Eine Aussage von Bundeskanzler Friedrich Merz rüttelt an den Grundfesten der Grundgesetz-Republik, auch wenn man das auf den ersten Blick nicht merkt. Warum macht er das? Aus Unwissen oder mit Vorsatz?
Es hat wieder mal ein wenig gedauert, bis der mediale Mainstream darauf ansprang. Dabei war das, was Bundeskanzler Friedrich Merz am vergangenen Dienstag (22.07.2025) bei einem Besuch der Medizinischen Hochschule Hannover zu Protokoll gab, von ähnlichem Kaliber wie seine Antwort auf eine Frage der AfD-Politikerin Beatrix von Storch im Zusammenhang mit der zunächst gescheiterten Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf zur Verfassungsrichterin. Von Storch hatte den CDU-Vorsitzenden gefragt, ob er es mit seinem Gewissen vereinbaren könne, „Frau Brosius- Gersdorf zu wählen, für die die Würde eines Menschen nicht gilt, wenn er nicht geboren ist?" Merz antwortete darauf mit einem schlichten „Ja“, was Fassungslosigkeit in großen Teilen der Unionsfraktion hervorrief, weil sich Merz damit offenbar von den Grundprinzipien eines christlichen Menschenbildes verabschiedet hatte.
Auch diesmal ging es um eine Frage, die das Verhältnis der von Merz geführten Union und ihre Haltung zu christlichen Werten fundamental berührte, Werte, die der Union seit ihrer Gründung eingeschrieben und bekanntlich immer noch Bestandteil des Parteinamens von CDU und CSU sind. Merz nahm während seines Besuchs in Hannover Stellung zu Vorfällen an deutschen Universitäten, wo muslimische Hochschulgruppen nach Geschlechtern getrennte Veranstaltungen durchsetzen wollten. Es lohnt sich, die Äußerungen von Merz wörtlich wieder zu geben, die man, als sie an die Öffentlichkeit durchsickerten, zunächst kaum für möglich hielt:
„Ich möchte gerne alle Studentinnen und Studenten an allen deutschen Hochschulen aufrufen, im Geiste der Toleranz und des gegenseitigen Respekts auch unterschiedliche religiöse Zugehörigkeiten zu akzeptieren. Diejenigen, die aus der muslimischen Welt zu uns kommen, die an unseren Universitäten herzlich willkommen sind, mögen bitte daran denken, dass wir ein laizistischer Staat sind, dass wir hier eine strikte Trennung zwischen Staat und Kirche haben, und dass wir insbesondere an unseren Hochschulen erwarten, dass gerade dort der Geist herrscht, den unsere Gesellschaft ausmacht, nämlich Offenheit, Liberalität und Toleranz - auch religiöse Toleranz. Das erwarte ich insbesondere von denen, die hier an unseren Hochschulen studieren und aus anderen Kulturkreisen und vielleicht aus anderen Religionszugehörigkeiten kommen. Das erwarten wir, und das werden wir gegebenenfalls auch durchsetzen.“
Dem Redetext zufolge ist Deutschland für Merz ein laizistischer Staat, also ein Staat, in dem die öffentliche und religiöse Sphäre strikt voneinander getrennt sind, etwa wie in Frankreich, wo jede religiöse Betätigung als reine Privatsache angesehen wird. Kreuze in Schulen und Gerichtssälen, wie oft in Deutschland üblich, Religionsunterricht an staatlichen Schulen und ein Regierungschef, der, wie jüngst Friedrich Merz, seinen Amtseid mit der Formel „So wahr mir Gott helfe!“ beschließt oder an seinem Amtssitz alljährlich die „Sternsinger“ empfängt - alles undenkbar in unserem westlichen Nachbarland. Ganz zu schweigen von staatlichen Finanzämtern, die für die Kirchen die Kirchensteuer einziehen.
In Frankreich gilt konsequente Laizität seit 1905, als ein regelrechter Kulturkampf um den Einfluss der (katholischen) Kirche in Frankreich tobte. In Folge der Dreyfus-Affäre kam eine linke Regierung unter Führung von Georges Clemenceau an die Macht, die ein radikales Gesetz zur Trennung von Kirche und Staat durchbrachte, das bis heute gilt. Demzufolge garantiert die Französische Republik zwar Religionsfreiheit, darf Religionsgemeinschaften aber weder anerkennen, noch finanzieren. In der Tradition dieses Gesetzes, mit dem die Linke endgültig den Jahrhunderte langen Einfluss der (katholischen) Kirche insbesondere auf das Bildungssystem brechen wollte, steht auch das 2010 verabschiedete Verbot der Verschleierung des Gesichts im öffentlichen Raum.
