Rainer Grell / 23.04.2020 / 15:00 / Foto: Sanofi / 17 / Seite ausdrucken

Wie lange noch wird unsere Geduld missbraucht? (2)

Es ist erstaunlich, mit welcher Geduld und Disziplin die Bevölkerung die Corona-Maßnahmen der Regierungen von Bund und Ländern bisher hingenommen hat. Das könnte seitens der politisch Verantwortlichen als Indiz für die Zulässigkeit der Maßnahmen verstanden werden. Der bisher ausgebliebene Protest, der fehlende „Aufschrei“, der sonst bei weit geringeren Eingriffen ertönt, könnte aber mit gleichem Recht als Beleg für die unterentwickelte Wertschätzung der grundgesetzlichen Freiheitsrechte im Bewusstsein der Bürger („Untertanen“) erscheinen. Für eine seriöse Betrachtung scheiden beide Ansätze allerdings als zu spekulativ und wenig tragfähig aus.

„Eine nüchterne Erörterung“ der Vereinbarkeit der Corona-Maßnahmen mit dem Grundgesetz hat bereits „Justus Lex“ vor zwei Wochen auf der Achse geliefert. Im Mittelpunkt seiner Überlegungen steht der verfassungsmäßige Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Er kommt zum überzeugenden Ergebnis: „Bis zum 20. April 2020 sind die Maßnahmen ... zweifelsfrei verhältnismäßig“ und damit auch verfassungsrechtlich zulässig.

Ich möchte mich daher im Folgenden auf die Aspekte konzentrieren, die bisher gar nicht oder zu wenig beachtet wurden. Es handelt sich dabei vornehmlich um folgende Punkte:

  • Die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen in zeitlicher Perspektive
  • Die Abwägung der einschlägigen Rechtsgüter
  • Das Demokratieprinzip

Die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen

Justus Lex hat bereits darauf hingewiesen: „Auf der anderen Seite wäre es völlig unverantwortlich und außerhalb des Ermessensspielraums, wenn der Staat die jetzigen Maßnahmen beispielsweise ein Jahr lang aufrechterhalten würde.“ Und: „Die genaue zeitliche Grenze, ab der man von einem Übermaß bzw. von einer Unverhältnismäßigkeit im engeren Sinne sprechen könnte, weil sich die Bundesregierung und die Landesregierungen dann erkennbar aus ihrem Ermessen herausbewegen würden, kann niemand exakt ziehen. Bis zum 20. April 2020 sind die Maßnahmen aber zweifelsfrei verhältnismäßig.“

Ich schreibe diese Zeilen exakt am 20. April 2020 und frage mich deshalb, wie die Rechtslage morgen oder übermorgen zu beurteilen sein wird. Denn wirkliche Entwarnung kann nach jetzigem Erkenntnisstand nur gegeben werden, wenn entweder sogenannte Herdenimmunität erreicht ist oder ein Impfstoff/Medikament einsatzbereit ist.

„Damit eine natürliche Immunität entsteht, müssten etwa 50 bis 70 Prozent der Bevölkerung die Erkrankung – da es noch keine Impfung gibt – durchmachen. Sobald es eine Impfung gegen Corona gibt, kann dieser Herdenschutz auch durch eine entsprechende Durchimpfungsrate erreicht werden.“ Wer Näheres über diesen für die geltenden Maßnahmen grundlegenden Aspekt wissen möchte, höre sich gut vier Minuten die informativen Ausführungen des Wiener Universitätsprofessors Dr. Herwig Kollaritsch zum Herdenschutz und zur Basisreproduktionsrate an. Danach liegt die Basisreproduktionsrate bei Covid-19 zwischen 2,4 und 2,5. Sie müsste deutlich unter 1 gesenkt werden, damit es letztlich zum Erlöschen der Epidemie kommt. Die bisherigen rigiden Maßnahmen haben die Basisreproduktionsrate nach offiziellen Verlautbarungen auf 0,7 gedrückt (Stand 16. April), so dass diese Idealvoraussetzung gegeben wäre. Die entscheidende Frage ist allerdings, was passiert, wenn die Maßnahmen gelockert werden und die Basisreproduktionsrate wieder ansteigt. Dann wären die bisherigen Opfer umsonst gewesen, und die Schrauben müssten wieder angezogen werden. Doch würde sich die Verhältnismäßigkeit jetzt anders darstellen als in der „ersten Runde“, da nunmehr klar wäre, dass die Maßnahmen wesentlich länger durchgehalten werden müssen. Alle Politiker haben sich daher bisher gehütet, verbindliche Aussagen über das Ende der jetzigen rigiden Verbotspolitik zu machen, mögen die jeweiligen Interviewer auch noch so gedrängt haben.

