Gastautor / 11.03.2022 / 15:00 / Foto: Stefan-Xp / 100 / Seite ausdrucken

Wissenschaftler-Gruppe zerlegt die Impfpflicht

Eine Gruppe von 81 Hochschullehrern und Wissenschaftlern – darunter Juristen, Mediziner, Psychologen, Physiker und Chemiker – hat ein Dokument von 70 Seiten ausgearbeitet, in dem sehr schlüssig erklärt wird, warum eine Covid-19-Impfpflicht gegen die Verfassung verstößt: Sie sei „nicht erforderlich, nicht angemessen und damit verfassungswidrig“. Die Arbeit wurde allen Abgeordneten des Deutschen Bundestages zugestellt, damit sie ihre Entscheidung zur Impfpflicht auf der Grundlage der aktuellen Studienlage überprüfen.

Achgut.com dokumentiert im Folgenden das Schreiben der Autorengruppe 7 Argumente, das zuerst hier veröffentlicht wurde, im Wortlaut. Die Anlagen enthalten detaillierte Informationen zur aktuellen Studienlage sowie zahlreiche Statistiken und Grafiken.

Eine COVID-19-Impfpflicht ist verfassungswidrig

9. März 2022

Verehrte Bundestagsabgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren,

Sie werden bald über ein Gesetz zu einer Impfpflicht zu entscheiden haben. Durch eine Impfpflicht werden Grundrechte eingeschränkt, u.a. das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit mit der Gefahr einer Verletzung der Menschenwürde und der Selbstbestimmung. Wir, die 81 unterzeichnenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, übergeben Ihnen mit diesem Schreiben Argumente für eine verfassungskonforme Entscheidung in dieser Sache.

Eine verfassungsrechtliche Prüfung umfasst vier Fragen:
1.) Welches Ziel dieses Gesetzes ist verfassungskonform?
2.) Ist diese Maßnahme, d.h. eine Impfpflicht, mit Blick auf dieses Ziel geeignet?
3.) Ist diese Maßnahme erforderlich?
4.) Ist diese Maßnahme angemessen?

Grundsätzlich gilt dabei aus juristischer Sicht erstens, dass die Beweislast auf Seiten des Gesetzgebers, also bei Ihnen, liegt. Es gilt zweitens, dass nicht ausgeräumte triftige Bedenken in einem einzigen der vier Punkte genügen, um eine Impfpflicht als verfassungswidrig auszuweisen.

Wir zeigen im Folgenden, dass bei allen o.g. Kriterien durchgreifende Bedenken bestehen und die gesetzliche Anordnung einer Impfpflicht demnach verfassungswidrig wäre. Umfassende Nachweise zu unseren einzelnen Argumenten finden Sie in den Anlagen, auf die wir jeweils verweisen.

Ad 1.) Das grundrechtlich geschützte Selbstbestimmungsrecht verbietet es, den Einzelnen zu seinem eigenen Schutz zur Impfung zu verpflichten. Verfassungsrechtlich kommt nur das Ziel des Fremdschutzes infrage, wobei es nicht um den absoluten Ausschluss jeglicher Gefährdung der Gesundheit Dritter gehen darf, den der Staat auch sonst nicht garantieren kann. Zulässig erscheinen hier allein zwei Ziele:
a.) die Zahl der Erkrankungen mit schwerem Verlauf (Intensivpatienten und Todesfälle) auf ein Niveau zu senken, das dem anderer Infektionskrankheiten entspricht;
b.) eine signifikante Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern.

Ad 2.) Die Geeignetheit einer Impfpflicht ist zweifelhaft, weil die verfügbaren COVID-19-Impfstoffe keine ausreichende Immunität und damit keinen ausreichenden Fremdschutz erzeugen:
a) Nach wenigen Wochen hat die Impfung nicht nur keinen positiven Effekt mehr auf die Wahrscheinlichkeit einer Infektion, sondern kann diese Wahrscheinlichkeit sogar erhöhen – wie aktuell Omikron zeigt [Anlage 1: Abschnitt 4.];
b) Die Impfung hat nur einen geringen Effekt auf die Schwere der Erkrankung, der in kurzer Zeit abnimmt [Anlage 1: Abschnitte 2. und 3.];
c) Menschen mit Impfung* sind bei einer Infektion nicht weniger ansteckend als Personen ohne Impfung. Also kann die Impfung keine Infektionsketten unterbrechen [Anlage 1: Abschnitt 7.].

(*Die Bezeichnung „ungeimpft/geimpft“ ist mehrdeutig. Wir sprechen daher von Menschen mit bzw. ohne COVID-19-Impfung; wenn sachlich nötig, wird die Anzahl der Impfungen angegeben.)

