In einem Hochsicherheitsgerichtssaal neben der JVA Dresden mit flughafenähnlicher Sicherheitskontrolle am Eingang, respekteinflößendem Justizpersonal, das per Funk miteinander verbunden ist, und einem riesigen personellen und materiellen Aufwand, begann am Freitag der Prozess gegen die sogenannten „Sächsischen Separatisten“. Achgut hatte über das Thema bereits im Vorfeld ausführlich im Artikel „Sächsische Separatisten - Jagt die Justiz ein Phantom?“ berichtet. Angesichts des Prozessgeschehens am Freitag erhärtete sich beim Autor schnell der Eindruck, dass die Überschrift richtig gewählt war.
Dafür, dass Sachsen 2024 kurz vor der Übernahme durch Separatisten und der Herrschaft durch rechts-extreme Milizen stand, war das öffentliche Interesse am Prozess-Auftakt nicht nur gering, es war schlecht. Von den 250 Sitzen (50 für Presse reserviert) war weniger als ein Drittel besetzt, mehrheitlich durch Medienvertreter, der Rest durch Familienmitglieder der Angeklagten. Ob es daran lag, dass draußen frostige Temperaturen herrschten und niemand Lust hatte, sich für die Sicherheitskontrolle am Eingang stundenlang anzustellen oder weil die „normalen“ Berufstätigen eben an einem Freitagvormittag auf Arbeit sind oder weil viele Sachsen einfach nicht glauben, dass es Separatisten gibt, das sei dahin gestellt. Nicht einmal eine linke Demo, die vor der Gefahr von rechts warnt, fand vor dem Prozessgebäude statt. Keine NGO vor Ort. Nichts. Erstaunlich.
Kurz nach zehn Uhr begann der Prozess. Wenige Minuten zuvor wurden die Beschuldigten in Handschellen hereingeführt, die ihnen dann medienwirksam durch das Justizpersonal abgenommen wurden. Medienwirksam deshalb, weil zahlreiche Medienvertreter aufstanden, zur Trennwand liefen, die den Publikumsbereich vom Gerichtssaal trennt, und sich die Prozedur genau anschauten. Bis auf einen Beschuldigten kamen alle in den Saal ohne sich etwas vor die Gesichter zu halten. Man konnte die „Separatisten“ genau sehen. Ordentlich gekleidet, ordentliche Haarschnitte, rasiert. Der Autor nennt ab jetzt die Familienamen, da sie nun offiziell bekannt sind. Kurt Hättasch, der AfD-Kommunalpolitiker aus Grimma, immer noch der Vorsitzende der dortigen Stadtratsfraktion der AfD, dem ein GSG-9-Beamter bei der Erstürmung des Hauses in den Kopf geschossen hatte und fast getötet hätte, trug einen Trachtenjanker. Ein anderer Anklager, Kevin R., ebenfalls aus Grimma, trug einen Anzug. Jörg S., der angebliche Rädelsführer aus Brandis im Landkreis Leipzig, trug ein schwarzes T-Shirt, soweit ich das sehen konnte, später einen grauen Hoody.
Die Atomsphäre im Gerichtssaal war eigenartig ruhig. Da kamen junge, ordentlich gekleidete Männer in den Hochsicherheitsgerichtssaal, fast alle mit Berufsabschluss, wie sich später in der Befragung durch die Vorsitzende Richterin Simone Herberger herausstellte, nur einer befand sich zum Zeitpunkt der Festnahme am 5. November 2024 noch in Ausbildung. Drei der Angeklagten sind Familienväter. Und diese acht Männer wollten Teile Sachsens - nach einem Zusammenbruch der staatlichen Ordnung - übernehmen?
