Ansgar Neuhof / 03.10.2019 / 06:20 / Foto: Greenpeace Finland / 24 / Seite ausdrucken

Wie NGOs die Demokratie untergraben (Teil 2)

Sie sind die fünfte Gewalt im Lande, die sogenannten NGO (Nichtregierungsorganisationen). Vornehmlich aus dem links-grünen Politikmilieu stammend, zumeist als gemeinnützig anerkannt und vielfach vom Staat finanziell gefördert, bestimmen sie auf vielen Themengebieten die öffentliche Diskussion und gewinnen in stark zunehmendem Maße Einfluss auf die Politik. Siehe hierzu Teil 1 des Beitrags. Wie darin erläutert, lohnen sich NGO. Finanziell für die Gründer/Geschäftsführer/Organisatoren, politisch für die links-grünen Ideologen und deren Gesinnungsgenossen in politischen Ämtern und Behörden. Deren links-grüne Vorstellungen dominieren die Welt der NGO. Denn das Gemeinnützigkeits- und Verbandsklagerecht bevorzugt strukturell linke Vorstellungen, die auf „Betreuung“ anderer, auf Anordnungen, Verbote und Erziehung sowie Politisierung aller Lebensbereiche ausgerichtet sind. 

Mit dem Verbandsklagerecht haben NGO ein besonderes Instrument erhalten, das sie vor allen Anderen privilegiert. Ein kleiner Verein mit wenigen Mitgliedern wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kann sich dadurch als Sachwalter der Allgemeinheit, quasi als Hilfs-Sheriff aufspielen, um Rechtsvorschriften durchzusetzen. Einzelpersonen können dies generell nicht (Stichwort: kein allgemeiner Gesetzesvollziehungsanspruch). Die DUH profitiert dabei gleich doppelt vom Verbandsklagerecht. Zum einen sucht sie als Abmahnverein systematisch auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts/Verbraucherschutzes kleinste Formfehler von Unternehmen und mahnt diese dann kostenpflichtig ab. Und zum anderen verklagt sie als Umweltverband aufgrund des 2006 eingeführten und 2013 erweiterten Verbandsklagerechts in Umweltsachen bundesweit Kommunen zwecks Einrichtung von Fahrverboten. 

Juristisch unterstützt wird die DUH dabei von einer NGO namens Client Earth mit Sitz in London und Büros in mehreren anderen Städten Europas. Dabei handelt es sich um ein Netzwerk von circa 70 Rechtsanwälten, die europaweit Rechtsfälle in Umwelt-/Klimasachen vertreten. Ihr Gründer James Thornton ist ein früherer Anwalt aus den USA, der den europäischen Umweltsektor als lohnenden Markt erkannt hat und nach Europa kam, um „juristischen Aktionismus nach amerikanischem Vorbild nach Europa zu bringen“ (siehe hier). Genau diese Masche zieht die DUH derzeit in Deutschland ab. Da verwundert es nicht sonderlich, dass an die DUH mehrere Millionen Euro von der amerikanischen Climate Works Foundation geflossen sind, einer Stiftung, die zugleich einer der größten Förderer der ebenfalls amerikanischen ICCT ist, die die Aufdeckung der VW-Abgasmanipulationen initiierte.

Mit Resch und Thornton haben sich also augenscheinlich zwei „richtige“ gefunden. Der eine (Resch) auf einem ideologischen Kreuzzug gegen die Autoindustrie. Der andere (Thornton), der sich vermessen als „Anwalt der Erde“ sieht und laut dem Magazin New Statesman einer von zehn Menschen sei, die die Welt ändern könnten (siehe hier). 

Das Verbandsklagerecht hat sich verselbstständigt

Sie beide stehen stellvertretend für die Anmaßung der NGO-Politaktivisten, ihre eigenen Politvorstellungen Anderen aufzwingen zu wollen, ohne dazu eine demokratische Mehrheit erringen zu müssen. Ohne an dieser Stelle auf das Für und Wider des Verbandsklagerechts im einzelnen eingehen zu können, ist festzustellen, dass damit das demokratische Prinzip infrage gestellt ist. Intransparente und unkontrollierte Privatorganisationen sind dadurch in die Lage versetzt, mittels der Justiz umzusetzen, was im offenen parlamentarischen Wettstreit nicht möglich oder gewollt war (zum Beispiel Fahrverbote).

Auch wenn es „nur“ darum geht, bestehende Gesetze durchzusetzen – augenscheinlich wollte die Mehrheit das bisher so nicht, sonst hätte sie es selbst längst veranlassen können. Das Verbandsklagerecht hat sich verselbstständigt und ist über sein eigentliches Ziel hinausgeschossen. Es geht nicht um die Beachtung von Umweltvorschriften bei Großprojekten, sondern um die Erzwingung von Verhaltensänderungen der Bürger im allgemeinen bis hin zur Abschaffung ganzer Industrien.   

