Die EU-Kommission stellt sich bei ihrer Verweigerung der Corona-Aufarbeitung selbst bloß: Arroganz, Ignoranz und plumpe Verschleierungsversuche der Akteure – allen voran Ursula von der Leyen – machen sprachlos
Es sind zwar nur wenige EU-Parlamentarier, die weiterhin hartnäckig von der EU-Kommission Informationen zur Corona-Aufarbeitung einfordern, doch ihnen gelingt es immer wieder, die Kommission auf Stellungnahmen festzunageln, die durchaus aufschlussreich sind. Denn die Kommission ist dazu verpflichtet, parlamentarische Anfragen zu beantworten. Zwischen dem 20. und 24. Juni sind nun gleich mehrere bemerkenswerte Antworten veröffentlicht worden.
Am 10. April hatte zum Beispiel Gerald Hauser (Fraktion Patrioten für Europa/PfE) eine schriftliche Anfrage (E-001495/2025) zu den Haftungsfreistellungen in den EU-Impfstoffverträgen gestellt, in der er darauf hinwies, dass die EU-Kommission am 11. November 2020 mit Pfizer/Biontech sowie weiteren Herstellern Verträge über die Lieferung von COVID-19-Impfstoffen abschloss, bevor diese überhaupt zugelassen waren. Schon während der Vertragsverhandlungen sei bekannt geworden, dass die Hersteller eine weitgehende Haftungsfreistellung verlangt hatten, falls es zu unerwarteten Nebenwirkungen kommen sollte. In den von der Kommission veröffentlichten Verträgen seien zentrale Passagen zur Haftung zwar geschwärzt worden, aber in dem mittlerweile ungeschwärzt vorliegenden Vertrag mit Pfizer/Biontech heiße es unter Punkt I.12, dass die Impfstoffe unter alleiniger Verantwortung der teilnehmenden Mitgliedstaaten zu verabreichen seien.
Die EU-Staaten sind demnach eine Verpflichtung zur vollständigen Haftungsübernahme und Entschädigung der Hersteller für etwaige Schäden und rechtliche Kosten im Zusammenhang mit Impffolgen eingegangen. Daher richtete Hauser drei Fragen an die EU-Kommission: Erstens: Warum wurden weitreichende Haftungsübernahmen zugunsten der Hersteller ohne volle Transparenz gegenüber dem Europäischen Parlament und der Öffentlichkeit vereinbart? Zweitens: Wie beurteilt die Kommission das Nutzen-Risiko-Verhältnis der mRNA-Impfungen? Drittens: Warum wurden weitreichende Haftungsfreistellungen zugunsten der Impfstoffhersteller überhaupt vereinbart?
"Proaktiv um vertrauliche Angaben bereinigte Fassungen"
Am 23. Juni antwortete Hadja Lahbib, EU-Kommissarin für Resilienz, humanitäre Hilfe und Krisenmanagement sowie Gleichstellung, im Namen der Europäischen Kommission. Sie beteuerte, dass die Vereinbarungen über Abnahmegarantien für die Lieferung von COVID-19-Impfstoffen an die Mitgliedstaaten in voller Transparenz mit den Mitgliedstaaten getroffen worden seien. Ein gemeinsames Verhandlungsteam, das sich aus Vertretern der Kommission und mehrerer Mitgliedstaaten zusammengesetzt habe, habe die Verhandlungen geführt. Dieses Team habe einem Impfstoff-Lenkungsausschuss, der den gesamten Prozess begleitet habe, regelmäßig Bericht erstattet. Die Kommission habe dem Parlament kontinuierlich Informationen zur Verfügung gestellt. Versteckt in einer Fußnote ist allerdings dazu angemerkt, dass die Kommission „proaktiv um vertrauliche Angaben bereinigte Fassungen der mit den Impfstoffherstellern geschlossenen Verträge“ veröffentlicht hat.
