Gastautor / 11.03.2022 / 15:00 / Foto: Stefan-Xp / 100 / Seite ausdrucken

Wissenschaftler-Gruppe zerlegt die Impfpflicht

Eine Gruppe von 81 Hochschullehrern und Wissenschaftlern – darunter Juristen, Mediziner, Psychologen, Physiker und Chemiker – hat ein Dokument von 70 Seiten ausgearbeitet, in dem sehr schlüssig erklärt wird, warum eine Covid-19-Impfpflicht gegen die Verfassung verstößt: Sie sei „nicht erforderlich, nicht angemessen und damit verfassungswidrig“. Die Arbeit wurde allen Abgeordneten des Deutschen Bundestages zugestellt, damit sie ihre Entscheidung zur Impfpflicht auf der Grundlage der aktuellen Studienlage überprüfen.

Achgut.com dokumentiert im Folgenden das Schreiben der Autorengruppe 7 Argumente, das zuerst hier veröffentlicht wurde, im Wortlaut. Die Anlagen enthalten detaillierte Informationen zur aktuellen Studienlage sowie zahlreiche Statistiken und Grafiken.

Eine COVID-19-Impfpflicht ist verfassungswidrig

9. März 2022

Verehrte Bundestagsabgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren,

Sie werden bald über ein Gesetz zu einer Impfpflicht zu entscheiden haben. Durch eine Impfpflicht werden Grundrechte eingeschränkt, u.a. das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit mit der Gefahr einer Verletzung der Menschenwürde und der Selbstbestimmung. Wir, die 81 unterzeichnenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, übergeben Ihnen mit diesem Schreiben Argumente für eine verfassungskonforme Entscheidung in dieser Sache.

Eine verfassungsrechtliche Prüfung umfasst vier Fragen:
1.) Welches Ziel dieses Gesetzes ist verfassungskonform?
2.) Ist diese Maßnahme, d.h. eine Impfpflicht, mit Blick auf dieses Ziel geeignet?
3.) Ist diese Maßnahme erforderlich?
4.) Ist diese Maßnahme angemessen?

Grundsätzlich gilt dabei aus juristischer Sicht erstens, dass die Beweislast auf Seiten des Gesetzgebers, also bei Ihnen, liegt. Es gilt zweitens, dass nicht ausgeräumte triftige Bedenken in einem einzigen der vier Punkte genügen, um eine Impfpflicht als verfassungswidrig auszuweisen.

Wir zeigen im Folgenden, dass bei allen o.g. Kriterien durchgreifende Bedenken bestehen und die gesetzliche Anordnung einer Impfpflicht demnach verfassungswidrig wäre. Umfassende Nachweise zu unseren einzelnen Argumenten finden Sie in den Anlagen, auf die wir jeweils verweisen.

Ad 1.) Das grundrechtlich geschützte Selbstbestimmungsrecht verbietet es, den Einzelnen zu seinem eigenen Schutz zur Impfung zu verpflichten. Verfassungsrechtlich kommt nur das Ziel des Fremdschutzes infrage, wobei es nicht um den absoluten Ausschluss jeglicher Gefährdung der Gesundheit Dritter gehen darf, den der Staat auch sonst nicht garantieren kann. Zulässig erscheinen hier allein zwei Ziele:
a.) die Zahl der Erkrankungen mit schwerem Verlauf (Intensivpatienten und Todesfälle) auf ein Niveau zu senken, das dem anderer Infektionskrankheiten entspricht;
b.) eine signifikante Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern.

Ad 2.) Die Geeignetheit einer Impfpflicht ist zweifelhaft, weil die verfügbaren COVID-19-Impfstoffe keine ausreichende Immunität und damit keinen ausreichenden Fremdschutz erzeugen:
a) Nach wenigen Wochen hat die Impfung nicht nur keinen positiven Effekt mehr auf die Wahrscheinlichkeit einer Infektion, sondern kann diese Wahrscheinlichkeit sogar erhöhen – wie aktuell Omikron zeigt [Anlage 1: Abschnitt 4.];
b) Die Impfung hat nur einen geringen Effekt auf die Schwere der Erkrankung, der in kurzer Zeit abnimmt [Anlage 1: Abschnitte 2. und 3.];
c) Menschen mit Impfung* sind bei einer Infektion nicht weniger ansteckend als Personen ohne Impfung. Also kann die Impfung keine Infektionsketten unterbrechen [Anlage 1: Abschnitt 7.].

