Nachhaltigkeitsberichte der Bundesregierung: umfassende Zerstörung von wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Strukturen für die Umsetzung der Agenda 2030?
Wie sehr die Bundesregierung mittlerweile ihre Kompetenzen an übergeordnete Organisationen wie die Europäische Union und die Vereinten Nationen abgegeben hat, wird aus ihren aktuellen Nachhaltigkeitsberichten ersichtlich. Die Bundesministerien geben nämlich regelmäßig Berichte über Aktivitäten, Maßnahmen und Strategien zur Nachhaltigkeitspolitik in ihrem jeweiligen Bereich heraus. Zum Jahresende haben sie ihre insgesamt acht Berichte aus den Jahren 2023 und 2024 veröffentlicht. Und was mit dem schwammigen und zunächst positiv klingenden Begriff „Nachhaltigkeit“ gemeint ist, wird sofort klar, wenn man den Bericht aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) aufschlägt. Er zählt 69 Seiten und ist überschrieben mit „Gesundheit und Wohlergehen für alle nachhaltig fördern“.
Man muss noch nicht mal ein einziges Wort lesen, um den Bericht einordnen zu können. Denn schon auf der Titelseite springt einem das bunte Logo der Agenda 2030 entgegen, gefolgt von den darin festgehaltenen 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDGs). Mit „Nachhaltigkeit“ meint die Bundesregierung also ganz konkret die Umsetzung der Agenda 2030: Die Agenda 2030 wurde am 25. September 2015 von den Vereinten Nationen verabschiedet und basiert ihrerseits auf den Millenniums-Entwicklungszielen der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2000 und der Agenda 21 aus dem Jahr 1992. Während sich die Millenniums-Entwicklungsziele noch vor allem auf die Bekämpfung von Armut und Hunger konzentrierten, umfasst die Agenda 2030 insgesamt 169 Unterziele, die bei näherem Hinsehen auf eine umfassende Zerstörung bisheriger wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Strukturen hinausläuft, wobei der Kampf gegen CO₂-Emissionen im Mittelpunkt steht.
Unter Punkt 28 der Agenda 2030 wird zum Beispiel betont: „Wir verpflichten uns, die Art und Weise, in der unsere Gesellschaften Güter und Dienstleistungen produzieren und konsumieren, grundlegend zu verändern. Die Regierungen, die internationalen Organisationen, die Unternehmen und anderen nichtstaatlichen Akteure wie auch jeder Einzelne müssen zur Veränderung nicht nachhaltiger Konsum- und Produktionsmuster beitragen“. In der Agenda 2030 geht es angeblich um alles. Nämlich um das Überleben des Planeten Erde, der durch den Klimawandel vor dem Kollaps stehe. Daher halten die Vereinten Nationen offenbar auch einen totalitären Ansatz für gerechtfertigt, der alle Lebensbereiche umfasst. Unter Punkt 5 wird festgestellt: „Diese Agenda ist von beispielloser Reichweite und Bedeutung. Sie wird von allen Ländern akzeptiert und ist auf alle anwendbar.“ Ausführlich berichtete achgut bereits hier über die Agenda 2030.
Dass die totale Klimapanik keineswegs faktenbasiert ist, sondern der menschengemachte Anteil am Klima, das sich stetig wandelt, im Gegenteil eher gering ausfällt, legen Autoren wie etwa Prof. Dr. Fritz Vahrenholt auch auf achgut immer wieder dar. Doch wer die Fixierung auf den Kampf gegen das CO₂ wissenschaftlich hinterfragt, wird als „Klimaleugner“ gebrandmarkt. Zu stark ist mittlerweile der Einfluss von Lobbyisten und Investoren auf die Politik, wie zum Beispiel auch bei der internationalen Hamburger Nachhaltigkeitskonferenz im Oktober deutlich wurde: Der Umbau der Wirtschaft hin zur Klimaneutralität eröffnet immense neue Geschäftsfelder und bislang ungenutzte lukrative Investitionsmöglichkeiten zum Beispiel in Windparks, Solaranlagen und Wasserstoffproduktion auf der ganzen Welt.