Irgendwann wird allerdings die Frage unvermeidbar sein, was denn passiert, wenn die Lage Maßnahmen erfordert, die weit bis ins nächste Jahr hineinreichen, also etwas „völlig Unverantwortliches“ zu tun.

Eine Gesamtschadensbilanz ist unerlässlich

Es ist daher dringend geboten, endlich alle in Betracht kommenden Auswirkungen zu „bilanzieren“ und dann unter den Augen der Öffentlichkeit gegeneinander abzuwägen. Dazu können hier nur Andeutungen gemacht werden, denn eine derartige Bilanz erfordert das Zusammenwirken von Experten aus allen berührten Bereichen.

Auf der einen Seite steht die Zahl der Toten, die zu erwarten sind, wenn Maßnahmen zurückgefahren werden und die Basisreproduktionsrate wieder ansteigt. Dieser Zahl müssen alle Folgen gegenübergestellt werden, die bei einer Fortsetzung der bisherigen Verbotslinie eintreten werden oder befürchtet werden müssen. Dazu zählen nicht nur die zu erwartenden Pleiten (allein im Hotel- und Gaststättengewerbe sollen diese etwa ein Drittel der Betriebe umfassen: 70.000 von 223.000) und sonstigen wirtschaftlichen Folgen, sondern auch die dadurch verursachten menschlichen Schicksale, einschließlich wahrscheinlicher Selbstmorde und Depressionen. In diese Richtung gingen bisher allenfalls Warnungen vor der Zunahme häuslicher Gewalt gegenüber Kindern und Frauen infolge der erzwungenen Abwesenheit von Beruf, Kindergarten/Kita und Schule bei gleichzeitiger Erhöhung der Stressfaktoren Angst (vor Krankheit und Tod) und Sorge (vor dem Verlust des Arbeitsplatzes oder des Eigenheims wegen Zahlungsunfähigkeit) oder Langeweile. Mögen diese Phänomene auch schwierig abzuschätzen sein, so sind sie doch unzweifelhaft real und schwerwiegend. Schließlich muss auch die erzwungene Vereinsamung alter und kranker Menschen in die Waagschale geworfen werden.

In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass von „Isolationsfolter“ und „Vernichtungshaft“ gesprochen wurde, als den Häftlingen der RAF der Kontakt zu Mitgefangenen und der Außenwelt zeitweise untersagt wurde. Zwar hat das Bundesverfassungsgericht das Kontaktsperre-Gesetz 1978 für verfassungsgemäß erklärt, hat aber durchaus erkannt, dass, „die Kontaktsperre für die Betroffenen in der Regel mit erheblichen Belastungen vor allem in psychischer Hinsicht verbunden“ ist, die vom Staat zu schützenden Sicherheits- und Freiheitsinteressen seiner Bürger jedoch höher bewertet. Im vorliegenden Zusammenhang geht es nicht in erster Linie um die Verfassungsmäßigkeit der getroffenen Maßnahmen, sondern vielmehr um die inhumane Behandlung von Menschen, die sich ohnehin in einer belastenden Situation befinden, und deren Folgen.

Wie wichtig ist das Überleben der freiheitlich-demokratischen Grundordnung?

