Annette Heinisch / 11.12.2017 / 06:20 / Foto: Bildarchiv Pieterman / 27 / Seite ausdrucken

Wir haben die „Alles egal”-Phase erreicht

Von Annette Heinisch.

Vor kurzem erschien in der „Welt“ ein Beitrag von Rupert Scholz: „Die Beliebigkeit der Union schadet nicht nur ihr, sondern der Demokratie“. Scholz kritisiert die Abkehr der CDU von Grundwerten und ihre mangelnde Fähigkeit zur Selbstreflexion. So sei die CDU eigentlich die klassische Partei der sozialen Marktwirtschaft, die durch Freiheit und Eigenverantwortung gekennzeichnet sei. Demgegenüber stünde nun im Mittelpunkt der CDU-Agenda soziale Sicherung und soziale Gerechtigkeit, womit die CDU ein identitätsstiftendes Merkmal aufgegeben habe. Dieser politische Raum sei von der FDP besetzt worden.

Scholz kritisiert darüber hinaus, dass eine Deparlamentisierung stattgefunden habe, das heißt eine weitgehende Entmachtung des Parlaments durch die Exekutive. „Es wurden häufig ebenso überraschende wie übereilte Exekutiventscheidungen getroffen, die eigentlich der parlamentarischen Beratung und Legitimierung bedurft hätten.“ Er führt als Beispiele die Aussetzung der Wehrpflicht, die sogenannte Energiewende und als gravierendsten Fall die Flüchtlingsentscheidungen vom Herbst 2015 an.

„Unter Berufung auf eine angebliche 'Humanität' wurden in rechtswidriger Weise die deutschen Grenzen geöffnet oder aufgegeben, wurden hunderttausende von Flüchtlingen nach Deutschland gelassen, obwohl dies nach der Verfassung gar nicht statthaft gewesen wäre." Der Asylparagraph des Art. 16a GG hat – im Kontext mit den Dublin-Regelungen des europäischen Rechts – all dies in Wahrheit gar nicht erlaubt. Und weiter: „Im demokratischen Rechtsstaat gibt es keine exekutivisch verfügte 'Humanität' über oder gar jenseits der Verfassung“, schreibt Scholz.

Lebe deinen Traum! The sky is the limit....

Man mag politisch unterschiedlicher Ansichten sein, das ist das Wesen eines demokratischen Staates – Grenzen des politisch Zulässigen setzt jedoch das Grundgesetz. Dies ist der Ordnungsrahmen, der gerade nicht beliebig ist. Das aber scheint den derzeitigen politischen Akteuren entweder unbekannt zu sein oder aber völlig egal. „Anything goes“ ist das Motto unserer Zeit, Grenzen – welcher Art auch immer – gibt es nicht. „Lebe Deinen Traum“ und „The sky is the limit“ sind die Phrasen, die den Zeitgeist prägen. Das passt sicher auch besser in eine von Wellness geprägte Gesellschaft als „Erfülle deine Pflichten“ und „Bedenke die Folgen deines Handelns“.

Dass Grenzenlosigkeit zu furchterregenden Konsequenzen führt, insbesondere, wenn sie mit Macht gepaart ist, war den Verfassern des Grundgesetzes nur allzu bewusst. Die grenzenlose Macht und die Möglichkeiten einer politischen Ideologie, sich über Recht und Gesetz hinwegzusetzen oder eigene menschenverachtende Gesetze zu machen, die grundlegenden Menschenrechten widersprechen, führte zum dunkelsten Kapitel deutscher Geschichte. Genau das sollte sich nicht wiederholen, unsere Verfassung sollte das verhindern. Daher wurde die Macht des Staates nicht nur durch Grundrechte begrenzt und sorgsam zwischen den Gewalten aufgeteilt, sondern das Rechtsstaatsgebot als Pflicht des Staates, sich zwingend Recht und Gesetz zu beugen, eingeführt.

Nun stehen wir vor einem Scherbenhaufen. Wir müssen erkennen, dass unsere Verfassung fehlerhaft, jedenfalls aber unvollkommen ist, denn sie hat nicht verhindert, dass derart rechts- und verfassungswidrige Verhaltensweisen mit weitreichenden Konsequenzen folgenlos geschehen konnten. Folgenlos in diesem Sinne heißt: Diese gravierenden Verstöße, wozu auch die Nichteinhaltung des Maastricht-Vertrags gehört, haben für uns langfristig ernsthafte Konsequenzen, die unsere Handlungsoptionen in der Zukunft stark limitieren. Für diejenigen, die ihre Macht rechtswidrig nutzten, gab es jedoch keine Konsequenzen.

