Roger Letsch / 17.04.2017 / 14:35 / Foto: Oliver Merkel / 4 / Seite ausdrucken

Wie man sich eine 70-Prozent-Mehrheit bastelt

Stelle eine Frage nicht, wenn dir die Antwort nicht gefallen könnte – so sagt das Sprichwort. Der Gefälligkeitsstatistiker formuliert anders: Stelle Fragen so, dass du das gewünschte Ergebnis erhältst. Und was ist in der Politik die Königsdisziplin der Frage? Genau, die „repräsentative Meinungsumfrage“!

Solche Meinungsumfragen zu Sachthemen sind ein beliebtes Mittel, sich für umstrittene Vorhaben eine anonymisierte Legitimität zu verschaffen, insbesondere dann, wenn die Umfrage eine möglichst breite Zustimmung ergibt. Die Politik kann mit dem Hinweis auf eine „breite Mehrheit“ leichter agieren, denn „Mehrheit“ ist ein Zauberwort, dass in der Demokratie heutiger Prägung allemal genügt, um die „Minderheit“ zum Schweigen zu bringen.

Dummerweise stehen solchen „Mehrheitsmeinungen“ aber oft Gesetze im Weg, die hoffentlich so stabil sind, dass sie die Minderheit vor der Willkür der Mehrheit zu schützen vermögen. Es ist zum Beispiel derzeit noch undenkbar, dass die „Mehrheit der Kreditnehmer“ gegen die vergleichsweise kleine Minderheit der Kreditgeber durchsetzt, dass alle Kredite nicht mehr bedient werden. Noch nicht. Und so staunte ich denn auch nicht schlecht als der "Focus" titelte: „Große Mehrheit steht hinter Kampf gegen Hass im Netz“.

„Berlin (dpa) – Eine große Mehrheit der Bundesbürger steht einer Umfrage zufolge hinter dem Vorhaben der Bundesregierung, stärker gegen Hasskommentare und Falschmeldungen in sozialen Netzwerken vorzugehen. Das geht aus einer repräsentativen Befragung des Meinungsforschungsinstituts YouGov hervor. Demnach stimmten 70 Prozent den Plänen vollkommen oder eher zu. Justizminister Heiko Maas hatte im März angekündigt, Online-Plattformen per Gesetz zu einem härteren Vorgehen gegen Hasskommentare zu zwingen. Strafbare Posts sollen innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden, sonst drohten Strafen bis zu 50 Millionen Euro. Kritiker sehen in dem Gesetzesentwurf eine Bedrohung der Meinungsfreiheit.“

70 Prozent, so denkt man sich, sind schon ein Brett! Maas muss also auf der richtigen Spur sein, wenn er solche Mehrheiten hinter sich weiß, könnte man annehmen. Und doch klopft das Misstrauen an die Großhirnrinde und veranlasst mich, mal etwas genauer hinzuschauen, was sich hinter diesen 70 Prozent verbirgt. Da ist zunächst der Hinweis auf das Meinungsforschungsinstitut YouGov, das die Befragung durchgeführt hat. Und richtig, auf der Webseite des Instituts findet sich ein Artikel über die Ergebnisse.

Wer ein bisschen an  der Tapete kratzt ...

Allerdings klingt hier bereits der Titel etwas anders. Er lautet hier „Mehrheit der Deutschen findet Gesetzentwurf gegen Hasskommentare sinnvoll“. Sinnvoll finden die Deutschen übrigens auch, steuerehrlich zu sein, bei Rot an der Ampel zu stehen und privat fürs Alter vorzusorgen. Sinnvoll ist ein Begriff, der sich am Prinzip orientiert, nicht an der Praxis. Aber schauen wir weiter. Welche Frage hat YouGov denn eigentlich konkret gestellt? Die Frage lautete so: 

„Die Bundesregierung will stärker gegen Hasskommentare und Falschnachrichten im Internet vorgehen. Sie stimmte dem Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas zu. Dieser sieht vor, dass Betreiber sozialer Netzwerke innerhalb von 24 Stunden strafbare Inhalte löschen müssen. [..] Sind Sie der Meinung, dass dieses Vorgehen sinnvoll ist, um gegen Hasskommentare und Falschnachrichten im Internet vorzugehen?“

Verdammt clever gefragt! Ich hätte da aber eine Kontrollfrage, die den Probanden leider nicht gestellt wurde: Ist Ihnen klar, dass es bereits heute untersagt ist, strafbare Inhalte in sozialen Netzwerken zu veröffentlichen? Nämlich aus genau dem Grund, der sich bereits in dem Wörtchen „strafbar“ versteckt. Wissen Sie auch, wer in Deutschland feststellt, ob ein Inhalt strafbar ist oder nicht? Genau, Gerichte tun es. Die YouGov-Fragestellung suggerierte jedoch, mit einem „Nein“ wäre man dafür, dass „strafbare Inhalte“ ungestraft veröffentlicht werden dürfen.