Dass gerade diese „vertraulichen Angaben“ von allgemeinem Interesse sind, hält die EU-Kommission offenbar für unwesentlich. Stattdessen behauptet sie, dass die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) für alle mRNA-Impfstoffe, die eine Zulassung erhielten, die klinischen Nachweise gründlich überprüft und ein günstiges Nutzen-Risiko-Profil bestätigt habe. Angepasste Impfstoffversionen seien ebenfalls auf der Grundlage von Daten, die „ihre Fähigkeit zum Auslösen einer Immunreaktion“ gezeigt hätten, durch die eine Vorhersage „der klinischen Wirksamkeit und Sicherheit“ möglich gewesen wäre, genehmigt worden. Das Sicherheitsprofil aller in der EU zugelassenen Arzneimittel, einschließlich mRNA-Impfstoffen, werde kontinuierlich überwacht. Die EU verfüge über ein robustes Pharmakovigilanz-System zur Erkennung, Bewertung und Bekämpfung potenzieller Nebenwirkungen.
Wie mögen wohl diese Aussagen in den Ohren der zahlreichen Impfgeschädigten klingen? Und merkt die EU-Kommissarin wirklich nicht, dass Zulassungsgenehmigungen allein auf der Grundlage von modellierten Daten äußerst bedenklich sind? Die Kommission und die Mitgliedstaaten hätten – so Lahbib weiter – die frühzeitige Einführung eines Impfstoffs als „im Interesse der öffentlichen Gesundheit“ bewertet. Daher seien die Mitgliedstaaten auch bereit gewesen, eine Einschränkung der Herstellerhaftung für Nebenwirkungen zu akzeptieren. Dies sei in der Impfstoffstrategie als „Grundsatz der Risikoteilung“ vorgesehen gewesen. Bürger, bei denen es zu Nebenwirkungen gekommen ist, könnten Schadenersatzansprüche gegen den Impfstoffhersteller geltend machen. Wörtlich heißt es in einer weiteren Fußnote dazu: „Nach einer erfolgreichen Klage kann der Mitgliedstaat, der den Impfstoff verabreichen ließ, unter bestimmten Bedingungen dafür verantwortlich sein, den Geschädigten zu entschädigen und die Prozesskosten des Impfstoffherstellers zu tragen (Entschädigungsleistung).“
Die Pharmaunternehmen sind fein raus
Die einschränkende Formulierung („kann unter bestimmten Bedingungen dafür verantwortlich sein“) lässt schon erahnen, wie es mit der Übernahme der Verantwortung in der Realität aussieht. Zudem sind es die Steuerzahler, die letztlich für die Entschädigungen aufkommen müssen. Die Pharmaunternehmen hingegen sind fein raus. Die Rechtfertigung der EU-Kommissarin bedeutet im Grunde einen Skandal: Handelt es sich dabei doch um das Eingeständnis, dass die EU-Kommission nicht nur die Gesundheit und das Leben der Bürger aufs Spiel gesetzt hat, sondern diese auch noch für die Schäden zahlen lässt. Sofern es überhaupt zu Entschädigungen kommt.
Bereits am 7. April hatte Christine Anderson (Fraktion: Europa der Souveränen Nationen/ESN) eine Klarstellung des Standpunkts der Kommission zu der Theorie gefordert, dass das COVID-19-Virus aus einem Labor entwichen sei (Anfrage E-001403/2025). Anderson machte darauf aufmerksam, dass der deutsche Bundesnachrichtendienst schon 2020 die Wahrscheinlichkeit eines ungewollten Laborzwischenfalls auf 80 bis 90 Prozent geschätzt hatte. Auch der US-Kongress sei in einem Bericht aus dem Jahr 2024 zu dem Schluss gekommen, dass das Virus wahrscheinlich bei einem Laborunfall oder einer Forschungspanne entwichen ist und dass am Institut für Virologie in Wuhan vor dem Ausbruch des Virus sogenannte Gain-of-Function-Forschung betrieben wurde, die vom nationalen Gesundheitsinstitut der USA finanziert wurde.