Diese Sicht könnte noch weiter ausgedehnt werden. Etwa auf die psychischen Folgen des Kontakt- und Lernausfalls für die betroffenen Kinder, deren Zahl ja in die Millionen geht. Wobei die bisher schon „abgehängten“ nun vollends den Anschluss verlieren dürften. Aber auch so wird deutlich: Die Rechtfertigung der getroffenen Maßnahmen allein mit dem Schutz der Gesundheit der Bevölkerung ist nur für kurze Zeit tragfähig. Danach müssen alle Konsequenzen zusammengetragen, gegenübergestellt und gewichtet werden. Dabei geht es nicht darum, dass die Regierung „Handlungsfähigkeit“ demonstriert, sondern sich verantwortlich zeigt für die Zukunft der gesamten Gesellschaft. Die Gesundheitsfürsorge kann es schwerlich rechtfertigen, die Wirtschaft eines Landes und das Schicksal einer unbekannten Zahl von Individuen auf unabsehbare Zeit „an die Wand zu fahren“. Dazu gehört auch, dass es Kennzeichen einer Pandemie ist, dass sie Todesopfer fordert.

Justus Lex hat in seine „nüchternen Erörterung“ dankenswerterweise darauf hingewiesen, dass der „Bestand der freiheitlichen demokratischen Grundordnung mit einer funktionierenden Marktwirtschaft ... auf Dauer wichtiger [ist] als das Überleben von einigen tausend Menschen. Denn in Deutschland sterben ohnehin – schon ohne Corona – etwa 900.000 Menschen jedes Jahr“ (das sind mehr als 2.500 täglich, ohne dass davon jemand außer den betroffenen Angehörigen und Freunden Notiz nähme). Wenn die politischen Entscheidungsträger anderer Meinung sind, dann müssen sie das der Bevölkerung klipp und klar erklären, führen doch alle schließlich bei jeder Gelegenheit das Wort „Transparenz“ im Munde.

Frank Furedi, Professor für Soziologie an der University of Kent in Großbritannien, hat kürzlich in einem Achse-Beitrag betont: „Wenn diese [in seinem Artikel geschilderte] dystopische Sichtweise der Zukunft erst einmal in die DNA der Gesellschaft eingedrungen ist, kann es für Regierungen schwierig sein, Maßnahmen zu ergreifen, die der Bedrohung, der unsere Gemeinschaften wirklich ausgesetzt sind, angemessen sind.“

Das Demokratieprinzip

Mögen auch die bisherigen Maßnahmen verhältnismäßig und selbst bei längerer Dauer gerechtfertigt sein, so muss sich die Regierung gleichwohl fragen, ob derart weitreichende Entscheidungen nicht auch einer parlamentarischen Legitimierung bedürfen. Schon bei der Flüchtlingskrise und auch der Griechenlandkrise wurde ja moniert, dass sämtliche Entscheidungen am Parlament vorbei getroffen wurden. Um wie viel mehr muss das hier gelten, wo die Zukunft von Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Spiel steht.

Das Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 1, Abs. 2 GG) gehört zu den fünf Staatsstrukturprinzipien des Grundgesetzes. Während es in politischen Reden und Debatten bei jeder Gelegenheit beschworen wird, ist es in konkreten Entscheidungssituationen weniger sichtbar. Im Alltagsbetrieb mag es durchaus genügen, dass die Exekutive auf ein demokratisch legitimiertes Gesetz, wie hier auf das Infektionsschutzgesetz, als Grundlage ihres Handelns verweisen kann. Aber wie sieht es bei „Schicksalsfragen der Nation“ (Hans-Jürgen Papier, früherer Präsident des Bundesverfassungsgerichts) aus?   

„Der Bundestag wird vom Volk gewählt und ist der Ort, an dem unterschiedliche Auffassungen über den richtigen politischen Weg formuliert und diskutiert werden. Die wichtigsten Aufgaben des Bundestages sind die Gesetzgebung und die Kontrolle der Regierungsarbeit.“ So steht es auf der Homepage des Deutschen Bundestages, ist also gewissermaßen amtlich. „Er [der Bundestag] ist das entscheidende politische Forum der Nation“ (so der seinerzeitige Bundestagspräsident Norbert Lammert).