Gravierende Fehler des Verfassungsgerichtes

Deshalb haben sie munter weiter gemacht. Es ist das Paradebeispiel der sogenannten schiefen Ebene, die – hat man sie einmal betreten – immer weiter in den Abgrund führt. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat es versäumt, diesem Treiben rechtzeitig Einhalt zu gebieten, zum Beispiel im Rahmen der Eilverfahren zum ESM. Es wollte damals wohl der Regierung in einer Notsituation einen gewissen Handlungsspielraum lassen. Das war verständlich, dennoch einer der gravierendsten Fehler, die das BVerfG je gemacht hat. Dies hatte eine fatale Signalwirkung, die offenbar vom Gericht deutlich unterschätzt worden ist.

Der höchstrichterliche Freibrief zog dann eine beispiellose Kette von Entscheidungen nach sich, die den Rechtsstaat aushöhlten. Der Rechtsstaat stellt aber eine der wichtigsten und tragenden Säulen unserer Zivilisation dar. Die Bedeutung erschließt sich nicht nur über die Erfahrungen unserer spezifischen Vergangenheit. Rechtsstaat heißt ja nicht, dass Otto Normalbürger sich an Gesetze halten muss, sondern der (über)mächtige Staat. Der Rechtsstaat schrumpft den Staat, bis er auf Augenhöhe mit seinen Bürgern ist.

Wir alle, Kleine und Große, müssen uns dem Recht beugen. So – und nur so – gibt es eine funktionierende Ordnung. Und nur das ist sozial gerecht. Der Wert eines Menschen bestimmt sich nämlich nicht nach der Größe seines Geldbeutels, vielmehr gebietet es die Achtung vor der Würde des Menschen, ihn nicht zum ohnmächtigen Objekt staatlichen Handelns zu degradieren. Genau das aber passiert, wenn der Staat allmächtig wird und sich – anders als der Bürger – an keine Regeln und Grenzen der Macht mehr halten muss.

Wir haben die „Alles egal”-Phase erreicht

Wie desaströs die Tatsache ist, dass niemand diesem Treiben Einhalt geboten hat oder derzeit gebietet, zeigt sich daran, dass wir die „Alles egal”-Phase erreicht haben.

Wie kann es zum Beispiel sein, dass der Bundestag das Gesetz über die Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern beschließt, wohl wissend, dass dies mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig ist? Und wie kann es sein, dass sich keine ausreichende Mehrheit im Parlament findet, um das zu überprüfen? Wenn dieses Gesetz verfassungswidrig ist, dann darf es nicht weiter in Kraft bleiben.

Wenn aber eine Mehrheit meint, insoweit sei das Grundgesetz nicht mehr auf der Höhe der Zeit, dann muss man mit der entsprechenden Mehrheit das Grundgesetz ändern. Das mag nicht einfach sein, aber es geht. Was aber nicht geht, ist, dass der Staat billigend in Kauf nimmt, rechtswidrig zu handeln, und sich die Parteien dafür auch noch feiern.

Die Diskussion um die Bürgerversicherung zeigt das Problem ebenfalls deutlich. Es werden politische Vorschläge unterbreitet, die auf ihre verfassungsrechtliche Zulässigkeit nicht einmal mehr überprüft werden. Dass zum Beispiel Altersrückstellungen davon betroffen sind, ein solches Gesetz also enteignend wirkt, drängt sich selbst juristischen Laien auf. Ob dieses aus Gemeinwohlgesichtspunkten zulässig sein könnte, wird nicht geprüft, ebenso wenig die Frage einer dann zu zahlenden Entschädigung. Im Falle eines Falles müsste der betroffener Bürger selbst versuchen, sein Recht einzuklagen.

Keine Chance auf ein Urteil zu Lebzeiten

Bei der derzeitigen Ausstattung der Gerichte hätte er im Zweifel keine Chance, zu Lebzeiten ein endgültiges Urteil und eine Entschädigung zu erhalten. Hier achtet der Staat die Rechte seiner Bürger gering, sowohl bei der mangelnden Sorgfalt, mit der er grundlegende legislative Entscheidungen vorbereitet, als auch bei den Möglichkeiten der Bürger, ihre Rechte zu verfolgen.

Gleiches gilt für den Vorschlag bezüglich der „Vereinigten Staaten von Europa“. Niemand stellt auch nur die Frage in den Raum, ob das mit unserem Grundgesetz überhaupt vereinbar ist; das scheint völlig egal. Das Grundgesetz enthält nämlich keinen Selbstzerstörungsmechanismus, die Auflösung Deutschlands ist schlicht nicht geregelt.

