Die EU-Kommission stellt sich bei ihrer Verweigerung der Corona-Aufarbeitung selbst bloß: Arroganz, Ignoranz und plumpe Verschleierungsversuche der Akteure – allen voran Ursula von der Leyen – machen sprachlos
Es sind zwar nur wenige EU-Parlamentarier, die weiterhin hartnäckig von der EU-Kommission Informationen zur Corona-Aufarbeitung einfordern, doch ihnen gelingt es immer wieder, die Kommission auf Stellungnahmen festzunageln, die durchaus aufschlussreich sind. Denn die Kommission ist dazu verpflichtet, parlamentarische Anfragen zu beantworten. Zwischen dem 20. und 24. Juni sind nun gleich mehrere bemerkenswerte Antworten veröffentlicht worden.
Am 10. April hatte zum Beispiel Gerald Hauser (Fraktion Patrioten für Europa/PfE) eine schriftliche Anfrage (E-001495/2025) zu den Haftungsfreistellungen in den EU-Impfstoffverträgen gestellt, in der er darauf hinwies, dass die EU-Kommission am 11. November 2020 mit Pfizer/Biontech sowie weiteren Herstellern Verträge über die Lieferung von COVID-19-Impfstoffen abschloss, bevor diese überhaupt zugelassen waren. Schon während der Vertragsverhandlungen sei bekannt geworden, dass die Hersteller eine weitgehende Haftungsfreistellung verlangt hatten, falls es zu unerwarteten Nebenwirkungen kommen sollte. In den von der Kommission veröffentlichten Verträgen seien zentrale Passagen zur Haftung zwar geschwärzt worden, aber in dem mittlerweile ungeschwärzt vorliegenden Vertrag mit Pfizer/Biontech heiße es unter Punkt I.12, dass die Impfstoffe unter alleiniger Verantwortung der teilnehmenden Mitgliedstaaten zu verabreichen seien.
Die EU-Staaten sind demnach eine Verpflichtung zur vollständigen Haftungsübernahme und Entschädigung der Hersteller für etwaige Schäden und rechtliche Kosten im Zusammenhang mit Impffolgen eingegangen. Daher richtete Hauser drei Fragen an die EU-Kommission: Erstens: Warum wurden weitreichende Haftungsübernahmen zugunsten der Hersteller ohne volle Transparenz gegenüber dem Europäischen Parlament und der Öffentlichkeit vereinbart? Zweitens: Wie beurteilt die Kommission das Nutzen-Risiko-Verhältnis der mRNA-Impfungen? Drittens: Warum wurden weitreichende Haftungsfreistellungen zugunsten der Impfstoffhersteller überhaupt vereinbart?
"Proaktiv um vertrauliche Angaben bereinigte Fassungen"
Am 23. Juni antwortete Hadja Lahbib, EU-Kommissarin für Resilienz, humanitäre Hilfe und Krisenmanagement sowie Gleichstellung, im Namen der Europäischen Kommission. Sie beteuerte, dass die Vereinbarungen über Abnahmegarantien für die Lieferung von COVID-19-Impfstoffen an die Mitgliedstaaten in voller Transparenz mit den Mitgliedstaaten getroffen worden seien. Ein gemeinsames Verhandlungsteam, das sich aus Vertretern der Kommission und mehrerer Mitgliedstaaten zusammengesetzt habe, habe die Verhandlungen geführt. Dieses Team habe einem Impfstoff-Lenkungsausschuss, der den gesamten Prozess begleitet habe, regelmäßig Bericht erstattet. Die Kommission habe dem Parlament kontinuierlich Informationen zur Verfügung gestellt. Versteckt in einer Fußnote ist allerdings dazu angemerkt, dass die Kommission „proaktiv um vertrauliche Angaben bereinigte Fassungen der mit den Impfstoffherstellern geschlossenen Verträge“ veröffentlicht hat.