Richtschnur sämtlicher politischer Entscheidungen
Erschreckend ist, in welch hohem Maße die Klima-Ideologie via UN-und EU-Vorgaben nun schon die konkrete Politik in Deutschland bestimmt. So bekennt sich die Bundesregierung in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) voll und ganz zur Agenda 2030, die die Richtschnur sei, an der sämtliche politischen Entscheidungen gemessen werden sollen. Auch im Nachhaltigkeitsbericht des Bundesministeriums für Gesundheit wird gleich auf der ersten Seite hervorgehoben, dass die „Verbindlichkeit von Nachhaltigkeitsstrategien, -zielen und -programmen im konkreten Regierungshandeln und bei der Erstellung von Gesetzen erhöht werden soll“. Wie soll das aber im Gesundheitsbereich aussehen? Zunächst wird in dem Bericht konstatiert, dass über 60 Prozent der Deutschen, die älter als 65 Jahre sind, an einer Erkrankung litten, die im Zusammenhang mit dem Lebensstil oder Umweltfaktoren stehe. Eine nachhaltige Gesellschaft zu entwickeln, bedeute also, vor allem eine gesunde Gesellschaft zu schaffen – und zwar auf individueller, strukturell-gesellschaftlicher und globaler Ebene.
So fordert das Gesundheitsministerium zum Beispiel, dass es für alle Menschen entlang der gesamten Bildungskette Bildungsangebote für nachhaltige Entwicklung geben müsse. Vor allem die COVID-19-Pandemie habe gezeigt, dass interdisziplinäre und ressortübergreifende Ansätze der Politikgestaltung wichtig seien, um hohe Standards in der Gesundheitsversorgung zu halten und die Lebensqualität und das allgemeine Wohlbefinden der Menschen zu stärken. Der Transformationsbericht ziele deshalb darauf ab, Gesundheit „in allen Politikfeldern“ zu verankern. Gemäß des „Health in All Policies“-Ansatzes der Weltgesundheitsorganisation (WHO) solle Gesundheit auch verstärkt in der Sozial-, der Wirtschafts-, der Arbeitsmarkt-, der Familien-, der Verkehrs-, der Umwelt- und der Klimapolitik sowie im Städtebau mitgedacht und effizient gestaltet werden. Außerdem hinge die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt eng zusammen, weswegen auch die „One-Health“-Strategie der WHO einen noch größeren Stellenwert als bisher erhalten solle. So sollen beispielsweise Überwachungsdaten aus verschiedenen Sektoren miteinander verknüpft werden, um künftige Pandemien frühzeitig zu verhindern. Der Global Hub for Pandemic and Epidemic Intelligence der WHO mit Sitz in Berlin, den Deutschland maßgeblich unterstützt, soll hierbei eine zentrale Rolle spielen.
Außerdem müsse Deutschland seinen Beitrag für die globale Pandemieprävention und -reaktion bis 2030 gegenüber dem Jahr 2019 substanziell steigern. Schon zwischen 2015 und 2021 stiegen die Ausgaben für die Pandemieprävention übrigens von etwa 147,9 Millionen Euro auf 396,7 Millionen Euro an. Um die globale Zusammenarbeit weiter auszubauen, sei ein Internationale Pandemieabkommen nötig, in dem kollektive Maßnahmen der internationalen Gemeinschaft zur Bekämpfung von Pandemien rechtsverbindlich festgelegt werden. Prävention sei auch deshalb von entscheidender Bedeutung für die Verhinderung zukünftiger Pandemien, weil diese vermutlich ebenso wie die COVID-19-Pandemie zoonotischen Ursprungs sein würden.
Eine zentrale Rolle für die Prävention spiele die Auswertung digital verfügbarer Gesundheitsdaten. Das Bundesministerium für Gesundheit möchte deswegen die Verfügbarkeit und die Nutzung digitaler Daten ausweiten. Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) ermöglicht, dass Gesundheitsdaten auch zur Produktentwicklung und für das Training von KI-Anwendungen verwendet werden können. Und mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz –DigiG) möchte das Bundesministerium für Gesundheit die elektronische Patientenakte (ePA) im Gesundheitswesen etablieren. Außerdem plant sie ein Gesetz zur Stärkung medizinischer Register. Auch die Genomdaten von Krankheitserregern sollen in das Meldesystem einfließen.
