Was ist ein Bankraub? Eine Initiative von Dilettanten. Wahre Profis machen das anders. Sie gründen eine GmbH & Co KG mit lächerlichen 25.000 Euro Haftungskapital, bauen einen millionenschweren „Bürger“wind- oder -solarpark, leihen sich billiges Geld von sanftmütigen Gutbürgern als hochrisikoreiche Nachrangdarlehen, (…oft rechtswidrig Beteiligungen genannt…), bevor sie in die Insolvenz gehen und einen großen Berg Probleme hinterlassen – nicht für sich selbst, die Banken oder Investoren natürlich, aber für die Kleinanleger und Bürger der Städte und Gemeinden.
In der Sendung Vorsicht, Falle! mit dem Untertitel „Nepper, Schlepper, Bauernfänger“ warnte der Moderator Eduard Zimmermann ab 1964 vor zahlreichen, im Alltag begangenen Betrügereien. Mit welchen infamen Tricks eines dunkelgrauen Kapitalmarkts grün angestrichene GmbH & Co KGs sanftmütig Gutgläubige mit falschen Versprechungen am Nasenring hinter das „Bürgerwindrad“ oder den „Bürgersolarpark“ führen – einzig mit dem Ziel, billig und risikolos an ihr Erspartes zu kommen, das – ja das hätte Eduard Zimmermann bestimmt zu seinem Thema gemacht. Denn: Zu oft ist ein Verlust des kompletten, eingesetzten Kapitals für Kleinanleger realistisch, wenn sie Nachrangprodukte zeichnen.
Kein Mensch hat die Absicht, Sie an etwas zu beteiligen!
Es geht im Folgenden um die häufig klar zutage tretende, kriminelle Energie, mit der der Begriff der Bürgerbeteiligung bei der sogenannten Energiewende missbraucht wird, zum leider aktuell schnell und stark steigenden Schaden von viel zu naiven Privatanlegern, aber zukünftig gegebenenfalls auch Städten und Gemeinden.
Vorab: Die Beteiligung der Bürger im Sinne eines Mitbestimmungsrechts beim Bau selbst bzw. dem späteren Management des Wind- oder Solarparks ist damit gerade nicht gemeint – im Gegenteil. Man will ihr Geld über einen für sie hochrisikoreichen Kredit – man will nicht Ihre Beteiligung, Meinung oder gar ihr Engagement. Dass Sie dann oft windigen Betreibergesellschaften Vermögen als unbesichertes Darlehen mit Totalverlustrisiko anvertrauen, versteckt sich viel zu oft hinter einem grünen Blickfangnebel aus schönen Fotos und Plattitüden zum Themenrahmen Klimaschutz, regionale Wertschöpfung, Energiewende et cetera.
Unser Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht definiert eine Beteiligung als ein Mitgliedschaftsrecht, das durch Kapital- oder Sacheinlage bei einer Gesellschaft erworben wird. Als Beteiligung gilt der Besitz von Gesellschafts- und Genossenschaftsanteilen, Aktien, Geld- oder Sacheinlagen etc. Typisch für eine Beteiligung, zum Beispiel als Aktionär, Kommanditist oder GmbH-Gesellschafter ist: Investoren partizipieren nicht nur am Gewinn – oder am Verlust –, sondern erhalten auch Mitspracherechte bei strategischen Entscheidungen – oft über Beiräte oder Gesellschafterversammlungen. Typische Rechte eines so Beteiligten sind in Deutschland:
- Vermögensrechte: Gewinnbeteiligungen, Anteile an Liquidationserlösen, Bezugsrechte bei Kapitalmaßnahmen etc.
- Mitverwaltungsrechte: Stimmrechte, Teilnahmeoptionen an Versammlungen, Wahl- und Anfechtungsrechte etc.
- Informations- und Kontrollrechte: Auskunft, Akteneinsicht, Berichtswesen etc.
Die interessante Frage zu Beginn ergibt sich aus diesen Kriterien bzw. Definitionen: Bieten die vielen, am Markt aus dem Boden geschossenen GmbH & Co KGs gemäß dem Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht in Deutschland tatsächlich eine Beteiligung an einem Wind- oder Solarpark an?