Die französische Laicité geht so weit, dass Kirchen im staatlichen Kontext gar nicht vorkommen. Es gab den Fall eines Geistlichen, der nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert war, weil das staatliche Recht ihn nicht zur Kenntnis nahm. Er konnte seinen Versicherungsanspruch erst im Zuge einer Klage durchsetzen. Das große Interesse, das dem Wiederaufbau der Pariser Kathedrale Notre Dame auch von staatlicher Seite zukam, sollte nicht als Aufweichung der Laizität gesehen werden, sondern mehr als patriotisches Bekenntnis und vielleicht auch als Wink an die erstarkenden Muslime, denen an der französischen Laiztiät nichts liegt, weil diese in ihren Augen schlicht Gotteslästerung darstellt.
In Deutschland dagegen gilt im Verhältnis zwischen Kirche und Staat ein Neutralitätsgebot. Daraus leitet sich das Toleranzgebot ab, demzufolge die verschiedenen religiösen Bekenntnisse und Glaubensgemeinschaften zu dulden und nicht zu behindern sind, sowie das Paritätsgebot, wonach religiöse Bekenntnisse und Glaubensgemeinschaften grundsätzlich gleich behandelt werden müssen. Neutralität im Sinne des Grundgesetzes bedeutet aber nicht eine „abwehrende“ Trennung von Staat und Kirche wie in Frankreich, sondern muss mit dem früheren Verfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde verstanden werden im Sinne einer „respektierenden, offenen“ Neutralität; jene folgt zwar durchaus dem Gedanken der Nichtidentifikation des Staates mit Religionen und Weltanschauungen und den sie tragenden Institutionen, das Grundgesetz kennt aber auch die Pflicht des Staates, Einzelnen wie auch Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften einen Betätigungsraum zu sichern, in dem sich die Persönlichkeit auf weltanschaulich-religiösem Gebiet entfalten kann. „Von Laizität ist Deutschland weit entfernt“, schreibt die FAZ völlig zutreffend.
Die Frage ist nun, wie Merzens Einlassung politisch zu bewerten ist. Ist es ein törichter Lapsus aus Unkenntnis, was Laizität bedeutet, oder verbirgt sich dahinter ein erneuter Kniefall vor der im Zuge der gescheiterten Wahl ihrer Kandidatinnen für das Bundesverfassungsgericht vergrätzen SPD und den Kirchen-feindlichen Grünen und Linken? Geht man von einem Lapsus aus, muss man Merzens sich häufende Ausrutscher schon in eine Reihe stellen mit den Unbedarftheiten einer Annalena Baerbock, wobei diese „nur“ Bundesaußenministerin war, deren „Böcke“ man gegebenenfalls höheren Ortes einfangen konnte. Merz jedoch ist dieser höhere Ort.
Steckt dahinter jedoch die Absicht, den Einfluss der Kirchen in Deutschland weiter zurück zu drängen, wäre dies nicht weniger töricht. Denn bessere Verbündete der aktuellen Regierungspolitik als die handzahmen Kirchen, kann man sich kaum vorstellen. Sie waren vorbildlich in der Exekution jeder noch so unsinnigen Corona-Maßnahme, machen vollumfänglich jede Verrenkung der Klima- und Einwanderungspolitik mit und geben sich als zuverlässige Hüter der Brandmauer „gegen rechts“. Einer immer mehr ausufernden staatlichen Fürsorge verleihen sie mit ihren fest in die Wohlfahrts- und Asylindustrie integrierten, längst weitgehend säkularisierten Organisationen Caritas und Diakonie einen Hauch göttlich inspirierter Mitmenschlichkeit, selbst wenn bald Roboter in die Alten- und Pflegeheime und Krankenhäuser einziehen.
Im Übrigen ist das Grundgesetz durchzogen von christlichem Geist und christlichen Werten. Im Sinne des unter Verfassungsrechtlern bestens bekannten „Diktums“ des bereits erwähnten Ernst-Wolfgang Böckenförde ist der freiheitliche Staat um der Freiheit Willen das Wagnis eingegangen, von Voraussetzungen zu leben, „die er selbst nicht garantieren kann“. Gemeint damit ist auch das Wirken der Kirchen und die verschiedenen Formen der Kooperation von Staat und Kirche. Mit seiner Erklärung Deutschlands zu einem laizistischen Staat hat Merz nichts weniger getan als diese Verfassungsvoraussetzung in Abrede zu stellen.
Georg Etscheit schreibt auch für www.aufgegessen.info, den von ihm mit gegründeten gastrosophischen Blog für freien Genuss.

@Hans-Joachim Gille: ‚Selbst die christlichen Hardcore-Spinner auf dem Achse-Forum, die uns unverschämterweise mit dem antiken Hollywood-Propaganda-Rotz der unheilig biblischen Superhelden belästigen, sind doch nur noch 5ter-Klasse-Christen.‘ Vielen Dank. Das haben nichtmal Hardcore-Bolschwiken in der DDR so formuliert. Sie sind ein von ihrem Haß zerfressener armer Wicht!