Ein anderer linker Verein ist ATTAC. Er ist Anfang 2019 in die steuerpolitischen Schlagzeilen geraten, als der Bundesfinanzhof (BFH) über dessen steuerliche Gemeinnützigkeit zu entscheiden hatte. Entgegen so mancher Rezeption bestätigte der BFH nicht die Aberkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt. Vielmehr stellte der BFH lediglich fest, dass unter der Bezeichnung „ATTAC“ politische Aktionen ausgeführt worden sind, die gemeinnützigkeitsschädlich sind und die Aberkennung der Gemeinnützigkeit rechtfertigen würden. Zu prüfen ist aber zunächst vom zuständigen Finanzgericht, ob diese Aktionen überhaupt dem Verein als solchem zuzurechnen seien. 

Das Urteil des BFH hat ein großes mediales Echo hervorgerufen, obgleich der BFH die politische Ausrichtung von ATTAC gar nicht geprüft hat und seiner bisherigen Rechtsprechung treu geblieben ist. Demnach besitzen gemeinnützige Körperschaften kein sogenanntes allgemeinpolitisches Mandat, sie dürfen ihren Satzungszweck nicht durch Einflussnahme auf die politische Willensbildung und Gestaltung der öffentlichen Meinung verfolgen, da dies nach dem Grundgesetz den Parteien vorbehalten ist. In § 52 II Nr. 24 Abgabenordnung sind dementsprechend “Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art“ ausdrücklich von der Steuerbegünstigung ausgenommen. 

Kein allgemeinpolitisches Mandat 

Die Grenzziehung zwischen unzulässigem allgemeinpolitischen Mandant und zulässiger Befassung mit politischen Themen ist allerdings naturgemäß schwierig. 

Laut Bundesfinanzhof (BFH) muss etwa beim Gemeinnützigkeitszweck „Bildung“ die Vermittlung und Diskussion politischer Fragen in geistiger Offenheit erfolgen. Eine gemeinnützige Organisation darf nicht eine vorgefertigte Ansicht propagieren, sondern muss über sämtliche Aspekte aufklären und sich neutral mit den Themen auseinandersetzen. Bei ATTAC kritisierte der BFH eine einseitige – negative – Sichtweise auf die Globalisierung und fehlende Neutralität. 

Beim Gemeinnützigkeitszweck „Förderung des demokratischen Staatswesens“ gilt Vergleichbares. Um die verfassungsrechtlich gebotene Funktionstrennung zwischen Parteien und NGO nicht gänzlich zu verwischen, fordert die Rechtsprechung, dass die Befassung mit politischen Themen seitens gemeinnütziger Organisationen objektiv und überparteilich zu erfolgen hat. Sie dürfen auch nicht zu konkreten Handlungen aufrufen und Forderungen zu tagespolitischen Fragen erheben. So missbilligte der BFH im Falle ATTAC beispielsweise die Forderung nach einer Finanztransaktionssteuer oder einer 30-Stunden-Woche und Appelle etwa an die Bundesregierung zum Thema Steuerflucht während des Aushandelns eines geplanten Steuerabkommens. 

Legte man diese Kriterien auch an andere Vereine an, so müsste man wohl etlichen die Gemeinnützigkeit aberkennen. 

Die politische Betätigung von gemeinnützigen Organisationen ist verfassungsrechtlich insofern problematisch, als nach dem Grundgesetz ausdrücklich die Parteien, nicht aber die NGO mit dem Auftrag ausgestattet sind, an der politischen Willensbildung mitzuwirken, siehe Artikel 21 Grundgesetz. (Was selbstverständlich nicht bedeutet, dass man sich nur innerhalb von Parteien politisch betätigen darf.) 

Nach Lust und Laune

Die besondere Vorzugsrolle der Parteien korrespondiert mit zahlreichen Vorgaben, denen NGO nicht unterliegen: demokratische Struktur, Rechenschaftsverpflichtung (die allerdings tatsächlich nur teilweise verwirklicht ist und zudem über die Parteistiftungen und Parlamentsfraktionen umgangen wird), nur eingeschränkte Abzugsfähigkeit von Parteispenden, gesetzlich geregelte Parteifinanzierung. Dem gegenüber sind gemeinnützige Organisationen zu rein gar nichts verpflichtet, sie müssen nicht demokratisch organisiert sein, müssen weder Finanzen noch Strukturen und Verbindungen zu anderen Organisationen offenlegen, können, anders als Parteien, unbegrenzt Gelder aus dem Ausland annehmen, und Spenden sind für die Spender voll abzugsfähig. Welche NGO in welcher Höhe staatliche Mittel erhält, entscheidet das jeweilige Ministerium nach Lust und Laune. Auskunft über Auswahlkriterien und Höhe der Zuwendungen an einzelne Organisationen geben die Ministerien unter Berufung auf den Datenschutz mehrheitlich nicht, wie die Welt am Sonntag berichtete (siehe Teil 1 des Beitrags). 