Gericht unterbricht die Sitzung mehrfach
Bis 14 Uhr - dem Verlesen der Anklage - kam das Verfahren nicht in Gang. Ein Verteidiger wollte einen Antrag verlesen, in dem er den Ausschluss der Öffentlichkeit vom Verfahren forderte. Das Verlesen sollte ebenfalls unter dem Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Es ging hin und her zwischen Gericht und Verteidigern. Die Vorsitzende Richterin war kurzzeitig irritiert. Sie redete mit gedämpfter ruhiger Stimme. Weshalb ein Verteidiger rief: „Frau Vorsitzende, bitte verbessern Sie Ihre Akustik.“ Ebenso sollte die Öffentlichkeit davon ausgeschlossen werden, wenn die Vorsitzende Richterin die Beschuldigten zu ihren persönlichen Verhältnissen befragte. Um es kurz zu machen: Der Senat beschloss, dass die Öffentlichkeit bei der Verlesung des Antrages ausgeschlossen wird. Das Publikum musste den Gerichtssaal verlassen.
Erst 13:40 Uhr ging es weiter. Dann wieder Tumult im Saal. Ein Verteidiger forderte vehement, dass das Gericht vor jedes Mitglied des Senats ein Namensschild stellt. Ebenso vor den drei Vertretern der Anklage. Eigentlich eine nachvollziehbare Forderung, denn vor jedem Verteidiger und jedem Beschuldigten stand ebenfalls ein Namensschild. Das mag Prozesstaktik sein, aber im Saal sollten für alle Verfahrensbeteiligten die gleichen Maßstäbe gelten. Der Verteidiger begründete die Forderung so: „Die Öffentlichkeit ist hier. Und alle sollten sehen, wer die Personen sind, die hier tätig sind.“ Der Verteidiger richtete seinen Ärger direkt an die Vorsitzende Richterin mit den Worten: „Sie haben meinen Antrag ignoriert.“
Der Antrag - dass auch vor den Richtern des Senats und den drei Anklagevertretern Namensschilder aufgestellt werden - wurde vom Senat abgelehnt. Begründung der Vorsitzenden: Die Namen seien zu Prozessbeginn verlesen worden. Im Grunde hat sie Recht. Die Namen stehen auch draußen im Aushang. Aber wer macht sich die Mühe, die Namen schnell mitzuschreiben? Zwar klapperten zahlreiche Medienvertreter fleißig auf ihren Laptops mit, aber auch sie mussten gelegentlich aufstehen und nachschauen, wer die Person ist, die grade geredet hat – und dabei waren die Namensschilder durchaus hilfreich. Einige anfängliche verbale Attacken der Verteidiger - auf ihre Prozessführung bezogen - schluckte die Vorsitzende Richterin ruhig und professionell. Respekt dafür.
Nichts Neues in der Anklage
Die Verlesung der Anklage durch einen der drei Vertreter der Staatsanwaltschaft dauerte eine runde halbe Stunde. Wer sie verlas, weiß ich nicht. Es fehlte das Namensschild. Er war groß, hatte eine rote Robe an und trug eine Brille. Die gesamte Klageschrift soll 300 Seiten lang sein. Verlesen wurde offenbar nur der erste Teil, ca. 30 Seiten.
Die Anklage verkündete nichts Neues. Sie deckt sich mit der bereits existierenden Presseinformation des Generalbundesanwaltes. Nachzulesen hier. Für jeden der acht Angeklagten wurden die für ihn zutreffenden Anklagepunkte vorgelesen. Es sind jedes Mal die gleichen Schlagwortsätze.
Der jeweilige Angeklagte wollte angeblich Mord und Totschlag begehen, ihm wurde eine mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen, er habe ein hochverräterisches Unternehmen gegen den Bund vorbereitet, die Sächsischen Separatisten seien angeblich am 2. Februar 2020 gegründet worden und es wären angeblich 20 Personen gewesen, die in der Gruppe organisiert waren (Der Autor fragt sich: Warum stehen dann „nur“ acht vor Gericht, wenn doch alle 20 angeblich so gefährlich sind?), sie hätten angeblich eine Herrschaft rechts-extremer Milizen in Sachsen etablieren wollen, dafür habe man u.a. im Planitzwald bei Brandis geübt usw etc pp.
