Wie weit darf die US-Regierung bei der Zensur gehen?

Vor zwei Tagen urteilte der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten, wie weit die Regierung dabei gehen darf, durch mehr oder minder subtile Drohungen bei den sozialen Medien die Löschung unerwünschter Äußerungen zu erwirken.

Die Meinungs-, Rede- und Pressefreiheit ist ein grundlegender Bestandteil liberaler Gesellschaftsordnungen und genießt deswegen theoretisch einen ausgreifenden verfassungsmäßigen Schutz. Regierungen haben dagegen oft ein Interesse, diesen Schutz auszuhöhlen, die Gesellschaft mittels einer Verengung des Korridors des Sagbaren im Interesse ihrer Macht oder ihrer Ziele zu lenken. Skandale und spektakuläre Gerichtsprozesse wie die Spiegel-Affäre in Deutschland oder die Veröffentlichung der Pentagon Papers in den Vereinigten Staaten sind Zeugnisse des Auslotens der Grenzen dieser Freiheit, mit insgesamt doch feststellbarem langfristigen Trend hin zu mehr Freiheit, der nun aber eine Pause einlegen musste.

Am gestrigen Mittwoch hat der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten für das Erste die Verantwortung für die Autorenschaft eines weiteren Kapitels in der Geschichte der Pressefreiheit vor sich hergeschoben indem er im Fall Murthy v. Missouri die Entscheidung der an ihn getragenen Frage aus formalen Gründen ablehnte. Ironischerweise traf das zeitlich mit dem Wegschieben einer verwandten Entscheidung zusammen, indem der Fall Julian Assange nicht zu einer streitigen Verhandlung, die sich möglicherweise bis zum Obersten Gerichtshof in direkter Nachfolge des Pentagon Papers-Falls erstreckt hätte, kam. Stattdessen einigte man sich auf ein Schuldeingeständnis im Gegenzug für die Freiheit, so dass die Frage, ob Assange tun durfte, was er tat, offenbleibt. Imitatoren handeln also ohne Rechtssicherheit auf eigenes Risiko.

In Murthy v. Missouri ging es um ein Thema, das Lesern der Achse des Guten besonders am Herzen liegen dürfte, nämlich die systematische Zusammenarbeit der Regierung mit den marktbeherrschenden Unternehmen der sozialen Medien zur Abschaltung – und soweit Regierungshandeln verantwortlich ist, damit Zensur – unerwünschter Meinungen und Tatsachenbehauptungen als „Fehlinformation“. Der Autor unerwünschter Äußerungen wird dabei nicht direkt bestraft, der Leser auch nicht, sondern den unerwünschten Äußerungen wird durch ihre Löschung von den marktbeherrschenden Plattformen die Reichweite genommen. Auch ich persönlich bin als Autor betroffen, habe ich doch zu den beiden Themen veröffentlicht, die Anlass für die spektakulärsten Löschorgien waren, den Covid-„Maßnahmen“ und der Affäre um den Inhalt von Hunter Bidens Laptop.

Die Kontroverse hat sich auch so erledigt

Die Mehrheit aus fünf Richtern hat es sich einfach gemacht. Das Gericht darf gemäß der Verfassung der Vereinigten Staaten nur entscheiden, wenn eine rechtliche Kontroverse zwischen interessierten Parteien vorliegt, die sich nicht erledigt hat. Weil die Kläger eine gerichtliche Verfügung bezüglich des Handelns der Bundesregierung in der Zukunft anstrebten, mussten sie zeigen, dass diese Regierung nicht nur in der Vergangenheit illegal gehandelt hatte, sondern auch dass die Kläger einem sehr konkreten und wahrscheinlichen Risiko ausgesetzt sind, dass sie das in Zukunft weiter tun werde. Daran scheiterten nach der Mehrheitsmeinung des Gerichts die Kläger.

Einerseits konnten diese Kläger nicht hinreichend überzeugend darlegen, in welchen konkreten Fällen eine Löschung oder sonstige Unterdrückung speziell in diesem Fall eine Folge einer Aufforderung durch die Regierung waren und nicht Eigeninitiative der Medienkonzerne. Dass solche Aufforderungen erfolgten, war unbestritten, aber die konkrete Zuordnung einer bestimmten Löschung zu einer bestimmten Aufforderung ist schwierig.

