Die akute Todesquote bei den COVID-Impfungen liegt derzeit bei mindestens 1 zu 50.000 Impfungen, die Quote schwerer Folgen bei mindestens 1:5000 (Angaben des PEI, wahrscheinlich um Faktor 3 bis 5 zu gering, da viele Nebenwirkungen nicht gemeldet werden). Passend dazu erreichen uns Fragen von Achgut-Lesern und Indubio-Hörern, wie man beim Verdacht auf Impfschäden den Behörden eine Meldung machen kann. Das liegt daran, dass so viele Menschen solche Folgen erleben oder vermuten.
Es gibt dazu vier Wege. Alle setzen voraus, dass die Institutionen die notwendigen Konsequenzen aus den Meldungen ziehen.
Erstens kann sich jeder beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI) melden, hier ist das Formular.
Zweitens kann man sich auch beim Hersteller des Impfstoffs melden, entweder über die Webseite des Herstellers oder per Post. Die Hersteller sind verpflichtet, die Meldung an die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) weiterzuleiten, dafür müssen sie den Standard-ICSR (individual case safety report) verwenden. Allerdings erfolgt eine Meldung beim Hersteller am besten über den Arzt, da sie dann vom Hersteller ernster genommen und schneller verarbeitet wird. Die Meldepflicht des Herstellers bei der EMA für unerwünschte Wirkungen von Impfstoffen gilt auch für COVID (siehe hier).
Die dritte Möglichkeit ist ein anwaltlicher Schriftsatz an den Hersteller mit Verteiler EMA, BfArM und PEI. Damit wird am meisten Druck ausgeübt. Ich empfehle den dritten Weg bei Todesfällen oder schweren Folgen wie neurologischen Schäden, Schäden des Herzmuskels oder Blutgerinnungsstörungen im Zusammenhang mit der Impfung.
Viertens besteht auch die Möglichkeit, bei Todesfällen eine Obduktion zu verlangen. Man sollte für den dritten und vierten Fall einen Medizinanwalt beauftragen, der die beste Vorgehensweise kennt.
Bei der ersten, dritten und vierten Möglichkeit bekommt der Staat die Meldung direkt. Bei der zweiten Möglichkeit entsteht aber auch Druck, da die Hersteller die Fälle nicht nur dem Staat melden, sondern auch in der periodischen Berichterstattung an die EMA berücksichtigen müssen. Todes- und Behinderungsrisiken wie die oben genannten haben in der Vergangenheit jedes prophylaktische Arzneimittel (dazu gehören Impfstoffe) gekippt, und auch viele akut therapeutische.
Der Staat zieht derzeit nicht die notwendigen Konsequenzen aus den bereits vorliegenden Meldungen und Erkenntnissen. Denn angesichts des Nutzen-Risiko-Profils der immunogenen Toxine (der auf dem Spike-Protein beruhenden Impfstoffe aller derzeit am Markt anbietenden Hersteller), die verimpft werden, ist deren Zulassung nicht nachvollziehbar (siehe hier und hier). Derzeit reagiert der Staat noch nicht darauf. Doch das ist nur eine Frage der Zeit. Die Meldung von Impfschäden ist essenziell, damit der Staat aufhört, die massenhafte Injektion von Toxinen zu propagieren oder durch Zwang durchzusetzen. Melden Sie daher Ihre Impfschäden und ermutigen Sie Freunde und Bekannte, es zu tun.
Nachtrag (13:30): Man kann Impfschäden beim PEI auch per App melden, siehe hier. Ich danke meinem Freund Robert von Löwenstern für den Hinweis.