Annette Heinisch / 11.12.2017 / 06:20 / Foto: Bildarchiv Pieterman / 27 / Seite ausdrucken

Wir haben die „Alles egal”-Phase erreicht

Von Annette Heinisch.

Vor kurzem erschien in der „Welt“ ein Beitrag von Rupert Scholz: „Die Beliebigkeit der Union schadet nicht nur ihr, sondern der Demokratie“. Scholz kritisiert die Abkehr der CDU von Grundwerten und ihre mangelnde Fähigkeit zur Selbstreflexion. So sei die CDU eigentlich die klassische Partei der sozialen Marktwirtschaft, die durch Freiheit und Eigenverantwortung gekennzeichnet sei. Demgegenüber stünde nun im Mittelpunkt der CDU-Agenda soziale Sicherung und soziale Gerechtigkeit, womit die CDU ein identitätsstiftendes Merkmal aufgegeben habe. Dieser politische Raum sei von der FDP besetzt worden.

Scholz kritisiert darüber hinaus, dass eine Deparlamentisierung stattgefunden habe, das heißt eine weitgehende Entmachtung des Parlaments durch die Exekutive. „Es wurden häufig ebenso überraschende wie übereilte Exekutiventscheidungen getroffen, die eigentlich der parlamentarischen Beratung und Legitimierung bedurft hätten.“ Er führt als Beispiele die Aussetzung der Wehrpflicht, die sogenannte Energiewende und als gravierendsten Fall die Flüchtlingsentscheidungen vom Herbst 2015 an.

„Unter Berufung auf eine angebliche 'Humanität' wurden in rechtswidriger Weise die deutschen Grenzen geöffnet oder aufgegeben, wurden hunderttausende von Flüchtlingen nach Deutschland gelassen, obwohl dies nach der Verfassung gar nicht statthaft gewesen wäre." Der Asylparagraph des Art. 16a GG hat – im Kontext mit den Dublin-Regelungen des europäischen Rechts – all dies in Wahrheit gar nicht erlaubt. Und weiter: „Im demokratischen Rechtsstaat gibt es keine exekutivisch verfügte 'Humanität' über oder gar jenseits der Verfassung“, schreibt Scholz.

Lebe deinen Traum! The sky is the limit....

Man mag politisch unterschiedlicher Ansichten sein, das ist das Wesen eines demokratischen Staates – Grenzen des politisch Zulässigen setzt jedoch das Grundgesetz. Dies ist der Ordnungsrahmen, der gerade nicht beliebig ist. Das aber scheint den derzeitigen politischen Akteuren entweder unbekannt zu sein oder aber völlig egal. „Anything goes“ ist das Motto unserer Zeit, Grenzen – welcher Art auch immer – gibt es nicht. „Lebe Deinen Traum“ und „The sky is the limit“ sind die Phrasen, die den Zeitgeist prägen. Das passt sicher auch besser in eine von Wellness geprägte Gesellschaft als „Erfülle deine Pflichten“ und „Bedenke die Folgen deines Handelns“.

Dass Grenzenlosigkeit zu furchterregenden Konsequenzen führt, insbesondere, wenn sie mit Macht gepaart ist, war den Verfassern des Grundgesetzes nur allzu bewusst. Die grenzenlose Macht und die Möglichkeiten einer politischen Ideologie, sich über Recht und Gesetz hinwegzusetzen oder eigene menschenverachtende Gesetze zu machen, die grundlegenden Menschenrechten widersprechen, führte zum dunkelsten Kapitel deutscher Geschichte. Genau das sollte sich nicht wiederholen, unsere Verfassung sollte das verhindern. Daher wurde die Macht des Staates nicht nur durch Grundrechte begrenzt und sorgsam zwischen den Gewalten aufgeteilt, sondern das Rechtsstaatsgebot als Pflicht des Staates, sich zwingend Recht und Gesetz zu beugen, eingeführt.

Nun stehen wir vor einem Scherbenhaufen. Wir müssen erkennen, dass unsere Verfassung fehlerhaft, jedenfalls aber unvollkommen ist, denn sie hat nicht verhindert, dass derart rechts- und verfassungswidrige Verhaltensweisen mit weitreichenden Konsequenzen folgenlos geschehen konnten. Folgenlos in diesem Sinne heißt: Diese gravierenden Verstöße, wozu auch die Nichteinhaltung des Maastricht-Vertrags gehört, haben für uns langfristig ernsthafte Konsequenzen, die unsere Handlungsoptionen in der Zukunft stark limitieren. Für diejenigen, die ihre Macht rechtswidrig nutzten, gab es jedoch keine Konsequenzen.