Diese Entwicklung werfe ernsthafte Fragen bezüglich der Biosicherheit, der Überwachung von Forschungsgeldern und der internationalen Rechenschaftspflicht auf, stellte Anderson fest und richtete folgende drei Fragen an die Kommission: Erstens: Hat die Kommission vor dem Hintergrund der jüngsten Geheimdienstberichte aus den USA und aus Deutschland ihren Standpunkt zum Ursprung von COVD-19 überprüft oder neu bewertet? Zweitens: Wurde das Institut für Virologie von Wuhan oder eine andere Einrichtung, an der hochriskante virologische Forschung betrieben wurde, vor der Pandemie direkt oder indirekt durch EU-finanzierte Forschung unterstützt? Drittens: Welche Maßnahmen ergreift die Kommission, um bei EU-finanzierter Forschung im Zusammenhang mit Gain-of-Function-Forschung oder biologischen Experimenten mit doppeltem Verwendungszweck sowohl in der EU als auch international mehr Transparenz, Rückverfolgbarkeit und Sicherheit sicherzustellen?
Schutzbehauptungen für Fauci, Daszak und Drosten
In ihrer schriftlichen Antwort vom 20. Juni führt Ekaterina Zaharieva, EU-Kommissarin für Start-ups, Forschung und Innovation, nun an, dass die Kommission von keiner nationalen oder europäischen Behörde über Geheimdiensterkenntnisse informiert worden sei, die darauf hindeuteten, dass COVID-19 aus einem Labor stamme. Die Kommission überwache aufmerksam wissenschaftliche Studien zum Ursprung von SARS-CoV-2 und unterstütze die diesbezügliche Forschung der Weltgesundheitsorganisation (WHO). In einer globalen Studie der WHO über die Ursprünge von SARS-CoV-2 seien drei mögliche zoonotische Wege für die Einschleppung des Virus genannt worden. Die WHO halte einen Laborunfall hingegen für äußerst unwahrscheinlich.
Die Kommission habe zwar über ihre Rahmenprogramme für Forschung und Innovation auch Forschungen gefördert, die am Wuhan-Institut für Virologie durchgeführt worden seien, doch sie gewährleiste stets Transparenz, Rückverfolgbarkeit und Sicherheit in der von der EU finanzierten Forschung, einschließlich der Gain-of-Function-Forschung. Zudem führe die Kommission Ethikbewertungen und Sicherheitskontrollen durch. Vor der Gewährung von finnaziellen Mittel sei eine Freigabe durch den Ausschuss für Sicherheitskontrolle („Security Scrutiny Group“) erforderlich. Dieser bestehe aus Sachverständigen für nationale Sicherheit, die im Einvernehmen mit ihren nationalen Sicherheitsbehörden benannt werden. Darüber hinaus werde die Projektüberwachung bis zum Ende eines Projekts sichergestellt.
Fragt sich, ob die Informationen des deutschen Bundesnachrichtendiensts tatsächlich in keiner Weise bei der EU-Kommission angekommen sind. Selbst wenn dem so wäre: Wie ist so eine Panne möglich? Außerdem fällt auf, wie angestrengt sich Zaharieva in ihrer Antwort auf die WHO und die Zoonose als Ursprung von COVID-19 bezieht. Dafür sind wahrscheinlich mehrere Gründe ausschlaggebend. Mit der Zoonose-These sollen einerseits die Wissenschaftler, die einen Laborursprung vertuschen wollen, damit sie nicht zur Rechenschaft für die hoch risikoreichen Virenexperimente (Gain-of-Function) gezogen werden, geschützt werden. Zu diesen Wissenschaftlern gehören der US-Star-Virologe Anthony Fauci, der britisch-amerikanische Virenforscher Peter Daszak und auch Christian Drosten. Zum anderen spielt die These von gefährlichen Zoonosen eine zentrale Rolle im One Health-Ansatz der WHO, der die enge Verknüpfung der Gesundheit von Menschen, Tieren und der Umwelt proklamiert und eine interdisziplinäre Zusammenarbeit zur Bewältigung von Gesundheitsherausforderungen fordert.
