Peter Grimm / 15.07.2021 / 06:00 / Foto: Pixabay / 86 / Seite ausdrucken

Wie sicher ist die nächste Wahl?

Zu dieser Frage äußerten sich Bundeswahlleiter, Bundesinnenminister und Verfassungsschutzpräsident. Kein Thema war es, inwieweit eine Wahl im Ausnahmezustand noch eine freie und geheime Wahl ist.

Es war einmal eine Bundesrepublik Deutschland, in der sich die Bürger – bis auf ganz wenige Ausnahmen – sicher waren, dass die ihnen grundgesetzlich garantierten freien und geheimen Wahlen – bis auf unbedeutende Ausnahmen – ohne Fälschungen oder die Manipulation von Wahldaten abliefen. Was sollte auch passieren? Die allermeisten Wähler gingen zum Wählen ins Wahllokal, abgestimmt wurde ganz allein in der Wahlkabine, wie es zur Garantie einer geheimen Wahl nötig ist. Und die Urne mit den Stimmzetteln konnte, wer wollte, im Auge behalten, bis zur Auszählung der Stimmen, der Interessierte selbstverständlich auch beiwohnen konnten.

Etliche Bewohner der verblichenen DDR hatten 1989 durch koordiniertes Beobachten der Stimmenauszählung und das Zusammenfassen der Ergebnisse der letzten SED-Wahlinszenierung die übliche Wahlfälschung endlich beweisen können. Das überraschte zwar niemanden, aber dass man dem Regime kriminelles Handeln nun nachweisen konnte, trug dennoch erheblich zur finalen Delegitimierung der SED-Herrschaft bei. Wie wichtig es ist, im Auge zu behalten, was mit den abgegebenen Stimmzetteln geschieht, war vielen Ostlern, die 1990 ihre erste freie Wahl erlebten, viel klarer als ihren wahlerprobten Landsleuten im Westen.

2005 sollten in Deutschland eigentlich die Weichen für einen Abschied vom Stimmzettel gestellt werden. In einigen Wahllokalen zu jener Bundestagswahl, die Angela Merkel zum ersten Mal ins Kanzleramt führte, wurden Wahlgeräte eingesetzt, was nach diesem erfolgreichen Einsatz später in immer mehr Wahlkreisen geschehen sollte. Damit alles seine Ordnung hat, gab es selbstverständlich auch eine eigene Bundeswahlgeräteverordnung. Doch sofort nach der Wahl gab es Wahlprüfungsbeschwerden wegen der Geräte, obwohl das Bundesinnenministerium deren Sicherheit pries.

Nicht nur daran gab es begründete Zweifel. Neben der Befürchtung einer eventuellen Manipulation von Abstimmungsdaten oder auch nur ergebnisverfälschender technischer Fehler merkten Kritiker der Wahlmaschine an, dass das Ergebnis für einen technischen Laien nicht nachprüfbar wäre. Dieses Argument bedeutete letztlich auch das Ende für die Wahlmaschine in Deutschland, denn am 3. März 2009 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Bundeswahlgeräteverordnung für verfassungswidrig. Die Verfassungsrichter setzen für den Einsatz von Wahlcomputern voraus, „dass die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung vom Bürger zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis“ überprüfbar sein müssten. Sie betonten den Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl, der sich aus Art. 38 in Verbindung mit. Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 Grundgesetz ergebe und gebieten würde, „dass alle wesentlichen Schritte der Wahl öffentlicher Überprüfbarkeit unterliegen“.

„Der Wahlvorgang ist Old School“

Deshalb blieb die Wahl der Deutschen eine mit Stimmzettel und Stift in der Wahlkabine. Diese sichere Art preist auch der heutige Bundeswahlleiter, Dr. Georg Thiel, noch immer. Am Mittwoch trat er gemeinsam mit Bundesinnenminister Horst Seehofer, Verfassungsschutzpräsident Haldenwang und dem Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, Arne Schönbohm, vor die Bundespressekonferenz. Es ging um die Sicherheit der Bundestagswahlen. Die ist nämlich offenbar bedroht, sowohl von ausländischen Diensten als auch von interessierten Desinformanten im Inland. Wer den vier Herren in der einen Stunde lauschte, hörte von vielen Bedrohungen, vor denen die Behörden uns und unsere Wahlen derzeit beschützen. Beispielsweise mögliche Angriffe auf die Datenverarbeitung des Bundeswahlleiters oder Fake News, die die Wähler verunsichern könnten.