Ad 3.) Die Erforderlichkeit einer allgemeinen Impfpflicht ist zu verneinen, weil
a) die besondere Gefährlichkeit von COVID-19 nicht mehr gegeben ist. Mit dem Auftreten der Omikron-Variante gilt, dass die Zahl der Erkrankungen mit schwerem Verlauf das Niveau einer normalen saisonalen Grippe erreicht hat [Anlage 1: Abschnitt 1.];
b) die Impfung nicht alternativlos ist, denn es stehen hochwirksame Therapien sowie präventive Maßnahmen zur Verfügung [Anlage 2];
c) eine signifikante Überlastung des Gesundheitswesens nicht stattgefunden hat [Anlage 3].

Ad 4.) Eine Impfpflicht ist nicht angemessen, denn die verfügbaren Impfstoffe sind nicht nur nicht sicher, sondern haben ein bisher nie dagewesenes Risikopotential:
a) gemessen daran, dass es sich bei den COVID-19-Impfstoffen um unter besonderen Bedingungen bedingt zugelassene neuartige Medikamente handelt, deren mittel- oder langfristiges Risikopotential nicht hinreichend untersucht wurde;
b) gemessen an der Gefährlichkeit und Häufigkeit der vom Paul-Ehrlich-Institut dokumentierten Nebenwirkungen der Impfung;
c) gemessen an einer begründeten Abschätzung nicht erfasster Nebenwirkungen von mindestens 80% [Anlage 4];
d) gemessen an einer unerklärt hohen Anzahl von Todesfällen insbesondere in den mittleren Altersgruppen bis ins Jugendalter hinein, die im zeitlichen Zusammenhang mit den Impfungen steht [Anlage 5];
e) gemessen an dem sich abzeichnenden breiten Spektrum der Nebenwirkungen, deren Ausmaß an Gefährdung sich erst langfristig abschätzen lässt [Anlage 6].

Ein Gesetz für eine COVID-19-Impfpflicht – auch auf Vorrat –, so das Ergebnis, darf nicht verabschiedet werden, da es zur Erreichung des verfolgten Ziels nicht geeignet, nicht erforderlich, nicht angemessen und damit verfassungswidrig ist.

In dem Wissen, wie sehr die Diskussion unsere Gesellschaft in den vergangenen Monaten erschüttert und gespalten hat, bitten wir Sie, die Debatte um die Impfpflicht als Möglichkeit zu nutzen, andere, für unsere Demokratie heilende und versöhnende Wege einzuschlagen.

Die Autorengruppe

Prof. Dr. Jessica Agarwal
Prof. Dr. Thomas Aigner
Prof. Dr. Ralf Alleweldt
Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos
Prof. Kerstin Behnke
Prof. Dr. Ralf B. Bergmann
Prof. Dr. Andreas Brenner (CH)
Prof. Dr. Klaus Buchenau
Dr. Matthias Burchardt
Prof. Dr. med. Paul Cullen
Prof. Dr. Viktoria Däschlein-Gessner
Ass.-Prof. Dr. theol. Jan Dochhorn
Prof. Dr. Ole Döring
Prof. Dr. Gerald Dyker
Dr. Alexander Erdmann
Prof. Dr. Michael Esfeld (CH)
Dr. Claas Falldorf
Dr. Matthias Fechner
Dr. med. Johann Frahm
Prof. Dr. Katrin Gierhake
Prof. Dr. Frank Göttmann
Prof. Dr. Ulrike Guérot
Prof. Dr. Lothar Harzheim
Prof. em. Dr. med. habil. Karl Hecht
Prof. Dr. Saskia Hekker
Prof. Dr. Martina Hentschel
Prof. Dr. med. Sven Hildebrandt
Prof. Dr. Detlef Hiller
Prof. Dr. Oliver Hirsch
Prof. em. Dr. med. Dr. Georg Hörmann
Prof. Dr. Thomas Sören Hoffmann
Dr. Agnes Imhof
Dr. René Kegelmann
Prof. Dr. theol. Martin Kirschner
Dr. Sandra Kostner
Prof. Dr. Boris Kotchoubey
Prof. Dr. Klaus Kroy
Prof. Dr. Christof Kuhbandner
PD Dr. Axel Bernd Kunze
Dr. Norbert Lamm
Prof. Dr. Salvatore Lavecchia
Dr. Christian Lehmann
Dr. h. c. theol. Christian Lehnert
Prof. Dr. Normann Lorenz
Prof. Dr. Stephan Luckhaus
PD Dr. Stefan Luft
Prof. Dr. Jörg Matysik
Dr. Christian Mézes
Prof. Dr. Klaus Morawetz
Prof. Dr. Gerd Morgenthaler
Prof. Dr. Ralph Neuhäuser
Dagmar L. Neuhäuser
Dr. med. Sven Gerhard Nevermann
Dr. Henning Nörenberg
Prof. Dr. Gabriele Peters
Prof. Dr. Christian Pietsch
Dr. med. Steffen Rabe
Prof. Dr. Konrad Reif
Prof. Dr. Günter Reiner
Prof. Dr. Matthias Reitzner
Prof. Dr. Markus Riedenauer
Prof. Dr. Günter Roth
Prof. Dr. Andreas Schnepf
Prof. em. Dr. med. Wolfram Schüffel
Prof. Prof. Dr. med. Klaus-Martin Schulte
Dr. Jens Schwachtje
Prof. Dr. Harald Schwaetzer
Prof. Dr. Henrieke Stahl
Prof. Dr. Anke Steppuhn
Prof. Dr. Wolfgang Stölzle (CH)
Prof. Dr. Lutz Stührenberg
Dr. med. Henrik Ullrich
Prof. Dr. Tobias Unruh
Dr. med. Hans-Jürgen Vogel
Dr. habil. Ulrich Vosgerau
Dr. Christine Wehrstedt
Dr. Jan Christoph Wehrstedt
Prof. Dr. Christin Werner
Prof. Dr. Martin Winkler (CH)
Dr. med. Jens Wurster (CH)
Prof. Dr. Christina Zenk

