Wie man die Mittelmeer-Route nach geltendem Seerecht schließt

Dass Menschen auf mehr oder weniger hoher See vor dem Ertrinken gerettet werden, ist nötig, gut und richtig. Dass die Retter dabei gegen geltendes Seerecht verstoßen, nicht. Würden sie sich nach Recht und Gesetz verhalten, wäre die “Mittelmeerroute” geschlossen.

Nordafrikanische Küstenstaaten in der Pflicht zur Seenotrettung

Nach geltendem Seerecht sind die Küstenanrainerstaaten verpflichtet, Einrichtungen zur Seenotrettung vorzuhalten und privaten Schiffen Schiffbrüchige abzunehmen. Eine entsprechende Drucksache des wissenschaftlichen Dienstes des deutschen Bundestags stellt diese Sachlage mit Nennung der entsprechenden völkerrechtlichen Vorschriften und Gepflogenheiten am Beispiel Libyens dar. Die Ausarbeitung stammt von 2017.

Man kann die Seenotrettung auch privatisieren. In Deutschland nimmt diese Aufgabe die Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger wahr. Großbritannien und Frankreich verfügen über vergleichbare Konstruktionen. Die Staaten Nordafrikas, insbesondere Libyen, haben keine völkerrechtlich verbindliche “Search and Rescue” Einrichtungen, obwohl sie dazu eigentlich verbindlich verpflichtet sind. Das befreit sie aber nicht von der Pflicht, Schiffbrüchige aufzunehmen, die von privaten Schiffen gerettet wurden.

Wenn die EU nun also die “libysche Küstenwache” unterstützt, hilft sie der nur, ihre internationalen Verpflichtungen zu erfüllen. Die Küstenwache ist verpflichtet, in Seenot befindliche Menschen bereits innerhalb der eigenen 12-Meilen-Zone aufzunehmen und zurück auf das eigene Staatsgebiet zu bringen.

Bei der Seenotrettung sind auch private Schiffe zur Aufnahme schiffbrüchiger oder in Seenot befindlicher Personen im Rahmen ihrer Möglichkeiten verpflichtet. Die der entsprechenden Stelle am nächsten liegenden Anrainerstaaten sind zur Aufnahme dieser Personen verpflichtet, woraus sich allerdings kein dauerhaftes Aufenthaltsrecht ableitet.

2014 war die Lage noch relativ einfach, weil die Mehrzahl der Flüchtlinge tatsächlich auf hoher See und nicht in Küstennähe aufgenommen wurden, also etwa auf halbem Wege zwischen Nordafrika und Südeuropa. Damit war ein Transport nach Europa auch rechtlich möglich, und Italien oder Malta waren verpflichtet, die Flüchtlinge aufzunehmen, weil ihre Häfen wohl näher an der Stelle der Rettung lagen als die nordafrikanische Küste.

Seit 2015 hat sich das Rettungsgeschehen aber direkt vor die nordafrikanische Küste verlagert, und die Hilfsorganisationen nehmen die Flüchtlinge direkt an der Grenze zur oder innerhalb der 12-Meilen-Zone auf. Aus humanitären Gründen ist das zu begrüßen, weil die Anzahl der Opfer dadurch minimiert wird.

Seenotrettung nur bis zum nächsten Hafen

Allerdings behalten die aufgenommenen Schiffbrüchigen ihren Status nur, wenn sie zum nächsten Hafen des Staates gebracht werden, der auch zur Nothilfe verpflichtet ist. Die NGOs, die die Flüchtlinge vor der libyschen Küste aufnehmen, müssen die eben auch in einem libyschen Hafen wieder absetzen und nicht nach Italien transportieren.

Werden die Flüchtlinge jedoch über mehrere hundert Seemeilen nach Europa transportiert, handelt es sich nicht mehr um Seenotrettung sondern um den Transport von Passagieren. Sie verlieren damit ihren Status der “Geretteten.”

Dies ergibt sich zwingend aus der expliziten Verpflichtung des nächstgelegenen Staaten. Auf die absurde Idee, dass vermeintliche Seenotretter “Schiffbrüchige” vor der Zwölf-Meilen-Zone aufnehmen und ein paar hundert Seemeilen transportieren, ist beim Abschluss der entsprechenden Abkommen Ende der siebziger und Anfang der achtziger Jahre niemand gekommen.