Eigentlich hat auf dieser Pressekonferenz niemand etwas sonderlich Aufregendes gesagt, so dass einen die Frage beschlich, warum muss man sich gerade so ausführlich mit der Sicherheit der Bundestagswahl befassen? Ist die nicht mehr so selbstverständlich wie früher?

Vielleicht gab es aber einen solchen Presseauftritt vor der Wahl auch schon vor früheren Wahlen, nur galt es damals als nicht besonders berichtenswert. Gestern war das Thema aber überall medienpräsent: Die genannten vier Herren erklärten die Bundestagswahl 2021 erwartungsgemäß für sicher vor Manipulation, Fälschung und Betrug.

Der Bundeswahlleiter beschrieb es so:

„Ich werde häufig gefragt, gibt’s denn Möglichkeiten die Wahl zu manipulieren? Und da antworte ich immer: Der eigentliche Wahlvorgang im Wahllokal ist Old School. Mir hat mal eine Führungspersönlichkeit aus dem Innenministerium gesagt, als ich ihm erklärt habe, das geht dann mit Papier und Bleistift, da sagte er: Ich bin beruhigt.“

Ebenso beruhigt waren viele Wähler im Jahr 2009, als – wie oben beschrieben – das Verfassungsgericht den Stimmzettel rettete. Nur deshalb kann Dr. Thiel auch heute noch die Vorzüge dieser Old-School-Variante preisen:

„Das ist am Ende der Stimmzettel, der da ausgezählt wird und ganz wichtig: Am Wahltag kann jeder Bürger dieses beobachten, er kann dazu kommen, kann sehen wie es ausgezählt wird.“

So weit, so gut. Dr. Thiel hat hier ja nichts Falsches gesagt. Dennoch haben sich die Wahlen im Corona-Ausnahmezustand verändert, und sie sind im ursprünglichen Sinne eben keine freien und geheimen Wahlen mehr. Auch wenn nicht manipuliert oder gefälscht wird, dass durch die Corona-Verbote bestimmte Formen des Wahlkampfs unglaublich erschwert bis unmöglich gemacht wurden, entspricht nicht dem Bild einer freien Wahl mit fairer Chancenverteilung. Auch konnten sich durch den langen Corona-Ausnahmezustand mit all seinen Kontaktverboten kaum neue Parteien oder Vereinigungen gründen, und die, denen das gelang, konnten sich kaum bekannt machen und in Veranstaltungen vor Ort um Mitstreiter werben. Kritiker der Corona-Politik haben deshalb, wenn sie ihrer Kritik eine parlamentarische Stimme verleihen wollen, nicht viel Auswahl.

Abschied von der geheimen Wahl

Da hilft es auch nicht, wenn der Bundeswahlleiter überzeugend versichert, wie genau er die papiernen Stimmen zählen lässt:

„Einige Wochen nach dem vorläufigen endgültigen Wahlergebnis zählen die Wahlausschüsse alles nochmal durch, beraten und entscheiden, ob dieses Ergebnis wirklich so ist und das legen sie dann den Bundeswahlleitungen und dem Bundeswahlausschuss vor und dann erst wird das endgültige Ergebnis vorgelegt.“

Um die Arbeit des Bundeswahlleiters geht es hier aber nicht, sondern um die Verschiebung der Verhältnisse durch die Verhängung des Corona-Ausnahmezustands, der unser Leben – in verschiedenen Härtegraden – nun seit bald eineinhalb Jahren bestimmt. An dieser Stelle wurde schon nach den Landtagswahlen dieses Jahres mehrfach darüber geschrieben, dass Wahlen im Ausnahmezustand ihren Charakter als freie und geheime Wahlen verlieren, wenn beispielsweise der Anteil der Briefwähler dramatisch steigt – mancherorts sogar die Mehrheit bildet. Ursprünglich war die Briefwahl ja nur als Zusatzangebot für diejenigen gedacht, die partout nicht ins Wahllokal gehen konnten. Jetzt stimmt ein Großteil der Wähler unter Bedingungen ab, die keiner kennt. Eine geheime Wahl ist also nicht garantiert. Wer kann schon sagen, wie hoch der Anteil der Stimmen ist, die unter Erwartungsdruck und den Augen anderer abgegeben wurden? Niemand. Doch das ist ein Problem, das der Bundeswahlleiter offenbar nicht erkennen will. Das Problem der fehlenden geheimen Wahl berührt er gar nicht, sondern konzentriert sich nur auf die Sicherheit der Wahldaten und die Auszählung:

„Erlauben sie uns zum Schluss noch einen Satz zur Briefwahl. Ich werde immer wieder [gefragt], ist die sicher? […] Die Briefwahl gibt es seit 1957 und es hat seit all den Jahren keinen Hinweis auf großflächige Manipulationen gegeben, die auch im Entferntesten in den Bereich hineingekommen wären, wo die Wahl nicht sicher und valide abgelaufen wäre. Es ist so, dass die Wahl, dass die Urnen für die Briefwahl genauso behandelt werden wie die Urnen für die normale Urnenwahl. Da geht häufig durchs Netz, das würde unterschiedlich behandelt, das wäre nicht transparent. Nein, das ist nicht so. Selbstverständlich haben Briefwähler die gleichen Stimmrechte, die gleiche Sicherheit und Transparenz in der Auszählung der Wahl und insofern sind wir da, glaube ich, gut dabei, dass wir auch sagen: Mit der Briefwahl geben sie immer auch einen eine Stimme ab und das Ganze ist genauso sicher wie bei den anderen.“

Natürlich darf ein Bundeswahlleiter stolz darauf sein, dass es bei der Briefwahl seit 1957 nicht zu großflächigen Manipulationen gekommen ist. Nur löst das die Probleme des Corona-Ausnahmezustands-Jahres 2021 nicht. Manipulationsversuche beziehungsweise auch das Verschwindenlassen von Briefwahlstimmen ohne Manipulationsabsicht hat es immer gegeben, das lässt sich sicher auch nie hundertprozentig verhindern. Nur, solange die Briefwähler nur einen kleinen Teil der Gesamtwählerschaft ausmachten, waren auch die dadurch entstandenen Verschiebungen im Wahlergebnis eher unerheblich. Wenn es aber, wie in Rheinland-Pfalz in diesem Frühjahr, zur Landtagswahl 60 Prozent Briefwähler gibt, kann das schon anders aussehen. Und bei einem knappen Wahlausgang können auch kleine Verschiebungen entscheidend sein. Die erste Stichwahl um das Amt des österreichischen Bundespräsidenten im Jahr 2016 musste wiederholt werden, weil die Briefwahlstimmen, die in nicht verschließbaren Umschlägen steckten, beanstandet wurden. Da das Wahllokal-Ergebnis einen Gleichstand ergeben hatte, hätten diese Stimmen die Wahl entschieden. Doch weil sie nicht gezählt werden konnten, musste die Wahl wiederholt werden.

Demonstration in der Wahlkabine

Auch bei der „Behandlung“ der Stimmzettel und der Urnen gibt es einen eklatanten Unterschied. Die Urnen im Wahllokal stehen, so es Menschen wollen und nachschauen, vom Versiegeln am Morgen bis zum Öffnen und Auszählen der Stimmen am Abend unter öffentlicher Beobachtung. Bei Briefwahlurnen ist das gar nicht möglich. Auch wenn mit eingelagerten Briefwahlurnen bisher kaum etwas passiert ist, so ist die Aussage, dass der Umgang mit ihnen in gleicher Weise öffentlich verfolgbar und lückenlos transparent ist, wohl kaum zutreffend.

Erschreckend ist aber, dass der Bundeswahlleiter offenbar nicht das eigentliche Problem der Briefwahl-Konjunktur sehen will: Das Verschwinden der geheimen Wahl. Nur von denen, die in der Wahlkabine des Wahllokals saßen, weiß man, dass sie in geheimer Wahl, in diesem Moment unbeeinflusst, haben abstimmen können. Von den Briefwählern weiß man es nicht. Man weiß ja nicht einmal sicher, ob diese Wähler selbst ihr Kreuz auf dem Stimmzettel machten. Es lässt sich kaum überprüfen.

Es wäre eine Art Demonstration für die geheime Wahl, für eine Abstimmung, die nicht unter sozialem Druck des Umfelds geschieht oder die vielleicht sogar andere vornehmen, am 26. September in seinem Wahllokal zu erscheinen, um in der Wahlkabine Platz zu nehmen. Und es ist auch eine Würdigung eines demokratischen Wahlakts, wenn man der Auszählung der Stimmen beiwohnt.