Kompetenz-Abgabe an die WHO
Die genetischen Daten von Erregern aus menschlichen Proben könnten zum Beispiel mit Erregergenomdaten aus Lebensmittel-, Tier- oder Umweltproben verglichen werden. Auf diese Weise könnten sehr schnell etwaige gemeinsame Infektionsquellen aufgespürt werden. Das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) sorge zudem dafür, dass Labore und medizinische Einrichtungen – und perspektivisch auch Einrichtungen der Kinderbetreuung – den zuständigen Gesundheitsämtern digitale Meldungen im Rahmen des Infektionsschutzes übermitteln können. Abwassermonitoring (Überwachung von Krankheitserregern in Abwassern) könne ebenfalls wichtige Daten liefern. Nicht zuletzt hat das Bundesministerium für Gesundheit die Nationale Pharmastrategie erarbeitet, durch die die Arzneimittelforschung in Deutschland gestärkt, der Zugang zu neuen Therapieoptionen für Patienten beschleunigt und dafür zum Beispiel die klinischen Prüfungen vereinfacht werden sollen.
Zusammengefasst lässt sich festhalten: Das Bundesministerium für Gesundheit möchte seine Kompetenzen überwiegend an die WHO abgeben, die nach wie vor neben den Internationalen Gesundheitsvorschriften ihr Pandemieabkommen in trockene Tücher bringen will. Das Ministerium selbst möchte vor allem Daten sammeln und nutzen sowie die Zulassung von Medikamenten und Impfstoffen vereinfachen und beschleunigen. Heißt: Sicherheitsstandards sollen weiter gesenkt werden. Außerdem hält es an dem „zoonotischen Ursprung der COVID-19-Pandemie“ fest – obwohl sogar ein Untersuchungsausschuss des US-Repräsentantenhauses mittlerweile zu dem Ergebnis gekommen ist, dass das Virus höchstwahrscheinlich durch einen Unfall in einem Labor in Wuhan freigesetzt wurde. Insgesamt greift das Bundesministerium für Gesundheit lediglich Vorgaben und Formulierungen der WHO auf. Die WHO ist aber nichts anderes als eine UN-Sonderorganisation, die nicht aus demokratischen Wahlen hervorgegangen ist, sondern in hohem Maße von privaten Sponsoren mit zweckgebundenen Spenden finanziert wird, wobei vor allem die Bill & Melinda Gates Stiftung als größter privater Geldgeber zu nennen ist. Die hat aber u.a. die Impfstoffallianz Gavi initiiert, weswegen die WHO wiederum der Impfstoffindustrie entgegenkommt. Das Bundesministerium für Gesundheit vertritt mittlerweile also offensichtlich weniger die Interessen der Bürger als die Interessen von Stiftungen, Konzernen und Investoren.
Bei den weiteren Berichten der Bundesministerien sieht es kaum besser aus. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat seinen Bericht mit „Wirtschaftspolitik im Zeichen der Nachhaltigkeit“ überschrieben. Darin ist auf Seite 4 von insgesamt 44 Seiten zu lesen: „Zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele setzt das BMWK auf eine schrittweise Weiterentwicklung des bestehenden Ordnungsrahmens der Sozialen Marktwirtschaft hin zu einer Sozial-ökologischen Marktwirtschaft.“ Und weiter: „Das seit dem Jahr 2019 gültige Klimaschutzgesetz markiert einen wesentlichen Schritt in Richtung einer Wirtschaftsordnung, die nicht länger zur Überschreitung der ökologischen Grenzen des Erdsystems beiträgt.“ Und das Ministerium klärt auf: Das Konzept der planetaren Grenzen definiere „neun essenzielle Systeme für das menschliche Leben auf der Erde und ihre Belastungsgrenzen. Eine Überschreitung dieser Grenzen erhöht das Risiko irreversibler Veränderungen (Kipppunkte). Sechs von neun planetaren Grenzen gelten als überschritten, vier davon mit hohem Risiko.“ Welche Folgen es hat, wenn dieses abstrakt modellierte Konzept die Politik bestimmt, lässt sich derzeit im Realitätscheck erleben: schwindelerregend hohe Energiepreise und Energieengpässe, Insolvenzen ohne Ende und massive Abwanderung von Unternehmen. Kurz: Deindustrialisierung.
