Carlos A. Gebauer, Gastautor / 22.01.2021 / 12:00 / Foto: Bene16 / 161 / Seite ausdrucken

WHO beendet Epidemische Lage von Nationaler Tragweite

Manchmal überschlagen sich die Ereignisse. So auch vor zwei Tagen am 20. Januar 2021. An diesem Tag wurde nicht nur ein neuer US-Präsident vereidigt. An diesem Tag verkündete die Weltgesundheitsorganisation (WHO) darüber hinaus auch Erstaunliches: Der weltweit seit rund einem Jahr exzessiv – „Testen! Testen! Testen!“ – verwendete PCR-Test zum Nachweis einer Infektion mit dem „neuartigen SARS CoV-2“ ist danach überhaupt nicht unbesehen geeignet, eine Infektion zu erkennen: 

Was unabhängige Geister (unter anderen Achgut.com mit einer ganzen Serie) seit Monaten vortragen, ist demnach nun auch von der Weltgesundheitsorganisation bestätigt. In der „WHO Information Notice for IVD Users 2020/05“ wird erklärt: Wo das Testresultat nicht mit dem klinischen Befund eines Untersuchten übereinstimmt, da hat eine neue Probe genommen und eine weitere Untersuchung vorgenommen zu werden. Mehr noch: Der Ct-Wert eines Testergebnisses verhalte sich umgekehrt proportional zu der erkannten Viruslast bei einer untersuchten Person. Je mehr Replikationszyklen bei einem PCR-Test gefahren werden müssen, um eine (vermeintliche) Kontamination des Untersuchten mit dem Virus (oder Bruchstücken seiner Erbinformation) zu erkennen, desto geringer ist die Belastung des Untersuchten mit dem Virus bzw. dessen genetischem Material.

Erstaunlicherweise hat dieser gewichtige Hinweis der WHO an die gesamte Menschheit in den vergangenen Stunden noch nicht das mediale Echo gefunden, das ihm in Ansehung einer vielfach angenommenen globalen Pandemie richtigerweise zukommt. Denn die Nutzerinformation der WHO birgt nicht nur labormedizinischen, sondern insbesondere rechtlichen (und mittelbar: politischen) Sprengstoff von wahrhaft planetarer Bedeutung. Bislang ist man beinahe flächendeckend regelhaft davon ausgegangen, dass ein jeder wie auch immer beschaffene positive PCR-Test den Nachweis dafür erbringe, der Getestete sei eine akute Gefahr für seine Mitmenschen. Deswegen wurden Menschen massenweise aus dem Verkehr gezogen oder sonstwie voneinander abgesondert, koste es, was es wolle. Die jetzige Mitteilung der WHO berichtigt die unzutreffende Alarmprämisse nun unzweideutig.

Quarantäneanordnung entbehrt oft einer rechtlichen Grundlage

Richtig ist, zu unterscheiden, ob ein Betroffener kontaminiert, infiziert oder infektiös ist. Eine Kontamination liegt vor, wenn ein Virus (oder ein sonstiger Erreger) mit dem menschlichen Organismus in Kontakt gekommen ist. Das deutsche Wort für Kontamination ist „Verschmutzung“. Ein verschmutzter Betroffener ist jedoch nicht sogleich auch „infiziert“. Eine Infektion setzt – jedenfalls nach dem Wortlaut des Infektionsschutzgesetzes – voraus, dass der von dem menschlichen Organismus aufgenommene Krankheitserreger sich in dem Menschen auch entwickelt oder vermehrt. Das kann er regelhaft nur dann, wenn er überhaupt in einer gewissen Vielzahl in den Organismus einzieht. Hier spricht man von der sogenannten „Virenlast“.

Kommen zu wenige Viren in einem Organismus an, scheitert der Versuch einer Infektion. Ist der Erreger direkt nach der Kontamination von dem Immunsystem erkannt und „besiegt“, kommt es also erst gar nicht zu einer Infektion. Wer nicht infiziert ist, kann einen anderen Menschen aber auch nicht anstecken. Denn die Infektion ist Voraussetzung der Infektiosität. Kurz: Wer asymptomatisch durch die Welt läuft, der ist mit an absoluter Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch keine Ansteckungsgefahr für andere. Ihn alleine auf der Grundlage eines PCR-Tests abzusondern oder – mehr noch – ihn auch ohne PCR-gestützten Kontaminationsverdacht rein präventiv in Masken zu hüllen, ist rechtlich nicht begründbar.