(*Die Bezeichnung „ungeimpft/geimpft“ ist mehrdeutig. Wir sprechen daher von Menschen mit bzw. ohne COVID-19-Impfung; wenn sachlich nötig, wird die Anzahl der Impfungen angegeben.)

Ad 3.) Die Erforderlichkeit einer allgemeinen Impfpflicht ist zu verneinen, weil
a) die besondere Gefährlichkeit von COVID-19 nicht mehr gegeben ist. Mit dem Auftreten der Omikron-Variante gilt, dass die Zahl der Erkrankungen mit schwerem Verlauf das Niveau einer normalen saisonalen Grippe erreicht hat [Anlage 1: Abschnitt 1.];
b) die Impfung nicht alternativlos ist, denn es stehen hochwirksame Therapien sowie präventive Maßnahmen zur Verfügung [Anlage 2];
c) eine signifikante Überlastung des Gesundheitswesens nicht stattgefunden hat [Anlage 3].

Ad 4.) Eine Impfpflicht ist nicht angemessen, denn die verfügbaren Impfstoffe sind nicht nur nicht sicher, sondern haben ein bisher nie dagewesenes Risikopotential:
a) gemessen daran, dass es sich bei den COVID-19-Impfstoffen um unter besonderen Bedingungen bedingt zugelassene neuartige Medikamente handelt, deren mittel- oder langfristiges Risikopotential nicht hinreichend untersucht wurde;
b) gemessen an der Gefährlichkeit und Häufigkeit der vom Paul-Ehrlich-Institut dokumentierten Nebenwirkungen der Impfung;
c) gemessen an einer begründeten Abschätzung nicht erfasster Nebenwirkungen von mindestens 80% [Anlage 4];
d) gemessen an einer unerklärt hohen Anzahl von Todesfällen insbesondere in den mittleren Altersgruppen bis ins Jugendalter hinein, die im zeitlichen Zusammenhang mit den Impfungen steht [Anlage 5];
e) gemessen an dem sich abzeichnenden breiten Spektrum der Nebenwirkungen, deren Ausmaß an Gefährdung sich erst langfristig abschätzen lässt [Anlage 6].

Ein Gesetz für eine COVID-19-Impfpflicht – auch auf Vorrat –, so das Ergebnis, darf nicht verabschiedet werden, da es zur Erreichung des verfolgten Ziels nicht geeignet, nicht erforderlich, nicht angemessen und damit verfassungswidrig ist.

In dem Wissen, wie sehr die Diskussion unsere Gesellschaft in den vergangenen Monaten erschüttert und gespalten hat, bitten wir Sie, die Debatte um die Impfpflicht als Möglichkeit zu nutzen, andere, für unsere Demokratie heilende und versöhnende Wege einzuschlagen.