Dass gerade diese „vertraulichen Angaben“ von allgemeinem Interesse sind, hält die EU-Kommission offenbar für unwesentlich. Stattdessen behauptet sie, dass die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) für alle mRNA-Impfstoffe, die eine Zulassung erhielten, die klinischen Nachweise gründlich überprüft und ein günstiges Nutzen-Risiko-Profil bestätigt habe. Angepasste Impfstoffversionen seien ebenfalls auf der Grundlage von Daten, die „ihre Fähigkeit zum Auslösen einer Immunreaktion“ gezeigt hätten, durch die eine Vorhersage „der klinischen Wirksamkeit und Sicherheit“ möglich gewesen wäre, genehmigt worden. Das Sicherheitsprofil aller in der EU zugelassenen Arzneimittel, einschließlich mRNA-Impfstoffen, werde kontinuierlich überwacht. Die EU verfüge über ein robustes Pharmakovigilanz-System zur Erkennung, Bewertung und Bekämpfung potenzieller Nebenwirkungen.
Wie mögen wohl diese Aussagen in den Ohren der zahlreichen Impfgeschädigten klingen? Und merkt die EU-Kommissarin wirklich nicht, dass Zulassungsgenehmigungen allein auf der Grundlage von modellierten Daten äußerst bedenklich sind? Die Kommission und die Mitgliedstaaten hätten – so Lahbib weiter – die frühzeitige Einführung eines Impfstoffs als „im Interesse der öffentlichen Gesundheit“ bewertet. Daher seien die Mitgliedstaaten auch bereit gewesen, eine Einschränkung der Herstellerhaftung für Nebenwirkungen zu akzeptieren. Dies sei in der Impfstoffstrategie als „Grundsatz der Risikoteilung“ vorgesehen gewesen. Bürger, bei denen es zu Nebenwirkungen gekommen ist, könnten Schadenersatzansprüche gegen den Impfstoffhersteller geltend machen. Wörtlich heißt es in einer weiteren Fußnote dazu: „Nach einer erfolgreichen Klage kann der Mitgliedstaat, der den Impfstoff verabreichen ließ, unter bestimmten Bedingungen dafür verantwortlich sein, den Geschädigten zu entschädigen und die Prozesskosten des Impfstoffherstellers zu tragen (Entschädigungsleistung).“
Die Pharmaunternehmen sind fein raus
Die einschränkende Formulierung („kann unter bestimmten Bedingungen dafür verantwortlich sein“) lässt schon erahnen, wie es mit der Übernahme der Verantwortung in der Realität aussieht. Zudem sind es die Steuerzahler, die letztlich für die Entschädigungen aufkommen müssen. Die Pharmaunternehmen hingegen sind fein raus. Die Rechtfertigung der EU-Kommissarin bedeutet im Grunde einen Skandal: Handelt es sich dabei doch um das Eingeständnis, dass die EU-Kommission nicht nur die Gesundheit und das Leben der Bürger aufs Spiel gesetzt hat, sondern diese auch noch für die Schäden zahlen lässt. Sofern es überhaupt zu Entschädigungen kommt.
Bereits am 7. April hatte Christine Anderson (Fraktion: Europa der Souveränen Nationen/ESN) eine Klarstellung des Standpunkts der Kommission zu der Theorie gefordert, dass das COVID-19-Virus aus einem Labor entwichen sei (Anfrage E-001403/2025). Anderson machte darauf aufmerksam, dass der deutsche Bundesnachrichtendienst schon 2020 die Wahrscheinlichkeit eines ungewollten Laborzwischenfalls auf 80 bis 90 Prozent geschätzt hatte. Auch der US-Kongress sei in einem Bericht aus dem Jahr 2024 zu dem Schluss gekommen, dass das Virus wahrscheinlich bei einem Laborunfall oder einer Forschungspanne entwichen ist und dass am Institut für Virologie in Wuhan vor dem Ausbruch des Virus sogenannte Gain-of-Function-Forschung betrieben wurde, die vom nationalen Gesundheitsinstitut der USA finanziert wurde.
