Herr Blum, die freie, gleiche und geheime republikanische Wahl entspricht dem Gottesurteil einer Theokratie! Wer sie entweiht, ist des Todes.
NRW - vorsichtshalber heute schon Wählen gewesen, zwar im Briefwahlmodus, aber mit Stimmenabgabe direkt vor Ort und in der Urne versenkt. Aktuell nur unter “Maskenpflicht”, aber bevor die weitere Ausgrenzung andere Züge annimmt, aktuell die noch am ehesten annehmbare Lösung.
In meiner bayerischen Wahlbenachrichtigung steht nichts von geimpft, genesen oder getestet. Man schreibt mir: “Sie sind im Wählerverzeichnis eingetragen und können im nebenstehenden Wahlraum wählen. Bringen Sie dazu diese Wahlbenachrichtigung mit und halten Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit.” Weder von einem Landes- noch von einem Bundesministerium werde ich mir auf dem einfachen Verordnungsweg die Teilnahme an der Bundestagswahl einschränken oder verbieten lassen. Wer mich am Betreten des Wahlraums hindert, gegen den erstatte ich umgehend Anzeige wegen Wählernötigung gem. § 108 StGB.
War schon oft Wahlhelfer. Es gibt eine tragbare Urne, einfach eine faltbare, geschlossene Pappschachtel für Behinderte oder Leute, die aus irgendwelchen Gründen das Wahllokal nicht betreten können. Diese Schachtel kann vor die Türe getragen werden oder von mir aus auf den Hof mit 127 Metern Radius Abstand darum, FFP-10-Maske, Gesichtsschild und chirurgischer Händedesinfektion. Eine Person vom Wahlvorstand steht immer herum. Da kann der “Ungeimpfte” dann seinen Zettel einwerfen. Das kann einem kein Mensch verweigern, selbst wenn man keinen Bock dazu hat, vor der Wahl noch Geld für einen Schikane-Test rauszuwerfen. Selbst im Mittelalter konnten Aussätzige durch Löcher in der Kirchenmauer noch der Messe beiwohnen. Das sollten wir im Jahr 2021 auch noch irgendwie hinbekommen.
In NRW gilt 3 G fast überall, nicht aber in Wahllokalen, und zwar angeblich, weil Wählen ein Grundrecht sei, so sagt es der für Wahlen zuständige Sprecher des NRW-Innenministeriums laut WAZ. Das ist eindeutig: man kann ohne Test ins Wahllokal. Lächerlich ist die Begründung: als ob nur das Wählen Grundrecht sei, Sonstiges dagegen nicht. Aber man fühlt sich in diesem Lande ja schon lange wie Demokrit in Abdera, da kommt es auf ein zusätzliches blödsinniges Argument auch nicht mehr an. Immerhin ist die Grundfrage geklärt: ungetestet wählen ist auch Ungeimpften gestattet. Wie großzügig!
Der Antwort des Wahlleiters ist zumindest zu entnehmen, daß wir in einem Ausnahmezustand leben. Das Wahlrecht kann nicht mehr gemäß GG ausgeübt werden. Mithin ist die Wahl eine Farce, wird nicht mehr gebraucht, kann weg.
Wie erkennt man eigentlich einen “Corona-Positiven” oder ein Corona-Quarantäne-Opfer? Ist dem Wahlvorstand doch praktisch nicht möglich, sofern er nicht durch persönliche Bekanntschaft informiert ist. Wenn der Wahlvorstand jemanden unzulässigerweise nicht wählen lässt, begeht er Wahlfälschung. Die Mitglieder des Wahlvorstands dürfen übrigens “in Ausübung ihres Amtes ihr Gesicht nicht verhüllen”, also keine Maske tragen. Steht tatsächlich so im Bundeswahlgesetz (§ 10 Abs. 2), das Verbot wurde erst 2017 eingeführt. In Baden-Württemberg hat man die Corona-Verordnung reingeschrieben, dass man höchstens 15 Minuten während der Wahlzeit und bei der Auszählung im Wahllokal sein darf (wenn man nicht gerade seine Stimme abgibt). Normalerweise ist die Stimmabgabe und die Auszählung komplett öffentlich. Es ist dem Bürger jetzt z. B. gar nicht möglich, die Auszählung zu verfolgen, denn die dauert garantiert mehr als die 15 Minuten, die er anwesend sein darf, und selbst das darf er nur unter Angabe seiner Personalien. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
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