Nachrangdarlehen: Das Übelste auf dem grauen Kapitalmarkt
Direkt zur Antwort: Nein: Ihnen wird sehr häufig keine Beteiligung angeboten, sondern ein Nachrangdarlehen. Obacht: Man vergibt also einen Kredit, nicht mehr und nicht weniger. Allein der viel beschriebene, gesunde Menschenverstand müsste sich dann sofort mit der Frage melden: An wen vergebe ich den Kredit eigentlich und was sind meine Sicherheiten? Lernziel übrigens der ersten Unterrichtsstunde zum Sparkassenfachwirt, selbst wenn es nur um 5.000 Euro Kredit für ein Lastenrad gehen würde.
Bei Nachrangdarlehen gibt es in der Regel keine Sicherheiten. Sie zeichnen ein hochrisikoreiches Fremdkapitalinstrument, von dem z.B. Peter Mattil, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in München 2024 im Bayerischen Rundfunk sagte: „Beim Kleingedruckten endet der schöne Schein. Das sind keine Beteiligungen, weder im rechtlichen noch im eigentlichen Sinne, sondern Darlehen. Nachrangdarlehen, noch schlimmer als Darlehen, mit einem Nachrang. Das ist so ein typischer Auswuchs des grauen Kapitalmarktes. Meiner Meinung nach das Übelste, was es gibt".
Über „schönen Schein“ und „Kleingedrucktes“ zum Totalverlust
Wie Sie sich „schöner Schein“ und „Kleingedrucktes“ im Sinne des Fachanwalts Mattil nun konkret vorzustellen haben, möchte ich an einem Beispiel – das für hunderte steht – der Stadtwerke Münster darlegen: der hier auf der Startseite der Website so bezeichneten „Bürgerbeteiligung an einer Windenergieanlage in Lemgo“. Auf den ersten Blick, Stadtwerke Münster …, haben Sie es mit einem seriösen Anbieter zu tun, der Ihnen eine Beteiligung anbietet.
Zitat weiter auf der Website: „Die Stadtwerke Münster haben in den vergangenen Monaten auf einer Fläche bei Lemgo eine Windenergieanlage errichtet. […] Davon profitiert nicht nur das Klima, sondern auch die Menschen in Lemgo und Lage. […] Die Laufzeit der Geldanlage beträgt 10 Jahre. Der erworbene Anteil wird jährlich mit attraktiven 4 Prozent verzinst“.
Der geschickt gestaltete und formulierte Blickfang erweckt den Eindruck, dass Sie am Windrad selbst beziehungsweise der dieses Windrad bauenden und/oder betreibenden Gesellschaft beteiligt werden. Sie erfahren allerdings versteckt erst nach weiteren Klicks – nämlich beim Download des extrem kleingedruckten Vermögensanlagen-Informationsblatts gem. §§ 2a, 13 Vermögensanlagengesetz für den Windpark „Windenergieprojekt Lemgo“, dass Sie gar keinen Anteil, wie im Blickfang versprochen, an irgendetwas zeichnen, sondern ein Nachrangdarlehen vergeben. Wie gesagt: „Beim Kleingedruckten endet der schöne Schein“.
Nun: Im Artikel der nur mit Schmerzen als rechtspopulistisch oder verschwörungstheoretisch zu bezeichnenden Stiftung Warentest 2025 zum Thema kann man zu Nachrangdarlehen dann Folgendes lesen: „Gut für Unternehmen, schlecht für Anleger: Darlehen mit qualifiziertem Nachrang sind für Unternehmen attraktiv: Anders als bei Bankkrediten können sie Zahlungen bereits aussetzen, wenn eine Insolvenz droht. Kommt es zur Insolvenz, erhalten Anleger selten etwas zurück“
Im Insolvenzfall werden nachrangige Darlehensgeber – wenn überhaupt – erst bedient, nachdem alle vorrangigen Gläubiger, allen voran die finanzierende Bank, die Investoren etc., vollständig (!) bedient worden sind. Für den Darlehensgeber bedeutet das ein besonders hohes Totalverlustrisiko, nämlich bis zum vollständigen Verlust der Verzinsung und des eingesetzten Vermögens. Und das für einen vergleichsweise beschämend niedrigen Zinssatz von vier Prozent. Vier bis sechs Prozent Zinsen auf Nachrangdarlehen sind nicht attraktiv, sondern dummdreist.
