Annette Heinisch / 11.12.2017 / 06:20 / Foto: Bildarchiv Pieterman / 27 / Seite ausdrucken

Wir haben die „Alles egal”-Phase erreicht

Von Annette Heinisch.

Vor kurzem erschien in der „Welt“ ein Beitrag von Rupert Scholz: „Die Beliebigkeit der Union schadet nicht nur ihr, sondern der Demokratie“. Scholz kritisiert die Abkehr der CDU von Grundwerten und ihre mangelnde Fähigkeit zur Selbstreflexion. So sei die CDU eigentlich die klassische Partei der sozialen Marktwirtschaft, die durch Freiheit und Eigenverantwortung gekennzeichnet sei. Demgegenüber stünde nun im Mittelpunkt der CDU-Agenda soziale Sicherung und soziale Gerechtigkeit, womit die CDU ein identitätsstiftendes Merkmal aufgegeben habe. Dieser politische Raum sei von der FDP besetzt worden.

Scholz kritisiert darüber hinaus, dass eine Deparlamentisierung stattgefunden habe, das heißt eine weitgehende Entmachtung des Parlaments durch die Exekutive. „Es wurden häufig ebenso überraschende wie übereilte Exekutiventscheidungen getroffen, die eigentlich der parlamentarischen Beratung und Legitimierung bedurft hätten.“ Er führt als Beispiele die Aussetzung der Wehrpflicht, die sogenannte Energiewende und als gravierendsten Fall die Flüchtlingsentscheidungen vom Herbst 2015 an.

„Unter Berufung auf eine angebliche 'Humanität' wurden in rechtswidriger Weise die deutschen Grenzen geöffnet oder aufgegeben, wurden hunderttausende von Flüchtlingen nach Deutschland gelassen, obwohl dies nach der Verfassung gar nicht statthaft gewesen wäre." Der Asylparagraph des Art. 16a GG hat – im Kontext mit den Dublin-Regelungen des europäischen Rechts – all dies in Wahrheit gar nicht erlaubt. Und weiter: „Im demokratischen Rechtsstaat gibt es keine exekutivisch verfügte 'Humanität' über oder gar jenseits der Verfassung“, schreibt Scholz.

Lebe deinen Traum! The sky is the limit....

Man mag politisch unterschiedlicher Ansichten sein, das ist das Wesen eines demokratischen Staates – Grenzen des politisch Zulässigen setzt jedoch das Grundgesetz. Dies ist der Ordnungsrahmen, der gerade nicht beliebig ist. Das aber scheint den derzeitigen politischen Akteuren entweder unbekannt zu sein oder aber völlig egal. „Anything goes“ ist das Motto unserer Zeit, Grenzen – welcher Art auch immer – gibt es nicht. „Lebe Deinen Traum“ und „The sky is the limit“ sind die Phrasen, die den Zeitgeist prägen. Das passt sicher auch besser in eine von Wellness geprägte Gesellschaft als „Erfülle deine Pflichten“ und „Bedenke die Folgen deines Handelns“.

Dass Grenzenlosigkeit zu furchterregenden Konsequenzen führt, insbesondere, wenn sie mit Macht gepaart ist, war den Verfassern des Grundgesetzes nur allzu bewusst. Die grenzenlose Macht und die Möglichkeiten einer politischen Ideologie, sich über Recht und Gesetz hinwegzusetzen oder eigene menschenverachtende Gesetze zu machen, die grundlegenden Menschenrechten widersprechen, führte zum dunkelsten Kapitel deutscher Geschichte. Genau das sollte sich nicht wiederholen, unsere Verfassung sollte das verhindern. Daher wurde die Macht des Staates nicht nur durch Grundrechte begrenzt und sorgsam zwischen den Gewalten aufgeteilt, sondern das Rechtsstaatsgebot als Pflicht des Staates, sich zwingend Recht und Gesetz zu beugen, eingeführt.