Nach dem Verlesen fragte die Vorsitzende Richterin die Vertreter der Verteidigung, ob sie sich äußern möchten. Der Verteidiger von Jörg S., Strafverteidiger Martin Kohlmann, hielt das Eröffnungsplädoyer. Im Gegensatz zur Anklage, die, wie ich fand, irgendwie ab und zu nuschelnd und einschläfernd monoton wirkte und im Gegensatz zur Vorsitzenden Richterin, die manchmal nicht gut zu verstehen war, nur wenn man sich konzentrierte, artikulierte Kohlmann, stehend, klar und deutlich.
Terroristen ohne Waffen?
Martin Kohlmann ging All-in mit dem Satz: „Dies ist ein politischer Prozess!“ Die Staatsanwaltschaft habe aus dem Kaffeesatz einer Chat-Kommunikation Absichten unterstellt. Er schilderte den Chatverlauf zwischen seinem Mandanten und dem FBI-Agenten, der sich im Chat als Chef einer US-Freizeitmiliz ausgeben haben soll. Auf diesem Chatverlauf begründet sich u.a. die Anklage. Im Gerichtssaal herrschte knisternde Stille. Auch die Medienvertreter hörten aufmerksam zu. Kohlmann schilderte, wie sein Mandant durch den FBI-Mann gefragt wird, was es noch für politische Bewegungen in Sachsen gäbe, worauf Jörg S. wohl einige aufzählt und dann zur einer sagt: „They are called Saxon Separatists.“ Achgut hatte dazu bereits berichtet. Sie werden Sächsische Separatisten genannt, schrieb S.. Und er meinte damit, laut Kohlmann, die Partei die Freien Sachsen. Jörg S. habe sich selbst nie als sächsischen Separatist bezeichnet, auch niemand der anderen Angeklagten.
Auch den „Tag X“ habe es nie gegeben. Es sei die im Chat mehrfach aufgetauchte Abkürzung aus der US-Prepperbewegung SHTF – shit hits the fan – wenn etwas unvorhergesehen Schlimmes passiert, in einen ominösen „Tag X“ umgedeutet worden. Kohlmann kritisierte die Staatsanwaltschaft, all diese Informationen unterschlagen zu haben. Auf die Frage der FBI-US-Milizführer-Chatperson, was Jörg S. denn machen würde am SHTF-Tag, antwortete dieser chatprotokollnachweislich: Da ziehen wir uns zurück und beschützen die, die wir lieben.
Sächsische Separatisten sei ein PR-Begriff aus der Propaganda-Abteilung des Generalbundesanwalts, und es sei ein übliches Theaterstück, das im Gerichtssaal aufgeführt werde, so Kohlmann.
Kohlmann wies auch darauf hin, dass den Angeklagten keinerlei konkrete Straftaten vorgeworfen würden. Weder Diebstahl, noch Mord, nicht einmal illegaler Waffenbesitz. Terroristen ohne Waffen, das sei mal was Neues, ruft Kohlmann Richtung Anklage und Gericht. Mit Paintball-Gewehren durch den Wald zu laufen, sei nicht illegal. Die wahren Terroristen die säßen dort, sagte der Strafverteidiger und wies in Richtung Anklage.
Die Vorsitzende Richterin fragte Jörg S., ob er die Erklärung seines Verteidigers bestätigen würde. Der Befragte bejahte. Es entwickelte sich eine kurze höfliche Konversation zwischen der Vorsitzenden Richterin und Jörg S.. Er wurde gefragt, ob er am nächsten Prozesstag auch ein paar Fragen beantworten würde, was er mit einem kurzen höflichen Satz bejahte. Die Vorsitzende agierte ruhig und ihre Stimme wurde vom Autor als sanft, fast mütterlich wahrgenommen. Zuvor hatte sie ihn noch gefragt, ob er sich eingelebt habe. S. wurde kurz vor Prozessbeginn von der JVA Torgau nach Dresden verlegt. Das mögen nur wenige Zwischenepisoden sein, aber sie lassen hoffen, dass die menschliche Komponente in diesem, ich möchte es noch einmal betonen, hochmerkwürdigen Verfahren, nicht ganz verloren scheint.
Hat die Anklage Tatsachen unterschlagen?
Kurt Hättasch, so wie alle anderen Angeklagten auch, hat zwei Pflichtverteidiger, daneben aber noch drei Wahlverteidiger. Zwei von ihnen sind die Fachanwälte für Strafrecht: Dr. Till Weckmüller und Dubravko Mandic aus Freiburg im Breisgau.