Unabhängig davon, dass ich keine Bank, keinen institutionellen Geldgeber auf dieser Welt kenne, der überhaupt Nachrangdarlehen, also Kredite weitgehend ohne jegliche Sicherheit …, an windige GmbH & Co KGs mit einem Haftungskapital von in der Regel 25.000 Euro vergibt …: Vier, manchmal auch fünf bis sechs Prozent Verzinsung für hochrisikoreiche Anlagen würden von Profis nicht mal mit Kopfschütteln gewürdigt. Grundsätzlich gilt doch am Kapitalmarkt: Je größer das Risiko, desto größer die Zinsen – nicht umgekehrt.
Und: Das Insolvenzrisiko bei Windkraftanlagen steigt dramatisch. Aktuelle Prognosen zeigen ein erschreckendes Bild: Die Stunden mit negativen Spotstrompreisen steigen massiv. Laut London Stock Exchange Group (LSEG) erwartet die EU für 2026 beispielsweise in Deutschland einen Anstieg auf 810 Stunden, während über das gesamte Jahr 2022 unter 100 Stunden Negativpreise auftraten. Tendenz weiter steigend.
Feste Kosten laufen weiter, während Einnahmen zukünftig vermehrt wegbrechen werden. Vielen Betreibern droht deshalb die Pleite. Wind- und Solaranlagen müssen bei Überangebot (Hellbrisen) immer häufiger abgeschaltet werden – die finanzielle Planungssicherheit für Investoren garantiert durch enorme Steuermittelzuflüsse wird weiter rapide schwinden. Behörden dürften nicht mehr blind genehmigen, Kommunen nicht mehr blind akzeptieren. Liebe private Grundbesitzer, liebe Bürgermeister, liebe Mitglieder der Stadt- und Gemeinderäte: Aufwachen! Sie müssten vom Antragsteller / späteren Betreiber zusätzliche Nachweise verlangen, um vorschnelle Insolvenzen und die damit verbundenen ökologischen und ökonomischen Schäden wie z.B. ungesicherter Rückbau, Altlasten, Haftungslücken etc. für Ihre Kommune, Ihre Bürger, Ihre Familie zu vermeiden.
In die Kategorie „Nepper, Schlepper, Bauernfänger“ passt zudem der Spruch zur Bürgerbeteiligung in Lemgo der Stadtwerke Münster, ich meine das Zitat: „wird jährlich mit attraktiven 4 Prozent verzinst“ Attraktiv (?!): Vier Prozent für ein Nachrangdarlehen mit Totalverlust-Option …? Der MSCI All Country World Index beispielsweise, der sowohl Industrie- als auch Schwellenländer abdeckt, erwirtschaftete in den letzten Jahrzehnten eine durchschnittliche jährliche Rendite von etwa acht bis neun Prozent. Ein Totalverlust wie beim Nachrangdarlehen in Lemgo oder sonst wo in Deutschland mit lächerlichen vier Prozent, von mir aus auch sechs Prozent, ist jedoch praktisch ausgeschlossen. Der Index streut das Risiko über rund 3.000 Unternehmen in über 40 Industrie- und Schwellenländern, wodurch das Kapital extrem breit abgesichert ist. In windige GmbH & Co KGs investiert der Index natürlich nicht. Selbst die aktuellen Tages-/ bzw. Festgeldzinsen in Deutschland und der EU bewegen sich in einer Spanne von etwa zwei bis vier Prozent pro Jahr – aber mit Einlagensicherungen von bis zu 100.000 Euro pro Person.
