Im September 2015, die Flüchtlingskrise hatte gerade so richtig begonnen Fahrt aufzunehmen, schrieb die Flüchtlingsbeauftragte der Bundesregierung und stellvertretende SPD-Vorsitzende Aydan Özoguz ein geradezu prophetisches „Strategiepapier“. Es sollte als Diskussionsgrundlage für Bundes- und Landesministerien dienen – und es las sich wie eine Art Masterplan für die gesellschaftliche Einbindung derjenigen Asylsuchenden, die in Deutschland bleiben werden. Damals wusste noch keiner, dass dies fast alle sind. Die Flüchtlingsbeauftragte fordert darin deutlich mehr Anstrengungen von Bund, Ländern und Wirtschaft.
Özoguz’ Ausführungen enden mit einer klaren Botschaft. „Wir stehen vor einem fundamentalen Wandel. Unsere Gesellschaft wird weiter vielfältiger werden, das wird auch anstrengend, mitunter schmerzhaft sein.“ Das Zusammenleben müsse täglich neu ausgehandelt werden. Eine Einwanderungsgesellschaft zu sein heiße, „dass sich nicht nur die Menschen, die zu uns kommen, integrieren müssen. Alle müssen sich darauf einlassen und die Veränderungen annehmen“, fordert Özoguz. „Schon heute hat jeder fünfte Bürger einen Migrationshintergrund: Deutschland ist längst nicht mehr der ethnisch homogene Nationalstaat, für den ihn viele immer noch halten. Es wird Zeit, dass sich unser Selbstbild den Realitäten anpasst, davon profitieren wir alle.“
Zur gleichen Zeit verkündete der damalige Vizekanzler und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel den Masterplan zur Integration der Flüchtlinge, „um den Ansturm bewältigen zu können und damit keine Parallelgesellschaften entstehen“. Der Gesetzentwurf der Änderungen in der Asylpolitik sah die drastische Kürzung der Sozialleistungen für abgelehnte Asylbewerber vor. Barzahlungen sollten durch Sachleistungen ersetzt werden. Wenn doch Geldleistungen erbracht würden, sollen diese nicht mehr mehrere Monate im Voraus, sondern nur noch für einen Monat gezahlt werden. Flüchtlinge, die über andere EU-Staaten einreisen, sollten künftig keine Ansprüche mehr laut Asylbewerberleistungsgesetz haben. Sie sollten lediglich Reisebeihilfen in Form einer Fahrkarte und Reiseproviant bekommen.
Der „schmerzhafte Teil“ des täglich neuen Aushandelns
Es wurde eine Beschleunigung von Asylverfahren versprochen, sowie unangekündigte Abschiebungen. Auch eine Arbeitspflicht für Asylbewerber wurde verkündet. Sie wurde im „Asylbewerberleistungsgesetz“ prominent an den Anfang gestellt. Der bisherige Paragraf 4 wurde zum Paragrafen 1a. Darin hieß es: „Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind, sind zur Wahrnehmung einer zur Verfügung gestellten Arbeitsgelegenheit verpflichtet. Bei Ablehnung verwirken die Empfänger den Anspruch auf Leistungen“. Neben den Verschärfungen versprach der Entwurf allerdings auch Erleichterungen: Asylbewerber und Geduldete dürften auch als Leiharbeiter eingesetzt werden.
Kanzlerin Merkel sagte damals wörtlich: „Wir wollen denen Hilfe geben, die schutzbedürftig sind. Wir müssen aber auch denen, die nur aus wirtschaftlichen Gründen zu uns kommen sagen, um den Schutzbedürftigen helfen zu können, müssen sie auch wieder unser Land verlassen. Bund Länder und Kommunen haben sich vorgenommen, diese Aufgabe gemeinsam zu meistern…“
Seither sind drei Jahre vergangen. Jeder mag sich selbst ein Bild machen, was aus den großen Worten und den vielen Versprechungen geworden ist. Die damaligen Funktionäre Gabriel und Özoguz haben ihr Schäflein im Trockenen und sind längst nicht mehr im Amt.
Mit dem „schmerzhaften Teil“ des täglich neuen Aushandelns des Zusammenlebens kann man inzwischen einen kleinen Friedhof füllen, und auch viele erniedrigte Frauen können ein Lied davon singen. In den letzten drei Jahren sind nicht nur viele biodeutsche Bürger, sondern auch der Deutsche Rechtsstaat durch vielfältiges tägliches Neuaushandeln voller Beulen und blauer Flecke.
Die folgende kleine Geschichte der Welt erzählt davon, wie ein „Bahn-Zustiegshelfer“ das Zusammenleben mit einem „Bahnpassagier“ in Herrsching bei München neu aushandelt. Doch die Geschichte endet zum Glück total rechtsstaatlich.
Eine S-Bahn möchte gern abfahren. Ein „Jugendlicher“ aber blockiert die S-Bahntür für seine Kumpels. Ein „Zustiegshelfer“ der Bahn reagiert unfroh und „schubst“ den Türblockierer in die Bahn. Der geschubste Passagier spuckt wütend nach ihm, trifft aber nur eine unbeteiligte Passagierin.
Der „Bahn-Zustiegshelfer“ mutiert spontan zum „Bahn-Ausstiegshelfer. Er zieht den Spucker an den Haaren aus dem Zug und spuckt ihm nun seinerseits mitten ins Gesicht. Es folgt eine heftige Prügelei auf dem Bahnsteig. Der Sicherheitsdienst und beherzte Bürger schaffen es nicht, die Prügelei zu beenden, die selbst auf der Polizeiwache noch nicht ganz aufhört. Denn auf der Wache rammt der „Bahnangestellte“ dem „Reisenden“ noch mal mit Schmackes den Ellenbogen ins Gesicht.
So wird das Zusammenleben ausgehandelt, wenn ein irakischer Bahn-Zustiegshelfer auf einen womöglich somalischen Reisenden trifft.
Doch am Ende wird alles wieder voll rechtsstaatlich in Herrsching bei München. Welt-Online schreibt abschließend: „Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft ließen die Beamten die beiden Streithähne vorerst laufen.“