Die Beispiele zeigen die Problematik der politischen Betätigung gemeinnütziger Organisationen. Sie nehmen massiv Einfluss auf die Politik, ohne demokratisch legitimiert zu sein, an Parlament und Exekutive vorbei. Sie werden mit Steuergeldern ausgestattet, ohne dass dies kontrolliert wird. Die Subventionierung politischer Tätigkeit durch NGO bevorzugt ein paar hundert oder gegebenenfalls auch tausend Aktivisten, die sich in solchen NGO zusammentun und verzerrt die politische Landschaft. Sie ist ebenso wie die Subventionierung von Wirtschaftsunternehmen abzulehnen. 

Grundlegende Kritik am NGO-Unwesen gibt es kaum. Selbst wenn es mal einer sehr „arg“ treibt, wie zur Zeit die Deutsche Umwelthilfe mit ihren Fahrverbots-Exzessen, gibt es allenfalls ein wenig Schaumschlägerei ohne Konsequenzen. Die Grundsatzfrage, ob und wie das Gemeinnützigkeits- und das Verbandsklagerecht entpolitisiert werden kann, wird nicht gestellt. 

Realistischerweise  ist an einschränkende Rechtsänderungen nicht zu denken. Zu groß ist der gegenseitige Nutzen von Politik und NGO am Status quo. Im Gegenteil: Es gibt Bestrebungen, sowohl das Verbandsklagerecht auszudehnen (zum Beispiel auf den Bereich Arbeitsrecht) als auch die Möglichkeiten zur Erlangung der Gemeinnützigkeit zu erweitern, zum Beispiel Journalismus als gemeinnützigen Zweck anzuerkennen. Eine Anregung im steuerrechtlichen Schrifttum nach der ATTAC-Entscheidung des BFH lautet sogar, „politische Vereine“ ausdrücklich als gemeinnützig zuzulassen, also Vereine, die zwar nicht an Wahlen teilnehmen, aber Politik ganz offiziell machen dürfen.

Letzteres wäre dann zumindest ehrlicher als die bisherige Praxis, würde aber selbstverständlich auch nicht rechtfertigen, dass Millionen redlich arbeitender Bürger staatsnahe Absahner und selbsternannte Weltverbesserer über Steuervergünstigungen und Fördergelder finanzieren müssen. 

Den ersten Teil dieses Beitrages finden Sie hier.

Foto: Greenpeace Finland Flickr CC BY 2.0 via Wikimedia

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Leserpost

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Roland Bieler / 03.10.2019

Nein nicht Merkel hat die Hauptschuld, sondern das Parlament! Alle Abgeordneten des Bundestages haben im September 2015 versagt! Jeglicher politischer Wille darf nur über das Parlament durchgesetzt werden. Das Durchsetzen politischer Ziele über den Nationalstaat über den Staatsapparat also auch über Beamte schwächt den Nationalstaat und zerstört ihn. Der schwache oder zerstörte Nationalstaat ist die Voraussetzung für Imperialismus! Egal in welcher Form. ..... und Imperialismus ist die Vorraussetzungen für totale Herrschaft!

W. Schulze / 03.10.2019

...„Das Verbandsklagerecht hat sich verselbstständigt und ist über sein eigentliches Ziel hinausgeschossen.“... Genau das ist es nicht. Dieses war im Gegenteil genau das Ziel der Installierung solcher Vereine durch gewisse Regierungsparteien. Die waren sich bereits sehr früh klar darüber, ihre rein ideologischen Ziele innerhalb der demokratischen Institutionen nur schwer durchsetzen zu können. Über s.g. NGO lässt sich das viel unauffälliger umsetzen. Es hat lange gedauert, eh öffentlich wurde, wie die NGO staatlich nicht nur gefördert sondern finanziert werden.

Rainer Hanisch / 03.10.2019

@Renate Untreu / 03.10.2019: Da haben aber andere Parteien, Organisationen oder Institutionen auch so ihre Probleme. Schon vergessen: Kohl und die schwarzen Kassen? Ach, war bloß ein Versehen, nur bei der AfD ein Verbrechen… Seltsame Objektivität. Punkt!