Angemessen bis attraktiv wäre a.m.S. daher ein Zinssatz ab 12 bis 15 Prozent für Nachrangdarlehen bei GmbH & Co KGs, natürlich nicht vier bis sechs Prozent, und […] selbst dann würde ich persönlich immer noch nicht zeichnen, weil mir das Totalverlustrisiko viel zu hoch ist.
Mit irreführender Blickfangwerbung „hinter die Fichte“ geführt
Werden Sie eigentlich von den Unternehmen, zumeist mit dem vertrauenswürdigen Namen „Bürgerwind- oder solarpark“ ausgestattet, bereits auf der ersten Seite der Website, des Prospekts etc. den gesetzlichen Anforderungen des Kapitalmarktes über die enormen Risiken entsprechend deutlich informiert?
Klares Nein: Irreführende Blickfangwerbungen sind zwar gemäß § 5 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wettbewerbswidrig, aber trotzdem immer noch sehr weit verbreitet. Dazu gibt es hinreichende Rechtsprechung. Hier wird nur auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 2017 verwiesen, das gut zur Situation mit der Blickfangwerbung „Beteiligung“ passt, die eigentlich ein hochspekulatives Nachrangdarlehen ist.
Die Blickfangwerbung muss, um gegen das Irreführungsverbot zu verstoßen, geeignet sein, bei einem erheblichen Teil der Durchschnittsverbraucher nichtzutreffende Vorstellungen über marktrelevante Umstände hervorzurufen. Das ist meines Erachtens beim Verkauf eines Nachrangdarlehns unter dem Deckmantel der Bürgerbeteiligung sehr deutlich gegeben. Wer sich nicht daran hält, kann auf Unterlassung und Schadenersatz verklagt werden. Das wäre ein Ansatz für Bürgerinitiativen!
Seriöse, gängige Projektfinanzierungen durch Banken und Kommanditkapital sind heute viel zu oft auch einer Finanzierung durch Nachrangprodukte gewichen. Projektierer und Betreiber oft in der Rechtsform der GmbH & Co KG beschränken mit diesem typischen Auswuchs des geldgierigen, grauen Kapitalmarktes zudem mit Unterstützung der Städte und Kommunen einerseits sehr effektiv Mitwirkungs- und Kontrollmöglichkeiten und übertragen andererseits das finanzielle Verlustrisiko auf dramatische Weise an die gutgläubigen, aber naiven Geldgeber.
Noch perfider: Eduard Zimmermann dokumentierte derlei Geschäftsgebaren eher in zwielichtigen Schuppen hinterm Bahnhof und nicht in viel zu noblen Vorstandsetagen z.B. von privat- oder öffentlich-rechtlich organisierten Stadtwerken, in denen der Bürgermeister Aufsichtsrat spielt. Diesem Vertrauensvorsprung, gepaart mit unseriöser, rechtswidriger Blickfangwerbung, fallen ganz offensichtlich einige, nein: viel zu viele gutgläubige Anleger zum Opfer und verlieren ihr Erspartes.
Ist das jetzt zu viel Drama, also verschwörungstheoretisch-populistische-polemische Panikmache gegen die alternativlose Energiewende über Wind- und Solarparks? Gibt es denn überhaupt insolvente GmbH & Co KGs, die Nachrangdarlehen oder ähnliche Produkte nicht oder nur unvollständig zurückgezahlt haben?
Schieflagen und Insolvenzwelle in der „Zukunftsbranche Energiewende“
Ja, jede Menge …! Hier nur drei Beispiele: Bereits 2022 meldete die Green City AG Insolvenz an. Die Green City AG hatte aber nicht nur selbst nachrangige Darlehen, Anleihen/Namens- und Inhaberschuld-Verschreibungen sowie Genussrechte emittiert, sondern hierzu auch zahlreiche Tochtergesellschaften gegründet. Gegenüber der Tochter Green City Energy hatte die Fachzeitschrift Finanztest der Stiftung Warentest bereits in ihrer Ausgabe vom 19.05.2015 unter dem Titel „Unseriöse Werbung für alternative Energien“ kritisiert und ausgeführt, dass Anlegern hinsichtlich des „Kraftwerksparks II“ nicht erklärt werde, dass … „sie im Fall der Pleite des Unternehmens einen Totalverlust erleiden könnten“. Hat die Warnung etwas bewirkt? Nein.
