Es kann schon sein, dass wir alle inzwischen paranoid sind. Das schließt aber nicht aus, dass sie wirklich hinter uns her sind. Wenn wir die Zeichen richtig verstehen, wird derzeit geprüft, ob unsererseits ein Verstoß gegen §86a des Strafgesetzbuches vorliegt, der das „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“ mit „Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe“ sanktioniert.
Anlass der Ermittlungen ist wohl ein Beitrag von Ansgar Neuhof, der am 13.5.2024 auf Achgut.com erschienen ist. Darin hieß es, die Parole „Alles für Deutschland!“, die üblicherweise der SA zugeschrieben wird, sei auch von Sozialdemokraten benutzt worden; „Das Reichsbanner“, die „Zeitung des Reichbanners Schwarz-Rot-Gold/Bund deutscher Kriegsteilnehmer und Republikaner e.V.“ platzierte den Ruf auf der Titelseite ihrer Ausgabe vom 26. Dezember 1931.
Wir wissen nicht, wer den Beitrag auf Achgut.com so anstößig fand, dass er zur Tat schritt und den Vorgang meldete, einer der vielen halbstaatlichen Meldestellen oder gleich der Justiz. Jedenfalls muss es jemand gewesen sein, der zu blöd oder zu faul war, bei Wikipedia unter „Reichsbanner“ nachzusehen. Er hätte sonst erfahren, dass der Verein „mit drei Millionen Mitgliedern die größte demokratische Massenorganisation in der Weimarer Republik“ war, 1924 gegründet und 1933 von den Nazis verboten. Die Gründer waren Sozialdemokraten, die christliche Zentrumspartei und die liberale DDP – Deutsche Demokratische Partei. Man muss nicht über Geschichte der Parteien in der Weimarer Republik promoviert haben, um zu erkennen, dass eine Organisation wie das „Reichsbanner“ keine NS-Truppe war und auch mit den heutigen „Reichsbürgern“ nichts zu tun hat.
Man muss inzwischen auf alles gefasst sein
Leider betrifft die deutsche Bildungskatastrophe nicht nur Schulen, Universitäten und kirchliche Akademien, sie macht sich auch im Justizwesen bemerkbar. Man kann es den Juristen im Staatsdienst nicht übelnehmen, dass sie nicht alles wissen, man kann aber von ihnen erwarten, dass sie sich kundig machen, wenn sie an die Grenzen ihrer Kenntnisse stoßen. Wenn es zum Beispiel darum geht, „Personen des politischen Lebens (von der Kommune bis zum Bund) vor öffentlicher Beleidigung, übler Nachrede oder Verleumdung“ zu schützen, gibt es klare Regeln zur Anwendung des §188 des Strafgesetzbuches. Warum aber ist die Bezeichnung von Robert Habeck als „Schwachkopf“ strafbewehrt, die Etikettierung von Alice Weidel als „Nazi-Schlampe“ vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt?
Jetzt warten wir erst mal ab, wie es mit unserer Causa weitergeht. Die Informationen, die wir bis jetzt bekommen haben, sind – freundlich gesagt – widersprüchlich. Mal gibt es keinen Vorgang, mal wurde die Akte an eine andere Stelle gegeben. Ein Aktenzeichen scheint es bis jetzt nicht zu geben.
Was bedeutet das alles? Zum einen handelt es sich um einen Feldzug der Antifa, die 80 Jahre nach dem Ende des Dritten Reiches die Machtergreifung von 1933 verhindern möchte. Zum anderen muss man inzwischen auf alles gefasst sein. Im Zuge der Entnazifizierung des Alltags könnte demnächst auch „Mahlzeit!“ an der Reihe sein, das Wort zum Mittag, mit dem sich die Angehörigen des Reichssicherheitshauptamtes grüßten. Und natürlich „Feierabend!“, die deutscheste aller deutschen Begrüßungen.
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@L. Luhmann : >>wenn man nicht mindestens zwei Seelen vergiften will.<<
## Das habe ich anders in Erinnerung! Trump hat die Kinder aus den Tunneln und Dumps gerettet!
„ Ein Aktenzeichen scheint es bis jetzt nicht zu geben.“ – Unsinn – wenn irgendeine Behörde einen Vorgang anlegt, gibts auch dafür eine Nummer = ein Aktenzeichen, erst recht, wenn der Akt zwischen Behörden verschickt wird. Sonst findet man ja nichts wieder. Und in Zeiten von IT wird dieses Aktenzeichen beim Anlegen des Vorgangs zwangsweise angelegt, quasi als Automatismus beim 1. Tastenanschlag eines Sachbearbeiters oder ersten Eingangs von einer dieser Meldestellen oder als Anzeige einer Privatperson. Und außerdem will man ja als Erfolgsnachweis diesen Akt ggf. auch als „aufgeklärte rechtsradikale Straftat“ erfassen, geht nur mit dem automatisch vergebenen AKTENZEICHEN.