Mehr den Interessen von Lobbyisten verpflichtet als den EU-Bürgern
Dadurch bekäme die WHO im Fall einer Krise weitreichende politische Kompetenzen. Wenn es nun jedoch als bewiesen gelten würde, dass COVID-19 das Ergebnis von unverantwortbarer Virenforschung ist, wäre der One Health-Ansatz in Frage gestellt und auch Vertragswerke wie das internationale Pandemieabkommen wären letztlich nicht mehr begründbar. Das würde jedoch den Interessen der Pharmakonzerne und deren Investoren zuwider laufen. Bei der Corona-Aufarbeitung steht also viel auf dem Spiel. Und das weiß natürlich die EU-Kommission, die sich offenbar mehr den Interessen von Lobbyisten verpflichtet fühlt als den EU-Bürgern.
Zwei weitere Anfragen gingen von Friedrich Pürner (fraktionslos) aus. Am 28. April stellte Pürner eine schriftliche Anfrage zur Rolle der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) bei Zulassungsverfahren der COVID-19-Impfstoffe, Inspektionen und Kontrollen der guten klinischen Praxis (P-001695/2025). Dabei nahm er Bezug auf einen Artikel in der Welt, in dem enthüllt worden war, dass die EMA bei den Zulassungsverfahren der COVID-19-Impfstoffe entscheidende Kontrollen zur Überprüfung von Nebenwirkungen ausgelassen oder umgangen hatte. Gesetzlich festgeschriebene Kontrollen der guten klinischen Praxis durch Inspektoren, die die klinischen Studien der Hersteller überprüfen sollten, hatten nicht oder nur eingeschränkt stattgefunden.
Pürner stellte daher die Fragen: Erstens: Hatte die Kommission Kenntnis von diesem Vorgang, und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt, und warum ist sie dann nicht eingeschritten? Zwetens: Welche Inspektionsvorschriften gibt es bei (Notfall)-Zulassungen, insbesondere bei Studien in Drittländern, damit die Sicherheit von Arzneimitteln, die Fürsorgepflicht und der Patientenschutz gewährleistet werden? 3.Wurde die Kommission von der EMA über die Fälle von Myokarditis in Israel unterrichtet, und wenn ja, wann und von wem – unter Nennung des Datums und der Namen der beteiligten Akteure –, und wie ist die Kommission mit diesen Informationen über Sicherheitssignale nach mRNA-Impfungen umgegangen?
Die Aussagen des Kommissars für Gesundheit und Tierschutz machen sprachlos
Am 23. Juni antworte diesmal Olivér Várhelyi, Kommissar für Gesundheit und Tierschutz, im Namen der Europäischen Kommission. Er unterstrich, dass die Europäische Arzneimittel-Agentur bei der Bewertung der COVID-19-Impfstoffe die höchsten Standards angewandt habe. Wie bei der Bewertung jedes anderen Produkts habe der EMA-Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) auch in diesem Fall geprüft, ob Inspektionen zur Überprüfung der Einhaltung der guten klinischen Praxis (GCP) erforderlich waren. Die Kriterien dafür könnten öffentlich eingesehen werden. Letztlich entschieden jedoch die Mitgliedstaaten darüber, ob sie Inspektoren für eine von der EMA koordinierte Inspektion bereitstellen. Aufgrund der Reisebeschränkungen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit hätten die Regulierungsbehörden während der COVID-19-Pandemie eruiert, ob Inspektionen erforderlich waren, und im Einzelfall entschieden, welche Herangehensweise am besten geeignet und gangbar war.
Für Comirnaty und Vaxzevria könnten die Europäischen Öffentlichen Beurteilungsberichte (European Public Assessment Reports) eingesehen werden. Nachdem 2021 in Israel nach der Verimpfung von Comirnaty die ersten Myokarditis-Fälle aufgetreten waren, habe die EMA eine förmliche Überprüfung eingeleitet. Diese habe ergeben, dass das Risiko einer Myokarditis und einer Perikarditis insgesamt „sehr selten“ war (betroffen war bis zu eine von 10.000 geimpften Personen) und dass das Risiko bei jungen Männern am höchsten war. Die Produktinformation für Comirnaty sowie für Spikevax sei daher dahin gehend überarbeitet worden, dass die Nebenwirkungen um Myokarditis und Perikarditis ergänzt wurden, und es sei mit einem entsprechenden Warnhinweis darauf aufmerksam gemacht worden.