Das Ministerium träumt in Bezug auf Grundstoffe wie Stahl, Zement und Basischemikalien indessen weiter vor sich hin: „Ein wichtiger Baustein für die erfolgreiche Umstellung auf alternative Produktionsverfahren von Grundstoffen ist, dass klimafreundlich hergestellte und zunächst höherpreisige Produkte auch auf eine verlässliche und hinreichend große Nachfrage treffen. Mit Anreizen für `grüne´ Leitmärkte stärkt das BMWK diese Nachfrage. Durch eine hinreichend große Nachfrage entstehen neue Märkte, die Investitionen in neue Industrietechnologien und -prozesse und die Produktion klimafreundlicher Produkte über den Marktmechanismus in Gang setzen.“ Leider funktioniert diese Planwirtschaft aber im echten Leben genauso wenig wie die „Energiewende“. Nichtsdestotrotz betont das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz stolz seine wichtige Rolle bei der Umsetzung und Fortsetzung der grünen und digitalen Transformation auch auf EU-Ebene. Das BMWK begleite und koordiniere Verhandlungen zu wichtigen EU-Gesetzgebungsvorhaben und gestalte die nachhaltige Politik der EU entscheidend mit.
Innenministerium fördert vegetarische Gerichte
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) braucht indes 51 Seiten für seinen Bericht, in dem es zunächst betont, dass es „rund um die Uhr für Sicherheit, Zusammenhalt und Demokratie in unserem Land“ arbeite. Da drängt sich die Frage auf, warum sich das Ministerium, wenn es sein Selbstbild ernst nimmt, an der Umsetzung der Agenda 2030 der demokratisch nicht legitimierten Vereinten Nationen beteiligt? Jedenfalls kümmert sich das BMI um nachhaltigen Sport und fördert zum Beispiel „deutsche Spitzensportlerinnen und -sportler, die mit ihrer Leistung und ihrem Auftreten das Image Deutschlands in aller Welt beeinflussen“. Außerdem hat es das neue „Bundes-/Präventionsprogramm gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit (BP Rex)“ eingeführt. Es nimmt sich aber auch des Themas Migration an und stellt fest: „Wir leben in Zeiten hoher Zuwanderung. Die nachhaltige Integration der zu uns kommenden Menschen hat dabei eine große politische und gesellschaftliche Bedeutung. Das BMI versteht Integration als einen wechselseitigen Prozess, der alle Mitglieder der Gesellschaft betrifft. Er soll die chancengleiche Teilhabe aller an den zentralen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens befördern. Dies setzt voraus, dass die Mehrheitsgesellschaft aufnahmebereit ist und die Zugewanderten sich um die eigene Integration aktiv bemühen.“
Fast 12 Millionen Menschen in Deutschland verfügten derzeit nicht über die deutsche Staatsangehörigkeit. Rund ein Drittel von ihnen lebe bereits seit mehr als zehn Jahren in der Bundesrepublik. Derzeit lasse sich jedoch nur ein Teil derjenigen einbürgern, die dazu berechtigt wären: Im Jahr 2023 waren es nur 200.095 (3,6 Prozent). Im europäischen Vergleich falle Deutschland damit stark ab. Ein bedeutsamer Grund dafür sei, dass in Deutschland bisher von den Menschen grundsätzlich verlangt worden sei, ihre alte Staatsangehörigkeit aufzugeben. Mit dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht werde nun Mehrstaatigkeit generell zugelassen und damit der überfällige Paradigmenwechsel vollzogen. Deutschland sei ein vielfältiges Einwanderungsland und aus wirtschaftlichen und demografischen Gründen dringend auf Zuwanderung angewiesen. Allerdings müsse die irreguläre Migration begrenzt und dafür die legale Migration gestärkt werden. Für die Rückführung von Personen, die eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen, stünden seitens der Bundespolizei 2.000 „Personenbegleiterinnen und Personenbegleiter Luft“ zur Begleitung von Abschiebungen zur Verfügung: In Anbetracht der Tatsache, dass es 2023 lediglich 16.430 Abschiebungen gab, ist das ein erstaunlich hoher Personalaufwand. 31.330 Abschiebungen konnten 2023 übrigens nicht vollzogen werden.