Mittlerweile sind auch die Töchter Green City Kraftwerkspark II und III pleite. Viele private, gutgläubige Geber von Nachrangdarlehen, Inhaberschuldverschreibungen etc. bangen nun um Ihre eingezahlten Beträge. Der Schaden dürfte im hohen zwei- bis dreistelligen Millionenbereich liegen – für die privaten Kreditgeber ohne Sicherheiten wohlgemerkt. Der Rest inklusive des Vorstandssprechers, Mitglied der Grünen im Münchener Stadtrat, der Banken und der Investoren dürften ihr Geschäft gemacht haben.
2. Beispiel und noch größer gefällig …: Die BayWa r.e. (r.e. steht für renewable energies) ist ein internationaler Entwickler, Dienstleister und Systemanbieter im Bereich der erneuerbaren Energien. Das auch in München ansässige Unternehmen ist ein bedeutendes Tochterunternehmen der BayWa AG und sagt von sich selbst: „Wir sind die treibende Kraft hinter der Energiewende“. Aber, „wir waren die treibende Kraft der Energiewende,“ würde aktuell besser passen. Denn: Die Mutter des Konzerns, die Baywa AG selbst machte zuletzt in besseren Zeiten mit weltweit 23.000 Mitarbeitern 24 Milliarden Euro Jahresumsatz, kämpft nun seit 2024 mit Milliarden-Schulden und sinkenden Erträgen. Nun gefährdet das Geschäft für sogenannte erneuerbare Energien den Sanierungsplan, so die FAZ, das Handelsblatt und andere. Es droht ein Schuldenschnitt. Tausende von Kleinanlegern, insbesondere die, die Nachrangdarlehen etc. gezeichnet hatten, machen sich berechtigt Sorgen um ihr Geld, so der Bayerische Rundfunk.
3. Beispiel, ganz aktuell: Der deutsche Entwickler von Wind- und Solarprojekten Sowitec sowie mehrere seiner Tochterfirmen haben im Juli 2026 Insolvenz angemeldet, so t-online, SWR, Business Insider u.a. „Auch die schwierige Situation am deutschen Windmarkt habe in die Insolvenz geführt. Vor allem in Süddeutschland sei die Realisierung neuer Projekte extrem schwierig“, sagte Hummel, Geschäftsführer von Sowitec dem SWR am 14.07.2026. Grund seien Topographie und Infrastruktur im Süden. Das erfordere höhere Kosten für den Transport, etwa von Windanlagen.
Merkwürdig bleibt bei der Analyse dieser Sowitec-Insolvenz: In den Schwachwindgebieten Süddeutschlands, die für Windkraftanlagen selbst bei extrem hoher Subvention völlig ungeeignet sind, scheint sich die Topografie und Infrastruktur völlig überraschend in den letzten Monaten geändert zu haben. Da bleibt einem nur die Hoffnung, dass diese Analyse des Geschäftsführers von Sowitec die vielen, um ihr Geld bangenden Anleger etwas tröstet.
Ratschläge und Ansätze für Bürgerinitiativen
Nun, selbst der Bundesgerichtshof hat es in einem seiner zahlreichen Urteile zu den Machenschaften am Grauen Kapitalmarkt auf den Punkt gebracht, natürlich juristisch vorsichtiger, aber dennoch glasklar: „Jedem Anleger wird geraten, sich vor Eingehen einer Kapitalanlage als Nachrangdarlehen von einem fachkundigen Dritten, zum Beispiel einem Steuerberater oder Rechtsanwalt, beraten zu lassen“.
Werbung für Finanzprodukte im Grauen Kapitalmarkt ist laut Untersuchungen der Verbraucherzentrale Hessen in der Tat überwiegend intransparent und oft irreführend: „80 von 91 untersuchten Werbeanzeigen wiesen im Transparenz-Check Defizite auf“, so ein Ergebnis des Projektes Marktwächter Finanzen.
