Ich bin sicher, dass sich einige einfache Wahrheiten über kurz oder lang gegen die quasi-religiösen Covid-Dogmen in der Wissenschaft durchsetzen werden. Lesen Sie hier, um welche es sich dabei handelt.
Vorbemerkung: Auch wenn es eigentlich nicht korrekt ist, benutze ich den Term „Covid-19‟ - wie inzwischen allgemein üblich – als gleichbedeutend mit „Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus‟. Eine spezifische Bezeichnung für die von SARS-CoV-2 hervorgerufene atypische Pneumonie ist wahrscheinlich sowieso überflüssig – für die von anderen Viren verursachten Lungenentzündungen existiert sie ja auch nicht.
Die lateinische Redewendung Quo usque tandem abutere, Catilina, patientia nostra? bedeutet übersetzt „Wie lange noch, Catilina, wirst du unsere Geduld missbrauchen?“ Und sie lässt sich ohne Weiteres auch auf das im Folgenden Geschilderte anwenden.
Vor nunmehr knapp eineinhalb Jahren habe ich die medizinisch-epidemiologischen Fakten zu Covid-19 zusammengefasst sowie die sich aus diesen Fakten ergebenden Schlussfolgerungen analysiert. An den Fakten hat sich seither nicht allzu viel geändert:
1. Die klinische Symptomatik von Covid-19 ist die eines unspezifischen grippalen Infekts; dies gilt auch für die schweren (Lungenentzündung, ggf. mit Beteiligung anderer Organe) und langwierigen („Long Covid‟) Verlaufsformen.
2. Die Altersverteilung der „an und mit‟ Corona Verstorbenen unterscheidet sich nicht signifikant vom Sterbeprofil der Allgemeinbevölkerung; das durchschnittliche Sterbealter ist vielerorts sogar etwas höher. In mehreren Ländern kommt es hingegen seit 2020 zu auffälligen Übersterblichkeitsraten in jüngeren Bevölkerungsgruppen, die nicht von Covid-19 verursacht sein können.
3. Die Diagnose „Covid-19‟ beruht auf dem Nachweis von Bruchstücken des SARS-CoV-2-Virus auf der Nasen- und Rachenschleimhaut eines Patienten (oder eines Gesunden). Nach anderen Viren wird nur selten gesucht.
4. Die Therapie einer Covid-19-Infektion ist in den meisten Fällen weiterhin rein symptomatisch. In der Zwischenzeit sind ein paar antivirale Substanzen (Molnupiravir, Paxlovid) und Antikörper (Bebtelovimab) zugelassen worden, nachdem in klinischen Studien eine Senkung von „Covid-19-Fällen‟ gezeigt worden war. Eine Reduktion von Lungenentzündungen und/oder Todesfällen insgesamt wurde allerdings nur für Molnupiravir nachgewiesen – und dieser Nachweis in einer vorzeitig abgebrochenen Studie wird wissenschaftlich hinterfragt.
5. Zur Bekämpfung der „Pandemie‟ haben die Exekutiven der meisten Staaten der Welt menschen- und grundrechtswidrige Maßnahmen verordnet (und tun es zum Teil heute noch), ohne eine Untersuchung und Abwägung von Kosten und Nutzen dieser Maßnahmen durchgeführt zu haben. Zweifelsohne sind die politischen, wirtschaftlichen und humanitären Kosten erheblich, während ein irgendwie gearteter Nutzen zumindest sehr fraglich bleibt.
6. Die (mehrmalige) „Durchimpfung" der gesamten Menschheit gilt weiterhin als hehres politisches Ziel, obwohl der einzige in den Zulassungsstudien gezeigte Effekt – eine Verminderung der Übertragung des SARS-Cov-2-Virus bei Patienten mit Erkältungssymptomen – in der klinischen Praxis nicht bestätigt werden konnte. Ein „Schutz vor schweren Verlaufsformen‟ wird zwar nunmehr stattdessen postuliert, ist aber nie nachgewiesen worden. Es steht außerdem inzwischen fest, dass die in weniger als einem Jahr entwickelten Vakzine schwere Nebenwirkungen verursachen können.