Diese Entwicklung werfe ernsthafte Fragen bezüglich der Biosicherheit, der Überwachung von Forschungsgeldern und der internationalen Rechenschaftspflicht auf, stellte Anderson fest und richtete folgende drei Fragen an die Kommission: Erstens: Hat die Kommission vor dem Hintergrund der jüngsten Geheimdienstberichte aus den USA und aus Deutschland ihren Standpunkt zum Ursprung von COVD-19 überprüft oder neu bewertet? Zweitens: Wurde das Institut für Virologie von Wuhan oder eine andere Einrichtung, an der hochriskante virologische Forschung betrieben wurde, vor der Pandemie direkt oder indirekt durch EU-finanzierte Forschung unterstützt? Drittens: Welche Maßnahmen ergreift die Kommission, um bei EU-finanzierter Forschung im Zusammenhang mit Gain-of-Function-Forschung oder biologischen Experimenten mit doppeltem Verwendungszweck sowohl in der EU als auch international mehr Transparenz, Rückverfolgbarkeit und Sicherheit sicherzustellen?
Schutzbehauptungen für Fauci, Daszak und Drosten
In ihrer schriftlichen Antwort vom 20. Juni führt Ekaterina Zaharieva, EU-Kommissarin für Start-ups, Forschung und Innovation, nun an, dass die Kommission von keiner nationalen oder europäischen Behörde über Geheimdiensterkenntnisse informiert worden sei, die darauf hindeuteten, dass COVID-19 aus einem Labor stamme. Die Kommission überwache aufmerksam wissenschaftliche Studien zum Ursprung von SARS-CoV-2 und unterstütze die diesbezügliche Forschung der Weltgesundheitsorganisation (WHO). In einer globalen Studie der WHO über die Ursprünge von SARS-CoV-2 seien drei mögliche zoonotische Wege für die Einschleppung des Virus genannt worden. Die WHO halte einen Laborunfall hingegen für äußerst unwahrscheinlich.
Die Kommission habe zwar über ihre Rahmenprogramme für Forschung und Innovation auch Forschungen gefördert, die am Wuhan-Institut für Virologie durchgeführt worden seien, doch sie gewährleiste stets Transparenz, Rückverfolgbarkeit und Sicherheit in der von der EU finanzierten Forschung, einschließlich der Gain-of-Function-Forschung. Zudem führe die Kommission Ethikbewertungen und Sicherheitskontrollen durch. Vor der Gewährung von finnaziellen Mittel sei eine Freigabe durch den Ausschuss für Sicherheitskontrolle („Security Scrutiny Group“) erforderlich. Dieser bestehe aus Sachverständigen für nationale Sicherheit, die im Einvernehmen mit ihren nationalen Sicherheitsbehörden benannt werden. Darüber hinaus werde die Projektüberwachung bis zum Ende eines Projekts sichergestellt.
Fragt sich, ob die Informationen des deutschen Bundesnachrichtendiensts tatsächlich in keiner Weise bei der EU-Kommission angekommen sind. Selbst wenn dem so wäre: Wie ist so eine Panne möglich? Außerdem fällt auf, wie angestrengt sich Zaharieva in ihrer Antwort auf die WHO und die Zoonose als Ursprung von COVID-19 bezieht. Dafür sind wahrscheinlich mehrere Gründe ausschlaggebend. Mit der Zoonose-These sollen einerseits die Wissenschaftler, die einen Laborursprung vertuschen wollen, damit sie nicht zur Rechenschaft für die hoch risikoreichen Virenexperimente (Gain-of-Function) gezogen werden, geschützt werden. Zu diesen Wissenschaftlern gehören der US-Star-Virologe Anthony Fauci, der britisch-amerikanische Virenforscher Peter Daszak und auch Christian Drosten. Zum anderen spielt die These von gefährlichen Zoonosen eine zentrale Rolle im One Health-Ansatz der WHO, der die enge Verknüpfung der Gesundheit von Menschen, Tieren und der Umwelt proklamiert und eine interdisziplinäre Zusammenarbeit zur Bewältigung von Gesundheitsherausforderungen fordert.