Zudem: Bei Krediten – und nichts anderes ist ein Nachrangdarlehen – verlangt jede Bank und jede Sparkasse eine Abfrage der Bonität. Dies dient dem Schutz vor Zahlungsausfällen. Die Banken leiten Ihre persönlichen Daten an Auskunfteien wie beispielsweise die SCHUFA, Creditreform, oder eigene Gesellschaften weiter und erhalten eine Auskunft über die Kreditwürdigkeit des möglichen Kreditempfängers. Zur Bonitätsbeurteilung eines Unternehmens wie z.B. einer GmbH & Co KG werden dann Bilanzen, Geschäftsberichte oder die Erfolgsrechnung sowie Daten über das Management, den Vertrieb, die Produktion, den Markt und das Produkt etc. ausgewertet. Es kommt dann zu einer Einordnung in eine Scoring- oder Rating-Klasse, die mit einer Ausfallwahrscheinlichkeit des Kredits / des Unternehmens in Prozent einhergeht. Anders als beim Rating und Risikosystem der Sparkassen wird der Bonitätsindex zum Beispiel der Creditreform sowohl als dreistellige Zahl (100 bis 600) als auch in Form von Schulnoten (1 bis 6) dargestellt. Ein hoher Wert bzw. eine schlechte Schulnote signalisiert dabei ein hohes Ausfallrisiko und eine mangelhafte Kreditwürdigkeit.
Nun sollte man annehmen, dass das, was für Banken und Sparkassen bereits bei sehr überschaubaren Verbraucherdarlehen gängige bis verpflichtende Praxis ist, auch bei Städten und Gemeinden umgesetzt wird, wenn sie Verträge mit einer GmbH & Co KG eingehen, die in oft hoher zwei- bis dreistelliger Millionenhöhe Investitionen auf kommunalem Grund vornehmen soll/möchte. Bei einem meiner letzten Vorträge in Sachen Windkraft im Wald musste ich jedoch feststellen, dass weder die Mitglieder des Stadtrates noch der Bürgermeister noch betroffene private Grundbesitzer sich halbwegs professionell über die Kreditwürdigkeit des möglichen Betreibers des geplanten „Bürgerwindparks“ informiert hatten. Ich habe das dann gemacht und … Kracher: das Scoring war nach Schulnoten 4 bis 5 und mit dem Hinweis versehen: Kredite nur gegen Sicherheiten.
Auch hier sehe ich einen Ansatz für Bürgerinitiativen. Kommunale Entscheidungsträger sind m.E. nicht an das Kreditwesengesetz gebunden, sie handeln aber mindestens mal sehr grob fahrlässig, wenn sie den Grund & Boden bzw. mit dem Investment verbundene Gefahren für die Stadt / die Gemeinde / ihre Bürger so leichtsinnig riskieren, heißt: sich nicht über die Bonität ihres zukünftigen Projektpartners vorab informiert zu haben. Sie handeln aber wohl noch grob fahrlässiger, wenn sie sich dann zum Bestandteil der Bewerbung einer windigen, heißt: kreditunwürdigen GmbH & Co KG auf sogenannten „Bürger-Informationsveranstaltungen“ machen und Nachrangdarlehen als „Bürgerbeteiligung“ ihren Bürgern anpreisen. Leichtsinnigkeit wäre zu vorsichtig ausgedrückt. Ob Bauernfängerei oder gar Betrug besser passt, überlasse ich den Lesern.
Kommunale Entscheidungsträger sind selbstredend keine Finanzberater, sie spielen sich manchmal aber so auf, wenn sie öffentlich „Bürgerbeteiligungen“ empfehlen, die gar keine sind. Aktuell entschied hierzu das Landgericht Hof im September 2024 (Aktenzeichen: 33 O 355/23): Finanzberater, die das Totalverlustrisiko bei Nachrangdarlehen verschweigen, sind schadensersatzpflichtig. Obacht: Auch hier – in Analogie zu meinen Ausführungen zu sittenwidrigen Pachtverträgen auf Achgut.com – stellen sich zivilrechtliche und strafrechtliche Haftungsfragen für kommunale Entscheidungsträger.