Politische Anstrengungen führen nicht zu einer Senkung der Gesamtmortalität
Ich möchte hier noch einmal zwei entscheidende, sich aus diesen Fakten ergebende Schlussfolgerungen unterstreichen und erläutern:
1. Die Corona-Toten sind Teil der allgemeinen und unausweichlichen Sterblichkeit
Wir sind nicht unsterblich, und im Durchschnitt sterben wir im durchschnittlichen Todesalter der Allgemeinbevölkerung. Nach jahrelanger Massentestung ist davon auszugehen, dass die Kohorte (Gruppe) der Corona-Testpositiven als repräsentativ für die Gesamtbevölkerung gelten kann – nicht nur, aber natürlich im Besonderen in Bezug auf die Altersverteilung. Wenn nun das Sterbeprofil einer solchen, eine bestimmte Variable (Testpositivität) aufweisenden Kohorte sich in seiner Altersverteilung von dem der Gesamtbevölkerung nicht signifikant unterscheidet, so ist epidemiologisch zwingend zu schließen, dass diese Variable keinen Einfluss auf das Gesamtsterbegeschehen hat, dass also die Todesfälle in der fraglichen Kohorte ein Teil dieses Geschehens sind.
Aus dieser Erkenntnis folgt natürlich nicht, dass wir „unsere Alten sterben lassen können‟. Die Medizin hat die Pflicht, jeden einzelnen Patienten nach allen Regeln ihrer Kunst zu behandeln, und die Forschung hat natürlich die Aufgabe, nach neuen Therapiemethoden zu suchen – diese können ja dann gegebenenfalls mittel- und langfristig zu einer weiteren Erhöhung des durchschnittlichen Sterbealters beitragen.
Aus der Erkenntnis folgt aber sehr wohl, dass alle politischen Anstrengungen zur Bekämpfung dieser spezifischen Sterblichkeit nicht zu einer Senkung der Gesamtmortalität führen können. Im besten Fall – und selbst dies ist ja mehr als zweifelhaft – haben die staatlichen Maßnahmen und Auflagen zwar zu weniger „Corona-Toten‟ geführt. Aber die Menschen sind dennoch in ihrem mittleren Todesalter von etwa 80 Jahren gestorben, gegebenfalls mit anderen Diagnosen (anderen atypischen Pneumonien zum Beispiel). Natürlich – und das macht die rationale Argumentation im Gespräch mit emotional betroffenen Mitmenschen manchmal sehr schwierig – gilt das nicht für jeden Einzelfall. Jedoch gilt es für den Durchschnitt der Bevölkerung, an dem sich der Sinn und Zweck jeglicher politischer Interventionen hätte ausrichten müssen – und auch dies selbstverständlich nur unter der Voraussetzung, dass man autoritäre Zwangsinstrumente zur Gesundheitsfürsorge überhaupt für mit der Verfassung und der Menschenwürde vereinbar erachtet.
Seit nunmehr fast drei Jahren führen unsere Politiker somit einen völlig sinnlosen Kampf gegen die normale und nicht verhinderbare Bevölkerungssterblichkeit – und sie induzieren mit ihren Maßnahmen eine zusätzliche (verhinderbare) Mortalität, deren weltweites Ausmaß einer gründlichen epidemiologischen (vielleicht auch juristischen) Aufarbeitung harrt.
2. Der Nachweis einer Reduktion von „Covid-19-Fällen‟ ist klinisch bedeutungslos
SARS-CoV-2 ist ein Atemwegsvirus, das mit seinen Kollegen (hauptsächlich Rhino-, Adeno-, Corona-, Parainfluenza-, Metapneumo-, Influenzaviren und deren multiple Subtypen) folgende Eigenschaften teilt:
- Es ist oft auf der Schleimhaut von Gesunden nachweisbar („asymptomatische Infektion‟).