Gravierende Fehler des Verfassungsgerichtes

Deshalb haben sie munter weiter gemacht. Es ist das Paradebeispiel der sogenannten schiefen Ebene, die – hat man sie einmal betreten – immer weiter in den Abgrund führt. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat es versäumt, diesem Treiben rechtzeitig Einhalt zu gebieten, zum Beispiel im Rahmen der Eilverfahren zum ESM. Es wollte damals wohl der Regierung in einer Notsituation einen gewissen Handlungsspielraum lassen. Das war verständlich, dennoch einer der gravierendsten Fehler, die das BVerfG je gemacht hat. Dies hatte eine fatale Signalwirkung, die offenbar vom Gericht deutlich unterschätzt worden ist.

Der höchstrichterliche Freibrief zog dann eine beispiellose Kette von Entscheidungen nach sich, die den Rechtsstaat aushöhlten. Der Rechtsstaat stellt aber eine der wichtigsten und tragenden Säulen unserer Zivilisation dar. Die Bedeutung erschließt sich nicht nur über die Erfahrungen unserer spezifischen Vergangenheit. Rechtsstaat heißt ja nicht, dass Otto Normalbürger sich an Gesetze halten muss, sondern der (über)mächtige Staat. Der Rechtsstaat schrumpft den Staat, bis er auf Augenhöhe mit seinen Bürgern ist.

Wir alle, Kleine und Große, müssen uns dem Recht beugen. So – und nur so – gibt es eine funktionierende Ordnung. Und nur das ist sozial gerecht. Der Wert eines Menschen bestimmt sich nämlich nicht nach der Größe seines Geldbeutels, vielmehr gebietet es die Achtung vor der Würde des Menschen, ihn nicht zum ohnmächtigen Objekt staatlichen Handelns zu degradieren. Genau das aber passiert, wenn der Staat allmächtig wird und sich – anders als der Bürger – an keine Regeln und Grenzen der Macht mehr halten muss.

Wir haben die „Alles egal”-Phase erreicht

Wie desaströs die Tatsache ist, dass niemand diesem Treiben Einhalt geboten hat oder derzeit gebietet, zeigt sich daran, dass wir die „Alles egal”-Phase erreicht haben.

Wie kann es zum Beispiel sein, dass der Bundestag das Gesetz über die Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern beschließt, wohl wissend, dass dies mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig ist? Und wie kann es sein, dass sich keine ausreichende Mehrheit im Parlament findet, um das zu überprüfen? Wenn dieses Gesetz verfassungswidrig ist, dann darf es nicht weiter in Kraft bleiben.

Wenn aber eine Mehrheit meint, insoweit sei das Grundgesetz nicht mehr auf der Höhe der Zeit, dann muss man mit der entsprechenden Mehrheit das Grundgesetz ändern. Das mag nicht einfach sein, aber es geht. Was aber nicht geht, ist, dass der Staat billigend in Kauf nimmt, rechtswidrig zu handeln, und sich die Parteien dafür auch noch feiern.

Die Diskussion um die Bürgerversicherung zeigt das Problem ebenfalls deutlich. Es werden politische Vorschläge unterbreitet, die auf ihre verfassungsrechtliche Zulässigkeit nicht einmal mehr überprüft werden. Dass zum Beispiel Altersrückstellungen davon betroffen sind, ein solches Gesetz also enteignend wirkt, drängt sich selbst juristischen Laien auf. Ob dieses aus Gemeinwohlgesichtspunkten zulässig sein könnte, wird nicht geprüft, ebenso wenig die Frage einer dann zu zahlenden Entschädigung. Im Falle eines Falles müsste der betroffener Bürger selbst versuchen, sein Recht einzuklagen.

Keine Chance auf ein Urteil zu Lebzeiten

Bei der derzeitigen Ausstattung der Gerichte hätte er im Zweifel keine Chance, zu Lebzeiten ein endgültiges Urteil und eine Entschädigung zu erhalten. Hier achtet der Staat die Rechte seiner Bürger gering, sowohl bei der mangelnden Sorgfalt, mit der er grundlegende legislative Entscheidungen vorbereitet, als auch bei den Möglichkeiten der Bürger, ihre Rechte zu verfolgen.