Die Autorengruppe

Prof. Dr. Jessica Agarwal
Prof. Dr. Thomas Aigner
Prof. Dr. Ralf Alleweldt
Prof. Dr. Dr. h.c. Kai Ambos
Prof. Kerstin Behnke
Prof. Dr. Ralf B. Bergmann
Prof. Dr. Andreas Brenner (CH)
Prof. Dr. Klaus Buchenau
Dr. Matthias Burchardt
Prof. Dr. med. Paul Cullen
Prof. Dr. Viktoria Däschlein-Gessner
Ass.-Prof. Dr. theol. Jan Dochhorn
Prof. Dr. Ole Döring
Prof. Dr. Gerald Dyker
Dr. Alexander Erdmann
Prof. Dr. Michael Esfeld (CH)
Dr. Claas Falldorf
Dr. Matthias Fechner
Dr. med. Johann Frahm
Prof. Dr. Katrin Gierhake
Prof. Dr. Frank Göttmann
Prof. Dr. Ulrike Guérot
Prof. Dr. Lothar Harzheim
Prof. em. Dr. med. habil. Karl Hecht
Prof. Dr. Saskia Hekker
Prof. Dr. Martina Hentschel
Prof. Dr. med. Sven Hildebrandt
Prof. Dr. Detlef Hiller
Prof. Dr. Oliver Hirsch
Prof. em. Dr. med. Dr. Georg Hörmann
Prof. Dr. Thomas Sören Hoffmann
Dr. Agnes Imhof
Dr. René Kegelmann
Prof. Dr. theol. Martin Kirschner
Dr. Sandra Kostner
Prof. Dr. Boris Kotchoubey
Prof. Dr. Klaus Kroy
Prof. Dr. Christof Kuhbandner
PD Dr. Axel Bernd Kunze
Dr. Norbert Lamm
Prof. Dr. Salvatore Lavecchia
Dr. Christian Lehmann
Dr. h. c. theol. Christian Lehnert
Prof. Dr. Normann Lorenz
Prof. Dr. Stephan Luckhaus
PD Dr. Stefan Luft
Prof. Dr. Jörg Matysik
Dr. Christian Mézes
Prof. Dr. Klaus Morawetz
Prof. Dr. Gerd Morgenthaler
Prof. Dr. Ralph Neuhäuser
Dagmar L. Neuhäuser
Dr. med. Sven Gerhard Nevermann
Dr. Henning Nörenberg
Prof. Dr. Gabriele Peters
Prof. Dr. Christian Pietsch
Dr. med. Steffen Rabe
Prof. Dr. Konrad Reif
Prof. Dr. Günter Reiner
Prof. Dr. Matthias Reitzner
Prof. Dr. Markus Riedenauer
Prof. Dr. Günter Roth
Prof. Dr. Andreas Schnepf
Prof. em. Dr. med. Wolfram Schüffel
Prof. Prof. Dr. med. Klaus-Martin Schulte
Dr. Jens Schwachtje
Prof. Dr. Harald Schwaetzer
Prof. Dr. Henrieke Stahl
Prof. Dr. Anke Steppuhn
Prof. Dr. Wolfgang Stölzle (CH)
Prof. Dr. Lutz Stührenberg
Dr. med. Henrik Ullrich
Prof. Dr. Tobias Unruh
Dr. med. Hans-Jürgen Vogel
Dr. habil. Ulrich Vosgerau
Dr. Christine Wehrstedt
Dr. Jan Christoph Wehrstedt
Prof. Dr. Christin Werner
Prof. Dr. Martin Winkler (CH)
Dr. med. Jens Wurster (CH)
Prof. Dr. Christina Zenk

Anlagen

Anlage 1: Wirksamkeit der COVID-19-Impfungen

Anlage 2: Jenseits der Impfung: wirksame Interventionen gegen COVID-19

Anlage 3: Intensivbetten (ICU) Belegung, Kapazität und Auslastung in Deutschland

Anlage 4: Erfasste und unerfasste Nebenwirkungen der COVID-19-Impfstoffe

Anlage 5: Die erhöhte Sterblichkeit im Jahr 2021

Anlage 6: Risikopotential der COVID-19-mRNA-Impfstoffe aus molekularbiologischer Sicht