Till Weckmüller kritisierte das Polizeidesaster bei der Erstürmung des Hauses von Hättasch am 5. November 2024 im morgendlichen Nebel. Dazu zitierte er aus dem Verlaufsprotokoll und zeigte – aus seiner Sicht – auf, dass Hättasch minutenlang versucht hatte, herauszufinden, wer die bewaffneten Vermummten vor seinem Haus sind. Aus dem Protokoll ergibt sich, dass sich die GSG-9-Einheit am Anfang nicht zu erkennen gab. Da Hättasch gewusst habe, dass in der Vergangenheit in der Region linksextremistische Gruppen auf Personen des rechten Spektrums eingeprügelt und sich dabei auch zunächst als Polizei ausgegeben hätten, wollte Hättasch wissen, mit wem er es zu tun habe, so Weckmüller. Bevor der Beamte Hättasch aus ca. acht Metern in den Kopf schoss, soll Hättasch noch gefragt haben: „Jetzt weist ihr euch erstmal aus!“
Hättasch hatte zuvor, weil er anscheinend von einer Attacke eines links-extremistischen Überfallkommandos aus ging, seinen K98-Karabiner, für den er eine Waffenbesitzkarte hatte, aus dem Haus geholt. Zum Einsatz kam er nicht, zum Glück. Wie ich finde, analytisch – aber ich bin kein Waffenexperte – legte Weckmüller dar, dass man aus dieser Waffe nicht so einfach aus der Hüfte schießen könne. Sondern, vielmehr müsse man die Waffe wegen des enormen Rückstoßes fest in der Schulter halten. Es habe keinerlei Tötungsabsicht vorgelegen, so Weckmüller und fragte in die Runde, warum, wenn doch Hättasch angeblich so ein schlimmer Terrorist sei, ihm die Behörden nicht einfach auf dem Verwaltungswege die Waffenbesitzkarte entzogen hätten? Das hätte 48 Stunden gedauert und der Fall wäre erledigt gewesen.
Nur eine Show für die Medien und Öffentlichkeit?
Stattdessen hätte ein GSG-9-Kommando das Haus von Hättasch gestürmt. Dabei hätte der Generalbundesanwalt als Auftraggeber auch das Leben der GSG-9-Beamten aufs Spiel gesetzt. Warum hat man Hättasch nicht einfach am Tage, z.B. nach einer Stadtratssitzung mit dem Polizeiauto abgeholt?
Noch eine weitere Frage kommt auf: Der GSG-9-Beamte schoss aus ca. 8 Metern auf den Kopf von Hättasch, ein Schuss geht daneben, zum Glück. Warum hat er nicht auf ein Bein geschossen oder einen Arm oder den Oberkörper? Sind das unsere gut ausgebildeten Spezialkräfte, die solche Szenen ständig trainieren, die dann eine Person, in dem Fall Kurt Hättasch, der so ein Szenario noch nie in seinem Leben durchgespielt hat, in den Kopf schießen und die Tür aufsprengen? Fragen über Fragen. Befremdlich.
In einer Pressekonferenz nach dem ersten Verhandlungstag haben die Verteidiger (von Jörg S.) Martin Kohlmann und (von Kurt Hättasch) Mike Thümmler, Dr. Till Weckmann und Dubravko Mandic noch einmal ihre Bedenken und Gedanken – den Prozess betreffend – dargelegt. Nachzusehen hier.