Foto: Pixabay

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Matthias Zahn / 15.07.2021

Am Dienstag nach der letzten Landtagswahl hatte ich die Präsentation der vorläufigen Ergebnisse im Netz bewundert, mit genauen Aufgliederungen, Balkendiagrammen, Namen der Kandidaten und so. Das sah alles sehr professionell aus. Aber die Wahlbeteiligung in meinem Stadtviertel erschien mir sehr klein. Auf Nachfrage bei der Stadt stellte sich dann heraus, daß die Wahlbeteiligung im Wahllokal gemeint war, die Briefwahlstimmen auf der untersten Ebene aber nicht berücksichtigt waren. Die Stadt hatte schnell reagiert und die Daten dann genauer beschriftet. Also man sollte alles überprüfen und in Frage stellen.

Hartwig Hübner / 15.07.2021

@Ernst Mai, ganz große Klasse, Ihr Kommentar. ++ Update (USA): Die Regierung Biden hat Trump den klaren Sieg bei den letzten US-Wahlen gestohlen. Seit dieser illegalen Übernahme versucht das Team Biden zwei Dinge: die Aufdeckung des klaren, erwiesenen Wahlbetrugs zu verhindern, mit weiteren illegaln, kriminellen Handlungen und sicherzustellen, daß in Zukunft, ein Wahlbetrug zugunsten der US-Anti-Demokraten, also der Partei Bidens, weiter möglich ist. Biden will also die Demokratie zerstören und aushebeln. Der Wahlbetrug soll verstetigt werden, aber nur zugunsten der Linken in den USA. ++ Leider bekam der wirklich dumme, verlogene Biden von zwei echten US-Demokraten Knüppel vor die Beide geworfen. Zwei integre Mitglieder seiner Partei weigerten sich bei diesem betrügerischen Spiel mitzumachen und verweigerten dem kriminellen Biden den Sieg im Senat. ++ Immer mehr US-Bundesstaaten verschärfen die Wahlgesetze dahingehend, es US-Demokraten unmöglich zu machen, die Wahlen wie im November 2020 zu verfälschen. Das ist ein Verbrechen und kein Kavaliersdelikt. Das wiederum brachte die hochkriminelle Lügenpresse hierzulande (FAZ) auf die Affen-Palme. Die Deppen bei der FAZ brachten es wohl unter Drogeneinfluß tatsächlich fertig, das freche Gegenteil zu behaupten. Aber, die Affen bei der FAZ sind chancenlos. So tief ist dieses Blatt gefallen. ++ Die Beweisführung in den USA, daß bei den Wahlen in den USA massiv betrogen worden ist, zu Trumps Nachteil, verläuft sehr gut. Biden ist im Panikmodus, hat Angst und versucht jetzt kriminellen Einfluß auszuüben, und den Prozeß zu stoppen. Der Brüller war, daß Biden die legitimie Wahlüberprüfung mit Nazi-Methoden gleichsetzte. Diese Dummheit muß man sich auf der Zunge zergehen lassen. Warum? Nach Trumps Sieg in 2016 haben er und seine Verbrecher, drei Jahre lang nach Fehlern beim Wahlsieg Trumps gesucht aber nichts finden können. Jetzt findet man sehr wohl Millionen von Fehlern, und plötzlich ändert dieser Gauner sein Lied.

Rolf Menzen / 15.07.2021

Wenn die Leute in den Supermarkt zum Einkauf gehen können, dann können sie auch zum wählen ins Wahllokal gehen.