Várhelyis Aussagen machen sprachlos. Ist ihm nicht bewusst, was es angesichts der gigantischen Gesamtzahl der Corona-Impfungen bedeutet, dass eine von 10.000 Personen nach der Impfung eine Herzentzündung erlitt? Zumal besonders junge Menschen davon betroffen waren, die durch eine Corona-Erkrankung kaum gefährdet waren. Die zweite Anfrage Pürners (P-001943/2025) wurde dann sogar von der Kommissionspräsidentin selbst beantwortet. Am 14. Mai wollte Pürner nämlich wissen, wie die Kommission mit dem Urteil in der Rechtssache T-36/23 (Stevi und The New York Times) umzugehen gedenkt.
Der Gerichtshof der Europäischen Union hatte bekanntlich einer Klage der New York Times stattgegeben und die Entscheidung der Kommission, den Zugang zu den ausgetauschten Textnachrichten zwischen der Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und dem CEO von Pfizer, Albert Bourla, zu verweigern, für nichtig erklärt. Pürner fragte entsprechend an: Erstens: Gedenkt die Kommission ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel innerhalb der Frist einzulegen? Zweitens: Welche Folgen, Konsequenzen und Lehren zieht die Kommission und insbesondere ihre Präsidentin aus diesem Urteil, und wie hoch sind die bisherigen aus diesem Rechtsstreit entstandenen Kosten? Wann, wie und für wen wird die Kommission die ausgetauschten Textnachrichten zugänglich machen?
Eine unfassbare Arroganz
Am 24. Juni ließ Ursula von der Leyen in ihrer Antwort nun wissen:
„Die Kommission prüft derzeit das Urteil des Gerichts und wird ihrer Verpflichtung, die sich aus dem Urteil ergebenden Maßnahmen zu ergreifen, zu gegebener Zeit nachkommen. Da das Gericht festgestellt hat, dass die Kommission die Erklärung, wonach sich die angeforderten Dokumente nicht in ihrem Besitz befinden, nicht ausreichend erläutert hat, wird die Kommission die Situation angesichts dieser Feststellung überprüfen und eine neue Entscheidung erlassen. Das Gericht hat der Kommission die Kosten des Verfahrens auferlegt. Da die Kosten noch nicht festgesetzt wurden, können sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beziffert werden. Das Gericht hat die Strategie der Kommission für die Registrierung von Dokumenten nicht infrage gestellt. Mit den entsprechenden Vorschriften sollen die Integrität und die Gültigkeit der Aufzeichnungen der Kommission gewährleistet und sichergestellt werden, dass wichtige Dokumente, die von der Kommission verfasst wurden oder bei ihr eingehen, wieder abgerufen und schließlich interessierten EU-Bürgerinnen und -Bürgern zugänglich gemacht werden können. Die Kommission wird sich weiterhin strikt an den bestehenden soliden Rechtsrahmen für den Zugang zu Dokumenten halten. Die Kommission setzt sich weiterhin uneingeschränkt für Offenheit, Rechenschaftspflicht und klare Kommunikation mit allen Interessenträgern, einschließlich der EU-Organe, der Zivilgesellschaft und Interessenvertretern, ein.“
Im Grunde kann man über diese Antwort nur lauthals lachen. Aus von der Leyens Zeilen spricht eine unfassbare Arroganz. Die Kommission lässt sich also derzeit dazu herab, das Urteil des Gerichts zu „prüfen“, und will etwaigen Verpflichtungen „zu gegebener Zeit“ nachkommen. Ansonsten setzt sie sich aber „weiterhin“ und „uneingeschränkt“ für „Offenheit, Rechenschaftspflicht und klare Kommunikation mit allen Interessenträgern“ ein. Mit „Zivilgesellschaft“ sind in aller Regel Stiftungen und NGOs gemeint und mit „Interessenvertretern“ Lobbyisten, Konzerne und Investoren. Will von der Leyen vor allem diesen Klienten signalisieren, dass sie nichts zu befürchten haben? Doch es hilft nichts. So sehr sich die EU-Kommission und deren Präsidentin auch winden: Allein aus ihren schriftlichen Antworten auf die parlamentarischen Anfragen wird das ganze Ausmaß ihrer katastrophalen Corona-Politik immer eindeutiger ersichtlich!
