Wie man die Mittelmeer-Route nach geltendem Seerecht schließt

Dass Menschen auf mehr oder weniger hoher See vor dem Ertrinken gerettet werden, ist nötig, gut und richtig. Dass die Retter dabei gegen geltendes Seerecht verstoßen, nicht. Würden sie sich nach Recht und Gesetz verhalten, wäre die “Mittelmeerroute” geschlossen.

Nordafrikanische Küstenstaaten in der Pflicht zur Seenotrettung

Nach geltendem Seerecht sind die Küstenanrainerstaaten verpflichtet, Einrichtungen zur Seenotrettung vorzuhalten und privaten Schiffen Schiffbrüchige abzunehmen. Eine entsprechende Drucksache des wissenschaftlichen Dienstes des deutschen Bundestags stellt diese Sachlage mit Nennung der entsprechenden völkerrechtlichen Vorschriften und Gepflogenheiten am Beispiel Libyens dar. Die Ausarbeitung stammt von 2017.

Man kann die Seenotrettung auch privatisieren. In Deutschland nimmt diese Aufgabe die Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger wahr. Großbritannien und Frankreich verfügen über vergleichbare Konstruktionen. Die Staaten Nordafrikas, insbesondere Libyen, haben keine völkerrechtlich verbindliche “Search and Rescue” Einrichtungen, obwohl sie dazu eigentlich verbindlich verpflichtet sind. Das befreit sie aber nicht von der Pflicht, Schiffbrüchige aufzunehmen, die von privaten Schiffen gerettet wurden.

Wenn die EU nun also die “libysche Küstenwache” unterstützt, hilft sie der nur, ihre internationalen Verpflichtungen zu erfüllen. Die Küstenwache ist verpflichtet, in Seenot befindliche Menschen bereits innerhalb der eigenen 12-Meilen-Zone aufzunehmen und zurück auf das eigene Staatsgebiet zu bringen.

Bei der Seenotrettung sind auch private Schiffe zur Aufnahme schiffbrüchiger oder in Seenot befindlicher Personen im Rahmen ihrer Möglichkeiten verpflichtet. Die der entsprechenden Stelle am nächsten liegenden Anrainerstaaten sind zur Aufnahme dieser Personen verpflichtet, woraus sich allerdings kein dauerhaftes Aufenthaltsrecht ableitet.

2014 war die Lage noch relativ einfach, weil die Mehrzahl der Flüchtlinge tatsächlich auf hoher See und nicht in Küstennähe aufgenommen wurden, also etwa auf halbem Wege zwischen Nordafrika und Südeuropa. Damit war ein Transport nach Europa auch rechtlich möglich, und Italien oder Malta waren verpflichtet, die Flüchtlinge aufzunehmen, weil ihre Häfen wohl näher an der Stelle der Rettung lagen als die nordafrikanische Küste.

Seit 2015 hat sich das Rettungsgeschehen aber direkt vor die nordafrikanische Küste verlagert, und die Hilfsorganisationen nehmen die Flüchtlinge direkt an der Grenze zur oder innerhalb der 12-Meilen-Zone auf. Aus humanitären Gründen ist das zu begrüßen, weil die Anzahl der Opfer dadurch minimiert wird.

Seenotrettung nur bis zum nächsten Hafen

Allerdings behalten die aufgenommenen Schiffbrüchigen ihren Status nur, wenn sie zum nächsten Hafen des Staates gebracht werden, der auch zur Nothilfe verpflichtet ist. Die NGOs, die die Flüchtlinge vor der libyschen Küste aufnehmen, müssen die eben auch in einem libyschen Hafen wieder absetzen und nicht nach Italien transportieren.

Werden die Flüchtlinge jedoch über mehrere hundert Seemeilen nach Europa transportiert, handelt es sich nicht mehr um Seenotrettung sondern um den Transport von Passagieren. Sie verlieren damit ihren Status der “Geretteten.”