Nun stehen wir vor einem Scherbenhaufen. Wir müssen erkennen, dass unsere Verfassung fehlerhaft, jedenfalls aber unvollkommen ist, denn sie hat nicht verhindert, dass derart rechts- und verfassungswidrige Verhaltensweisen mit weitreichenden Konsequenzen folgenlos geschehen konnten. Folgenlos in diesem Sinne heißt: Diese gravierenden Verstöße, wozu auch die Nichteinhaltung des Maastricht-Vertrags gehört, haben für uns langfristig ernsthafte Konsequenzen, die unsere Handlungsoptionen in der Zukunft stark limitieren. Für diejenigen, die ihre Macht rechtswidrig nutzten, gab es jedoch keine Konsequenzen.

Gravierende Fehler des Verfassungsgerichtes

Deshalb haben sie munter weiter gemacht. Es ist das Paradebeispiel der sogenannten schiefen Ebene, die – hat man sie einmal betreten – immer weiter in den Abgrund führt. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat es versäumt, diesem Treiben rechtzeitig Einhalt zu gebieten, zum Beispiel im Rahmen der Eilverfahren zum ESM. Es wollte damals wohl der Regierung in einer Notsituation einen gewissen Handlungsspielraum lassen. Das war verständlich, dennoch einer der gravierendsten Fehler, die das BVerfG je gemacht hat. Dies hatte eine fatale Signalwirkung, die offenbar vom Gericht deutlich unterschätzt worden ist.

Der höchstrichterliche Freibrief zog dann eine beispiellose Kette von Entscheidungen nach sich, die den Rechtsstaat aushöhlten. Der Rechtsstaat stellt aber eine der wichtigsten und tragenden Säulen unserer Zivilisation dar. Die Bedeutung erschließt sich nicht nur über die Erfahrungen unserer spezifischen Vergangenheit. Rechtsstaat heißt ja nicht, dass Otto Normalbürger sich an Gesetze halten muss, sondern der (über)mächtige Staat. Der Rechtsstaat schrumpft den Staat, bis er auf Augenhöhe mit seinen Bürgern ist.

Wir alle, Kleine und Große, müssen uns dem Recht beugen. So – und nur so – gibt es eine funktionierende Ordnung. Und nur das ist sozial gerecht. Der Wert eines Menschen bestimmt sich nämlich nicht nach der Größe seines Geldbeutels, vielmehr gebietet es die Achtung vor der Würde des Menschen, ihn nicht zum ohnmächtigen Objekt staatlichen Handelns zu degradieren. Genau das aber passiert, wenn der Staat allmächtig wird und sich – anders als der Bürger – an keine Regeln und Grenzen der Macht mehr halten muss.

Wir haben die „Alles egal”-Phase erreicht

Wie desaströs die Tatsache ist, dass niemand diesem Treiben Einhalt geboten hat oder derzeit gebietet, zeigt sich daran, dass wir die „Alles egal”-Phase erreicht haben.

Wie kann es zum Beispiel sein, dass der Bundestag das Gesetz über die Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern beschließt, wohl wissend, dass dies mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig ist? Und wie kann es sein, dass sich keine ausreichende Mehrheit im Parlament findet, um das zu überprüfen? Wenn dieses Gesetz verfassungswidrig ist, dann darf es nicht weiter in Kraft bleiben.

Wenn aber eine Mehrheit meint, insoweit sei das Grundgesetz nicht mehr auf der Höhe der Zeit, dann muss man mit der entsprechenden Mehrheit das Grundgesetz ändern. Das mag nicht einfach sein, aber es geht. Was aber nicht geht, ist, dass der Staat billigend in Kauf nimmt, rechtswidrig zu handeln, und sich die Parteien dafür auch noch feiern.

Die Diskussion um die Bürgerversicherung zeigt das Problem ebenfalls deutlich. Es werden politische Vorschläge unterbreitet, die auf ihre verfassungsrechtliche Zulässigkeit nicht einmal mehr überprüft werden. Dass zum Beispiel Altersrückstellungen davon betroffen sind, ein solches Gesetz also enteignend wirkt, drängt sich selbst juristischen Laien auf. Ob dieses aus Gemeinwohlgesichtspunkten zulässig sein könnte, wird nicht geprüft, ebenso wenig die Frage einer dann zu zahlenden Entschädigung. Im Falle eines Falles müsste der betroffener Bürger selbst versuchen, sein Recht einzuklagen.