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G. Zülken / 11.03.2022

Sehr eindrucksvoll, herzlichen Dank an die Wissenschaftler und an Achgut.com für die Information darüber. Was ich aber glaube ist, dass die Bundestagsabgeordneten, aller Parteien, außer die der einzigen Opposition (AfD) im hohen Hause, dieses Papier zum größten Teil nicht lesen wollen und wenn, nicht verstehen werden. Sie werden es wahrscheinlich als AfD-Propaganda abtuen und sich darüber lustig machen, so ähnlich wie es der ehemalige Bundes-Heiko und Gefolgschaft, bei der Rede von Präsident Trump gemacht haben. Diesen Wahnsinn,  ,,IMPFPFLICHT`` welche man auch als Verbrechen gegen die Menschlichkeit bezeichnen kann, hält wahrscheinlich niemand mehr auf. Auch keine 81 renommierte Wissenschaftler. Der neue Krankheits-Propagandaminister wird mit Unterstützung seines Chefs diese Koryphäen nieder -oder lächerlich machen, um ihren Willen durchzusetzen. Koste es, was es wolle. Die Kontrollgruppe muss gespritzt werden, damit es sie nicht mehr gibt und die Politiker nicht so schnell vor den Kadi gezerrt werden können, wenn dann in einiger Zeit alles schief geht und das große Sterben und Erkranken der Geimpften beginnt. Denn das ist ja in Wirklichkeit das Ziel bei dieser Aktion. Die Menschheit soll ausgedünnt werden, besonders die der westlichen Intelligenz. Übrig bleiben sollen einige Sklaven mit niedrigem Intelligenzquotient, zum Arbeiten und zur Bedienung der Eliten. Klaus Schwab und Gefolgschaft lässt dann grüßen, aus der neuen schönen Welt der Eliten!

Karla Kuhn / 11.03.2022

“Die Arbeit wurde allen Abgeordneten des Deutschen Bundestages zugestellt, damit sie ihre Entscheidung zur Impfpflicht auf der Grundlage der aktuellen Studienlage überprüfen.”  Auf der aktuellen Studienlage ...... , wenn das ein Witz sein soll, dann ein grottenschlechter. Wenn auch nur eine Person die geringste Ahnung von der Materie hätte, hätte das ganze CORONA ELEND nie stattfinden dürfen. Dieses ERMÄCHTIGUNGSGESETZ wurde von dem Allermeisten offenbar ohne Skrupel unterzeichnet. Das muß man sich mal vorstellen, überwiegend INKOMPETENTE TYPEN wollen über zig MILLIONEN MENSCHENLEBEN entscheiden, die maßen sich an GOTT zu spielen. Ich hoffe innigst, daß ALLEN, die sich an der CORONAMISERE in nirgend einer Art und Weise beteiligt haben, als ERSTER LAUTERBACH, gefolgt von Merkel. Spahn , Drosten. Wieler, etc. pp., ALLE, die die SELBERDENKENDEN MENSCHEN auf das Übelste beschimpft und die völlig unsinnigen Maßnahmen offenbar ohne überhaupt nachzudenken abgenickt haben,  vor ein GERICHT GESTELLT werden. Es wurden Koryphäen wie Prof. Bhakdi und viele andere BESCHIMPFT, ja es wurde sogar ÖFFENTLICH PROPAGIERT NUR den MAINSTREAM MEDIEN, POLITIKERN und dem RKI zu glauben, was für eine Arroganz !! Inzwischen erfahre ich von einigen doppelt und dreifach Geimpften, daß sie schon MEHRMALS nach dieser TOXISCHEN GEN- THERAPIE wieder GRIPPESYMPTOME aufweisen. Diese FFP2 MAULKÖRPE, die KEINE “MEDIZINPRODUKTE” sind (steht so auf meiner Verpackung des Maulkorbes aus der Apotheke) sind absolut nicht geeignet, Viren und Bakterien abzuhalten, es sind STAUBSCHUTZMASKEN, die die ATMUNG MASSIV einschränken, das ist KÖRPERVERLETZUNG und gerade dieser für mich unselige und offenbar unfähige LAUTERBACH darf ungestraft seine PANIK verbreiten. WAS sind das nur für POLITTYPEN, die medizinische Erkenntnisse über diese GRIPPE gar nicht besitzen oder nicht sehen wollen/dürfen ??? Das VOLK muß GEGEN DIE WURZEL des Übels vorgehen, nur so kann das Übel beseitigt werden ! Danke an ALLE.