Mehr den Interessen von Lobbyisten verpflichtet als den EU-Bürgern
Dadurch bekäme die WHO im Fall einer Krise weitreichende politische Kompetenzen. Wenn es nun jedoch als bewiesen gelten würde, dass COVID-19 das Ergebnis von unverantwortbarer Virenforschung ist, wäre der One Health-Ansatz in Frage gestellt und auch Vertragswerke wie das internationale Pandemieabkommen wären letztlich nicht mehr begründbar. Das würde jedoch den Interessen der Pharmakonzerne und deren Investoren zuwider laufen. Bei der Corona-Aufarbeitung steht also viel auf dem Spiel. Und das weiß natürlich die EU-Kommission, die sich offenbar mehr den Interessen von Lobbyisten verpflichtet fühlt als den EU-Bürgern.
Zwei weitere Anfragen gingen von Friedrich Pürner (fraktionslos) aus. Am 28. April stellte Pürner eine schriftliche Anfrage zur Rolle der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) bei Zulassungsverfahren der COVID-19-Impfstoffe, Inspektionen und Kontrollen der guten klinischen Praxis (P-001695/2025). Dabei nahm er Bezug auf einen Artikel in der Welt, in dem enthüllt worden war, dass die EMA bei den Zulassungsverfahren der COVID-19-Impfstoffe entscheidende Kontrollen zur Überprüfung von Nebenwirkungen ausgelassen oder umgangen hatte. Gesetzlich festgeschriebene Kontrollen der guten klinischen Praxis durch Inspektoren, die die klinischen Studien der Hersteller überprüfen sollten, hatten nicht oder nur eingeschränkt stattgefunden.
Pürner stellte daher die Fragen: Erstens: Hatte die Kommission Kenntnis von diesem Vorgang, und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, und warum ist sie dann nicht eingeschritten? Zwetens: Welche Inspektionsvorschriften gibt es bei (Notfall)-Zulassungen, insbesondere bei Studien in Drittländern, damit die Sicherheit von Arzneimitteln, die Fürsorgepflicht und der Patientenschutz gewährleistet werden? 3.Wurde die Kommission von der EMA über die Fälle von Myokarditis in Israel unterrichtet, und wenn ja, wann und von wem – unter Nennung des Datums und der Namen der beteiligten Akteure –, und wie ist die Kommission mit diesen Informationen über Sicherheitssignale nach mRNA-Impfungen umgegangen?
Die Aussagen des Kommissars für Gesundheit und Tierschutz machen sprachlos
Am 23. Juni antworte diesmal Olivér Várhelyi, Kommissar für Gesundheit und Tierschutz, im Namen der Europäischen Kommission. Er unterstrich, dass die Europäische Arzneimittel-Agentur bei der Bewertung der COVID-19-Impfstoffe die höchsten Standards angewandt habe. Wie bei der Bewertung jedes anderen Produkts habe der EMA-Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) auch in diesem Fall geprüft, ob Inspektionen zur Überprüfung der Einhaltung der guten klinischen Praxis (GCP) erforderlich waren. Die Kriterien dafür könnten öffentlich eingesehen werden. Letztlich entschieden jedoch die Mitgliedstaaten darüber, ob sie Inspektoren für eine von der EMA koordinierte Inspektion bereitstellen. Aufgrund der Reisebeschränkungen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit hätten die Regulierungsbehörden während der COVID-19-Pandemie eruiert, ob Inspektionen erforderlich waren, und im Einzelfall entschieden, welche Herangehensweise am besten geeignet und gangbar war.