Dies ergibt sich zwingend aus der expliziten Verpflichtung des nächstgelegenen Staaten. Auf die absurde Idee, dass vermeintliche Seenotretter “Schiffbrüchige” vor der Zwölf-Meilen-Zone aufnehmen und ein paar hundert Seemeilen transportieren, ist beim Abschluss der entsprechenden Abkommen Ende der siebziger und Anfang der achtziger Jahre niemand gekommen.

Die europäischen Häfen haben aus humanitären Gründen bisher diese Passagiere aufgenommen, ohne dazu verpflichtet zu sein. Jetzt haben Malta und Italien erstmals die Einfahrt dieser Passagierschiffe verweigert. Das steht im Einklang mit dem internationalen Recht, weil sie nicht direkt einen Hafen des zur Aufnahme verpflichteten Staates aufgesucht haben.

Hilfsorganisationen sind Komplizen der Schlepper

Mit ihrem Verhalten machen sich die meist spendenfinanzierten “Rettungsorganisationen” zum Komplizen der kriminellen Schlepper, weil sie die Leistungen erbringen, für die die Schlepper sich von den Flüchtlingen bezahlen lassen.

Nun wird behauptet, die Zustände in Libyen seien inhuman und die afrikanischen Flüchtlinge würden versklavt und unwürdig behandelt. Dies ist aber, bei Lichte besehen, eine direkte Folge des Schlepperwesens. Denn die Menschen müssen sich die Gelder erst mal erarbeiten, die sie an die Schlepper bezahlen müssen, um mit Booten außerhalb der 12-Meilen-Zone gebracht zu werden. Mittlerweile haben diese Schlauchboote sichtbar nicht mehr ausreichend Sprit an Bord, um die Strecke nach Süditalien unter eigener Kraft zu bewältigen. Es gibt auch Luftaufnahmen von vollbesetzten Schlauchbooten, bei denen ein Außenbordmotor zum Antrieb nicht zu erkennen ist. Die Boote wären nie in der Lage, Südeuropa zu erreichen, was auch die angeworbenen Passagiere wissen müssen. Aber auch bei ihnen dürfte es sich per Whats-App herum gesprochen haben, dass sie nach Abgabe eines S.O.S.-Signals von den NGOs gerettet werden, die sicher für den Transport nach Europa sorgen.

Die “Seenotrettung” der Schiffbrüchigen und ihr Transport nach Europa ist integraler Bestandteil des Geschäftsmodells der Flüchtlingsmafia. Leute wie Jan Böhmermann, die für die so genannten “Seenotretter” Spendengelder sammeln, finanzieren so auch die inhumanen Zustände in den nordafrikanischen Ländern und die Sklaverei. Die Seelenverkäufer können sich sicher sein, dass die NGOs die Flüchtlinge spätestens außerhalb der Zwölf-Meilen-Zonen aufnehmen. Wenn das nicht gelingt, handelt es sich eben um einen Kollateralschaden. Leute wie Böhmermann und Heufer-Umlauf müssen sich fragen, ob sie durch ihr Verhalten nicht auch an diesen Toten eine Mitschuld tragen.

Die Retter haben auf Schlepper und Flüchtlinge eine Sogwirkung, weil sie eben ein Weiterkommen der “Schiffbrüchigen” garantieren.

Das internationale See- und Völkerrecht gibt uns aber alle Instrumente in die Hand, diese gegen die Menschenrechte verstoßenen Zustände zu beenden und gleichzeitig die “Mittelmeerroute” zu schließen.

Die EU-Flüchtlingsorganisation kann den Schleppern außerhalb der 12-Meilen-Zonen den Garaus machen

Nach internationalem Seerecht ist es staatlichen Seekräften jederzeit erlaubt, außerhalb der Zwölf-Meilen-Zone Schiffe und Boote zu betreten und zu kontrollieren. Die FRONTEX-Grenzschutz-Kräfte können also Flüchtlingsboote aufbringen und im Hinblick auf die festzustellende Seenot die Insassen am nächsten nordafrikanischen Hafen an Land lassen.