Wer das negiert, dem empfehle ich zur eigenen Risikominimierung die Lektüre des Buchs „Die Haftung der kommunalen Entscheidungsträger“ von C. Brüning, 3. Auflage 2026. Es gibt sie bereits, hochspezialisierte Anwaltskanzleien, die „hinter das Licht geführte“ Nachrangdarlehensgeber „einsammeln“ und dann schauen, wen man denn für die Verluste so alles verantwortlich machen kann, um Schadensersatz zu fordern. Sollten diese Kanzleien wirklich zukünftig aus Respekt vor dem öffentlichen Amt kommunale Entscheidungsträger, die den Quatsch grob fahrlässig promotet haben, unberücksichtigt lassen …?
Deshalb zum guten Schluss der Ratschlag sowohl an diejenigen, die ihr Erspartes im guten Glauben für eine gute Sache anlegen möchten und diejenigen kommunalen Entscheidungsträger, die sich diesbezüglich vor einen Karren spannen lassen, ohne die Folgen für sich selbst und die Bürger gut genug zu kennen: Bitte die rosaroten Brillen absetzen, wenn man sich im dunkelgrauen Kapitalmarkt bewegt. Es geht dem zugegeben sehr gut getarnten Gegenüber nicht um regionale Wertschöpfung oder gar Klimaschutz: Es geht darum, von ihnen Geld zu erhalten, möglichst kostengünstig und risikolos.
Die Empfehlung des Bundesgerichtshofs, sich einen qualifizierten Rechtsbeistand zu suchen, muss dringend auch für die Bürgermeister und Mitglieder von Stadt- und Gemeinderäten gegeben werden. Bürgerinitiativen wird geraten, die kommunalen Entscheidungsträger schriftlich darauf aufmerksam zu machen. Niemand sollte sich später, wenn der Schaden eingetreten ist, in die Büsche verziehen dürfen und sagen, dass er das alles ja niemals geahnt hätte…
Mehr Details und Hintergründe hier in meinem ausführlicheren Video zum Thema.
Prof. Dr. Andreas Schulte, geb. 1958, ist ein deutscher Waldökologe und Forstwissenschaftler und Inhaber des Lehrstuhls für Waldökologie, Forst- und Holzwirtschaft an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.
Kontakt:
CumTempore
Prof. Dr. Andreas Schulte
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Der Markt für Erneuerbare Energien zieht natürlich wie jeder andere subventionierte Markt auch Aaasgeier an, denen es nicht um das Produkt und seine Funktionalität geht, sondern nur um das schnelle Abgreifen von Geldern. Das scheint hier genauso zu sein. Will man eine echte Bürgerbeteiligung, dann macht man das ja nicht über vom Bürger geliehenes Geld, sondern über echte Anteile am Produkt. Da landet man dann entweder bei einer Aktiengesellschaft oder noch besser bei einer Genossenschaft, die die Energieerzeugung/-versorgung dann direkt in das Eigentum der Bürger überführt und somit auch deren Mitspracherecht bei der Verwaltung des Produktes garantiert. Man denke kleiner und es wird ersichtlich: Wenn ich mir ein Balkonkraftwerk mit Solarpanels kaufe, so gehört es mir, ich kann damit machen was ich will und nicht irgendwer anders und die daraus gewonnene Energie ist für mich auch noch konstenlos. Einzig die Anschaffungs- und Wartungskosten sind von mir zu stemmen. Bei einer Genossenschaft für ein größeres Wind- oder Solarkraftwerk wäre das genauso. Da zieht dann kein unbeteiligter Dritter Geld raus und schmälert oder zerstört sogar den Wert des Produktes. Wenn ich hingegen nur Geld verleihe, wie hier wohl angedacht, so bekomme ich keine Beteiligung, sondern nur einen schnöden Schuldschein, mit dem ich mir schlimmstenfalls das Hinterteil abwischen kann. Dann doch lieber Genossenschaft, wo mir wirklich ein echter Anteil am Produkt gehört.