Für Comirnaty und Vaxzevria könnten die Europäischen Öffentlichen Beurteilungsberichte (European Public Assessment Reports) eingesehen werden. Nachdem 2021 in Israel nach der Verimpfung von Comirnaty die ersten Myokarditis-Fälle aufgetreten waren, habe die EMA eine förmliche Überprüfung eingeleitet. Diese habe ergeben, dass das Risiko einer Myokarditis und einer Perikarditis insgesamt „sehr selten“ war (betroffen war bis zu eine von 10.000 geimpften Personen) und dass das Risiko bei jungen Männern am höchsten war. Die Produktinformation für Comirnaty sowie für Spikevax sei daher dahin gehend überarbeitet worden, dass die Nebenwirkungen um Myokarditis und Perikarditis ergänzt wurden, und es sei mit einem entsprechenden Warnhinweis darauf aufmerksam gemacht worden.
Várhelyis Aussagen machen sprachlos. Ist ihm nicht bewusst, was es angesichts der gigantischen Gesamtzahl der Corona-Impfungen bedeutet, dass eine von 10.000 Personen nach der Impfung eine Herzentzündung erlitt? Zumal besonders junge Menschen davon betroffen waren, die durch eine Corona-Erkrankung kaum gefährdet waren. Die zweite Anfrage Pürners (P-001943/2025) wurde dann sogar von der Kommissionspräsidentin selbst beantwortet. Am 14. Mai wollte Pürner nämlich wissen, wie die Kommission mit dem Urteil in der Rechtssache T-36/23 (Stevi und The New York Times) umzugehen gedenkt.
Der Gerichtshof der Europäischen Union hatte bekanntlich einer Klage der New York Times stattgegeben und die Entscheidung der Kommission, den Zugang zu den ausgetauschten Textnachrichten zwischen der Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und dem CEO von Pfizer, Albert Bourla, zu verweigern, für nichtig erklärt. Pürner fragte entsprechend an: Erstens: Gedenkt die Kommission ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel innerhalb der Frist einzulegen? Zweitens: Welche Folgen, Konsequenzen und Lehren zieht die Kommission und insbesondere ihre Präsidentin aus diesem Urteil, und wie hoch sind die bisherigen aus diesem Rechtsstreit entstandenen Kosten? Wann, wie und für wen wird die Kommission die ausgetauschten Textnachrichten zugänglich machen?
Eine unfassbare Arroganz
Am 24. Juni ließ Ursula von der Leyen in ihrer Antwort nun wissen:
„Die Kommission prüft derzeit das Urteil des Gerichts und wird ihrer Verpflichtung, die sich aus dem Urteil ergebenden Maßnahmen zu ergreifen, zu gegebener Zeit nachkommen. Da das Gericht festgestellt hat, dass die Kommission die Erklärung, wonach sich die angeforderten Dokumente nicht in ihrem Besitz befinden, nicht ausreichend erläutert hat, wird die Kommission die Situation angesichts dieser Feststellung überprüfen und eine neue Entscheidung erlassen. Das Gericht hat der Kommission die Kosten des Verfahrens auferlegt. Da die Kosten noch nicht festgesetzt wurden, können sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beziffert werden. Das Gericht hat die Strategie der Kommission für die Registrierung von Dokumenten nicht infrage gestellt. Mit den entsprechenden Vorschriften sollen die Integrität und die Gültigkeit der Aufzeichnungen der Kommission gewährleistet und sichergestellt werden, dass wichtige Dokumente, die von der Kommission verfasst wurden oder bei ihr eingehen, wieder abgerufen und schließlich interessierten EU-Bürgerinnen und -Bürgern zugänglich gemacht werden können. Die Kommission wird sich weiterhin strikt an den bestehenden soliden Rechtsrahmen für den Zugang zu Dokumenten halten. Die Kommission setzt sich weiterhin uneingeschränkt für Offenheit, Rechenschaftspflicht und klare Kommunikation mit allen Interessenträgern, einschließlich der EU-Organe, der Zivilgesellschaft und Interessenvertretern, ein.“
Im Grunde kann man über diese Antwort nur lauthals lachen. Aus von der Leyens Zeilen spricht eine unfassbare Arroganz. Die Kommission lässt sich also derzeit dazu herab, das Urteil des Gerichts zu „prüfen“, und will etwaigen Verpflichtungen „zu gegebener Zeit“ nachkommen. Ansonsten setzt sie sich aber „weiterhin“ und „uneingeschränkt“ für „Offenheit, Rechenschaftspflicht und klare Kommunikation mit allen Interessenträgern“ ein. Mit „Zivilgesellschaft“ sind in aller Regel Stiftungen und NGOs gemeint und mit „Interessenvertretern“ Lobbyisten, Konzerne und Investoren. Will von der Leyen vor allem diesen Klienten signalisieren, dass sie nichts zu befürchten haben? Doch es hilft nichts. So sehr sich die EU-Kommission und deren Präsidentin auch winden: Allein aus ihren schriftlichen Antworten auf die parlamentarischen Anfragen wird das ganze Ausmaß ihrer katastrophalen Corona-Politik immer eindeutiger ersichtlich!