Vielmehr ist Deutschland seinerseits ein föderaler Staat, wobei nur der Bund einzelne Kompetenzen auf supranationale Vereinigungen übertragen kann. Bezüglich der wesentlichen Elemente gibt Art. 79 Abs. 3 GG eine sogenannte Ewigkeitsgarantie. Es wäre also zunächst zu klären, was verfassungsrechtlich überhaupt möglich ist, denn wir brauchen uns eigentlich politisch über nichts zu streiten, was rechtlich nicht geht. Aber Pustekuchen, interessiert doch niemanden. Anything goes...

Der Rechtsstaat ist die Basis aller Freiheitsrechte und allen Wohlstands. Nur dort, wo es ihn wirklich gibt, haben wir alle gemeinsam ein verlässliches Fundament des Handelns. Schon jetzt sieht man eine Erosion weiterer zivilisatorischer Errungenschaften, zum Beispiel des Grundsatzes der Unschuldsvermutung und des Rechts eines Jeden, nicht ohne ein ordentliches Gerichtsverfahren verurteilt zu werden.

Das ist die Methode Merkel

Derzeit erleben wir, wie schlichte Behauptungen in der Öffentlichkeit ausreichen, Menschen zu zerstören, gnadenloser als jeder ordentliche Prozess es je könnte. Das erinnert eher an das Mittelalter als an zivilisatorische Standards der 21. Jahrhundert. Das Recht, seine Meinung frei zu äußern, ist bei „falschen Meinungen“ eine wahre Mutprobe geworden, auch insoweit sind wir auf dem Marsch rückwärts in dunkle Zeiten – und das auf der Überholspur.

Der Staat als Machthaber, der für sich keine Grenzen des Handelns akzeptiert, ist das Gefährlichste überhaupt. Der unbändige Willen, diese Macht immer weiter auszudehnen, sei es durch pädagogische Bevormundung, sei es durch überbordende Bürokratisierung oder durch einen mächtigen Superstaat EU, der zu groß ist, als dass der Bürger überhaupt noch zählt, kann Angst machen. Einen derartigen Superstaat wollen übrigens sowohl SPD als auch CDU, nur die Methode von Merkel ist geschickter. Es ist wie mit dem Frosch, der sofort aus kochend heißem Wasser springt. Sitzt er aber im Kessel, und das Wasser wird langsam erwärmt, verkocht er. Letzteres ist die Merkelsche Methode.

Natürlich müssen wir uns fragen, was man konkret tun kann, um diesem Verlust zivilisatorischer Standards entgegenzuwirken, sozusagen die „Sofortmaßnahmen am Unfallort“. Wichtig ist aber auch, zu prüfen, wie es zu dem „Unfall“ kam. Welche Weichen müssen zukünftig anders gestellt werden?

Diese Fragen muss sich nicht nur die CDU, diese Fragen müssen wir uns alle stellen. Einfach zurück auf Anfang wird nämlich nicht reichen.

Foto: Bildarchiv Pieterman

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Wulfrad Schmid / 11.12.2017

GG 21 (2): Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Alles, was die Regierenden   seit Jahren - oft ohne die Legitimation des Parlaments, also der Volksvertretung - beschließen, ist verfassungswidrig. Wir leben längst in einer Diktatur, die Regierungen führen Krieg gegen das eigene Volk. Der Wille des Volkes wird unterlaufen, Wahlen mit desaströsen Ergebnissen für die Machthabe als Wählerauftrag zur Regierungsbildung deklariert, obwohl die Wahlergebnisse eine klare Absage an die Politik sind. Ihre Analyse ist korrekt, Frau Heinisch, aber das alles wissen die Menschen, die nicht wegschauen wollen, selbst. Die Frage bleibt: was können wir tun? Die einzige Partei, die die Fortsetzung der zahllosen Rechtsbrüche offen ablehnt, ist die AfD - genau deshalb wird sie von allen anderen “demokratischen” Parteien gemobbt - auch ein Verfassungsbruch. Haben wir, das Volk, auf dem Boden des GG noch Möglichkeiten, dem drohenden Abgrund auszuweichen? Oder bedarf es anderer Maßnahmen, um die Diktatur zu beenden? Wie können wir verhindern, dass die Regierenden und Parteien hemmungs- und für sie folgenlos weiter Recht beugen und brechen? Ab wann ist Revolution legal? Und wer entscheidet, ob sie legal ist oder nicht? Letztendlich wohl immer der Sieger… Wir sind das Volk, aber wen interessiert das?