Danke Prof. Dr. Andreas Schulte für ihre Hinweise die dringend nötig sind. Schlimmer als die schlimmste Drückerkolonne teils Politiker an der Spitze.
Es erinnert mich daran das die Sparkassen solvente Kunden zu einer Verkaufsveranstaltung von Lucke und Straubhaar über Schifffahrt Fonds eingeladen hat. Selbst über 80-jährigen wurde ein Vertrag Laufzeit >20 Jahre untergejubelt.
„Im Falle einer Pleite ist er der Letzte, der etwas von seinem Geld zurück kriegt – wenn überhaupt.“ Es soll sogar Verträge geben in denen der Kreditgeber zu weiteren Zahlungen gezwungen werden kann.
Perfide werden gutgläubige Klimaretter die teils zwanghaft, fast pathologisch harmonisch und naiv sind über den Tisch gezogen um dabei die Reibungswärme als kohärente Nestwärme zu empfinden.
Jetzt muss man auch noch die Klimaretter vor sich selbst retten.
Der Skandal das Krankenkassen, Sparkassen und Pensionsfonds in Verius investierten wird unter dem Teppich gehalten. Luxemburg „Hauck & Aufhäuser Fund Services S.A.“ von der BaFin eine Geldbuße zahlen musste. 25.07.2023 „Grund war eine Aufsichtspflichtverletzung im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG).“
„Der Verius Immobilienfonds kämpfte schon länger mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Das führte dazu, dass die Kapitalverwaltungsgesellschaft Hauck & Aufhäuser Fund Services den Fonds im November 2022 einfror und die Investoren seitdem nicht mehr an ihr Geld kommen. Auch die Wertberechnung des Fondsanteile wurde ausgesetzt.“ 500 Mio. Euro, die Drückerkolonne zieht weiter.
Der Berliner Bankier Carl Fürstenberg soll vor rd 150 Jahren schon gesagt haben: „Aktionäre (mein Zusatz: Anleger) sind dumm und unverschämt. Dumm, weil sie mir ihr Geld überlassen und unverschämt, weil sie auch noch Dividenden dafür haben wollen“.
>>Die Empfehlung des Bundesgerichtshofs, sich einen qualifizierten Rechtsbeistand zu suchen, muss dringend auch für die Bürgermeister und Mitglieder von Stadt- und Gemeinderäten gegeben werden.<<
## Absolut richtig! Allerdings gibt es auch Gegenstimmen. Alte Sprichwörter, z.B.: „Wenn du den Sumpf trocken legen willst, darfst du nicht die Frösche fragen.“
Im Übrigen, wenn es sich um ein problematisches Wirtschaftsmodell handelt, dass strategisch gewisse Gesetzeslücken ausnutzt, ist dann nicht ein Rechtsbeistand in der Situation des Gekreuzigten, der am Ende nur sagen kann, ich bin in Eurem Elend einer von Euch gewesen„? Wenn da nicht die hohen Provisionen wären, die etwa so hoch hängen, wie ein Einbahnstraßenschild.
Ein hervorragender Artikel. Vielen Dank dafür. Die Internetseite des Autors habe ich gleich mal mit einem Lesezeichen versehen. Sehr informativ.
Ich würde mich schon aus ganz grundsätzlichen Erwägungen betreffend die Zerstörung unserer herrlichen Wälder und Kulturlandschaften niemals an solchen Projekten beteiligen.
Diese „Bürgerbeteiligung“ bei Windkraftprojekten haben wir im Landkreis Diepholz auch immer wieder zu dem ominösen Zinssatz von 4%. Da habe ich schon vor einiger Zeit drüber gelacht. Wer ist denn so blöd und gibt den Windbaronen mit Jeans und weißen Turnschuhen einen Kredit für 4%? 4% ist ja schon die jährliche Inflation.
Wenn sich dafür „Bürger“ finden, dann gönne ich ihnen das. Dummheit gehört bestraft.
Immer, wenn die Windkraftmafia bei mir auftaucht und Flächen will, verlange ich erstrangige Sicherheiten. Ja, dann gehen die wieder und kommen aber auch nicht wieder.