Gleiches gilt für den Vorschlag bezüglich der „Vereinigten Staaten von Europa“. Niemand stellt auch nur die Frage in den Raum, ob das mit unserem Grundgesetz überhaupt vereinbar ist; das scheint völlig egal. Das Grundgesetz enthält nämlich keinen Selbstzerstörungsmechanismus, die Auflösung Deutschlands ist schlicht nicht geregelt.

Vielmehr ist Deutschland seinerseits ein föderaler Staat, wobei nur der Bund einzelne Kompetenzen auf supranationale Vereinigungen übertragen kann. Bezüglich der wesentlichen Elemente gibt Art. 79 Abs. 3 GG eine sogenannte Ewigkeitsgarantie. Es wäre also zunächst zu klären, was verfassungsrechtlich überhaupt möglich ist, denn wir brauchen uns eigentlich politisch über nichts zu streiten, was rechtlich nicht geht. Aber Pustekuchen, interessiert doch niemanden. Anything goes...

Der Rechtsstaat ist die Basis aller Freiheitsrechte und allen Wohlstands. Nur dort, wo es ihn wirklich gibt, haben wir alle gemeinsam ein verlässliches Fundament des Handelns. Schon jetzt sieht man eine Erosion weiterer zivilisatorischer Errungenschaften, zum Beispiel des Grundsatzes der Unschuldsvermutung und des Rechts eines Jeden, nicht ohne ein ordentliches Gerichtsverfahren verurteilt zu werden.

Das ist die Methode Merkel

Derzeit erleben wir, wie schlichte Behauptungen in der Öffentlichkeit ausreichen, Menschen zu zerstören, gnadenloser als jeder ordentliche Prozess es je könnte. Das erinnert eher an das Mittelalter als an zivilisatorische Standards der 21. Jahrhundert. Das Recht, seine Meinung frei zu äußern, ist bei „falschen Meinungen“ eine wahre Mutprobe geworden, auch insoweit sind wir auf dem Marsch rückwärts in dunkle Zeiten – und das auf der Überholspur.

Der Staat als Machthaber, der für sich keine Grenzen des Handelns akzeptiert, ist das Gefährlichste überhaupt. Der unbändige Willen, diese Macht immer weiter auszudehnen, sei es durch pädagogische Bevormundung, sei es durch überbordende Bürokratisierung oder durch einen mächtigen Superstaat EU, der zu groß ist, als dass der Bürger überhaupt noch zählt, kann Angst machen. Einen derartigen Superstaat wollen übrigens sowohl SPD als auch CDU, nur die Methode von Merkel ist geschickter. Es ist wie mit dem Frosch, der sofort aus kochend heißem Wasser springt. Sitzt er aber im Kessel, und das Wasser wird langsam erwärmt, verkocht er. Letzteres ist die Merkelsche Methode.

Natürlich müssen wir uns fragen, was man konkret tun kann, um diesem Verlust zivilisatorischer Standards entgegenzuwirken, sozusagen die „Sofortmaßnahmen am Unfallort“. Wichtig ist aber auch, zu prüfen, wie es zu dem „Unfall“ kam. Welche Weichen müssen zukünftig anders gestellt werden?

Diese Fragen muss sich nicht nur die CDU, diese Fragen müssen wir uns alle stellen. Einfach zurück auf Anfang wird nämlich nicht reichen.

Foto: Bildarchiv Pieterman

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Leserpost

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Klaus Bosch / 11.12.2017

Diese Regierung Merkel schadet dem Land, der Demokratie, der Freiheit, dem zivilisatorischen Erbe dieses Landes und hat mich ganz persönlich verletzt durch den Angriff auf meine Identität und der Deutschlands.