Die europäischen Häfen haben aus humanitären Gründen bisher diese Passagiere aufgenommen, ohne dazu verpflichtet zu sein. Jetzt haben Malta und Italien erstmals die Einfahrt dieser Passagierschiffe verweigert. Das steht im Einklang mit dem internationalen Recht, weil sie nicht direkt einen Hafen des zur Aufnahme verpflichteten Staates aufgesucht haben.

Hilfsorganisationen sind Komplizen der Schlepper

Mit ihrem Verhalten machen sich die meist spendenfinanzierten “Rettungsorganisationen” zum Komplizen der kriminellen Schlepper, weil sie die Leistungen erbringen, für die die Schlepper sich von den Flüchtlingen bezahlen lassen.

Nun wird behauptet, die Zustände in Libyen seien inhuman und die afrikanischen Flüchtlinge würden versklavt und unwürdig behandelt. Dies ist aber, bei Lichte besehen, eine direkte Folge des Schlepperwesens. Denn die Menschen müssen sich die Gelder erst mal erarbeiten, die sie an die Schlepper bezahlen müssen, um mit Booten außerhalb der 12-Meilen-Zone gebracht zu werden. Mittlerweile haben diese Schlauchboote sichtbar nicht mehr ausreichend Sprit an Bord, um die Strecke nach Süditalien unter eigener Kraft zu bewältigen. Es gibt auch Luftaufnahmen von vollbesetzten Schlauchbooten, bei denen ein Außenbordmotor zum Antrieb nicht zu erkennen ist. Die Boote wären nie in der Lage, Südeuropa zu erreichen, was auch die angeworbenen Passagiere wissen müssen. Aber auch bei ihnen dürfte es sich per Whats-App herum gesprochen haben, dass sie nach Abgabe eines S.O.S.-Signals von den NGOs gerettet werden, die sicher für den Transport nach Europa sorgen.

Die “Seenotrettung” der Schiffbrüchigen und ihr Transport nach Europa ist integraler Bestandteil des Geschäftsmodells der Flüchtlingsmafia. Leute wie Jan Böhmermann, die für die so genannten “Seenotretter” Spendengelder sammeln, finanzieren so auch die inhumanen Zustände in den nordafrikanischen Ländern und die Sklaverei. Die Seelenverkäufer können sich sicher sein, dass die NGOs die Flüchtlinge spätestens außerhalb der Zwölf-Meilen-Zonen aufnehmen. Wenn das nicht gelingt, handelt es sich eben um einen Kollateralschaden. Leute wie Böhmermann und Heufer-Umlauf müssen sich fragen, ob sie durch ihr Verhalten nicht auch an diesen Toten eine Mitschuld tragen.

Die Retter haben auf Schlepper und Flüchtlinge eine Sogwirkung, weil sie eben ein Weiterkommen der “Schiffbrüchigen” garantieren.

Das internationale See- und Völkerrecht gibt uns aber alle Instrumente in die Hand, diese gegen die Menschenrechte verstoßenen Zustände zu beenden und gleichzeitig die “Mittelmeerroute” zu schließen.

Die EU-Flüchtlingsorganisation kann den Schleppern außerhalb der 12-Meilen-Zonen den Garaus machen

Nach internationalem Seerecht ist es staatlichen Seekräften jederzeit erlaubt, außerhalb der Zwölf-Meilen-Zone Schiffe und Boote zu betreten und zu kontrollieren. Die FRONTEX-Grenzschutz-Kräfte können also Flüchtlingsboote aufbringen und im Hinblick auf die festzustellende Seenot die Insassen am nächsten nordafrikanischen Hafen an Land lassen.

Ebenso können die Schiffe der “Seenotretter” gestoppt und im Nachgang gezwungen werden, den nächstgelegenen Hafen anzulaufen und aufgenommene Schiffbrüchige dort von Bord zu lassen. Selbst wenn dies nicht unter Waffengewalt zulässig wäre, können sie dem Kapitän des zuwiderhandelnden Seefahrzeugs mitteilen, dass ihm der Zugang zu einem europäischen Hafen bei Zuwiderhandlung versagt wird. Die Passagiere dieser Schiffe werden in der Zwölf-Meilen-Zone der europäischen Küstenstaaten von Frontex aufgenommen und nach Nordafrika zurückgebracht. In diesem Fall muss ein Rechtsgrund für die Beschlagnahme der Schiffe geschaffen werden.