Das BMI beschäftigt sich aber auch mit wirklich wichtigen Themen und hat erstmals Fragenkataloge entwickelt, in denen die ökologische und die soziale Nachhaltigkeit von berufstypischer Bekleidung für Küchenpersonal abgefragt wurde. Außerdem bezieht das BMI Ökostrom und reduziert die Emissionen seiner Kantine durch die Förderung von vegetarischen Gerichten. Und das BMI betont: „Alle Menschen in Deutschland sollen dort leben können, wo sie leben möchten. An jedem dieser Orte sollen sie die gleichen Möglichkeiten zur Teilhabe an der Gesellschaft und am Arbeitsleben haben.“ Und es fordert, dass die Menschen den Staat überall in Deutschland als handlungsfähig erleben sollen. Denn vor Ort werde der Staat für die Bürgerinnen und Bürger sichtbar; hier stelle er als Garant der Daseinsvorsorge lebenswichtige Leistungen und Infrastrukturen bereit. Vor allem ein sicheres Umfeld, in dem die Bürgerinnen und Bürger ohne Angst vor Willkür und Kriminalität leben könnten, sei eine wesentliche Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung. Zu den wichtigsten Aufgaben der Innenpolitik gehöre es daher, die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Sie umfasse den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Gewalt, Verbrechen und Terror sowie den Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung. Nur in einer Gesellschaft ohne Bedrohungen könnten Menschen frei leben.
Die Realitätswahrnehmung der Ministerien
Hehre Worte. Doch nach dem jüngsten Terroranschlag in Magdeburg stellt sich einmal mehr die Frage, wann den Worten endlich Taten folgen. Könnte es sein, dass es den „Bürgerinnen und Bürgern“ herzlich egal ist, wie die Verpflegung in der BMI-Kantine aussieht, dass es sie aber sehr wohl interessiert, ob sie unbeschwert einen Weihnachtsmarkt besuchen können? Die Realitätswahrnehmung der Ministerien deckt sich offenbar insgesamt eher wenig mit derjenigen der gemeinen Bevölkerung. Wie anders wäre es zu erklären, dass das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) auf ganzen 76 Seiten ausrollt, wie „nachhaltig“ die Bundeswehr beim Bauen oder Sanieren von Gebäuden, der dienstlichen Mobilität, dem Umweltschutz auf Übungsplätzen oder dem Verpflegungsangebot ihres Personals vorgeht? Und wussten Sie, dass die NATO im Sommer 2023 auf ihrem Gipfel in Vilnius ein Exzellenzzentrum zu Klimawandel und Sicherheit (Climate Change and Security Centre of Excellence, kurz: CCASCOE) gegründet hat? Auch das BMVg hat eine Strategie für „Verteidigung und Klimawandel“ erarbeitet, da der Klimawandel in vielen Regionen neue Konflikte und Spannungen auslösen könne.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) setzt ebenfalls eindeutig Prioritäten. Das Vorwort von Staatssekretär Wolf Heinrich Reuter beginnt mit den Worten: „Die 17 Globalen Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals – SDG) sind Richtschnur der Politik der Bundesregierung. Damit wahren und stärken wir die Handlungsfreiheit und Gestaltungschancen jetziger und kommender Generationen.“ Als das „zentrale Instrument zur Sicherung der Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen“ nennt Reuter die „sogenannte Schuldenbremse“. Das BMF setze sich für eine Stärkung von Innovationen durch die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für private Investitionen ein, was insbesondere auch den Klimaschutztechnologien zugutekomme, und arbeite darüber hinaus daran, Deutschland zu einem führenden Standort für Sustainable Finance (Nachhaltigkeit im Finanzsystem) zu machen. Sustainable Finance bezeichnet laut Bundesbank die Berücksichtigung von Umwelt-, sozialen und Unternehmensführungsaspekten in den Entscheidungen von Investoren. Natürlich unterstützt das BMF auch die klimaneutrale Organisation der Bundesverwaltung bis 2030 und weist u.a. darauf hin, dass alle Standorte des Ministeriums in Berlin mit Fernwärme versorgt werden. Zum Fuhrpark des BMF gehören derzeit acht Hybridfahrzeuge, sechs rein elektrische Fahrzeuge und lediglich ein Dieselfahrzeug. Da können die Bundesbürger ja erleichtert aufatmen.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will seinerseits eine „neue Innovationskultur für Nachhaltigkeit“ fördern. Nachhaltigkeit soll auch in Schulen, Universitäten und Forschungseinrichtungen als „Leitprinzip“ verankert werden. In „Internationalen Zukunftslaboren“ werden unter anderem die Nutzung von Technologien der Künstlichen Intelligenz (KI) zur Produktion nachhaltiger Kunst- und Rohstoffe sowie die Entwicklung klimaneutraler Technologien für die Erzeugung von grünem Wasserstoff erforscht. Auch eine Forschungsplattform für „One Health“ soll bis 2028 ressortübergreifend mit insgesamt bis zu 2,3 Millionen Euro gefördert werden. Und durch die BMBF-Fördermaßnahme „WarmWorld“ soll bis 2027 ein neues, extrem hochaufgelöstes, globales Klimamodell entwickelt werden. Erklärtes Ziel des BMBFs ist es, die wissenschaftlich-technologischen Voraussetzungen für eine klimaneutrale Industrie als wichtigen Baustein für eine nachhaltige Gesellschaft und Wirtschaft zu schaffen. Fragt sich, was passiert, wenn die Forschungsergebnisse dieser Zielsetzung nicht entsprechen sollten? Oder ist das von vornherein ausgeschlossen, weil genaue Vorgaben die Forschung entsprechend einschränken, sodass sie gar nicht ergebnisoffen betrieben werden kann?