Rüdiger Blam / 11.12.2017

Frau Heinisch, ich gartuliere Ihnen aufrichtig zu Ihrem Artikel, der alles auf den bewussten Punkt bringt. Das Schlimme an der von Ihnen so hervorragend dargestellten Situation Deutschlands ist, dass man als wacher und interessierter Bürger machtlos zusehen muss wie unsere Politikerkaste schlecht verfasste Gesetze hemmungslos ausnutzt, um ihre persönlichen Ziele oder die ihrer Partei durchzusetzen. Vorneweg, und das haben Sie richtig dargestellt, ist die hemmungs- und rüxcksichtsloseste Kanzlerin aller Zeiten zu nennen. Die Gründe dieser Frau kann man nur vermuten, weil Sie neben Teilen Ihrer Vergangenheit auch ihre dem jetzigen Deutschland schadende Motivlage verschweigt. Was verschweigt man, insbesondere als eine in der Öffentlichkeit agierende und von ihr abhängige Person. Verschwiegen werden von den Zeitgenossen regelmäßig unangenehme, nicht mehr in die Zeit passende Geschehnisse, vertraulich erworbene Kenntnisse, vertraulich erworbene Aufträge, diskriminierendes Wissen über andere und ganz persönliche Befindlichkeiten. Was davon auf unsere Kanzlerin zutreffen könnte,  bleibt der Mutmaßung vorbehalten, da unsere Presse, die sonst gern nach eigenem Bekonden investigativ tätig ist, nichts tut - ja sogar den Eindruck vermittelt, das Nichtstun besonders bewusst zu forcieren.

Martin Landvoigt / 11.12.2017

Eigentlich wollte ich uneingeschränkt zustimmen ... aber auch eine Verfassung kann nicht in Stein gemeißelt jede Veränderung verhindern. Es gibt zwei Methoden, die Verfassung zu ändern: Einmal mit der 2/3 Mehrheit der Legislative, was aber nur in geringem Umfang geschieht, oder in der dehnbaren Uminterpretation, die sogar vom Verfassungsgericht noch weitgehend freigestellt wird. Die moralische Problematik ist komplex, denn auch eine Uminterpretation des GG kann unter Umständen geboten sein, hier aber schließe ich mich des Urteils von Frau Heinisch an: Der beobachtete Bruch des GG ist weder alternativlos, noch gut: Er schadet Deutschland in unverantwortlicher Weise.  Weiterhin fehlt der Verweis auf die AfD, die genau das auch zu einem ihrer Themen gemacht hat und mittlerweile in vielen Parlamenten vertreten ist.

R. Matzen / 11.12.2017

Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben die Zeit des nationalen Sozialismus, der Weimarer Republik und zum Teil das Kaiserreich noch selbst erlebt und erlitten. Sie haben die Entgrenzung des Staates und die Folgen daraus selbst gesehen. Genauso erging es zahlreichen Politikergenerationen bis in die jüngste Zeit. Sie sind inzwischen alle abgetreten und haben einer neuen Generation Platz gemacht. Sie konnten nicht ahnen, wie geschichtsvergessen und besoffen vor der eigenen “Wichtigkeit” die neue Generation auftritt. So ist es kein Wunder, daß unser Niedergang auf so breiten Bahnen erfolgt und man es nicht einfach nur alles Angela Merkel anhängen kann. Auch Kirchen, Gewerkschaften, Parteien, sonstige Verbände und Institutionen werden mitschuldig an dieser zivilisatorischen Katastrophe Europas, die erneut von deutschem Boden ausgeht. Volkes Stimme ist derweil verstummt, das jahrelange Trommelfeuer der linken Sozialisten über die “richtige” Sprache und die damit einhergehende (und gewollte) Verengung der Sprache und des Denkens (des Denkbarens) haben das bewirkt. Wer läßt sich schon gerne über den Mund fahren, weil er gerne zum Beispiel einen Negerkuß oder ein Zigeunerschnitzel ißt und dies auch kundtut. Mein persönlicher Beitrag zur Besserung ist ein Engagement in einer neuen und meist unnennbaren Partei und dort speziell der Stärkung der liberalkonservativen Kräfte. Und die Beteiligung an Blogs wie der Achse des Guten. Wir sind nicht allein.