Ehrlicher wäre die Frage gewesen, wenn sie folgendermaßen gelautet hätte: 

„Sind sie einverstanden, dass Facebook & Co. und staatlich beauftragte private Güteprüfer anonym Inhalte löschen, User sperren oder löschen dürfen, ohne dass die Betroffenen dagegen rechtliche Schritte einleiten oder widersprechen können? Möchten Sie, dass lieber ein paar Löschungen zu viel als zu wenig vorgenommen werden, weil die sozialen Netzwerke aus Angst vor Strafe lieber zu schnell als zu langsam reagieren? Möchten Sie, dass die Rechtstpflege in Deutschland teilweise privatisiert wird und die Legislative unmittelbare Gewalt über die Judikative erhält?“

Ob in diesem Fall auch 70Prozent der Befragten mit „Ja“ geantwortet hätten? Und an diejenigen, die behaupten, solche unberechtigten Löschungen, „kleine Versehen“ oder „bedauerliche Einzelfälle“ könne es eigentlich kaum geben,  da werde schon genau aufgepaßt, eine Frage: Warum sieht das Gesetz im Sinne des „fair play“ nicht ebenso hohe Strafen für fehlerhaftes Löschen vor wie für versäumtes?

... dem kommt möglicherweise die ganze Wand entgegen

Was war das eigentlich für eine Umfrage? „Auf Basis des YouGov Omnibus wurden 1036 Personen ab 18 Jahren im Zeitraum vom 7. Bis 11. April 2017 repräsentativ befragt.

Omnibus sei, so YouGov, „…der schnellste und kosteneffizienteste Weg, repräsentative Antworten auf Ihre Fragen zu bekommen“.  Die Produktbeschreibung dieses Werkzeugs gibt weiter Auskunft: „Maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Fragen. Mit unseren spezialisierten Omnibussen haben wir die passende Lösung für Ihre Bedürfnisse.“

Maßgeschneidert also. Ja, das glaube ich auch. YouGov versteht sein Handwerk und ich versichere Ihnen, dass die dort auch wirklich sorgfältig arbeiten – zunächst, indem die gestellte Frage so gebürstet wird, dass die Suggestivkraft besonders groß ist, eine ganz bestimmte Antwort zu geben.

Und noch ein winziges Detail bekommt durch Weglassen ein besonderes Gewicht: Mit keinem Wort ist erwähnt, in wessen Auftrag diese Umfrage durchgeführt wurde. Denn eines können Sie mir auch glauben: YouGov ist zwar nicht bestechlich, seine Dienste jedoch ausschließlich käuflich zu erwerben. Und wer für diese Umfrage bezahlt hat, erfahren wir leider nicht.

Dieser Beitrag erschien zuerstz auf Roger Letschs Blog Unbesorgt.

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Andreas Vauh / 18.04.2017

Der Fragebogen und der exakte Wortlaut einzelner Fragen wird ja jeweils mit dem Auftraggeber abgestimmt und von diesem freigegeben. Normalerweise geht das ein paar Mal hin und her, man kann also davon ausgehen, dass suggestive Fragestellungen haarklein genehmigt sind, weil das erwartbare Ergebnis zustande kommen wird.

Emmanuel Precht / 17.04.2017

Besten Dank für die Erleuchtung zu dem Fragezeichen das sich mir beim lesen der Überschrift in dem “Click and Paste”  Baukasten FOCUS online zeigte. Wohlan…

Georg Dobler / 17.04.2017

Ich dachte einmal die totale Volksverdummung sei nur in totalitären Staaten á la DDR oder Sowjetunion möglich. Ich dachte in einer freien Gesellschaft mit unzähligen Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten gehe das nicht. Ich irrte mich. Genau diese Informationstechniken werden zur Verblödung benutzt. Einziger Vorteil: Bewußte und überlegte Nutzung (zB Achse lesen) kann den Verdummungsprozess verlangsamen oder bestenfalls aufhalten. Danke für die Aufmerksamkeit.

Rolf Menzen / 17.04.2017

Wer glaubt denn überhaupt noch den Quark, der bei Focus Online steht? Von allen Nachrichtenportalen ist es mit Abstand das schlechteste.

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