Ebenso können die Schiffe der “Seenotretter” gestoppt und im Nachgang gezwungen werden, den nächstgelegenen Hafen anzulaufen und aufgenommene Schiffbrüchige dort von Bord zu lassen. Selbst wenn dies nicht unter Waffengewalt zulässig wäre, können sie dem Kapitän des zuwiderhandelnden Seefahrzeugs mitteilen, dass ihm der Zugang zu einem europäischen Hafen bei Zuwiderhandlung versagt wird. Die Passagiere dieser Schiffe werden in der Zwölf-Meilen-Zone der europäischen Küstenstaaten von Frontex aufgenommen und nach Nordafrika zurückgebracht. In diesem Fall muss ein Rechtsgrund für die Beschlagnahme der Schiffe geschaffen werden.

Diese Maßnahmen werden die “Mittelmeerroute” weitgehend austrocknen, auch weil es sich unter den Völkerwanderern schnell per Whats-App herumspricht, dass sie Europa auf diesem Weg nicht erreichen. Aber deshalb dürfen wir niemanden verhungern oder ertrinken lassen oder erlauben, dass die Flüchtlinge versklavt oder misshandelt werden. Wirklichen Asylberechtigten und möglichen Einwanderern soll auch der Weg nicht versperrt werden.

Niemand ertrinken oder verhungern lassen!

Wenn die Flucht über das Mittelmeer nicht mehr möglich ist, werden die nordafrikanischen Staaten der Einrichtung von “Transitzonen” unter Aufsicht der UNHCR auf ihrem Territorium zustimmen. Dafür muss insbesondere die EU die erforderlichen Mittel bereitstellen.

Mit den dort anlandenden Flüchtlingen wird wie folgt verfahren:

So genannte subsidär Schutzsuchende können nach Anerkennung in diesen sicheren Zonen verbleiben, bis der Schutzgrund, also etwa ein Bürgerkrieg, entfallen ist. Vielleicht können sie ja beim Betrieb des Lagers und der Versorgung helfen.

Asylsuchende können ihren Antrag dort bei den entsprechenden europäischen Staaten nach dem jeweiligen Rechtssystem stellen und die zuständigen Stellen (etwa das BAMF) richten vor Ort Außenstellen ein, die dort über die Asylanträge entscheiden. Anerkannte Asylanten werden auf sicherem Weg in das jeweilige Land transportiert, etwa per Flugzeug.

Wirtschaftsflüchtlinge erhalten die Chance, nach dem jeweiligen Einwanderungsgesetz einen entsprechenden Antrag zu stellen. (Deutschland bräuchte dafür erst mal ein entsprechendes Gesetz). Sie könnten dann ebenfalls auf sicherem Wege nach Europa reisen.

Abgelehnte Bewerber können dann bequem und sicher auf dem Landweg (etwa per Bus) in ihre Heimat zurück gebracht werden, auch wenn der subsidiäre Schutzgrund entfällt.

Wer die EU-Außengrenzen wirksam gegen Schlepper-.und Hilfsorganisationen schützen will, braucht nur in die Trickkiste der Historie zu greifen. Kanonenbootdiplomatie und Seeblockaden sind dank der heute möglichen technologischen Mittel geeignete Instrumente, um die “Mittelmeerroute” zu schließen. So einfach geht das.

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Hermann Neuburg / 17.07.2018

Warum flieht ein “Flüchtling” nach Libyen, einem angeblich so unsicheren und versklavenden Land? Die Schlepper würde es nicht geben, wenn es die Auftraggeber nicht geben würde. Ich finde es schon sehr erstaunlich, dass diejenigen,  die die Schlepper bezahlen, so selten als die eigentlichen Schuldigen thematisiert werden, sie sind doch die “Drahtzieher”. Nie würde man sich auf den Auftragsmörder fokussieren, sondern im Gegenteil, auf den Auftraggeber. Und das Strafrecht ist eindeutig: der Mord-Auftraggeber ist genauso als Mörder zu verurteilen wie der Mörder selbst. Bei aller Widerwertigkeit des Auftragmörders, ohne den Auftraggeber gäbe es keinen Mord. Auch wenn die Schlepper vielleicht auch Migranten verführen, so sind es doch die Migranten,  die sich verführen lassen. Wer also kriminelle Schlepper bezahlt, wird selbst zum Kriminellen. Das Narrativ der Unschuld und mangelnden Selbstverantwortung der Migranten sollte viel öfter thematisiert werden.   Jedem Migranten, der kein Libyer ist, kann zugemutet werden, nach Libyen zurück gebracht zu werden, denn sowohl Libyen hat ihn nicht gehindert einzureisen als auch er selbst ist freiwillig nach Libyen “geflohen”.   Das ist im Übrigen auch das Problem an der Grenze zwischen den USA und Mexiko. Es ist Mexiko, das zu lasch ist und die anderen Lateinamerikaner rein lässt in der Erwartung, dass sie es schon in die USA schaffen. Diesem perfiden Verhalten Mexikos soll jetzt ein Riegel vorgesetzt werden.