Gerd Alois Werz / 15.07.2021

Nun, die größte Gefahr für die Wahlen sind die vier oben genannten Personen und nicht nur die. Da ist dieser “Verfassungsschutzpräsident”, der in allem eine “rechte” Gefahr sieht, aber alle anderen Gefahren für die Verfassung (Regierung die die Verfassung in jeglicher Hinsicht missachtet) “übersieht”. Da ist der Bundewahlleiter, der am besten die geheime Wahl gleich ganz abschaffen möchte. Da ist ein Innenminister, der Staatsanwälten die Verfolgung von Verfassungszerstörern (wie er selbst es ist) untersagen kann. Da sind Richter, die sich von der Regierungschefin korrumpieren lassen (siehe Verfassungsrichter). Da ist eine von GEZ und Steuermitteln korrumpierte Medienlandschaft, die sich als “Wahlkämpfer” der Grünen gerieren. Da ist eine Opposition, die jede Steilvorlage der “Regierung” ungenutzt verstreichen lässt. Es stellt sich die Frage, ob die AfD ein U-Boot der “Regierung” ist, das installiert wurde, um das Volk zu spalten und für Überwachung und Staatsterror die Zustimmung der Corona-Gläubigen zu erlangen. Verschwörungstheorie? Da sind die anderen Parteien, die das Parlament okkupiert haben und mit der “Regierung” gemeinsame Sache machen. Da ist eine “Regierung”, die bei jeder Gelegenheit die Verfassung mit Füßen tritt. Da ist eine Polizei, die den Hochverrat der “Regierung” mit Gewalt durchsetzt. Da sind “Umfrageinstitute”, die sich mit deren Prognosen um viele Prozente “vertan” haben. Niemand fragt sich: Wenn die so falsch liegen, wozu braucht man die noch? Eine Glaskugel gibt mehr Aufschluss über Wahltendenzen. Oder war das jetzt “Wahlhilfe” für die “Altparteien”, a la die “blaue Gefahr”? Wer in solch einer Situation noch glaubt, er bekäme eine faire Wahl, sollte sich die letzte Wahl in Sachsen-Anhalt zwischen 16:00 und 18:00 einmal genau anschauen. Was ist die Lösung? Boykott der Wahlen. Wenn man sie nicht wählt, haben diese Politdarsteller keine Legitimierung mehr. Oder auswandern, wie wir es jetzt tun. Wer will schon in einer DDR2.0 leben?

Andreas Rochow / 15.07.2021

Menschen in Senioren- und Behindertenwohneinrichtungen, für die das Amtsgericht einen Betreuer (früher Vormund) bestellt hat, können, ob sie wollen oder nicht, über den Betreuer an einer Briefwahl teilnehmen. Ein Berufsbetreuer, zu dessen Aufgaben auch die Entgegennahme der Post gehört, kann jede Menge Wahlbriefe sammeln und als Bevollmächtigter die entsprechende Anzahl von Voten abgeben. Es ist mir als Wahlbeobachter nicht gelungen, zu ergründen, inwieweit die Begleitinformation im Briefwahl-Umschlag auf Seriosität geprüft werden kann. Die (Manipulations-)Macht der gerichtlich bestellten Betreuer wird hier allgemein unterschätzt. Den Parteien ist aber durchaus bewusst, welches Potential hier schlummert! Man bedenke nur, dass der Betreuer in bestimmten Situationen auch stellvertretend in Vermögens- und Grundstücksangelegenheiten gerichtsfeste Entscheidungen fällen kann. Bei Berufsbetreuern und in Betreuungsvereinen liegt faktisch ein großes Potential zur Wahlmanipulation. Und ich habe keinen Zweifel, dass es auch genutzt wird, weil keine Algoritmen existieren, die das verhindern. Es also für gezielte und multiple Manipulation zu nutzen, stellt kein Problem dar. Aber auch private Vorsorgevollmachten ermächtigen den Vollmachtnehmer, ein Briefwahl-Votum im Namen des Vollmachtgebers abzugeben. Und schließlich ist nicht völlig auszuschließen, dass auch mein eigenes, per Briefwahl abgegebenes Votum auf dem langen intransparenten Weg manipuliert wird oder verschwindet. - Wir treffen uns also im Wahllokal!

Dietrich Herrmann / 15.07.2021

Merkel ist doch gerade bei Biden und lässt sich einweisen, wie eine Wahl am besten manipuliert werden kann, Briefwahl und Online-Wahl usw.

Susanne antalic / 15.07.2021

Die Madam hatte sich sicher wertvolle Vorschläge von Biden geben lassen.

Michael Hinz / 15.07.2021

@Julius Finster - “Oh Herr, wie hat wohl der Leiter des Pflegeheims für meinen dementen Vater abgestimmt, dessen Wahlpapiere verschwunden waren?” Vielleicht so, wie es der Heimleiter zu meiner Zeit als Zivi tat - er hatte alle Unterlagen aller Bewohner pflichtschuldigst vernichtet. Und das war so grosso modo üblich. Leider haben sich die Zeiten geändert.

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