Martina Binnig lebt in Köln und arbeitet u.a. als Musikwissenschaftlerin (Historische Musikwissenschaft). Außerdem ist sie als freie Journalistin tätig.
Beitragsbild: Sven Dirks, Wien - Own work, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

„Arroganz, …, machen sprachlos“. Warum? Wenn keinerlei Spielregeln existieren bzw. wenn bei existierenden Spielregeln deren Missachtung nicht rigide saktioniert wird – dann braucht sich doch niemand zu wundern… Dann ist das erwartbare Normalität.
Hat jemand was anderes erwartet? Das wäre naiv. Warum wählen die Geimpften nicht mal anderes? Sind die alle so gleichgültig mit ihrem Leben und Gesundheit? Wer vor den Folgen der Coronamaßnahmen keine Angst hat, darf sich doch vor der AfD nicht aus Angst verstecken. Schlimmer kann es doch dann auch nicht mehr werden. Ja, ich vergaß den Herdentrieb, der sitzt genetisch tiefer als das eigene Denken.
Wundert Sie das wirklich? Mich nicht. Von den Machenschaften der Politik hinsichtlich Covid, der Migration, der Justiz usw. usf. erfährt der Bürger doch sehr wenig. Die Medien sind es, insbes. die öffentlich rechtlichen, die den Bürger hinter die Fichte führen. Und letztendlich ist es der „passiv informiert vor sich hinlebende betrifft-mich-nicht-Bürger“ selbst, der das mit sich anstellen läßt. # Die ARD verkündet stolz auf ihrer Webseite, täglich 10 Mio. Zuschauer bzw. 39% Marktanteil mit der Tagesschau zu haben. Sie protzt mit 6 Millionen Aufrufen täglich! auf ihrem Internetauftritt und mit 4,5 Mio. Followern bei Instagram. Und jetzt setzen Sie mal „die Nischenmedien“ dagegen. Indubio erreicht vielleicht 50.000 Aufrufe. Nicht! täglich, sondern je Beitrag. Nius, wenn es gut läuft, kommt auf vielleicht 500.000 Aufrufe. Bei allen anderen, von Lengsfeld über Reitschuster, TE bis hin zu Sciene-Files, Compact und Kontrafunk sieht es nicht anders aus. Zumal deren Aufrufe nicht einfach addiert werden können. Weil: wer achgut aufruft, schaut auch bei TE, Reitschuster und NIUS rein. # Eine Politik, die mit diesem gekauften Pfund wuchern kann, ist „annähernd unverwundbar“. Die kann sich JEDEN Scheiß ungestraft erlauben. Erst recht, wenn sie es mit überwiegend passiven Medienkonsumenten zu tun hat, die die aktive Informationsbeschaffung meiden wie der Teufel das Weihwasser. # Ein Schlüssel die uns desinformierende Politik „zu erziehen“, ist es m.E., die Macht des ÖRR zu brechen. Die größte Chance eröffnet sich 2026 anläßlich der Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg. Eine AfD-geführte Regierung würde als erste Tat den Medien-Staatsvertrag kündigen. Das wäre der erste, erfolgversprechende, Schritt in die richtige Richtung.