- Bei Kranken ist die klinische Symptomatik zumeist die eines grippalen Infekts (inklusive manchmal auftretender unspezifischer chronischer Folgebeschwerden).
- Schwere und unter Umständen tödliche Verlaufsformen sind möglich, vor allem bei Risikopatienten (hohes Alter, Adipositas, Komorbidität); sie äußern sich klinisch als eine als „atypisch‟ bezeichnete Lungenentzündung (die „typische‟ Lungenentzündung wird nicht von Viren, sondern von bestimmten Bakterien verursacht), wobei ggf. auch weitere Organe in Mitleidenschaft gezogen werden können.
Für den Patienten völlig irrelevant
Da alle Atemwegsviren in ihrer klinischen Symptomatik grundsätzlich mehr oder weniger austauschbar sind, hätte jede therapeutische oder präventive Intervention gegen das SARS-CoV-2-Virus vor einer etwaigen Marktzulassung die Senkung von grippalen Infekten insgesamt, von Lungenentzündungen insgesamt, und natürlich – und am stringentesten und einfachsten in der Durchführung – von Todesfällen insgesamt zweifelsfrei nachweisen müssen. Aber alle klinischen Impf- und Therapeutikastudien – mit Ausnahme von Molnupiravir – wurden nur mit Covid-19-Endpunkten durchgeführt.
Dass sie dabei eine signifikante Reduktion der Nachweisbarkeit dieses Virus demonstrieren konnten, ist sicherlich ein biologisch interessantes Resultat (wenn es denn echt ist – was man inzwischen mit Fug und Recht auch bezweifeln kann). Klinisch – und das heißt für den Patienten – ist es jedoch völlig irrelevant: Seinen (testnegativen) Schnupfen, seine Grippe, seine Lungenentzündung bekommt er trotzdem, und gegebenfalls sogar noch häufiger als ohne Impfung oder ohne Therapie. Und er riskiert zusätzliche Nebenwirkungen, die er ohne die medizinische Intervention nicht zu fürchten gehabt hätte. All das geht aus den veröffentlichten klinischen Daten (einschließlich der Zulassungsdokumente) deutlich hervor – wenn man sie denn auf diese Parameter hin untersucht.
Ich bin sicher, dass sich diese einfachen Wahrheiten über kurz oder lang gegen die quasi-religiösen Covid-Dogmen in der Wissenschaft durchsetzen werden. Wie die Kollegen Frank und Zimmermann hier schreiben – die Wirklichkeit klopft nicht mehr nur an die Tür, sie tritt sie inzwischen ein. Ende Oktober soll auf einem Symposium in Kopenhagen mit einigen der bekanntesten Epidemiologen der Welt das globale Versagen des wissenschaftlichen Erkenntnisprozesses während der Covid-Krise beschrieben und analysiert werden.
Die große, offene und spannende Frage ist jedoch, welche politischen Folgen die Rückkehr der Wissenschaft zur Wahrheit zeitigen wird. Sollte es gelingen, dem Rechtsstaat seine absurden hehren Ziele – Krieg gegen ein Virus, Kampf gegen den Klimawandel – zu entreißen und ihn zu seiner eigentlichen Aufgabe – Regelung des friedlichen Zusammenlebens der Menschen unter Achtung von Freiheit und Würde des Individuums – zurückzuführen, so werden die vielen Opfer der Covid-Hysterie vielleicht nicht völlig umsonst gelitten haben.
Dr. med. Manfred Horst verbrachte den größten Teil seiner beruflichen Karriere in der pharmazeutischen Industrie. Im Jahr 2016 schied er aus leitender Position in der Forschungs- und Entwicklungsabteilung der Merck & Co. / MSD aus und ist seitdem als unabhängiger Berater tätig.