Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird am Mittwoch erneut über die Corona-Impfpflicht bei der Bundeswehr verhandeln.
Ein Soldat hat einen Antrag gestellt, in dem er sich gegen die Aufnahme der Covid-19-Impfung in das Impfschema der Bundeswehr gewendet hat. Er hält die Fortsetzung der Impfpflicht unter den aktuellen Bedingungen für rechtswidrig.
Vor knapp zwei Jahren hat der 1. Wehrdienstsenat am Bundesverwaltungsgericht in einer Grundsatzentscheidung festgestellt, dass die Aufnahme der Covid-19-Impfung rechtmäßig ist. Gleichzeitig hat das Gericht das Verteidigungsministerium aufgefordert, die Impfpflicht angesichts sich verändernder Umstände zu evaluieren und zu überwachen. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass am Mittwoch eine Entscheidung getroffen wird.
Soldaten müssen sich gegen verschiedene Krankheiten impfen lassen, es sei denn, es gibt besondere gesundheitliche Gründe dagegen. Dazu gehören unter anderem Hepatitis, Masern, Röteln, Mumps und auch Influenza.
Am 24. November 2021 hat das Verteidigungsministerium die Covid-19-Impfung als verbindlich in die allgemeinen Regelungen zur Impf- und Prophylaxe aufgenommen. Seitdem besteht eine sogenannte Duldungspflicht für diese Impfung. Soldaten, die sich dem Impfschema widersetzen, müssen mit Disziplinarmaßnahmen rechnen. Im April diesen Jahres hatte die Bundeswehr auf eine Anfrage der AfD festgestellt, das die Impfpflicht gegen Corona weiterbesteht, trotz steigender Zweifel an der Wirksamkeit. Dies wurde von Verteidigungsminister Boris Pistorius nochmal im Mai während seiner Regierungsbefragung bestätigt.
(Quelle: Merkur, Tag 24)