Frank (in ZA) Theimer / 17.07.2018

Natuerlich geht das einfach, das haben viele Kommentatoren schon vor Jahren geschrieben und haben sich dafuer den Vorwurf des Fremdenfeindes oder gar des Rassisten eingefangen. Das Problem ist aber: man wollte und will auch heute noch nicht die Route schliessen. Das beweist das neue UN Migrationsabkommen.

Herbert Müller / 17.07.2018

Der Aufschrei der Linken und der Grünen wäre ohrenbetäubend, wenn man bei der sog. Seenotrettung internationales Seerecht anwenden würde. Recht wird hier nur angewandt, wenn es der eigenen Ideologie nützt. Frau Roth hat es ja schon betont, dass der multi-kulti Traum nicht ausgeträumt ist. Deutschland muss sich eben verändern, so dass wir unser Leben täglich neu aushandeln müssen.  Das ist alles nur noch irrsinnig. Was sollen die vielen Afrikaner hier machen?  Die kommen mit völlig falschen Vorstellungen hierher. Wollen wir die alle in den Arbeitsmarkt integrieren? Der sog. Fachkräftemangel könnte durch eigene Arbeitslose locker gedeckt werden, wenn Bezahlung und Arbeitsbedingungen stimmen. Glaubt man wirklich, dass Afrikaner, wenn sie mal hier sind und den Durchblick haben, alle unangenehmen Arbeiten für einen Hungerlohn ausführen werden? Die werden uns was husten. Außerdem gibt es innerhalb der EU genug Arbeitslose, die keine Analphabethen sind. Viele hier lebende syrische Flüchtlinge sind schon frustriert, weil sie merken, dass sie auf dem Arbeitsmarkt keine Chancen haben oder nur schlecht bezahlte Hilfstätigkeiten bekommen. Aber warum wundern wir uns? Unsere weise Kanzlerin hat noch vor Kurzem vor afrikanischen Politrker für afrikanische Fachkräfte Werbung gemacht. Bei diesen Politikern wird der Karren an die Wand gefahren, weil sie ahnungslos sind und von zu vielen ahnungslosen Opportunisten umgeben sind, die ihren Job nur ihrem zustimmenden Kopfnicken verdanken.

Gernot Radtke / 17.07.2018

In der Tat wäre es, auch juristisch, ein leichtes, die Mittelmeer-Schlepperei zu beenden. Wir wissen aber inzwischen, daß ‚Resettlement‘ und ‚Relocation‘ nicht bloß Absichtserklärungen von UN und EU sind, sondern laufende Programme, die von den Exekutiven vor allem Deutschlands auch gegen den Willen der Bevölkerung und mit Hilfe der immer unerträglicher werdenden Vielfalts- und Antirassismuspropaganda aller Medien durchgezogen werden. Es soll möglichst nicht darüber geredet und öffentlich gestritten werden. Deshalb schwadroniert Merkel auch stets nebulös herum, z.B. über einen völker- und staatsrechtlich gar nicht definierten ‚humanitären Imperativ‘, wenn sie ihr Laissez-Faire-Handeln (Nichtstun) zu begründen sich gezwungen sieht. Sie wählt dazu den öffentlichkeitswirksamen Ein-Mann-TV-Talk mit einer willfährigen Journalistin des ÖR. Der permanente Vertrags- und Rechtsbruch einiger EU-Exekutiven ist längst zu einem konstitutiven Prinzip der EU geworden; nicht nur bei der ‚Flüchtlingsschlepperei‘. Die EU, dieser Nichtstaat, der sich gerne wie ein Staat aufführt, hat sich mit der Zustimmung seiner politischen Klasse und Scheinlegitimationen aller Art längst zu einem totalitären Monster gewandelt. Wahrscheinlich deswegen, im (Schuld-) Bewußtsein, dieses Monster gegen die wahren Interessen der europäischen Völker selber (mit-) geschaffen zu haben, betrinkt Juncker sich auch andauernd. Meine Forderung: Rückbau der EU und Wiederherstellung von Rechtsstaatlichkeit und Vertragstreue der EU-Staaten. EU-Bonzen entmachten!

