Sehr geehrte Frau HOFFNER, das haben Sie letztlich richtig gemacht: Ohne feste Grenzwerte und ohne einen Nachweis deren Überschreitens, geht kein Richter ein Fehlurteil ein. Dabei kann es passieren (wie mir), dass eine private Beweiserhebung nicht anerkannt wird. Sodass der Richter selbst ein Beweisverfahren, mitten im laufenden Zivilprozess (Schadensersatz gg. Architekt und Baufirma) , beauftragt. Der Vorgang dauerte ss. 6 Jahre und endete zwar mit Obsiegen. Ohrstöpsel im Hundert wären billiger geworden. Der Vorgang zeigte, dass auch die Justiz, keineswegs überlastet gewesen, sich nach dem Takt des Staates richtete—und die Parteien lieber kapitulieren gesehen hätte. Was wird sie also tun, wenn die Sache im Ergebnis sehr teuer für den Staat selbst würde ?
Windräder sind nur “gut”, also darf da nicht dran gerüttelt werden. Dass von denen auch Vögel, Fledermäuse und Insekten zermatscht werden, soll einfach nicht sein und darf die weiße Weste niemals beflecken: Verbotenes Thema….
Dem ist wirklich nichts hinzuzufügen außer dem Hinweis, dass das Versagen des UBA beim VW-Dieselsbgasbetrug auf der gleichen Ebene liegt. Und bei den fieberhaften Milliardeninvestitionen in die G5-Technologie werden wir demnächst vom durchgegenderten UBA hören, dass bisher nur zur Gesundheitsschädlichkeit der Millimeterwellen nach dem G3- und G4-Standard belastbare Untersuchungen vorliegen, die Personen männlichen Geschlechts stärker betrafen. Das UBA scheint eine Kampagneninstitution von vielen zu sein. In seinem Genderdunst ist objektive wissenschaftliche Kompetenz eher nicht zu erwarten.
Vielen Dank, diesen interessanten und mir unbekannten Aspekt der Windräder aufzuzeigen. Als Physiker stutzte ich allerdings bei der angeblich besonders niedrigen Abnahme des Infraschalls mit der Entfernung. Die angegebene Abnahme von 6 dB (entsprocht Faktor 4 in der Intensität) bei Verdoppelung der Entfernung gilt für jede Schallquelle im sog “Fernfeld”, wenn man also deutlich weiter von der Schallquelle als deren Wellenlänge entfernt ist. Da es hier um Entfernungen von typisch 500m und mehr geht, ist dies gegeben. Das besondere am Infraschall ist hingegen, dass er nahezu verlustfrei “um Ecken” und sogar durch Mauern geht, was jedweden Schallschutz sinnlos macht.
Ich suche, erstens eine exakte Erklärung, wie entsteht IR an einer WKA, zweitens eine frequenzbewertete Messung des IR an einer WKA in Abhängigkeit von der Windgescheindigkeit. Mit dieser Grundlage ist eine wissenschaftliche Bewertung des IR an einer WKA, im Vergleich zu anderen IR-Quellen möglich. Alles andere ist Kaffeesatzleserei. Für mich ist es ein Widerspruch, das WKA-Gegner betonen, das WKAs die meiste Zeit wenig bis gar nichts liefern, aber gleichzeitig als 24/7-IR-Quelle mit höchster Leistung angesehen werden. Zur Versachlichung trägt diesere Artikel wenig bis gar nichts bei. Liest man im verlinkten Artikel des Deutschen Ärzteblattes nach, merkt man, dass die Autorin sich wenig bis gar nicht mit IR beschäftigt hat. “Aufgrund seiner großen Wellenlängen von Hunderten Kilometern wird Infraschall ...”; da verwechselt die Autorin mit Schallwellen mit elektromagnetischen Wellen oder “Verdoppelt sich die Entfernung, so nimmt der Schallpegel um 6 Dezibel ab (siehe Grafik). So konnten Schallphänomene von einem Park mit 60 Windturbinen noch in 90 Kilometer Entfernung nachgewiesen werden”; Dezibel ist ein dekadisches, logarithmisches Maß; kein lineares! nach 90km ist die Nachweisbarkeit nur noch technisch mit empfindlichen Messgeräten möglich.
Lese ich richtig? Das Bundesumweltamt beschäftigt sich mit Genderfragen? Man kann das alles mit Hohn und Spott abtun, aber irgendwie will man doch in einer als sinnvoll erlebten Welt leben. Will wenigstens ein bisschen Achtung vor diesem Staat haben.
Die Expertisen werden nur genau das zutage fördern, was dem UBA ins Konzept passt. “Unabhängige Gutachter” sind zumeist schlicht outgesourcte Behördenmitarbeiter und diese wissen genau, was bei ihrem Gutachten herauszukommen hat. Die Politik des “Eskannnichtseinwasnichtseindarf” grassiert, reflekieren oder gar kritisch hinterfragen ist gleichbedeutend mit Ketzerei, Ausschluß und Berufsverbot. Es wird ein Verhalten aktiv gefördert, wie man es sonst nur bei Sekten beobachten kann. Staatstragend ist da Nichts, sondern nur Teil einer Doktrin und die ist, wie wir ja alle wissen “alternativlos”!
Tja, es gilt den kleinsten Verdacht eines Gesundheitsrisikos zu negieren, denn sonst könnte ja das Vorsorgeprinzip zuschlagen, das bei der Diskussion um Risiken des Stickstoffdioxids gerichtliche Entscheidungen prägt. Damit hat das UBA jede Menge Erfahrung. Geld fließt seit 20 Jahren zuhauf in Studien, die besser in die politische Agenda passen.
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