Wolfgang Müller / 11.12.2017

Sie treffen mit Ihrer Analyse voll in’s Schwarze. Recht wird in unserem Staat durch Willkür ersetzt. Und die Presse applaudiert, statt zu kontrollieren und kritisieren (Ausnahmen wie Sie bestätigen die Regel). Ein zentrales Problem sehe ich in der unklaren Rechtsposition der EU. Es handelt sich um eine potemkinsche Demokratiekonstruktion. Die Entscheidungen fallen hinter verschlossenen Türen (Europäischer Rat), das stattfindende Geschacher und Gegengeschäfte verbirgt man vor der Öffentlichkeit. Am Schluss wird das Ergebnis offenbart und der Bürger kann keinen Einspruch erheben, kann nicht die Einhaltung der Verträge (Maastricht, Dublin, etc.) einklagen. Recht ohne Klagerecht ist weitgehend wertlos. In Deutschland liegt das Problem in der Parteienstruktur. Niemand wird etwas in einer Partei, wenn er sich nicht der Parteispitze gegenüber gefügig verhält. Stimmt ein Parlamentarier im Bundestag gemäß seinem Gewissen, aber gegen den Parteivorstandsbeschluss, so darf er mit Schwierigkeiten spätestens bei der nächstfälligen Besetzung seines Listenplatzes rechnen. In diesem Sinne ist eine offene, namentliche, Abstimmung im Parlament ein Unding und der Einfluss der Parteispitze auf die Besetzung der Listenplätze müsste begrenzt werden. Auch hier fehlt ein Klagerecht, das z.B. eine Abstimmung des Bundestages bei zumindest verfassungsrechtlich fragwürdigen Regierungsentscheidungen wie der Grenzöffnung, erzwingen könnte. Sind sich die Parteien einig, so kann das Parlament verfassungsrechtlich fragwürdiges Verhalten der Regierung einfach ignorieren, die Abgeordneten können sich sogar vor jeglicher Stellungnahme drücken, indem einfach keine Abstimmung angesetzt wird. Bis der Bürger beim BVerfG geklagt hat, sind längst Fakten geschaffen. In Koalitionsverträgen, wie sie ja eben sondiert werden, wird das Abstimmungsrecht der Abgeordneten der angestrebten Regierungskoalition in meiner Einschätzung nach verfassungsrechtlich zweifelhafter Manier eingeschränkt. Die Punkte des Koalitionsvertrages, ausgehandelt von den Parteivorsitzenden, verpflichten quasi die zugehörigen Abgeordneten im Sinne des Koalitionsvertrages bei zukünftigen Abstimmungen.

Roland Müller / 11.12.2017

Diesem Verlust zivilisatorischer Standards kann man entgegenwirken, in dem man nicht die CDU, nicht die SPD, nicht die Grünen und nicht die Linke wählt. Den Wählern in Deutschland kann man allerdings kaum klar machen, das man Politiker nicht an ihren Sprücheklopfereien, sondern an ihren Taten messen sollte. Wenn sie das täten, würden sie feststellen, das die sogenannten Demokraten in der Mitte nicht für, sondern gegen sie regieren. Oder mit anderen Worten gesagt, sie vorsätzlich schädigen aber trotzdem von ihnen gewählt werden. Offenbar ist das Eingeständnis, das man viele Jahre lang an der Wahlurne Unsinn getrieben hat, zu schmerzhaft um ein geändertes Wahlverhalten herbei zu führen. Es sei denn, die Nase steckt bereits bis zum Anschlag im Dreck.

Judith Hirsch / 11.12.2017

Ich bin der Achse unendlich dankbar, dass sie so klugen und mutigen Frauen wie der Autorin ein Forum bietet. Nur sehr selten enthält ein einziger Artikel so viele messerscharfe Sätze, die ich mir zu übernehmen erlaube. Mein kleiner Beitrag, dieser gefährlichen Entwicklung entgegenzuwirken, ist es die Zwangs-Gebühren für den Staatsfunk nicht zu bezahlen. Es ist wirklich beängstigend, dass unser Staat nicht so gefestigt ist um der außer Rand und Band agierenden Regierung in den zerstörerischen Arm zu greifen.

Hermann Willaredt / 11.12.2017

Das kann ich nur unterstreichen. Das Recht ist beliebig (dehnbar) geworden, Grundrechte werden ausgehöhlt, Gesetze nichts beachtet, Gesetzesvorlagen erstellt, die von vornherein verfassungswidrig sind (z.B. Brennelementesteuer u.a.). Bei der Luftreinhalteprobelamtik (Diesel, Stickoxide) werden die Schuldigen nicht belangt (Autoindustrie) sondern der Bürger bestraft usw.

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