding einfach abschmettern. In diesem System gibt es niemanden Unabhängigen der dort irgendetwas prüft! Selbst wenn die Mathematik, sprich die Wissenschaft, das eindeutig belegt und die Zahlen nicht stimmen können, egal. Sie können es tun, weil es gar keine Konsequenzen geben kann! Selbst klagen hilft in diesem Saustall nicht mehr.
Bestes Deutschland aller Zeiten!
Sag Mir wo die Zettel sind, Wo sind Sie geblieben, Tralala ? Dazu braucht Es keine Phantasie ….
So löuft das halt in dieser „UnsereDemokratie“! Immer schön nach dem alten Handwerkerspruch: „Alles was nicht passt wird passend gemacht!“
Diejenigen, die mehrheitlich vom Istzustand profitieren, sollen also darüber entscheiden, etwas zu ihrem Nachteil zu unternehmen: offenbar ein Systemfehler. Außerdem möchte ich noch daran erinnern, dass nach der Wahl, nach Feststehen der Sitzverteilung, die AfD erstmals eine Sperrminorität erreicht hatte. Just da fiel jemandem auf, dass ab sofort ein anderes, weniger ungerechtes Rechenverfahren angewendet werden sollte (an dem alten hatte sich bis dato nie jemand gestört). Gesagt, getan, und durch die daraus resultierende kleine Korrektur hatte die AfD plötzlich doch keine Sperrminorität. Das Auffallende ist, dass Korrekturen eben nahezu immer nur in eine bestimmte Richtung erfolgen… Zur Erlangung des Vertrauens in das angezweifelte Ergebnis müssten doch alle ehrlichen Demokraten einfach nur erneut auszählen lassen! P.S.: Die Beispielbilder auf achgut sind oft genial. Bei diesem KI-Schund wird einem Liebhaber der Landschaft allerdings „…“