Im 48 Seiten umfassenden Bericht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) wiederum wird die Agenda 2020 zunächst beschönigend definiert: „Das Ziel der Agenda ist es, die sozialen, ökonomischen und ökologischen Grundlagen zu schaffen, um allen Menschen weltweit ein Leben in Würde zu ermöglichen.“ Dieser Aussage würde wohl kaum jemand widersprechen. Allerdings erschließt sich erst, wenn man den Text der Agenda vollständig liest, mit welchen Mitteln dieses großartige Ziel erreicht werden soll: nämlich durch eine Transformation aller Lebens- und Gesellschaftsbereiche vor allem in Form des Ausstiegs aus der Nutzung fossiler Energien. Da jedoch noch keine alternativen Energien in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen respektive zumindest in Deutschland die Kernenergie pauschal abgelehnt wird, läuft dieser Prozess in der Realität auf Deindustrialisierung und damit verbunden auf wachsende Armut hinaus. Durch die Agenda 2030 wird also das genaue Gegenteil dessen erreicht, was angeblich angestrebt wird.
„Diplomatie für Nachhaltigkeit“
In Anbetracht der horrenden Summen, die die Agenda 2030 verschlingt, klingt es fast zynisch, wenn das BMAS stolz auf den neuen Grundrentenzuschlag hinweist, der Rentnern mit mindestens 33 von der Rentenversicherung berücksichtigten Beitragsjahren zusteht. Laut BMAS erhalten rund 1,1 Millionen Rentnerinnen und Rentner nun „Monat für Monat durchschnittlich 86 Euro (brutto) mehr“. 86 Euro! Natürlich darf auch der folgende Hinweis wieder nicht fehlen: „Die Liegenschaften des BMAS an beiden Standorten in Berlin und Bonn werden zu 100 Prozent mit Ökostrom versorgt.“ Außerdem nutzt das BMAS Kopierpapier aus 100% Recyclingpapier mit dem Umweltlabel „Blauer Engel“ und hat bereits zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um den Pro-Kopf-Papierverbrauch zu senken, zum Beispiel durch Reduzierung der Arbeitsplatzdrucker und der Einführung der der eAkte.
Sogar das Auswärtige Amt (AA) betreibt „Diplomatie für Nachhaltigkeit“. Zeitgleich zur Weltklimakonferenz COP28 in Dubai hat die Bundesregierung in Federführung des Auswärtigen Amts zum Beispiel ihre erste Klimaaußenpolitikstrategie veröffentlicht. In dieser Strategie bekennt sich Deutschland zu einer „ambitionierten multilateralen klimapolitischen Zusammenarbeit im Rahmen der Klimarahmenkonvention und des Übereinkommens von Paris“. Dabei will sie u.a. „die internationalen Finanzflüsse in Einklang mit einem 1,5° C kompatiblen Pfad und klimaresilienter Entwicklung bringen“. Und auch folgender Satz steht im AA-Bericht: „Für eine ehrgeizige Umsetzung der Agenda 2030 setzt sich das Auswärtige Amt in multilateralen Organisationen und internationalen Foren wie den Vereinten Nationen, der Europäischen Union, G20 und G7 ein. In den Vereinten Nationen stellt sich das Auswärtige Amt systematisch in den Dienst der Agenda 2030.“ Dem Absatz zur „Gesundheitsdiplomatie“ wird ausgerechnet das Zitat vorangestellt: „Niemand ist sicher, bis alle sicher sind“.