Diese Maßnahmen werden die “Mittelmeerroute” weitgehend austrocknen, auch weil es sich unter den Völkerwanderern schnell per Whats-App herumspricht, dass sie Europa auf diesem Weg nicht erreichen. Aber deshalb dürfen wir niemanden verhungern oder ertrinken lassen oder erlauben, dass die Flüchtlinge versklavt oder misshandelt werden. Wirklichen Asylberechtigten und möglichen Einwanderern soll auch der Weg nicht versperrt werden.

Niemand ertrinken oder verhungern lassen!

Wenn die Flucht über das Mittelmeer nicht mehr möglich ist, werden die nordafrikanischen Staaten der Einrichtung von “Transitzonen” unter Aufsicht der UNHCR auf ihrem Territorium zustimmen. Dafür muss insbesondere die EU die erforderlichen Mittel bereitstellen.

Mit den dort anlandenden Flüchtlingen wird wie folgt verfahren:

So genannte subsidär Schutzsuchende können nach Anerkennung in diesen sicheren Zonen verbleiben, bis der Schutzgrund, also etwa ein Bürgerkrieg, entfallen ist. Vielleicht können sie ja beim Betrieb des Lagers und der Versorgung helfen.

Asylsuchende können ihren Antrag dort bei den entsprechenden europäischen Staaten nach dem jeweiligen Rechtssystem stellen und die zuständigen Stellen (etwa das BAMF) richten vor Ort Außenstellen ein, die dort über die Asylanträge entscheiden. Anerkannte Asylanten werden auf sicherem Weg in das jeweilige Land transportiert, etwa per Flugzeug.

Wirtschaftsflüchtlinge erhalten die Chance, nach dem jeweiligen Einwanderungsgesetz einen entsprechenden Antrag zu stellen. (Deutschland bräuchte dafür erst mal ein entsprechendes Gesetz). Sie könnten dann ebenfalls auf sicherem Wege nach Europa reisen.

Abgelehnte Bewerber können dann bequem und sicher auf dem Landweg (etwa per Bus) in ihre Heimat zurück gebracht werden, auch wenn der subsidiäre Schutzgrund entfällt.

Wer die EU-Außengrenzen wirksam gegen Schlepper-.und Hilfsorganisationen schützen will, braucht nur in die Trickkiste der Historie zu greifen. Kanonenbootdiplomatie und Seeblockaden sind dank der heute möglichen technologischen Mittel geeignete Instrumente, um die “Mittelmeerroute” zu schließen. So einfach geht das.

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Leserpost

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U. Unger / 17.07.2018

Herr Jancke, sie und die Kommentatoren haben alles zusammengetragen was zum Thema korrekt und richtig ist. Es wird Zeit vehement auf Schließung zu drängen. Mal ganz im Ernst, würde jemand aus Europa dort Schlauchboot fahren, wo schon hunderte ertrunken sind? Eher käme ein Beamter auf die Idee das ganze Gewässer zu sperren! Schlepper und NGOs betrachte ich gleichermaßen als Geiselnehmer, die Lösegeld erpressen. Damit muss Schluss sein. Es ist jetzt schon absehbar, dass die Menschen, die Armut hin oder her, unter diesen unehrlichsten aller denkbaren Eintrittsbedingungen in die EU, sich wohl niemals weit integrieren werden. Die große Mehrheit wird das Sozialsystem überlasten, ein nennenswerter Teil macht in Kriminalität. Der kleine Rest, der intelligent und anständig genug ist, seine persönliche Erfahrung im Rechtsbruch als Verhaltensmuster abzulegen, dürfte verschwindend klein sein. Mir reicht der Staat als monopolistischer Schutzgelderpresser schon seit meiner Jugend. Sicher hat der fleißige, klügere eine höhere Verantwortung gegenüber jedem Gemeinwesen, aber sich von Horden als Wohltäter gar Nutzvieh missbrauchen zu lassen, kann niemanden zugemutet werden. Victor Orban hat recht mit der Aussage, es gäbe kein Grundrecht auf wirtschaftliches Wohlergehen, dem schließe ich mich an. Wer Hilfe braucht kann Sie von mir unter ehrlichen Bedingungen immer erhalten, temporär und niemals bedingungslos. Was ich absehbar nicht leisten kann oder will, dass wird auch nicht geliefert. Mein Vorschlag an die Retter im Mittelmeer: Fahrt doch mal eine Ladung nach Australen, um klar zu sehen, was internationaler Standard ist. Falls das nicht reicht, die Krim ist näher, also mal hin.