Anstatt täglich vor die Kameras und Mikrofone zu treten und wohlklingende Statements abzugeben, sollten die Politiker der Opposition (also der vier Fraktionen von AfD, FDP, DIE LINKE und Bündnis 90/GRÜNE) endlich von ihren parlamentarischen Befugnissen nach der Geschäftsordnung (Artikel 40 Absatz 1 Satz 2 GG) Gebrauch machen. Also Anträge oder Große Anfragen einbringen, die nach § 75 Absatz 1 GO als Verhandlungsgegenstand auf die Tagesordnung des Bundestages gesetzt werden können und somit eine entsprechende Debatte ermöglichen. So könnten zum Beispiel Experten-Hearings oder die Einsetzung einer „Enquete-Kommission“ beantragt werden, um anschließend deren Erkenntnisse und Vorschläge öffentlich zu diskutieren. Die periodischen Erklärungen der Kanzlerin, eines Ministerpräsidenten oder des Präsidenten des Robert-Koch-Instituts genügen keineswegs den Erfordernissen des Demokratieprinzips.

Teil 1 finden Sie hier.

Foto: Sanofi

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Leserpost

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S.Niemeyer / 23.04.2020

Politische Manipulation hat gegenwärtig leichtes Spiel. Das chinesische Strategem Nr. 12 lautet: “Mit leichter Hand das Schaf wegführen” = Jede sich unerwartet bietende Gelegenheit nutzen. Ein fieses Virus ungeklärter Entstehung, mit pandemischer Ausbreitung kann Chancen bieten: Freiheitsrechte ‘runterfahren, autoritär durchregieren ohne Belästigung durch Grundrechte, das Parlament zum “Selbstinszenierungsorgan der Exekutive” (Prof. Rainer Mausfeld) machen. Es bietet auch eine neue Gelegenheit, die Bürger dauerhaft unter Kontrolle zu nehmen: Solange die Angst sich auf hohem Pegel halten lässt, wird die App zur Überwachung sozialer Bewegungsprofile implementiert, werden Gesundheitsbehörden zu Agentendiensten für die “Kontaktnachverfolgung” in der gesamten Bevölkerung (die in Kohorten von je 20 000 Bürgern eingeteilt durch je ein fünfköpfiges Agententeam “kontaktnachverfolgt” werden). Von der VR China lernen? Chinesisches Strategem Nr. 25: “Die Tragbalken stehlen und die Stützpfosten austauschen” = Auskernungsstrategem.  Grundgesetz Art. 19 (2): “In keinem Fall darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.”

Werner Halfo / 23.04.2020

Die Maßnahmen waren ZWEIFELSFREI. Verhältnismäßig???? Dann können also regelmäßig solche Maßnahmen verordnet werden. Belastbare Argumente die die Einschränkungungen aller Grundrechte begründen gab es nämlich nicht.

Bernhard Idler / 23.04.2020

Ich finde das Eintreten für die Freiheitsrechte sehr wichtig. Nur helfen überzogene Gleichsetzungen nicht dabei. Es gibt keine “Kontaktsperre” wie bei den RAF-Terroristen. Niemand ist immer allein oder muß es sein, nicht mal physisch, von den heutigen digitalen Kontaktmöglichkeiten ganz zu schweigen. Das hat nichts mit der Lage im Gefängnis 1977 zu tun. Viele Länder haben auch keine Schulpflicht, sondern kommen mit einer Unterrichtspflicht aus. “Abgehängt” zu werden weil man die Schule nicht besuchen kann mit klimahüpfenden Lehrern und Mitschülern, die vieles können, aber kein Deutsch, ist unwahrscheinlich. Und wieviele Tote sind denn in Ordnung, ab wievielen lohnt es sich, sie zu retten? Ist die Seenotrettung nicht eigentlich viel zu teuer für ein paar Schiffsbrüchige, die in der Statistik keine Rolle spielen, wenn sie ertrinken? Und Sie alt oder “vorerkrankt” sind, was sagen Sie dem Kalifen, wenn er der Meinung ist, daß sich Ihr Leben nicht mehr lohnt und in der Sterbestatistik kein zucken zu sehen ist wenn Sie sterben? Übrigens gibt es in New York City derzeit eine große Übersterblichkeit, die weit über die gemeldeten Corona-Toten hinausgeht. Es ist kein Schnupfen, der weg ist, wenn man sich die Augen zuhält. Grundrechte und demokratische Prozesse sollten jedoch nie zur Disposition stehen.