Martina Binnig lebt in Köln und arbeitet u.a. als Musikwissenschaftlerin (Historische Musikwissenschaft). Außerdem ist sie als freie Journalistin tätig.
Beitragsbild: Sven Dirks, Wien - Own work, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Ich denke nicht, dass die Mehrheit der Bevölkerung eine wirkliche Aufarbeitung wünscht. Stockholm-Syndrom. Eine obskure Mischung aus Unternehmen und Politikern hatte die Bevölkerung sozusagen als Geiseln genommen…diese entwickeln Sympathie, Loyalität für die Täter, bzw. halten daran fest, manche machen sich sogar freiwillig zu deren Anwälten.
Ich erlebe das immer wieder in Diskussionen: Da kommt dann iwann sowas wie „man wusste es damals halt nicht besser“ .Anschliessende Verweise auf die die RKI-Files, auf Einwände von Fachärzten und dergleichen prallen dann an einem Achselzucken ab…bzw. gleiten elegant daran vorbei.
Bei denjenigen, die sich seinerzeit begeistert an der Jagd auf „Coronaleugner“ und „Impfverweigerer“ beteiligten, ist das noch nachvollziehbar. Bei den anderen: Zu erschütternd wäre wahrscheinlich die Erkenntnis, dass die „geliebte“ EU im Kern zu einer perfiden Demokratieaushebelungsmaschinerie mutiert ist. Mit Ohnmacht können Menschen nur schlecht umgehen.
Es gehört zum Programm von EU und Bundesregierung, das unendliche Mengen von Comedianten aus den Boden schießen und alle Kanäle und Medien zukleistern, zuscheißen wollte ich nicht schreiben, wo doch dringend Publizisten gebraucht werden, die der Bevölkerung die Wahrheit und Aufklärung vermitteln.
@ Peter Holschke: Absolut zutreffend! Und nicht nur die Autorin, auch andere federführende Leute der Achse haben sich da als Multiplikatoren betätigt.
Wie die Geschichte zeigt: Eine parasitäre Feudalkaste wird man nicht durch gutes Zureden los. Auch wenn eine Feudalkaste noch so unfähig, degeneriert und dysfunktional ist, wird sie mit allen Mitteln versuchen ihre fetten, leistungslosen Privilegien zu erhalten. ++ Die EWG hat deswegen gut funktioniert, weil die Staaten gegeneinander konkurrieren mussten: Keine gemeinsame Haftung, keine Umverteilung, No-Bailout. Die EU-Institutionen haben sich innerhalb von 30 Jahren zum Gegenteil der EWG entwickelt. Ein absolutistisches Beamtenmonstrum, das sich mit erstaunlicher Geschwindigkeit zu einem Feudalsystem entwickelt. Dieses System geht bereits in einen Zustand der Erstarrung über – wie Beton. Schlechte Aussichten für die zahlenden Untertanen.
Als Wirtschaftsingenieur hat man von so ziemlich allem eine solide Halbbildung. Wie auch von den Grundzügen des Vertragsrechts. Damals – in den Siebzigern – wurde uns eingebleut, daß zwei Parteien nie zu Lasten Dritter einen rechtsgültigen Vertrag abschließen können. Wie also können UvdL und Pfizer vertraglich festlegen, daß die Hersteller haftungsfrei bleiben, die impfenden EU-Mitgliedsländer als Nicht-Vertragspartner in die Haftung eintreten? Das ist ein Vertrag zu Lasten Dritter!
HAHAHAHA wer war denn bitte so einfältig und naiv zu glauben eine Aufarbeitung dieser Ereignisse würde ernsthaft zugelassen werden????
Warum auch??? Die meisten Bürger haben doch mitgemacht beim Ausgrenzen, Diskriminieren und Verteufeln Andersdenkender – glaubt ihr wirklich die wollen sich ihren eigenen Sauereien stellen?
Es ist und bleibt dem Pöbel untersagt, seinen aus unzureichender Einsicht gebildeten Maßstab an die Entscheidungen der Großkopferten anzulegen. Wer nicht hören will, muss bezahlen und sollte sich einen stylischen Bademantel zulegen.