Woher soll Merz auch wissen was dieses Fremdwort bedeutet? „Er war ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstande (Ludwig Thoma).“
Die Franzosen machen es richtig, wir falsch. Den Staat komplett aus der Religion herauszuhalten sorgt erst für die nötige Distanz um den neutralen Schiedsrichter spielen zu können. Bei uns ist das nicht gegeben, da der deutsche Staat ja die Kirchensteuer eintreibt. Und wo Geld fließt, geht früher oder später die Kungelei los. Ich weiß es gerade wirklich nicht, aber mich würde interessieren, wie das in Italien läuft, wo die Kirche ja mit dem Vatikan ihren eigenen separaten Staat hat. Aber eins fällt im Vergleich Deutschland Italien schon auf: Das Wappen der italienischen Armee hat keinen Bezug zum Vatikan. Das Wappen der BW ist hingegen das Eiserne Kreuz. Und unsere Wohlfahrtsverbände, die ursprünglich ja mal Kreuzritterorden waren, hängen natürlich auch zwischen Staat und Kirche. Bei den Franzosen stellt sich diese Frage hingegen generell nicht. Und bei den Franzosen ist mir noch etwas anderes aufgefallen: Die haben ihren Sicherheitsapparat noch voll im Griff. Trotz der hohen Dichte an islamischen Nordafrikanern im Land. In Italien funktioniert das auch. Bei uns herrscht im Apparat hingegen Chaos und eine Pfarrerstochter einer quasi Kirchenpartei namens CDU/CSU öffnet 2015 für Millionen von Muselmanen einfach die Tür. Das ist alles schon sehr auffällig. Da spielen zwar auch die Amis mit rein, Stichwort Merkels Telefon, aber in den USA ist das mit der Trennung von Kirche und Staat bisweilen auch nicht weit her. Im Gegenteil, es heißt ja nicht ohne Grund „Gods own Country“.
Er ist einfach erschreckend dumm, mit dem Betrug an den Wählern, der Zusammenarbeit mit den anderen Parteien für irrwitzige Geldmittel hat er die Brücken hinter sich abgebrannt. Dummerweise verhindert sein guter Freund und Koalitionär Lars jeden Ansatz von CDU Politik. Merz Scheitern ist also abgemachte Sache. Klingbeil wird das AFD Verbot durchsetzen, nachdem Merz die beiden Richterinnen durchgewunken hat. Am Tag des Verbots löst Klingbeil die Koalition auf und übernimmt mit seiner Schattenkoalition. Die CDU ist jetzt schon verloren und Merz noch viel arroganter und billiger als Scholz und kann sich jetzt schon als Rentner betrachten. Da ist egal, ob er weiss, was laizistischer Staat bedeutet oder nicht, diese Koalition geht nicht über den kompletten Parcours und danach bricht der Irrsinn so richtig los. Er ist so und so erledigt, ausser, ja ausser er sucht sein Heil in einem direkten Krieg mit Russland, zuzutrauen ist ihm das.
„Dem Redetext zufolge ist Deutschland für Merz ein laizistischer Staat, also ein Staat, in dem die öffentliche und religiöse Sphäre strikt voneinander getrennt sind,“ – Wenn er dass Ernst meinte, hätte er schon mal auf den Weg gebracht, die Kirchensteuer als vom Staat einzuziehende Zwangsabgabe abzuschaffen. Und die staatlichen Zahlungen an die Christlichen Kirchen als „Schadensersatz“ für die Enteignungen während der Napoleonischen besatzung hätte auch auch schon mal direkt abgeschafft. Also – entweder lügt er , wieder mal oder er hat keine Ahnung, wovon er schwafelt, wieder mal.
Der Begriff Laientheater wäre für diese Regierung angebrachter.
@Wilfried Düring … Sie lügen, wie gedruckt, Herr Düring. Der Vertragslage der Kirchen bietet diesen einen Staat im Staate mit eigener Strafverfolgung, eigenem Arbeits-, Sozial- Bilanzierungs- & Steuerrecht. Auch schwarzen Kassen ohne Buchhaltung sind in Kirchen legitimiert. Vertrags-Kirchen zahlen keine Steuern. Die kirchlichen Dienstleistungen sind viel zu teuer, weil die armen Schweine, welche die Maloche in Krankenhäusern, Sozialen Einrichtungen etc. machen, die ganzen hochbezahlten Lutscher auf Versorgungsposten mitfinanzieren müssen. Die Dienstleistung des Finanzamtes, auf die Sie Sich beziehen, betrifft nur die Kirchensteuer, aus der die Gehälter bis Diakon der rein kirchlichen Einrichtungen finanziert werden. Alles anderen Einnahmen, wie Mieten, Erträge, Zinsen, Entgelte für Dienstleistungen sind dem Finanzamt unbekannt. Desweiteren hätten Sie besser recherchieren sollen. Alle Unwürdenträger ab Bischof aufwärts werden aus dem normalen Steuertopf, wie Beamte, bezahlt. Hinzu kommen die öffentlichen Leistungen für kirchliche Einrichtungen, wie so manches Kirchendacherl, Kindergräten, die auch aus dem normalen Steuertopf kommen. Mit Ihrer arg ausgedünnten Argumentationskette lasse ich Sie nicht davon kommen. Erst recherchieren, dann denken, dann posten, Herr Düring.