Keine Chance auf ein Urteil zu Lebzeiten

Bei der derzeitigen Ausstattung der Gerichte hätte er im Zweifel keine Chance, zu Lebzeiten ein endgültiges Urteil und eine Entschädigung zu erhalten. Hier achtet der Staat die Rechte seiner Bürger gering, sowohl bei der mangelnden Sorgfalt, mit der er grundlegende legislative Entscheidungen vorbereitet, als auch bei den Möglichkeiten der Bürger, ihre Rechte zu verfolgen.

Gleiches gilt für den Vorschlag bezüglich der „Vereinigten Staaten von Europa“. Niemand stellt auch nur die Frage in den Raum, ob das mit unserem Grundgesetz überhaupt vereinbar ist; das scheint völlig egal. Das Grundgesetz enthält nämlich keinen Selbstzerstörungsmechanismus, die Auflösung Deutschlands ist schlicht nicht geregelt.

Vielmehr ist Deutschland seinerseits ein föderaler Staat, wobei nur der Bund einzelne Kompetenzen auf supranationale Vereinigungen übertragen kann. Bezüglich der wesentlichen Elemente gibt Art. 79 Abs. 3 GG eine sogenannte Ewigkeitsgarantie. Es wäre also zunächst zu klären, was verfassungsrechtlich überhaupt möglich ist, denn wir brauchen uns eigentlich politisch über nichts zu streiten, was rechtlich nicht geht. Aber Pustekuchen, interessiert doch niemanden. Anything goes...

Der Rechtsstaat ist die Basis aller Freiheitsrechte und allen Wohlstands. Nur dort, wo es ihn wirklich gibt, haben wir alle gemeinsam ein verlässliches Fundament des Handelns. Schon jetzt sieht man eine Erosion weiterer zivilisatorischer Errungenschaften, zum Beispiel des Grundsatzes der Unschuldsvermutung und des Rechts eines Jeden, nicht ohne ein ordentliches Gerichtsverfahren verurteilt zu werden.

Das ist die Methode Merkel

Derzeit erleben wir, wie schlichte Behauptungen in der Öffentlichkeit ausreichen, Menschen zu zerstören, gnadenloser als jeder ordentliche Prozess es je könnte. Das erinnert eher an das Mittelalter als an zivilisatorische Standards der 21. Jahrhundert. Das Recht, seine Meinung frei zu äußern, ist bei „falschen Meinungen“ eine wahre Mutprobe geworden, auch insoweit sind wir auf dem Marsch rückwärts in dunkle Zeiten – und das auf der Überholspur.

Der Staat als Machthaber, der für sich keine Grenzen des Handelns akzeptiert, ist das Gefährlichste überhaupt. Der unbändige Willen, diese Macht immer weiter auszudehnen, sei es durch pädagogische Bevormundung, sei es durch überbordende Bürokratisierung oder durch einen mächtigen Superstaat EU, der zu groß ist, als dass der Bürger überhaupt noch zählt, kann Angst machen. Einen derartigen Superstaat wollen übrigens sowohl SPD als auch CDU, nur die Methode von Merkel ist geschickter. Es ist wie mit dem Frosch, der sofort aus kochend heißem Wasser springt. Sitzt er aber im Kessel, und das Wasser wird langsam erwärmt, verkocht er. Letzteres ist die Merkelsche Methode.

Natürlich müssen wir uns fragen, was man konkret tun kann, um diesem Verlust zivilisatorischer Standards entgegenzuwirken, sozusagen die „Sofortmaßnahmen am Unfallort“. Wichtig ist aber auch, zu prüfen, wie es zu dem „Unfall“ kam. Welche Weichen müssen zukünftig anders gestellt werden?

Diese Fragen muss sich nicht nur die CDU, diese Fragen müssen wir uns alle stellen. Einfach zurück auf Anfang wird nämlich nicht reichen.

Foto: Bildarchiv Pieterman

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Leserpost

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Roland Müller / 11.12.2017

Diesem Verlust zivilisatorischer Standards kann man entgegenwirken, in dem man nicht die CDU, nicht die SPD, nicht die Grünen und nicht die Linke wählt. Den Wählern in Deutschland kann man allerdings kaum klar machen, das man Politiker nicht an ihren Sprücheklopfereien, sondern an ihren Taten messen sollte. Wenn sie das täten, würden sie feststellen, das die sogenannten Demokraten in der Mitte nicht für, sondern gegen sie regieren. Oder mit anderen Worten gesagt, sie vorsätzlich schädigen aber trotzdem von ihnen gewählt werden. Offenbar ist das Eingeständnis, das man viele Jahre lang an der Wahlurne Unsinn getrieben hat, zu schmerzhaft um ein geändertes Wahlverhalten herbei zu führen. Es sei denn, die Nase steckt bereits bis zum Anschlag im Dreck.