Darin wurde eine Erklärung von Kurt Hättasch durch seinen Anwalt Mike Thümmler verlesen, im Link von 25:16 bis 31:46. Diese Erklärung wird er, Hättasch, am Montag, den 26. Januar 2026 vor Gericht selbst vorlesen. Ein Auszug nachfolgend:
„Kein Außenstehender kann sich vorstellen, was es für ein Gefühl ist, seit über 14 Monaten zum Narren gehalten zu werden. Einer Tat verdächtigt, die man nicht nur niemals begangen oder geplant hat, sondern die man aus tiefster eigener Überzeugung ablehnt. Seit 14 Monaten werde ich einem Vorwurf ausgesetzt, der so haarsträubend ist, dass jeder vernünftige Mensch bereits jetzt weiß, dass es sich nur um ein höchst vages und abenteuerliches Lügengebäude handeln kann. Dessen unrühmlicher Schluss-Stein, die am 23. Januar verlesene Anklageschrift war … Acht Jugendliche und junge Väter sollen die Bundesrepublik Deutschland zerschlagen und einen NS-Staat errichten. Hat sich eigentlich noch niemand einmal darüber Gedanken gemacht, dass dieser Vorwurf vollkommen verrückt ist …“
Die gesamte Erklärung ist durchaus hörenswert, sie wird etwas später auch politischer und grundsätzlicher. Ein Puzzleteil.
Bedroht durch „verzerrte Tatsachenschilderung“?
Die Pressemitteilung der Kanzlei Mandic zum Verfahren ist nachzulesen hier. Die Verteidiger von Hättasch hatten zuvor – nach eigenen Angaben – beim Oberlandesgericht Dresden eine Pressekonferenz beantragt, damit ihr Mandant sich zu den Vorwürfen äußern könnte. Die Mitteilung dazu ist hier nachzulesen.
Dieser Antrag, so die Verteidiger, sei mit Beschluss des OLG Dresden mit der Begründung abgelehnt worden, dass der Angeklagte Hättasch eine „verzerrte Tatsachenschilderung“ abgeben könnte, vor der es – so schreibt die Kanzlei - offensichtlich die Öffentlichkeit zu schützen gelte. Weiß der 5. Senat des Oberlandesgerichtes Dresden, dass für Kurt Hättasch, auch in der Haft, der § 5 des Grundgesetz, das Recht auf Meinungsfreiheit, gilt? Und dass selbst das OLG Dresden dieses Grundrecht nicht außer Kraft setzen kann?
Warum setzt sich das Oberlandesgericht dem Verdacht der bewussten Voreingenommenheit aus? Denn kurz nach Ende des Prozesstages am Freitag durfte ein Vertreter der Anklage in aller Seelenruhe im Gerichtsgebäude vor versammelter Presse sein Statement abgeben. Hat der Anklagevertreter - Name nicht bekannt, da kein Namensschild, wir erinnern uns - mehr Grundrechte als der Angeklagte Hättasch?
Was bleibt von der Anklage?
Was bleibt von der Anklage nach dem ersten Prozesstag am 23. Januar übrig? Die „Organisation“ der sogenannten „Sächsischen Separatisten“ gab es laut Chatprotokoll nicht. Eine Organisation, die es nicht gibt, kann nicht Teile Sachsens erobern und Menschen umbringen. Einen Tag X gab es offenbar auch nicht. Zudem sollen sich die Angeklagten selbst nie als Sächsische Separatisten bezeichnet oder einen Tag X herbeigesehnt haben, wie die Verteidigung vorbrachte. Die Anklage segelt offenbar auf dünnem Eis.
Ein weiterer Anwalt der Verteidigung meldete sich kurz vor Ende des ersten Prozesstages. Er wies darauf hin, dass es verstörend sei, einen Prozess zu führen aufgrund der Aussagen eines FBI-Chat-Agenten, den niemand im Gerichtsaal kenne. Wenn es zur Regel werde, sinngemäß, dass die deutschen Behörden über jedes Stöckchen springen, welches ausländische Dienste hinhalten würden und daraufhin Prozesse führten, sei das schlecht. Dieser Prozess sei wie eine Autoimmunkrankheit des Staates. Das sei gefährlich und es sei eine Gefahr für unsere Freiheit.
Wird die Anklage den Agenten vorladen und ihn fragen, was sich denn wirklich zugetragen hat? Davon ist kaum auszugehen. Gibt es diesen Agenten überhaupt? Niemand kennt seinen Namen, niemand weiß, wo er wohnt. Nichts.