Wolfgang Johansen / 17.07.2018

Das wissen alle! Aber der Wille zur Umsetzung fehlt! Nur das ist das wirkliche Problem!

Emmanuel Precht / 17.07.2018

Eine gute Analyse der Rechtslage. Allerdings wird wohl nicht ein einziges SOS Signal (· · · − − − · · · [drei kurz, drei lang, drei kurz]) abgesetzt, es sei denn mit einer Taschenlampe. SOS ist das Morse-Kürzel und ich bezweifle dass die an Bord eines Schlabber-Schlauchbootes eine morsefähige Funkanlage bereit halten. Das Sprechfunksignal/ Code-Wort ist MAYDAY. Wohlan…

Rolph Martin / 17.07.2018

Guten Morgen Herr Jancke! Ihre Einschätzung ist sehr hilfreich gewesen! Danke dafür. Ich versuche seit einigen Tagen, mir selbst ein Bild von den rechtlichen Grundlagen zu machen. Was ich da erlebe, werden Sie nicht glauben. Ich habe mir erlaubt, eine sachlich formulierte Mail an die Organisation Lifeline zu senden, und zu fragen, warum man nach geltendem Seerecht die in Seenot geratenen Menschen nicht in den nächst sicheren tunesischen Hafen verbringt (Zarzis, 60 SM), sondern den deutlich längeren Weg nach Lampedusa (290 SM). Als Antwort erhielt ich vom Organisator Herrn Axel Steier die folgende Auskunft: “Der nächste sichere Hafen ist Lampedusa, also Italien. Tunesien hat kein Asylsystem, dort anzulanden wäre mit Geretteten verboten. Zudem finden von dort illegale Kettenanschiebungen statt. An die Regeln halten sich auch die deutschen Marineschiffe bisher.” Auf meine weitere Frage, ob dieser Hafen auch für einen “Freizeit-Skipper” anzusteuern wäre, wenn er denn in die Situation geriete (hat es auch schon gegeben), auf Schiffbrüchige in diesem Seegebiet zu treffen, blieb unbeantwortet. Ich versuchte es mit meiner Frage bei der DGzRS, die ja eigentlich eine fundierte Einschätzung geben sollte, ob nun der nächste Hafen anzusteuern ist, oder nicht. Hier erhielt ich von Frau Reemts folgende Antwort: “Die Frage zu als sicher eingestuften Herkunftsstaaten wird Ihnen am ehesten das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beantworten können. Die Entscheidung, wohin Gerettete gebracht werden, wird nach internationaler Regelung durch das koordinierende MRCC (Maritime Rescue Coordination Centre) getroffen.” Also ganz ehrlich: wenn ich je in die Situation käme, in diesem Seegebiet Schiffbrüchige aufzunehmen, würde ich mich einen feuchten Kehrricht darum scheren, ob der nächst gelegene Hafen nach irgendwelchen Richtlinien passt oder nicht. Die kämen bei mir auf jeden Fall in den für mich am sichersten zu erreichenden Hafen.

Gerd Scheiber / 17.07.2018

Ein einfacher Masterplan - eigentlich. Aber es ist leider weit und breit kein politischer Mut zu erkennen, den selbst fabrizierten Gordischen Knoten zu durchtrennen. Vielmehr wird immer abenteuerlicher herumargumentiert, während die Zahl der Migranten weiter steigt.

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