Andererseits konnten die Kläger auch nicht hinreichend bestimmt darlegen, dass die Regierung, die selbstverständlich Besserung und Verfassungstreue gelobt, das Verhalten der Vergangenheit in der Zukunft fortsetzen werde. Vieles von dem, was zu Covid und Hunter Bidens Geschäften vor vier Jahren als Verschwörungstheorie usw. gelöscht wurde, ist heute ja anerkannte Wahrheit oder mindestens Wahrscheinlichkeit und wird nicht mehr gelöscht. Damit, so die Mehrheit des Gerichts, entfällt die Klagebefugnis der Kläger, denn die Kontroverse hat sich auch so erledigt.

Die Grenzen subtil formulierter Empfehlungen der Regierung bleiben offen

Mit dieser strengen Prüfung der Klagebefugnis haben natürlich in die Zukunft gerichtete Klagen gegen die staatlich organisierte Löschung unerwünschter Äußerungen genau dann einen schweren Stand, wenn die Äußerungen sich als höchst berechtigt herausstellen. Die Sache durch die Instanzen zu bekommen, dauert ein paar Jahre, und wenn sich bis dahin herausgestellt hat, dass die angeblichen Falschbehauptungen wahr waren, und sie deshalb nicht mehr gelöscht werden, dann hat sich die Klage erledigt. Der Zensor braucht nur rechtzeitig Besserung zu geloben.

Die Mehrheit hat es damit geschafft, die Frage bezüglich der Zulässigkeit direkter Einflussnahme staatlicher Stellen auf die Löschung unerwünschter Meinungen durch Private und insbesondere durch marktbeherrschende Konzerne fürs Erste von sich zu schieben. Es bleibt bei der Entscheidung aus dem Mai dieses Jahres in National Rifle Association of America v. Vullo, dass jedenfalls Mundtotmachen durch direkte Drohungen mit Regierungshandeln unzulässig ist, aber die Grenzen etwas subtiler formulierter Empfehlungen der Regierung an Privatunternehmen bleiben offen. Freilich, früher oder später wird jemand geschickt eine Klage konstruieren, die unzweifelhaft die Klagebefugnis bewahrt, aber das bleibt für eine Gerichtssaison in den kommenden Jahren. Drei eher konservative Richter haben in einem Minderheitsvotum die Sache anders gesehen.

Die Minderheitsmeinung arbeitet zunächst einmal die enorme Macht der Regierung über die Konzerne der sozialen Medien heraus, weil die Regierung über Hebel wie Änderungen des Medienrechts oder Entscheidungen über kartellrechtliche Maßnahmen die Existenz und das Lebenswerk selbst und sogar gerade der reichsten Männer der Welt zerstören oder das jedenfalls glaubhaft androhen kann. Die Regierung kann das nicht nur androhen, sie hat es auch angedroht, öffentlich wie privat.

„Diese Fragen waren nicht rhetorisch“

Die Drohungen der Regierung, sollten die Konzerne nicht etwas gegen unerwünschte Äußerungen tun, waren dabei nicht in Form eines offensichtlich unzulässigen strafbewehrten Bescheides mitsamt Rechtsmittelbelehrung. Vielmehr benutzte die Regierung die Sprache, die man schon aus Äsops Fabel kennt, in der der Löwe die anderen Tiere auffordert, ihm freiwillig seinen Löwenanteil zukommen zu lassen, weil ihnen sonst ein Unglück geschehe.

In zweieinhalbtausend Jahren hat sich die Sprache der Mächtigen nicht großartig verändert. Die Minderheitsmeinung zitiert einen damaligen Mitarbeiter des Weißen Hauses, Robert Flaherty, der bei Facebook fragte, was das Unternehmen zu tun gedenke, „um sicherzustellen, dass sie nicht das Impfzögerlichkeitsproblem unseres Landes schlimmer machen“; und als er mit der Antwort unzufrieden war, setzte er subtil drohend nach: „Diese Fragen waren nicht rhetorisch.“ Facebook verstand.

Die Pressesprecherin des Weißen Hauses wich einer Frage aus, ob Donald Trump da veröffentlichen dürfen solle, bemerkte aber, dass die Regierung die sozialen Medien auffordere, „damit aufzuhören, nicht vertrauenswürdige Inhalte zu verstärken“, und verband das mit der Feststellung, dass Präsident Biden „ein robustes kartellrechtliches Programm“ unterstütze. Facebook verstand. Die meisten Schutzgelderpresser tragen ihr Anliegen subtiler vor. In der Minderheitsmeinung des Urteils kann man diesen Fall und viele andere nachlesen.