Petr Petrowski / 17.07.2018

Der gelegentlich zu sehende Alibi-Aussenbordmotor (ein mickriges Modell mit 15 PS) ist allenfals in der Lage die gewaltigen Schlauchbote auf der Stelle zu drehen, aber in keinem Fall stark genug dem grossen Schlauchboot auch nur minimale Fahrt und einen korrekten Kurs zu geben. Ein Außenborder, der in der Lage wäre dem sehr schlecht im Wasser liegenden Schlauchboot eine minimale Fahrt von wenigen Knoten zu geben, müsste 100 bis 150 PS haben. Die verwendeten, nicht verstärkten, primitiv Schlauchboote würden aber beim Schub einer solchen Maschine einknicken, bzw. erlauben gar nicht die Montage eines solchen Motors (ca. 200 kg Gewicht).

Ruedi Tschudi / 17.07.2018

@Björn Wilde; “deutsche Jugendliche”. Tut mir leid, aber denen sind Smartphone und Party Party doch viel wichtiger. Die wachen erst auf, wenn sie das nicht mehr haben,

Werner Arning / 17.07.2018

Wenn ein Wille wäre, gäbe es natürlich einen Weg. Europa und vor allem Deutschland stehen jedoch dem, als berechtigt und verständlich angesehenem Ansinnen vieler Menschen aus armen Ländern, Einlass in das reiche Europa, oder besser, in das reiche Deutschland zu erhalten, hilflos gegenüber. Dieses Europa gerät in Gewissenskonflikt mit seinen „Werten“. Kann man denn so hart sein? Kann man diese Leute abweisen? Sind wir nicht verpflichtet, sie aufzunehmen, zu helfen? Gerne wird an dieser Stelle an christliche Werte erinnert, oder an sozialistische, oder daran, dass wir etwas gutzumachen haben. Doch denkt jemand diesen Ansatz zu Ende? Müsste man dann nicht alle Bedürftigen aufnehmen, bis zum Kollabieren, welches unweigerlich irgendwann einsetzten müsste. Wer würde wem anschließend helfen? Besteht eine moralische Verpflichtung zur Selbstzerstörung? Wollen wir gemeinsam mit den Geretteten den Ast absägen, auf dem wir sitzen? Oder bestimmen wir doch eine Obergrenze? Wie wäre diese moralisch zu rechtfertigen? Sind wir nicht vielmehr dazu verpflichtet, den Verstand anstelle der Moral zu setzen. Wäre nicht dieses auch im Sinne der zu Rettenden? Die zu Rettenden werden nicht weniger. Im Gegenteil. Wollen wir nicht anfangen, die Realität zu betrachten? Es nützt doch nichts. Wenn wir es nicht tun, muss es die nächste Generation tun. Es muss eine grundsätzliche Entscheidung getroffen werden, anstatt das Problem zu vertagen. Aber bis es soweit ist,  werden wohl noch Viele ertrinken müssen.

Klaus Reichert / 17.07.2018

Ich habe in 2017 gelesen, dass die zuständige Seenorrettungsleitstelle in Rom die NGO - Schiffe direkt anweist, nach Italien zu fahren, da ein Urteil des europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte das Seerecht so auslegt, dass Schiffbrüchige in einen sicheren Hafen gebracht werden müssen, Häfen in Libyen aber nicht sicher sind, da den Geretteten dort schlechte Behandlung zuteil werden kann. Eine extrem erweiterte Auslegung des Seerechts, linken Richtern aber zuzutrauen. Das würde vielleicht erklären, warum diese Woche ein italienisches Küstenwachschiff jene aus dem Holzboot Geretteten von kurz vor der libyschen Küste bis nach Italien bringt, statt nach Libyen zurück. Salvini hätte dies sicher gerne so angewiesen. Dieser Sache sollte man einmal nachgehen.

