Am Wahltag gibt es bekanntlich zwei Gelegenheiten, das Wahllokal zu betreten: vor 18 Uhr als Wähler, nach 18 Uhr als Wahlbeobachter. Für BW stehen die Einzelheiten dazu in der CoronaVO, u.a. im §11 “Bundestagswahl ...”. Allerdings kann ich mich nicht darauf verlassen, denn “diese Verordnung tritt mit Ablauf des 13. September 2021 außer Kraft.” Vermutlich verordnet die Landesregierung zwei Wochen vor der Wahl noch etwas Neues.
” Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.” Näheres regelt das Kriegsrecht .
Ein Hammer! Ziemlich verklausuliert steht da für mich: Ungetestete und positiv getestete dürfen nur per Briefwahl teilnehmen. Er sagt ja gerade nicht, dass Ungetestete teilnehmen können, sondern verweist auf die aktuellen Hygienekonzepte (ich nehme jetzt mal an - 3G). Aus meiner Sicht gegen den Geist des Grundgesetzes, wobei ich 100%ig sicher bin, dass das derzeitige Verfassungsgericht nicht zögern würde, sich auf die Seite der Exekutive zu schlagen. Die Wahlen ähneln ohnehin immer mehr einer Volkskammer-Wahl. Die Blockparteien unterscheiden sich in der Farbe, aber nicht in der politischen Programmatik. Welcher der 3 Clowns Kanzler wird, spielt da auch keine Rolle mehr. Wir leben in einer Dystopie!
Hurra!!!! Ich bin als Geimpfter zur Wahl berechtigt, zur Wahl dieses Affenzirkus! Nein, ich werde mir an diesem Tag die Schuhe tunlichst nicht abhatschen, um zum Wahl“lokal“ (wenn’s da wenigstens was zum Saufen gäb!) zu wallfahrten. Wenn’s für mich als ehemaligen Linken etwas Rechteres als die AfD gäbe, würde ich es mir vielleicht nur aus Protest überlegen, so aber bleibe ich daheim und hoffe einen verregneten Sonntag und einen Sieg von Rotz-Rotz-Grün, die Teutonen haben’s nicht anders verdient und sollen es dann gefälligst ausbaden.
Was raten mir Juristen, sollte ich als Ungeimpfter ohne Test beim Betreten des Wahllokals gehindert werden?
Ich wiederhole: Da die “schwachsinnige Lage internationaler Tragwerke” mit den Stimmen der Opposition hätte beendet werden können, die feinen Herren und Damen aber wohl etwas Besseres zutun hatten an diesem für alle Deutschen wichtigen Tag, darunter 19 Mitglieder der AfD, hat KEINER meine Stimme verdient und wird sie weder sehen noch hören. Ich hätte einerseits gerne mal die Ausreden gehört, andererseits, warum sich Herr Kubicki enthalten , aber vorher groß bei “BLÖD” getönt hat. Nein, spart es Euch und erspart es mir. Für mich ist und bleibt “Corona” der größte Beschiss seit 1933.
Hallo Herr Grimm, die Antwort aus dem Büro des Bundeswahlleiters ist so missverständlich, dass es ein Ärgernis ist. (Gibt es für diesen Kreis das Instrument der Dienstaufsichtsbeschwerde?) Sie sollten noch einmal nachhaken. Nach meiner Lesart steht da geschrieben, für Ungetestete gibts NUR die Briefwahl. Was steht da genau? Ich sortiere den Text mal um: - “Die Ausübung des Wahlrechts ist auch für ungeimpfte und ungetestete Personen unter Beachtung der jeweiligen Hygienemaßnahmen möglich. So wird nach den aktuellen Corona-Verordnungen in allen Ländern eine Maskenpflicht gelten.—„1) Die beim Betreten von Wahllokalen zu beachtenden infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen – insbesondere allgemeine Hygiene- und Abstandsregeln sowie Maskenpflicht – richten sich nach den jeweiligen Regelungen der am Wahltag geltenden Corona-Verordnungen der Länder für den Aufenthalt in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Alle Wahlberechtigten – auch diejenigen, die angesichts der Pandemie kein Wahllokal aufsuchen möchten – haben aber natürlich alternativ die Möglichkeit, ihre Stimme per Briefwahl abzugeben“. ...... - Das heißt für mich, keine Stimmabgabe im Wahllokal weil, einen Raum betreten, kann man nur mit 3 G. Da ist unbedingt Klärung erforderlich.
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