Durchsichtige Verhüllung der Drohung

Die Minderheit des Gerichts kam daraus zu dem Schluss, dass unter den Regeln der Präzedenzfälle die Verbindung zwischen Regierungshandeln und Löschen von Äußerungen stark genug ist, um daraus sowohl eine Schädigung in der Vergangenheit wie ein Risiko der Fortsetzung dieses Verhaltensmusters zu zeigen, womit die Klagebefugnis der Kläger gegeben wäre.

Weil die Minderheit die Klagebefugnis gegeben sah, hat sie sich im Gegensatz zur Mehrheit auch inhaltlich geäußert. Die Bundesregierung habe mit nur „dünn verhüllten Drohungen“ die sozialen Medien veranlasst, zu tun, was zu tun ihr selbst durch die Verfassung strengstens verboten ist. Der Unterschied zu Präzedenzfällen sei lediglich die etwas geschicktere, aber doch durchsichtige Verhüllung der Drohung. Die Mehrheitsmeinung komme damit einer Aufforderung an die Regierung gleich, bei Drohungen an Private zur Unterdrückung unerwünschter Äußerungen doch etwas verhüllter zu formulieren.

Weil die Minderheit eine solche blieb, bleibt dieser Fall unentschieden. Unabhängig von der in einer anderen Klage nachzuholenden rechtlichen Würdigung gibt er aber einen tiefen und von der amerikanischen Bundesregierung in den Sachfragen nicht bestrittenen Einblick in eine Zensurkampagne mit Mafiamethoden.

 

Oliver M. Haynold wuchs im Schwarzwald auf und lebt in Evanston, Illinois. Er studierte Geschichte und Chemie an der University of Pennsylvania und wurde an der Northwestern University mit einer Dissertation über die Verfassungstradition Württembergs promoviert. Er arbeitet seither als Unternehmensberater, in der Finanzbranche und als freier Erfinder. 2023 wurde er zum Kentucky Colonel ernannt.

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Leserpost

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Ralf Pöhling / 28.06.2024

Die Amerikaner sollten endlich mal ihre unsägliche Nebelmaschine im Netz abstellen. Die Anzahl derer, die die echte Wahrheit kennen, wird mittlerweile immer kleiner. Die, die die echte Wahrheit kennen, sind derzeit bereits dermaßen in der Minderheit, dass der Fake in dem Moment zur Wahrheit wird, wenn diese nicht mehr in Verantwortung sind, weil sie in Rente gehen oder versterben. Das ist brandgefährlich, denn wenn der Fake zur Wahrheit wird, werden wir alle im atomaren Hagel sterben. Wenn es Kollegen im Sicherheitsapparat mit der Geheimhaltung nicht mehr so ernst nehmen, dann sollte man sich fragen, warum das so ist und was in den letzten Jahren schief gelaufen ist, anstatt einfach überall die Nebelgranaten auszuwerfen und dem gesamten Volk eine Maulsperre zu verpassen. Das funktioniert so nicht.

A. Ostrovsky / 28.06.2024

@Lutz Liebezeit : >>Wer seinen verwirrten Opa aus der Kühlruhe holt und den als Präsidentschaftskanidaten nominiert, der hat ein grundsätzliches Problem. N-TV verteidigt die Demenz und greift Trump an, der würde nur Lügen vebreiten, während die Tagesschow-Soap die Verwirrung nicht mal erkennt. Wo man nichts anderes als Aushängeschild hat als einen Komapatienten, da hat sich in der Partei ein rapider psychischer Verfall etabliert, in der Presselandschaft, da ist die gesamte Öffentlichkeit angesteckt einschließlich der Juristen. Woran erkennen Verrückte denn nun, daß sie verückt sind?<< ## Der Verfall kann nicht nur psychisch sein. Es muss auch eine vollständige Verachtung der Demokratie dahinter stecken, wenn man so jemanden als Kandidaten zur Wahl aufstellt. Und die Verachtung müsste eigentlich für wirklich jeden erkennbar sein. Keine Krise, keine Verirrung, kein Mangel kann so groß sein, dass einer Partei niemand Anderer einfällt.  Außer dem vollständigen Mangel an Respekt und demokratischer Gesinnung. Die Herrschaft einer solchen Partei ist illegitim, egal wen sie als Kandidaten aufstellen. Das Problem sind Parteien, denen jede demokratische Gesinnung fehlt und die nur mit Tricks, Mätzchen, Beschwichtigungen, Verdrehungen, offensichtlichen Lügen und offener Gewalt arbeiten. DAS ist keine Demokratie! Wo keine Demokratie ist, kann keine Freiheit sein und keine Gerechtigkeit. Es ist die schamlose und rücksichtslose blanke Macht.