Rupert Drachtmann / 11.12.2017

Vielen Dank für Ihr ausdrückliches Hervorheben dieses Systemfehlers. Als nur „Bürger“ staunt man darüber wie ein sog. „Rechts“staat (dass man dafür noch keine neue Begrifflichkeit gefunden hat) sein Unwesen treibt. Die Korrktive der Gewaltenteilung sind wirkungslos. Die Mechanismen der originären Demokratie auch. Zeitgleich ist man sich jedoch nicht zu schade die analogen Verhältnisse in der Türkei als „diktatorische“ Tendenzen zu entlarven. Ein Blick in den Spiegel wäre hilfreich. Die offensichtlichen Schwächen unseres Systems werden für viele sichtbar. Die Gefahr des noch massiveren Missbrauchs liegen in der nahen Zukunft. Das heutige Geschehen ist nur das Vorspiel. Dem 3. Reich ging auch das Versagen der Weimarer Republik voraus.  Geschichte wiederholt sich. Leider.  Man muss nur ausreichend blind und arrogant sein.

Stefan Rausch / 11.12.2017

Bravo Frau Heinisch. Endlich die richtigen Fragen. Dabei wäre es längst Zeit zu handeln. Wer sein Land liebt und wem die Zukunft seiner Kinder nicht “total egal” ist, wird jetzt etwas tun müssen. Ein marxistisches System erkennt man daran, daß es die Kriminellen verschont und den politischen Gegner kriminalisiert.

Hermann Neuburg / 11.12.2017

Danke für diesen Text, alles kann ich unterstreichen insbesondere den Passus von der Ohnmacht der Bürger. Worüber ich besonders entsetzt bin, ist, wie obrigkeitshörig die Deutschen in ihrer Mehrheit immer noch sind und daher bin ich der Meinung, dass wir die falsche Verfassung zur falschen Zeit haben und hatten: die Verfassung der Weimarer Zeit wäre heute weitaus besser, weil sie klar Exekutive, mit einem regierenden Präsidenten und Legislative, Parlament mit Kanzler trennt. Mit der fünf-Prozent-Hürde kombiniert, super. Das Volk, das ja doch sehr personalisiert wählt, hätte viel mehr Einfluss auf die Politik und Parteien könnten den Staat nicht so leicht kapern, wie es in Deutschland der Fall ist. Wir haben eine Parlamentarische Demokratie ohne eine Debattenkultur nach englischem Vorbild. Der Grundrechtekatalog des GG kombiniert mit der präsidentiellen Demokratie der Weimarer Verfassung, das wäre besser für Deutschland, aber das bleibt eine Illusion.

B.Rilling / 11.12.2017

ich fürchte, die meisten sehen es nicht so, wie sie Herr Heinisch. Sie finden, alles läuft klasse hier und wir sind so superreich, dass uns nix passieren kann. Heute früh habe ich gehört, dass einige Schüler in Hessen heute nicht zur Schule gehen, sondern streiken. Ihre Schulen sind so marode, dass an vernünftigen Unterricht nicht zu denken ist. Allein in Hessen besteht ein Investionsstau für die Notreparation der Schulen von 140 Mio. Euro! Darüber hinaus müssten noch neue Schulen errichtet werden oder Schulen erweitert werden. Denn es gibt zu wenig Schulplätze für immer mehr Schüler. Und wieviel hat in diesem reichen Hessen die Regierung für unser wertvollstes Gut denn wohl bewilligt? 30 Millionen. Ich verstehe die Schüler vollkommen! denn für andere Projekte da wird richtig viel Geld rausgehauen.

Stefan Bley / 11.12.2017

Was jedoch noch schlimmer ist als das ewige verstossen gegen geltendes Recht durch unsere Eliten, ist das Nichtfunktionieren unserer Zivilgesellschaft. Völker anderer Nationen wären schon viel früher für weniger auf die Strassen gegangen und hätten den Laden da oben kurzerhand klein geschlagen. Wenn eine Zivilgesallschaft die beschriebenen Mißstände klaglos hinnimmt, ist das Land am Ende und die Zeit gekommen das Licht aus zu machen.

Theodor v. Hold / 11.12.2017

Auf den Punkt gebracht. Danke. Leider sehe ich die Vorgänge der letzten Jahre zu gravierend und unumkehrbar. Deutschland und die EU sind bereits gefallen - wissen es dies auch schon. Es geht nur noch darum sich im Selbstbedienungsladen EU die Taschen voll zu stopfen. Der Spuk wird ein Ende haben. Mit dem Abdanken AM - ob dies nun noch 4 oder 12 Jahre dauert macht keinen Unterschied. Die Demokratie ist Tot - es lebe die Demokratie.

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