Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages: Zensur-Gesetz verfassungswidrig

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat heute, am 12.06.2017, ein Gutachten abgeschlossen, das sich mit der Frage befasst, ob der Entwurf des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, das von Justizminister Maas verfasst und von den Fraktionen von CDU/CSU und SPD in erster Lesung am 19.05.2017 im Bundestag behandelt wurde, mit der verfassungsrechtlich verankerten Meinungsfreiheit vereinbar ist. Dieses Gutachten liegt mir in vollem Umfang vor. Die vom Wissenschaftlichen Dienst in dem Gutachten zusammengefasste Kritik an dem Gesetzesvorhaben deckt sich vollständig mit den vom Verfasser dieser Zeilen seit Januar 2017 formulierten Bedenken.

Fazit: "Eine dem Staat zurechenbare Grundrechtsbeeinträchtigung ist zu erwarten". Und: „Dieser Eingriff erscheint nach Abwägung der erörterten Belange nicht verfassungsrechtlich gerechtfertigt zu sein.“

Lesen Sie hier meine ausführliche Analyse.

Foto: Hampton/Royal Navy Imperial War Museum via Wikimedia Commons

Sie lesen gern Achgut.com?
Zeigen Sie Ihre Wertschätzung!

via Paypal via Direktüberweisung
Leserpost

netiquette:

Stefan Zorn / 13.06.2017

Damit kommen der Staat und die “Regierung” an einen Scheideweg. Es bleibt abzuwarten, ob sich die Damen und Herren Abgeordneten jetzt eine schräge 95%-Variante ohne weitere Prüfung durchzuwinken entscheiden, oder ob sich doch noch die eine oder andere anständige Person darunter befindet, die, angesichts des Umstands, dass eine wahrscheinlich beträchtliche Zahl von Staatsbürgern anlässlich der ersten Lesung “ihren” Abgeordneten mittels direkter Ansprache haben wissen lassen, dass der Bürger nicht komplett auf den Kopf gefallen ist, von einer weiteren Verfolgung dieses Irrsinn absieht.

Bernhard Freiling / 13.06.2017

Es ist schon erstaunlich, wie die MSM den “Aufstand” gegen das “Netzwerkdurchsetzungsgesetz” begleiten. Offensichtlich überhaupt nicht. Das erste Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes wird unter Randnotiz abgehandelt, die Anfrage der UN, die das Land derer, die schon länger dort leben, auf eine Stufe mit Nordkorea stellt, erfährt auch keine ihr gebührende Berichterstattung und über das letzte Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes erfährt man nur hier, bei Tichy und ansatzweise im Focus etwas.  Dafür werden wir aber ausgiebig darüber unterrichtet, daß die Ehe von Martin Schulz eine Liebesheirat war. Dranbleiben, Herr Steinhöfel, Achgut und Tichy! Ob man die Meinungen, die bei euch verbreitet werden, immer teilen kann, mag dahin gestellt sein. Und das ist auch gut so! Gerade deshalb seid ihr die letzten Leuchttürme einer immer platter werdenden Medienlandschaft.

R.Fischer / 13.06.2017

“Fazit: “Eine dem Staat zurechenbare Grundrechtsbeeinträchtigung ist zu erwarten”. “ ja aber - das ist doch der Sinn der Sache? “Und: „Dieser Eingriff erscheint nach Abwägung der erörterten Belange nicht verfassungsrechtlich gerechtfertigt zu sein.“ “ Der Zweck heiligt die Mittel .... Das darf man nicht so kleinkariert sehen ... Und um die vollkommen überalterten Verkrustungen rund ums Grundgesetz (und andere Gesetze) aufzuheben benötigt man eben Zuwanderung ... Damit lässt sich als Universalhebel buchstäblich JEDER Maßstab auflösen ... Im September wird sich zeigen, das 70% der wählenden Bevölkerung wieder die Leute wählen, die ihnen erst die Destabilisierung ALLER Lebensumstände gebracht haben, um diese zu stabilisieren ... Buchempfehlung “Anleitung zum Unglücklichsein” von Paul Watzlawik ... Da ist das ganze sehr schön beschrieben ...

Marcel Groß / 12.06.2017

Ok…hätte ich nicht gedacht, dass so geurteilt wird. Es gibt doch noch selbstständige denkende Leute auch in wichtigen Positionen.