Anlagen

Anlage 1: Wirksamkeit der COVID-19-Impfungen

Anlage 2: Jenseits der Impfung: wirksame Interventionen gegen COVID-19

Anlage 3: Intensivbetten (ICU) Belegung, Kapazität und Auslastung in Deutschland

Anlage 4: Erfasste und unerfasste Nebenwirkungen der COVID-19-Impfstoffe

Anlage 5: Die erhöhte Sterblichkeit im Jahr 2021

Anlage 6: Risikopotential der COVID-19-mRNA-Impfstoffe aus molekularbiologischer Sicht

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T. Schneegaß / 11.03.2022

@Walter Weimar: Dummerweise liegt heute Auschwitz in Polen. Ich hoffe, dass die Deutschen dort vom polnischen Staat keine Arbeitserlaubnis erhalten. Aber keine falschen Hoffnungen bitte, die deutschen Volksverräter werden dafür sorgen, dass die Unterzeichner als gefährliche Volksschädlinge als Erste den Mengeles zugeführt werden.

Bernhard Freiling / 11.03.2022

Wer stört sich denn am deutschen Grundgesetz? Das wurde doch schon von Merkel degradiert und taugt allenfalls noch dazu, wackelnden Tischen festen Stand zu geben. Und das die Verfassung schützende Gericht sieht seine vornehmste Aufgabe darin, unsere Qualitätspolitiker vor der Verfassung zu schützen. # Wo kein Richter, da läuft auch jeder Kläger ins Leere.

R. Reiger / 11.03.2022

Wenn das mit den Impfnebenwirkungen bis zu Todesfällen so stimmt, siehe Anlage “Die erhöhte Sterblichkeit im Jahr 2021”, dann können die Verantwortlichen nur noch hoffen, dass Gott ihnen gnädig ist.

Petra Wilhelmi / 11.03.2022

Das ist eine Arbeit, die sich jeder unbedingt in seine Unterlagen zu Corona aufnehmen sollte. Sie kann für den Tag X wichtig werden, falls Lauterbach gewinnen sollte.

P.Schöffel / 11.03.2022

@Block Andreas: “Die Arbeit wurde allen Abgeordneten des Deutschen Bundestages zugestellt “....ganz toll…nur, das wird diese Herren nicht interessieren…die führen nämlich KRIEG gegen die eigene Bevölkerung….. Stimmt fast. Die übelsten Kriegstreiber*Innen sind da die Damen im Bundestag.

Johannes Hoffmann / 11.03.2022

Die, die von nichts eine Ahnung haben, wird das nicht beeindrucken.

Hjalmar Kreutzer / 11.03.2022

Vielen Dank an die Wissenschaftler und an die Achse für die Veröffentlichung.

Walter Weimar / 11.03.2022

Warum handelt die Bundesregierung nicht: Die Unterzeichner müssen sofort interniert werden. Wenn Gas nicht gerade so knapp wäre ...,  Kurz davor ist Deutschland!

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