A. Ostrovsky / 28.06.2024

Man muss die Frage auch richtig stellen. Bei allen Bestrebungen innerhalb der USA gegen flächendeckende Überwachung geht es NUR darum, dass der Staat keine US-Bürger bespitzeln soll. Es ist nur immer ein Skandal, wenn die bespitzelten, gefolterten oder gar beiseite geschafften Leute AMERIKANER sind. Für die Europäer und deren Rechte setzt sich in den USA niemand ein, wirklich niemand. Im Gegenteil, denn genau dieses Ziel, Amerikaner davor zu schützen bedeutet ja in der Umkehrung, dass man für den Rest der Welt jede Zwangsmaßnahme befürwortet. Deshalb ist es auch in den USA kein Thema, dass das US-Unternehmen Pfizer in enger Zusammenarbeit mit dem NIH, der EcoHealth Alliance und der EMA die ganze Welt in ein faschistisches Zwangsregime verwandelt hat, um seine Forschungskrepierer endlich in Geld zu verwandeln. Man wird da aus den USA keinen Forwurf hören, der nicht NUR auf die Rechte der US-Bürger abzielt. Wenn WIR diesen Forwurf immer schon im Kopf unterdrücken, wird das nichts. Das Gerede, in der EU hat da eine gerichtliche Untersuchung keinen Sinn, wir müssen warten, was aus den USA kommt, ist nichts weiter, als die Umsetzung dieser rassistischen Kolonialthese. Deutschland ist deshalb eine US-Kolonie, weil die USA seit kurz nach 1900 konsequent ein Langzeitprogramm fahren und dabei immer über Leichen gegangen sind, über sehr viele Leichen. Wenn wir heulen, dass der Koran den Muslimen auferlegt, die Kufar zu belügen, wenn es ihnen nützt, kann ich nicht erkennen, dass das für die USA anders sein soll. Ein jahrzehntelanger PSYCHOLOGISCHER KRIEG ist die Aneinanderreihung von Lügen. Was denn sonst? Wie kann man so irre sein, mit bösartigen Lügnern und Gewaltherrschern ein “Verteidigungsbündnis” zu haben. Lächerlich! Gut, jetzt, wo wir es begreifen, dreht sich ja auch die Propaganda und es wird ein Angriffsbündnis. Es geht NUR um die Macht, um die WELTHERRSCHAFT. Wer kennt ein Land, das uns fortgesetzt ins Gesicht lügt und jeden Widerspruch mit Gewalt unterdrückt?

Lars Kopp / 28.06.2024

@freiling Ihr Überlegung stimmt zwar,nur erreichen die Freien Medien(denen massenweise Konten gekündigt werden!-was ist wenn sie in 10 Jahren gar kein Konto mehr bekommen?)nicht so viele Leute. Ich hatte mal einen Blog-dort schauten am Tag so 50-100 Leute rein.Als ich mal einen Link auf Facebook teilte hatte ich 15000 amTag!

J. Mueller / 28.06.2024

Ähnliche Frage: Wie weit darf die deutsche Regierung in der Ausgrenzung einer demokratisch gewählten Partei und die Beschimpfung und Verunglimpfung deren Wähler gehen?

Lutz Liebezeit / 28.06.2024

Wer seinen verwirrten Opa aus der Kühlruhe holt und den als Präsidentschaftskanidaten nominiert, der hat ein grundsätzliches Problem. N-TV verteidigt die Demenz und greift Trump an, der würde nur Lügen vebreiten, während die Tagesschow-Soap die Verwirrung nicht mal erkennt. Wo man nichts anderes als Aushängeschild hat als einen Komapatienten, da hat sich in der Partei ein rapider psychischer Verfall etabliert, in der Presselandschaft, da ist die gesamte Öffentlichkeit angesteckt einschließlich der Juristen. Woran erkennen Verrückte denn nun, daß sie verückt sind?

Rainer Niersberger / 28.06.2024

Es laeuft. Offenbar auch in Land der Freien. Die Macht ist es und nichts als die Macht. Ein ” bisschen” Kollusion kommt noch dazu. Auch im ” Wertewesten” . ” Schoen”, dass sich die Bilder gleichen.  Wie gedenken die Freien in den USA nun damit umzugehen? Sie werden wissen, dass es hier nicht ( nur) um die Frage der Meinungsfreiheit geht, sondern um die Ziele des Regimes dahinter. Nach Corona ist vor Corona. Vielleicht sogar noch ” ausgefeilter”.

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