Eine verstörende Beobachtung möchte ich am Ende nicht unerwähnt lassen. Von den drei Vertretern der Bundesanwaltschaft lächelte die Person in der Mitte - Namensschilder gibt es ja leider nicht, wir erinnern uns - relativ oft, wenn Verteidiger vortrugen. Ich nahm es als spöttisches Grinsen wahr. Mehrmals. Die Verteidiger mahnten dieses Verhalten des Anklagevertreters mehrfach als, sinngemäß, überheblich und herablassend an. Die 19 Verteidiger der acht Angeklagten sind allesamt Organe der Rechtspflege. Auch sie verdienen den kollegialen Respekt der Anklagevertreter, die wir mit unseren Steuern finanzieren und von denen wir tadelloses und professionelles Verhalten erwarten dürfen.
Man fragt sich, was noch 67 Tage verhandelt werden soll? Dieser Prozess hat – aus Sicht des Autors – das Potential, als große furchtbare Justiz-Farce zu enden.

Hammerhart. Bitte dranbleiben. Wer nun, nach dieser schweren Kost, mal eben etwas für’s Zwerchfell braucht, sollte sich unbedingt das neue Cover des Spiegels mit dem Titel „Donald, es reicht“ ansehen. Hilft. Direkt.
Schade, dass mit dieser Entschlossenheit nicht gegen grundgesetzfeindliche islamische Organisationen vorgegangen wird. Davon gibt es eine Menge, und die sind langfristig wirklich gefährlich.
Es ist wie die ähnlich gelagerten Fälle keine Posse sondern in der Tat ein politisches Verfahren. Zugegeben ich kenne von diesem Verfahren nur diesen Text. Mit dem angeblichen Putschversuch von Prinz Reuss habe ich mich intensiver beschäftigt. Dies erschien mir sinnvoll nachdem ich mich daran erinnerte, dass einige Chemnitzer verurteilt wurden, weil sie die Regierung angeblich bewaffnet mit Baseballschlägern stürmen wollten oder eine ehemalige betagte Lehrerin, ebenfalls als Chef eines Putschkommandos, in Karlsruhe vorgeführt wurde.
Sicher bin ich mir zwischenzeitlich aber beim Reuss-Prozess, dass es sich hier um eine Farce handelt, die einem Rechtsstaat Hohn spricht und jeder Diktatur zur Ehre gereicht.
Die offensichtlich völlig an den Haaren herbeigezogen Anklagen, die substanzlosen Beweis, wie in allen anderen Fällen fehlt es auch hier an den notwendigen Waffen, zeugen von einer politischen Motivation.
Man will die Gefahr von Rechts untermauern, die es so definitiv nicht gibt, die man aber braucht um Regierungskritiker einzuschüchtern und mundtot zu machen, um ungehindert den Faschismus, den man doch angeblich bekämpft, als Sozialismus wieder aufleben zulassen.
Der Prozess gegen die angeblichen „Sächsischen Separatisten“ wird nicht zur Justiz-Farce, er ist schon eine. Selbstverständlich auf Betreiben der sächsischen (Öko-) Sozialisten und Kommunisten hin, die mit Unrecht ihre undemokratische Machtergreifung (Wahlmanipulation) sichern wollen.
Die StA ist weisungsgebunden – die gehorchen also dem Innenminister Armin Schuster (CDU) als laut Wiki „diplomierter Verwaltungswirt“ also ein FHler ja bestens für den JOB qualifiziert …!
Ganz schlecht, dass das Gericht die Öffentlich hier zumindest zeitweise auszuschlossen hat – wohl für nichts. So hat die Verteidigung bereits zu Prozessbeginnn einen treffsicheren Revisionsgrund lanziert. Die sind wohl besser als vermutet !
Jetzt passt es Waffenbesitzkarte statt Waffenschein. Danke dafür. Und für eine WBK braucht man ein Führungszeugnis, wo offensichtlich nichts vermerkt ist. Und richtig ein K 98 hat schon ganz schön Rückschlag nichts für aus der Hüfte. Und über 1 m lang. Da muss man schon sehr geübt sein unter Stress um 6 Uhr damit umgehen zu können. Natürlich ist der Sek Mann vollständig ungeeignet. Aus wenigen Metern in dem Kopf. Und dann regt man sich über Trump auf.