Die Arroganz von vdL sollte inzwischen nicht mehr überraschen. Sie ist der Typ des „Vollstreckers“, sie führt strikt aus, was ihr angeordnet wird. Dieses Charakterbild kennen wir aus der jüngeren deutschen Historie nur allzu gut. Es geht um Zeitgewinn durch Vertuschung, Verschleierung und Ablenkung auf Nichtigkeiten (wie zuletzt wiederholte Vorhaltungen gegenüber Ungarn). Zeitgewinn zur Schaffung von Fakten und Umsetzung von Zielen („Grosse Transformation“), die bewusst nicht konkret erläutert werden. Aber es besteht wenigstens Hoffnung auf das Ende des Brüsseler Beamtenmolochs: Deutschland wird schon auf kurze Sicht derart herabgewirtschaftet sein, dass es nicht mehr in der Lage zur EU-Finanzierung sein wird – in Kombination mit dem kommenden Ukraine-Beitritt wird dies die EU (samt Euro) unmittelbar kollabieren lassen. Womöglich ist es das, was der unsägliche Klaus Schwab tatsächlich meinte: „Ihr werdet nichts besitzen aber glücklich sein.“
Zwei Worte: EIN SAUHAUFEN.
Der eleminiert gehört und strikt auf die Befugnisse einer EWG abzuwickeln ist.
Das Ungeheuer, das aus dem Drachenei geschlüpft ist, welches Frau Merkel 2019 ins Nest der EU gelegt hat, stellt seine Mutti an historischer Zerstörungskraft, Bosheit und Machtgeilheit weit in den Schatten…
Nichts für ungut, aber die breite Masse der Bevölkerung kann mit den Namen Fauci Drosten etc nichts anfangen- interessiert die auch nicht. Selbst praktizierende Mediziner kennen die Namen und ihre Funktionen und Tätigkeiten nicht- interessiert die auch nicht. Wer kannte 1939 folgende in Deutschland Europa und der Welt schon die Namen Eichmann oder Mengele. Selbst heute, wo die Namen Fauci oder Drosten vielfältig publiziert werden, wissen die meisten nicht um deren Tätigkeit und Funktion. Wuhan verbindet die breite Masse auch irgendwie mit China Imbiss oder süß sauer. WHO kennen die auch nicht, interessiert die auch nicht- würden die auch irgendwie verbinden mit irgendeinem Festival oder einer wohltätigen Organisation. Stell Dir vor, es gibt sofortige Termine und damit verbunden Behandlung für Kassenpatienten überall in Deutschland rund um die Uhr mit dem Logo der WHO.
Ärztliches Personal würde man nicht benötigen, Arztkittel würde reichen. Die breite Masse der Bevölkerung würde sich sofort in Behandlung begeben. Das Problem der Wohnungsnot und Überbevölkerung würde man binnen kurzer Zeit bewältigen. Wer mehr wissen will, wie man solche Probleme bewältigt, sei AUFSTAND DER ALTEN FREE DOWNLOAD empfohlen. Ist ein „utopischer Film“ aus dem Jahr 2007, vom ZDF produziert, als das ZDF noch für Qualität bekannt war. Kurz zusammengefasst: 2007 wusste man schon, daß die Renten 20 Jahre später nicht mehr finanzierbar sind. Und da hat man schon mal „fiktiv utopisch“ dargestellt, wie man Kassenpatienten oder Rentner entsorgt. Eine Szene spielt im einst renommierten Berliner Schiller Theater. 2007 sah das in der Umgebung Schiller Theater besser aus- heute dagegen sieht die Umgebung dort so aus, wie im „fiktiv utopischen“ Film von 2007. Am Anfang des Films gibt der Bundeskanzlers eine Erklärung ab, könnte demnächst aktuell werden.