G. Böhm / 11.03.2022

Wir können nicht zufrieden sein, sagte heute K. L. zur BPK. Und noch etwas habe ich gelernt, Long Covid ist, wenn die 35-jährige Mutter zwar die Hausaufgaben ihrer Töchter vorlesen kann, ihnen jedoch nicht helfen könne, weil sie selbst die Aufgaben nicht verstanden habe oder der 25-jährige Student die vier Grundrechenarten nicht beherrsche (quasi Originalton). Long Covid ist also gar keine neuerliche Krankheit.

Michael Schweitzer / 11.03.2022

Mal gucken wieviele von diesen Wissenschaftlern ihren Posten verlieren werden(BKK Verwaltungsrat) und nach der politischen Säuberung von ihren Kollegen Solidarität erwarten können.Unbedingt den Artikel von Chaim Noll lesen und jeder wird sofort erkennen wie die Feinde des Bürgertums ticken.

T. Schneegaß / 11.03.2022

@Wilfried Düring: “Ich bin gespannt, wieviele der Unterzeichner Ostern noch ihre Arbeit haben.” Vielleicht wissen Sie ja, dass ich ein Faible für den Club der Kritischen Richter und Staatsanwälte habe, man hört und spürt vor allem so viel über deren gute Taten. Also: diese Herrschaften werden sicher ganz genau “beobachten”, was mit diesen “Endsieg-Leugnern” passiert. Und diese “Beobachtung” werden sie dann unter sich behalten, damit sie nicht selbst unter Beobachtung durch Haldenwangs Stasi geraten. Natürlich kann es auch ganz anders sein, und die Unterzeichner sind alle schon pensioniert.

Christian Feider / 11.03.2022

1. mal sehen,wieviele nach der Entscheidung noch Ihre Arbeitsstellen haben,bzw “plötzlich und unerwartet” in den vorzeitigen Ruhestand wechseln werden. 2. Die Argumente siind schlüssig und klar,aber wer mitbekommen hat,wie ahnungslos die “Parlamentarier” hinter Ihren Fraktionsvorsitzenden herhanseln zb bei den “Rettungspaketen”,der erhofft bei diesen in Hinsicht auf “Denkfähigkeit"reine “Wunder”,diesen “Volksvertretern” ist der Platz auf der naechsten “sicheren” Liste wichtiger als das Wohl der Bürger 3. Wer glaubt,das Argumente die Macht der “Aktienbesitzer” unter den Parlamentariern beeindrucken,glaubt ans Sandmaennchen Ich hoffe trotzdem,das ich mich irre,wie immer

Ben Gunn / 11.03.2022

Alles schön und gut, aber letztlich wird auch diese Auflistung nichts erreichen, da die meisten unserer “Volksvertreter” beratungsresistent sind (=> SPD & Grünlinge). Nicht der Wille des Volkes ist für diese maßgebend, sondern deren eigenes Interesse - im Grunde haben wir in Deutschland eine Willkürherrschaft (Steuergelder werden ‘zum Wohle des Volkes’ verschleudert, daß es einem die Sprache verschlägt); das Grundgesetz ist in diesen Corona-Zeiten nicht das Papier wert, auf dem es gedruckt ist.

Peter Groepper / 11.03.2022

auf Zitat “... gemessen an dem sich abzeichnenden breiten Spektrum der Nebenwirkungen, deren Ausmaß an Gefährdung sich erst langfristig abschätzen lässt [Anlage 6].” würde ein BT-Abgeordneter, wenn sein Gewissen (ja, hier ist mein Denkfehler) ihn wieder einmal zur Rede stellte, antworten: Du hast ja vielleicht oder sogar wahrscheinlich recht, mein liebes Gewissen. Aber verstehst du denn nicht? Das Ausmass an Gefährdung für mein persönliches Wohlergehen und das meiner lieben Familie lässt sich nämlich sehr präzise kurzfristig abschätzen! Wir haben das doch nun schon so oft diskutiert. Danke, dass du dich nur noch selten meldest.

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