Judith Hirsch / 11.12.2017

Ich bin der Achse unendlich dankbar, dass sie so klugen und mutigen Frauen wie der Autorin ein Forum bietet. Nur sehr selten enthält ein einziger Artikel so viele messerscharfe Sätze, die ich mir zu übernehmen erlaube. Mein kleiner Beitrag, dieser gefährlichen Entwicklung entgegenzuwirken, ist es die Zwangs-Gebühren für den Staatsfunk nicht zu bezahlen. Es ist wirklich beängstigend, dass unser Staat nicht so gefestigt ist um der außer Rand und Band agierenden Regierung in den zerstörerischen Arm zu greifen.

Hermann Willaredt / 11.12.2017

Das kann ich nur unterstreichen. Das Recht ist beliebig (dehnbar) geworden, Grundrechte werden ausgehöhlt, Gesetze nichts beachtet, Gesetzesvorlagen erstellt, die von vornherein verfassungswidrig sind (z.B. Brennelementesteuer u.a.). Bei der Luftreinhalteprobelamtik (Diesel, Stickoxide) werden die Schuldigen nicht belangt (Autoindustrie) sondern der Bürger bestraft usw.

Marcel Seiler / 11.12.2017

Ich stimme Frau Heinisch zu. Während sie (ebenso wie ich) allerdings alarmiert ist, scheint sich das gebildete Bürgertum nicht zu interessieren; meine Freunde scheinen dies gar nicht wahrzunehmen, und empören tun sie schon gar nicht. Darauf hingewiesen, reagieren sie mit: “Man soll sich nicht über etwas aufregen, das man ja doch nicht ändern kann.” Die Deutschen haben in der Tiefe keine demokratische Grundeinstellung; man fragt sich, ob sie sie je hatten.

Sonja Brand / 11.12.2017

HERVORRAGEND!!!

Dr. Bredereck, Hartmut / 11.12.2017

Ich frage mich schon lange, ob das unsägliche Agieren der Kanzlerin noch rechtsstaatlich und grundgesetzkonform ist. Die Juristin Frau Heinisch gibt darauf eine klare Antwort: Nein Es gibt doch in Deutschland viele Verfassungsrechtler, die ihre Stimme erheben müssten. Warum passiert nichts?

Jürgen Streeb / 11.12.2017

Ein ganz hervorragender Artikel, der kurz und äußerst prägnant die Situation in unserem Land auf den Punkt bringt. Großes Kompliment meinerseits. In einem funktionierenden Rechtsstaat ist das Verfassungsgericht zweifelsfrei die tragende Säule schlechthin. Wir müssen erkennen, dass dort in der jüngsten Vergangenheit Entscheidungen getroffen wurden, die von manchem Bürger nur schwerlich nachzuvollziehen sind. Dabei gilt, dass keine Entscheidung zu treffen, auch eine Entscheidung von weitreichender Bedeutung ist. In einem Verfassungsgericht entscheiden Menschen mit all ihren Stärken und Schwächen. Dies gilt es sich vor Augen zu führen. Im Sinn objektivierbarer Entscheidungen ist ein Höchstmaß an Unabhängigkeit zu fordern. Nur so kann ein Rechtsstaat überleben.

Max B. Aurel / 11.12.2017

Traurig, aber wahr. Zur Bürgerversicherung möchte ich noch hinzufügen, dass sie die “2-Klassenmedizin” keinesfalls abschaffen wird. Auch nach der vorgeschlagenen Reform wird der Wohlhabende oder Reiche mit schicken Zahnimplantaten lachen, während der kleine Rentner oder Grundsicherungsempfänger “die Klappe hält”, damit man seine klobigen Vollprothesen nicht sieht. Um nur ein Beispiel zu nennen. Max B. Aurel

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