Es ist gemäß BGB und relevanter Gerichtsurteile von einem sittenwidrigen Pacht- oder Mietvertrag regelmäßig dann auszugehen, wenn der Pacht-/Mietzins gut 100 Prozent über dem objektiven Marktwert der Gebrauchsüberlassung liegt. Zum Teil werden aber über 10.000 Prozent überhöhte Pachten/Mieten gezahlt. Nichtig heißt, dass ein Vertrag von Anfang an ungültig ist. Es entfaltet keinerlei rechtliche Wirkung, weshalb bereits ausgetauschte Leistungen, sprich Pachten oder Mieten zumindest weit überwiegend zurückgegeben werden müssten.
Das sind ganz schlechte Nachrichten insbesondere für private und kommunale Verpächter, die sich bereits über Zuflüsse in Millionenhöhe in den kommenden Jahren freuen und ggf. bereits bald mit enormen Rückforderungen ihrer „Partner“, zumeist GmbH & Co KGs, konfrontiert werden. Das Video deckt die Hintergründe auf und zeigt auch, welche weiteren vielfältige Risiken auf die zum Teil viel zu gutgläubigen privaten & kommunalen Verpächter übertragen werden.
Teil eins finden Sie hier.
Teil zwei finden Sie hier.
Teil drei finden Sie hier.
Teil vier finden Sie hier.
Teil fünf finden Sie hier.
Teil sechs finden Sie hier.
Prof. Dr. Andreas Schulte, geb. 1958, ist ein deutscher Waldökologe und Forstwissenschaftler und Inhaber des Lehrstuhls für Waldökologie, Forst- und Holzwirtschaft an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Das Video erschien ursprünglich auf dem Youtube-Kanal CumTempore von Prof. Schulte. Es ist im Rahmen seiner wissenschaftlichen Tätigkeit an der Universität Münster entstanden.
Wird nix passieren. Ist ja für den Klimaschutz.