Ach, Ihr „Kleinen Dummerchen“, habt Ihr immer noch nicht kapiert, daß sich niemand auf Seiten von „UnsereDemokratie“ und sonstige Systemvertreter für Fakten interessieren? Wer auch nur wagt, ein Körnchen von was auch immer ins Getriebe zu streuen, bekommt es mit den „Waffen des Systems“ zu tun, dh. man geht demjenigen massiv ans Portemonnaie, ggf. so lange bis er einknickt. Im vorliegenden Fall geht es schlicht darum, jegliche nögliche Relativierung der zumindest fragwürdigen Höcke-Verurteilungen zu maßregeln, nicht um mehr, nicht um weniger. So argumentiere ich seit nunmehr Jahren gegen einen ein paar zig Tausender kostenden Gebührenbescheid meiner herzallerliebsten Gemeindeverwaltung an, die für ein voll erschlossen gekauftes Eckgrundstück zur Finanzierung der anliegenden UraltStraße auf die Idee kam, dafür uns eine „Zweiterschließung“ in Rechnung zu stellen. Vorgetragene Argumente werden bei den stereotyp gleich vormulierten Antworten nicht einmal erwähnt – „Sie haben zu zahlen, weil wir es so haben (von einer externen Anwaltskanzlei) “auskungeln„ lassen.
Ich habe es im anderen Artikel gerade geunkt, dass der „missbrauchte“ Begriff Sozialismus – in Nationalsozialismus – demnächst auch unter „verboten“ gelabelt wird.
Mir war die Herkunft DIESER (nein, ich schreib’s nicht aus, ich bin Langschläfer) drei Worte lange bekannt – lesen bildet bekanntlich. ubd informieren hilft im Leben weiter. Daher frage ich mich seit einiger Zeit, warum dieser Ausspruch solchen Unmut bei Justiz und Rotgrün hervorruft. Der Höcke – man kann ihn mögen, muss es aber nicht – „wurde in zwei Strafprozessen wegen der Verwendung der verbotenen SA-Parole “Alles für Deutschland„ schuldig gesprochen“. Warum hat er die Richter nicht aufgeklärt, dass diese „Pfui-Worte“ nach dem WK I von den Sozialdemokraten schon benutzt wurden. Ja, welche bösen Worte werden noch „gecancelt“. Napleon war auch nicht gerade ein Sonenscheinchen und hat „fiese französische“ Wörter gebraucht, die wir heute noch benutzen: Trottoir, Parapluie, Bureau, Portemonnaie Friseur usw. Wenn die auch alle srtafbar werden, na dann: À votre santé!
Muss man sich das alles überhaupt antun? Frage ich mich. Heute mache ich wegen des gestern verpassten Termins für die Besichtigung meiner Wohnung durch den neuen(?) Hausbesitzer mit seinem Schwiegervater nicht mal das Mailprogramm auf. Wer nichtmal absagt, hat seinen schlechten Charakter zur Genüge bewiesen. Jaja, natürlich wird man mir die Schuld in die Schuhe schieben wollen. Aber für die passende Antwort frage ich nur die KI, ob es schon Beleidigung ist… ;-) Fertisch, ab!
In einem Leserbrief wurde völlig zu Recht die Problematik mit dem Verbot der Holocaustleugnung angesprochen. In den 80ern, als die Strafe für die Holocaustleugnung eingeführt wurde, war die Argumentation aus den jüdischen Gemeinden die: Leute, die den Holocaust überlebt haben, leiden darunter, wenn sie z.B. Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften sehen, in denen für eine Publikation Werbung gemacht wird, die den Holocaust leugnet. Das überzeugte viele: Sie waren deshalb dafür, dass das Leugnen des Holocaust rechtlich verboten wurde. Aber: Im Jahre 2045 ist das Kriegsende hundert Jahre alt. Das wäre ein guter Zeitpunkt, das Gesetz wieder abzuschaffen, wenn es keine Holocaustopfer in Deutschland mehr geben sollte. Ansonsten könnte man das Gesetz nochmal um 5 Jahre verlängern. 2045 oder 2050 würde der Grund wegfallen, weswegen das Gesetz eingeführt wurde. Ich weiß, dass das ein heikles Thema ist, aber es war eben auch der „Büchsenöffner“ für so einen Quatsch wie das Alles-für-Deutschland-Verbot. Das ist eigentlich immer so: Man führt etwas in bester Absicht ein – und plötzlich hat das Konsequenzen, an die man gar nicht dachte. Helmut Schmidt hat ein paar Jahre vor seinem Tod gesagt, dass man in den 70ern gar nicht so weit gedacht hatte, wozu Familienzusammenführung bei muslimischen Familien eines Tages führen könnte. Hätte man das gewusst, so Schmidt, hätte man das gar nicht gemacht. Cem Özdemir war daraufhin schwer beleidigt und meinte, dass es dann ja jemand wie ihn auch nicht in Deutschland gäbe. Das ist zwar richtig, aber zur Not hätten wir eben auf diesen Dummschwätzer verzichtet. In Amerika ist innerhalb der politischen Rechten das Leugnen des Holocaust – oder zumindest dessen Relativierung – praktisch so was wie Folklore. Immer, wenn ich Amerikanern erzählte, dass es in Deutschland unter Strafe gestellt ist, wollten die mir das nie glauben. Auf zigfache Wahrheitsbeteuerung meinerseits folgte dann: „Wir dachten, Deutschland ist eine Demokratie“.