Ilse Polifka / 03.10.2019

Gibt es eigentlich noch den Begriff “Kriminelle Vereinigung” ?

Anders Dairie / 03.10.2019

Geheimdienste betreiben nicht nur Spionage mit menschlichen Agenten und technischen Mitteln, sondern auch “Zersetzung”.  Heisst Zielpersonen und Orga-nisationen zu schädigen,  indem in die sozialen Beziehungen zwischen ihnen und ihrer Umgebung planvoll - schädigend eingegriffen wird (säen von Misstrauen, Missgunst, bis zu Rufmord).  Wie das die StaSi oder andere, teils sehr erfolgreich, bei ausgemachten Dissidenten vollzogen.  So können auch scheinbar zivile, gar als gemeinnützig geltende, Organisationen gegründet werden, die im Inland als Plattform und Anlaufstellen solcher Maßnahmen dienen.  Wenn ein Ministerium der BRD solche NGOen finanziert,  setzt es sie zu seinen Zwecken in Gang.  Nur, wenn es der Minister so will.  Wenn es eine Art “Antonio-Stiftung” ist, dient das der Beeinträchtigung pol. Gegner,  was denn sonst ?  Auch im Wort “ATTAC” steckt meines Erachtens schon das nämliche Programm:  Angriff !  Die Nazis haben den “Angriff” Jul. Streichers wegen der Fremdwort-Unterbindung nicht “Attacke”  genannt.  In “DUH” stecken Programm und zugleich auch Verhöhnung.  Man will dem Gegner “Hinhelfen”,  in dem Fall zum Suizid in der Wirtschaft.  Dasselbe trifft auf die “Politische Schönheit” zu, die von allem das ziemliche Gegenteil ist.

Renate Untreu / 03.10.2019

@Arndt Schuster, was Frau Weidel sich wünscht, ist unerheblich. Sie sollte erst einmal in Sachen Spenden ihre Buchhaltung ordnungsgemäß führen. „Punkt“!

Andreas Rochow / 03.10.2019

Unter Merkels Regentschaft ist das NGO-/Institutionen-Unwesen so richtig in Fahrt gekommen. Damit von einer derart organisierten „Zivilgesellschaft“ die Regierung und das bräsige Parlament nicht einfach weggeklagt werden, fließen Unmengen Steuergelder. So und durch den Applaus der Regierung für massenhaften Rechtsbruch (s. Grenzregime/ProAsyl, s. Renten- und Krankenkassen, s. Schulpflicht, s. Kontrolle der Gemeinnützigkeit von Vereinen!) glaubt man, die UN-gelenkten Aktivisten milde zu stimmen und trägt „machtvoll“ zur Selbstabschaffung bei. Es ist beunruhigend, dass selbst Juristen mit klarem Blick und einer unerschütterlichen demokratischen DNA kaum noch daran glauben, dass dieser Selbstauflösung mit den Mitteln des Rechtsstaates entgegengewirkt werden kann. Wenn permanent aus linksgrüner Richtung lauthals Änderungen des Grundgesetzes angemahnt werden und der Ungeist des Globalismus in unsere Justiz einziehen konnte, wenn die vormals christlich-humanistische „ProAsyl-Haltung“ zur Kampfparole gegen den demokratischen Rechts- und Nationalstaat verkommen konnte, liegt die Schuld eindeutig bei Merkel, die dieses Zerstörungswerk in allen Lebensbereichen erst möglich gemacht hat. Sie unterhält sie mit enormer „ Kraftanstrengung“ bis zum Zitteranfall. Und niemand stoppt diese Frau! Diesen Teufelskreis, den man besser Hexenkreis nennen sollte, mutet sie uns zu, weil er in ihren Augen alternativlos ist! Es wirkt aktuell so, als brauchten wir keinen Verfassungsschutz und kein Parlament mehr; wir haben ja die NGOs. Wenn so der Traum eines friedlichen antidemokratischen Bürgerkrieges der Güten gegen die Demokraten und das böse kapitalistische System aussieht - er wird nicht friedlich bleiben. Chaos ist lebensgefährlich für hochorganisierte Gesellschaften, wie sie sich im Westen entwickelt haben. Wer dieses Risiko - über NGOs - eingeht, muss als Kriegstreiber erkannt und bekämpft werden. DIESE Regierung hat bewiesen, dass sie dazu nicht bereit ist.

Ilse Polifka / 03.10.2019

Ein sehr interessanter Artikel mit vielen Hintergrundinformationen. Leider wird Frau Weidel mit ihrer Forderung keinen Erfolg haben.

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