Marcel Seiler / 23.04.2020

Danke Herr Grell! Ich hielte es für fahrlässig, jetzt einfach alle Beschränkungen aufzuheben, weil (entweder) Corona besiegt sei (oder) weil Corona ja nur eine normale Grippe sei (das erste ist falsch, das zweite nicht erwiesen). Aber die Abwägung aller Folgen, also auch der menschlichen Kosten einer eingefrorenen Wirtschaft, ist ein politisches und rechtliches Gebot. Und das muss auch offen-demokratisch diskutiert werden.

Steffen Rascher / 23.04.2020

Zwei alte Schrauberregeln: “Nach Fest kommt ab! ”  und “Nach ab kommt neu!” - das war schon immer so und gilt auch für Daumenschrauben.

E Ekat / 23.04.2020

Herr Grell, vielen Dank für diese Ausführungen. Hätte nicht gedacht, daß eine Aussetzung von Grundrechten am Parlament vorbei möglich ist. Das habe ich falsch eingeschätzt. Ich frage mich im nachhinein, warum wir damals gegen die Notstandsgesetzgebung demonstriert haben. Auch vermisse ich, daß eine Aussetzung nicht einmal an zu konkretisierende staatliche Maßnahmen geknüpft sein muß mit dem Ziel,  die Aussetzung von Grundrechten wenigstens zeitlich zu begrenzen. Erschütternd.  Was sagt eigentlich die EU-Charta dazu ? Aber auf die sollte man garnicht erst abstellen.

Karla Kuhn / 23.04.2020

“Die periodischen Erklärungen der Kanzlerin, eines Ministerpräsidenten oder des Präsidenten des Robert-Koch-Instituts genügen keineswegs den Erfordernissen des Demokratieprinzips.”  WAS genügt überhaupt noch den Erfordernissen des Demokratieprinzips ??  Die illegale Grenzöffnung ? Die völlig undemokratische Forderung von Merkel die Wahl rückgängig zu machen. Für mich hat sie sich damit nicht als Demokratie Befürworterin gezeigt !!  Nicht zuletzt die AUSGANGSSPERRE,  die vor allem älteren und alten Menschen die noch verbleibende LEBENSZEIT reduziert. Ich kann mir vorstellen, daß so manch alter Mensch nicht an Corona sonder an Depressionen stirbt, weil er seine Angehörigen nicht sehen darf !!  WELCHES Gesetz läßt eigentlich so eine UNMENSCHLICHKEIT ZU ?? WARUM können diese Menschen nicht genau so wie sehr viele andere geschützt durch einen RICHTIGEN Mundschutz Besuch empfangen ? Es ist einfach nicht mehr nachvollziehbar, was dieser Frau alles einfällt. Hat sich Frau Merkel den OFFENEN BRIEF von Professor Dr. BHAKTI an SIE auf youtube angehört ?? Oder sein neuestes Interview ? Wahrscheinlich nicht, sonst würde sie heute nicht verkünden, wir befinden uns auf dünnem Eis ! Sie scheint nur Herrn Drosten zu vertrauen, der bei der Schweinegrippe daneben lag. Oder will sie ihr Gesicht nicht verlieren?  Oder hat angst vor einer Klagewelle ?? Übrigens die   TESTSTREIFEN, die Indien von China bezogen hat, SOLLEN FALSCHE Ergebnisse anzeigen !  WOHER bezieht Deutschland die Teststreifen ?? CHINA ist für mich absolut vertrauensunwürdig !! In jeder Richtung, ich hoffe sehr, daß sich viel Wirtschaftszweige wieder in Deutschland ansiedeln, damit wir nicht mehr, vor allem mit Plastikmüll aus China zugemüllt werden. Ich wollte vor Jahren ein Auto für meinen Enkel kaufen, noch im Laden hätte er sich fast den Finger abgeschnitten von diesem Mist. IHRE WÜNSCHE IN GOTTES OHR, HERR GRELL !!  Die werden wahrscheinlich nicht umgesetzt, weil “nicht hilfreich!!”  NUR richtig wählen hilft !!

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