Bekanntlich plant die EU-Kommission eine Verordnung gegen Kindesmissbrauch im Netz. Dagegen spricht sich natürlich grundsätzlich niemand aus, weshalb hinter solch einem Etikett gern auch die eine oder andere auf normalem Wege niemals demokratisch durchsetzbare Maßnahme versteckt wird. In diesem Fall geht es um die Überwachung der Kommunikation im Netz. In den Medien wurde das zumeist kurz als Plan zur Überwachung von Chat-Verläufen und Chat-Inhalten zusammengefasst. Was in der Öffentlichkeit zumeist lediglich als Plan der EU-Führung wahrgenommen wurde, scheint in seiner praktischen Umsetzung schon viel weiter getrieben worden zu sein, als gedacht, wie fm4.orf.at berichtet.
Vorgesehen sei nach den Kommissionsplänen eine neue EU-Behörde in Den Haag mit etwa 100 Mitarbeitern namens „EU Centre“, welche ein neues Datennetz mit Knoten in allen Mitgliedsstaaten aufbauen und betreiben solle. Dieser Prozess soll bereits angelaufen sein, denn die Kommission habe einen Fonds zum Netzaufbau in den Mitgliedsstaaten eingerichtet, obwohl es derzeit keine Rechtsgrundlage dafür gäbe. Darüber sollten dann sämtliche Provider - von Whatsapp bis zu E-Mail-Services - massive Datensätze zu Datamining-Zwecken liefern. Das und noch mehr gehe aus den Begleitdokumenten zum Kommissionsentwurf hervor.
Diese Passage aus der Verordnung gegen Kindesmissbrauch im Netz, die die essentielle Information enthalte, dass der Aufbau dieses Netzes bereits gestartet sei, stehe mitten im Text des „Erklärenden Memorandums“. Im Verordnungstext werde die Funktion dieser natіonalen Datencenter dann ab Artikel 41 präzisiert.
Mit diesem Netz würden vollendete Tatsachen geschaffen, obwohl der Text im EU-Parlament noch nicht einmal vorliege. Das Argument dazu: Der Aufbau sei schon jetzt notwendig, da diese Datenbanken ja fertig sein müssten, sobald die Verordnung in Kraft trete. Dieser nonchalante Umgang der Kommission mit der eigenen Gesetzgebung ziehe sich wie ein roter Faden durch den Text, heißt es in dem Bericht von fm4.orf.at weiter. „Das EU-Zentrum wird Datenbanken mit Indikatoren von sexuellem Missbrauch an Kindern einrichten und betreiben, die alle Provider verpflichtend nützen müssen, um einem Durchsuchungsbefehl Folge zu leisten“, wird aus der Verordnung zitiert. Sämtliche Provider, die Kommunikationsdienste in Europa anböten, müssten dann an dieses Netz andocken und und weite Teile ihres Netzwerkverkehrs mit diesen Datenbanken abgleichen, wenn sie einen „Detection Order“ genannten Durchsuchungsbefehl erhalten haben. Welchen Umfang die Datensätze haben können, die ein Durchsuchungsbefehl anfordern könne, werde nirgendwo auch nur annähernd angegeben.