Diese Redewendung wurde Ende März 2022 von mehr als zwei Dutzend Staats- und Regierungschefs – darunter Bundeskanzlerin Angela Merkel – in Umlauf gebracht, um die Verhandlungen über den internationalen Pandemievertrag zu rechtfertigen. Im Mai 2021 wurde sie dann vom UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR als Teil der COVID-Impfkampagne aufgegriffen, und kein Geringerer als WEF-Chef Klaus Schwab hat sie am 27. August 2021 noch einmal nachdrücklich modifiziert: „Nobody will be safe, if not everybody is vaccinated“ („Niemand wird sicher sein, wenn nicht alle geimpft sind“). Auch Annalena Baerbock zitierte sie noch im Februar 2023 anlässlich des Ministertreffens im Rahmen des Globalen COVID‑19-Aktionsplans. „Pandemieprävention“ steht also auf der Agenda der Bundesregierung nach wie vor weit oben.
Egal, wie der Bundeskanzler heißt
So heißt es im AA-Bericht: „Die Bundesregierung setzt sich für eine weitere Stärkung der Vereinten Nationen ein und trägt dazu bei, dass sie und andere multilaterale Institutionen reformiert und in die Lage versetzt werden, die großen globalen Aufgaben effektiv zu bewältigen. Dabei setzt sie einen besonderen Akzent auf Nachhaltigkeit. Zur Re-Priorisierung der nachhaltigen Entwicklungsziele hat die Bundesregierung beim UN- Nachhaltigkeitsgipfel 2023 in New York zwölf Schlüsselbeiträge für die beschleunigte Umsetzung der Agenda 2030 vorgelegt, u.a. zu den Themen Nachhaltige Entwicklungsfinanzierung und Weltbankreform vorantreiben, Öffentliche Verschuldung nachhaltig gestalten, Klimaschutz und Erhalt der biologischen Vielfalt vorantreiben, Feministische Entwicklungs- und Außenpolitik voranbringen, Ernährungssicherheit stärken, Gesundheitssysteme und Pandemieprävention stärken.“
Auch beim UN-Zukunftsgipfel im Herbst 2024, für den Deutschland zusammen mit Namibia die Verhandlungen leitete, setzte sich das Auswärtige Amt für eine Stärkung der multilateralen Zusammenarbeit und eine beschleunigte Umsetzung der Agenda 2030 ein. Und es wird noch einmal hervorgehoben: „Getragen ist dieser Bericht von der Überzeugung der Bundesregierung, dass deutsche Außenpolitik sich in ihrer ganzen Breite allen Widrigkeiten zum Trotz immer auch an den nachhaltigen Entwicklungszielen der Agenda 2030 orientieren muss.“ Die Bundesregierung dient also ausdrücklich der vorsätzlichen Deindustrialisierung Deutschlands. Eigentlich eine Ungeheuerlichkeit!
Immerhin ist nun endlich sogar die CDU ein wenig aus ihrem Dornröschenschlaf erwacht, denn sie stellte einen Antrag mit dem Titel „Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie durch den Deutschen Bundestag verabschieden“, zu dem es am 19. Dezember im Bundestag eine Aussprache gab. Aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion muss der Bundestag nämlich stärker in die Fortschreibung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie eingebunden werden. Das war es aber auch schon. Grundsätzliche Kritik am Inhalt der Nachhaltigkeitsstrategie übt die angebliche Oppositionspartei nicht. So lange sich jedoch eine Bundesregierung dem Diktat der Agenda 2030 unterwirft, ist es völlig egal, ob das Bundeskanzlernde Molz, Scherz oder wie auch immer heißt: Die Interessen der Bürger werden der Profitgier der global agierenden Konzerne, Stiftungen und Investoren geopfert.
Quellen:
Agenda 2030:
https://sdgs.un.org/2030agenda
https://www.un.org/depts/german/gv-70/band1/ar70001.pdf
Links zu den einzelnen Nachhaltigkeitsberichten:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg)
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Auswärtiges Amt (AA)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Bundestagsdebatte: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw51-de-nachhaltigkeitsstrategie-1033240
Martina Binnig lebt in Köln und arbeitet u.a. als Musikwissenschaftlerin (Historische Musikwissenschaft). Außerdem ist sie als freie Journalistin tätig.