Richard Loewe / 12.06.2017

da dieses Gutachten “nicht hilfreich” ist, vermute ich stark, dass es im wissenschaftlichen Dienst ab Juli neu zu besetzende Stellen gibt. Ändern wird sich das Stimmverhalten der Einheitsabgeordneten nicht. Ich habe im Hinterkopf abgespeichert, dass derselbe Dienst Bedenken gegen die Brennelementesteuer hat erkennen lassen. Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert ist schon lange das Motto sämtlicher Bundestagsabgeordneter (Erika Steinbach natürlich ausgenommen).

Leserbrief schreiben

Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Verwandte Themen
Joachim Nikolaus Steinhöfel / 12.03.2024 / 16:00 / 16

Eberhard Wein fragt – Broder und Steinhöfel antworten

Eberhard Wein ist als Journalist bei der Stuttgarter Zeitung und den Stuttgarter Nachrichten tätig. Hier ein kleiner Schriftwechsel mit ihm, der es wert ist, festgehalten…/ mehr

Joachim Nikolaus Steinhöfel / 07.03.2024 / 13:00 / 28

Broder zwingt Baden-Württemberg zur Antisemitismus-Bekämpfung

Henryk M. Broder verklagt Baden-Württemberg und zwingt das Bundesland zur Antisemitismusbekämpfung. Das Land hat sich verpflichtet, eine Spende von 5.000 Euro an den Verein Keren Hayesod…/ mehr

Joachim Nikolaus Steinhöfel / 05.02.2024 / 06:00 / 82

Broder siegt über Faeser

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg attestiert Verfassungsministerin Faeser einen Grundrechtseingriff zu Lasten von Henryk M. Broder. Das Innenministerium wurde mit gerichtlicher Hilfe gezwungen, diesen Rechtsbruch und die…/ mehr

Joachim Nikolaus Steinhöfel / 14.11.2023 / 12:07 / 55

Abmahnungen – Die dubiose Geschäftemacherei der Abgeordneten Strack-Zimmermann 

Es ist ohne Weiteres vorstellbar, dass Frau Strack-Zimmermann auf ihrem Abmahn-Feldzug, den sie auch über die deutschen Grenzen hinaus betreibt, mehr Geld einkassiert, als sie…/ mehr

Joachim Nikolaus Steinhöfel / 08.11.2023 / 13:00 / 15

Urteil rechtskräftig: Die Achse des Guten obsiegt gegen X (Twitter)

Das siegreiche Urteil, dass Achgut vor dem LG Karlsruhe gegen X (Twitter) erstritt, ist rechtskräftig. Eine Berufung wurde nicht eingelegt. Damit wurde gleichzeitig eine niederträchtige…/ mehr

Joachim Nikolaus Steinhöfel / 08.09.2023 / 16:33 / 43

Böhmermann, Schönbohm: Programm-Beschwerde an den ZDF-Fernsehrat 

Eine den ehemaligen Leiter des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik Arne Schönbohm desavouierende Böhmermann-Sendung ist immer noch beim ZDF aufrufbar, Persönlichkeitsrechtsverletzungen inklusive. Heute habe…/ mehr

Joachim Nikolaus Steinhöfel / 15.08.2023 / 13:00 / 14

Twitter, YouTube und „Die Achse des Guten“ vor Gericht

Der juristische Kampf gegen Löschungen auf Plattformen wie YouTube und Twitter ist oft langwierig, aber im Ergebnis auch immer erhellend. Hier ein Update zu den…/ mehr

Joachim Nikolaus Steinhöfel / 08.05.2023 / 12:00 / 44

Deutschlandfunk jetzt recherchebefreite Zone

Beim Deutschlandfunk wird ungeprüft als bare Münze dargestellt und berichtet und nachgeplappert, was irgendjemand irgendwo behauptet hat. Journalistische Standards: Null, nada, zero. Das gibt’s von dort…/ mehr

Unsere Liste der Guten

Ob als Klimaleugner, Klugscheißer oder Betonköpfe tituliert, die Autoren der Achse des Guten lassen sich nicht darin beirren, mit unabhängigem Denken dem Mainstream der Angepassten etwas entgegenzusetzen. Wer macht mit? Hier
Autoren

Unerhört!

Warum senken so viele Menschen die Stimme, wenn sie ihre Meinung sagen? Wo darf in unserer bunten Republik noch bunt gedacht werden? Hier
Achgut.com