Andreas Mertens / 17.07.2018

Die Mittelmeerroute läst sich nach =>geltendem Recht<=  nicht (mehr) schließend, da geltendes Recht “par Ordre de Mufti” ausgesetzt wurde. Das Dublin-Abkommen war nach seiner Ratifizierung geltendes Recht. Allerdings haben deutsche Politiker, allen voran Fr. Merkel, dieses geltende Recht durch die Schaffung von unumkehrbaren Fakten, annihiliert. Selbiges geschah schon zuvor beim europäischen Stabilitätspakt. Es wird auf verschiedensten Ebenen permanent das Gesetzt gebrochen, und unumkehrbare Fakten geschaffen. Wir, die indigenen Arbeitesel,  sollten uns gewahr sein, das dies nicht länger unser Land ist. Das die Gesetze in diesem Land nicht mehr das Papier wert sind auf dem sie geschrieben stehen. Und das sich mit der Rechtssicherheit auch unsere planbare Zukunft verabschiedet hat. Wer halbwegs noch bei Trost ist, muss für sich (und falls vorhanden, für seine Kinder), irgendwo anders eine Zukunft suchen. Der Wert der Abstimmung an unseren Wahlurnen hat den Wert einer Abstimmung in der DDR erreicht. Es wird sich nichts ändern, egal wer wo sein Kreuzchen macht. Also bleibt wie in der DDR nur die Abstimmung mit den Füßen. Noch hat niemand vor eine Mauer zu bauen. Aber die braucht es auch nicht. Mit der Maut haben wir bereits eine international einklagbare ==> Infrastrukturabgabe<== Die läst sich leicht ausdehnen. Wer seine Koffer packt, müsste dann z.Bsp. für Inanspruchnahme der hiesigen “Infrastruktur (Bevormundung durch Politdarsteller, für Holpern auf maroden Brücken & Straßen, dür kulturelle Bereicheung auf Domplatten und Anderswo, für Indoktrination an maroden Political-Correctness-Schulen, für Dauerberieselung durch moralinsaueres Staatsfernsehen etc etc etc)  eine absurd hohe Infrastrukturabgabe an “Wir-Sind-Bunt-Land” überweisen. Das nutzt zwar dem Land nichts (mehr), bezahlt aber noch eine Weile die Wohlfühlblase der herrschenden Kamarilla. Geht solange ihr nich könnt.

Anders Dairie / 17.07.2018

Es ergibt sich eine Frage zur Grundlage:  Müssen Passagiere, die sich freiwillig in Seenot begeben, zwingend gerettet werden?  Ein mir bekannter Kapitän i.R. hat das schlicht verneint.  Abschließend, wer bezahlt die NGO’en wirklich und warum ?  Ich meine, sehr solvente Leute machen das,  weil sie Europa in Probleme verstricken wollen.  Bei Nichthilfe sind die Europäer die Bösen,  bei Hilfe die Dummen.  Beides lässt sich dem eigenen Volk bestens als “Schwäche” verkaufen. Es ist ein Dilemma für die verstrickten Europäer.  Die “grünen Männchen” südländischen Typs sind längst eingesickert, und sie werden -wie auf der Krim- dableiben.

Marcel Seiler / 17.07.2018

Wer sich bewusst mit unzureichenden Mitteln auf See begibt in der bewussten und festen Absicht, dort ein Notfall zu werden, ist nicht in Seenot im rechtlichen Sinne des Begriffes. Vielmehr ist er ein Erpresser, der andere zu helfenden Handlungen nötigen will. Solche Menschen können keine Seenotrechte in Anspruch nehmen; sie sind der Nötigung schuldig. – Ein weiteres Beispiel, wie die Migranten und ihre Helfer der Asylindustrie die vorbildliche Hilfsbereitschaft der westlichen Gesellschaften schamlos missbrauchen. Diesem Missbrauch muss ein Ende gesetzt werden. Gerade auch um der Humanität willen.

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