Die WHO hat somit am 20. Januar 2021 allen infektionsschutzrechtlichen Schlussfolgerungen alleine aus der (unrichtigen) Annahme einer Infektiosität bei jedwedem positiven PCR-Test ohne weitere Differenzialdiagnostik den Boden entzogen. Diesen Umstand kann man gar nicht überbewerten. Denn er bedeutet: Jede Quarantäneanordnung gegenüber einer Person auf alleiniger Basis eines nicht näher spezifizierten positiven PCR-Tests entbehrt einer rechtlichen Grundlage. Jede allgemeinverfügende Kontaktbeschränkung, die derartige PCR-Tests singulär in Bezug nimmt, ist gesetzeswidrig. Alle auf der Annahme einer Infektiosität nur wegen irgendeiner positiven PCR-Testung beruhenden Grundrechtsverkürzungen ermangeln einer rechtlichen Grundlage.

Der deutsche Gesetzgeber kommt nicht an der Erkenntnis der WHO vorbei

Wegen der Offensichtlichkeit des naturwissenschaftlich-medizinischen Fehlschlusses von einem beliebigen positiven PCR-Test auf eine seuchenrechtlich relevante Infektionsgefahr ist auch die Begründung nicht länger haltbar, es gäbe in Deutschland aktuell eine „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“, wenn irgendwo 100 oder 50 oder 20 oder 7 „Inzidenzen“ im Sinne von positiven PCR-Testungen mit überhöhten Ct-Werten vorliegen. Auch eine politische Einschätzungsprärogative bedarf – um verfassungsrechtlich legitim zu sein – einer naturwissenschaftlich haltbaren Prämisse. Ist diese Prämisse richtig oder vertretbar umstritten, mag sie als verfassungsrechtlich hinreichend angesehen werden. Ist sie allerdings offensichtlich unrichtig, kommt sie als Rechtsfertigungsgrundlage auch für eine politische Einschätzungsprärogative nicht (mehr) in Betracht.

Mit § 5 I Nr. 1 des deutschen Infektionsschutzgesetzes ist die gesundheitliche Einschätzung der WHO durch dynamische Gesetzesverweisung zum Gegenstand der deutschen Rechtsordnung gemacht worden. Das bedeutet: Auch der deutsche Gesetzesgeber kommt nicht an der Erkenntnis der WHO vom 20. Januar 2021 vorbei, wonach positive PCR-Testergebnisse ohne symptomatisches Korrelat für sich gesehen keine Infektiosität beweisen oder auch nur einen relevanten Anschein dahingehend setzen.

Es lässt sich nach allem gut die Rechtsauffassung vertreten, dass die gesamte infektionsrechtliche Architektur des bundesrepublikanischen Pandemie-Normengebäudes mit der „User Information“ der WHO vom 20. Januar 2021 ihre zentrale Grundlage verloren hat. Ein pflichtgemäß handelnder Deutscher Bundestag hat daher umgehend zusammenzutreten und durch Beschluss das sofortige Ende einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite festzustellen. Täte er es nicht, liefe er am Ende Gefahr, aus den gängigen sozialen Netzwerken gelöscht zu werden. Denn deren Community-Standards erfordern bekanntlich Harmonie auch mit der WHO.

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Werner Arning / 22.01.2021

Wissenschaftliche Erkenntnisse werden herangezogen, verworfen oder schlicht ignoriert, je nachdem wie sie den aktuellen politischen Zielen dienen oder schaden. Was passt, ist willkommen. Was nicht passt, wird entweder passend gemacht oder eben als gegenstandslos betrachtet. Wissenschaft ist toll, wenn sie politische Vorhaben untermauert und die jeweilige Rechtfertigung für deren Umsetzung liefert, oder aber die Wissenschaft verschwindet andernfalls ganz schnell in die Nische, die sie zuvor bewohnte. Dann darf sie wieder vor sich hin „wissenschafteln“. An der Wissenschaft zu entscheiden, welche Rolle sie bevorzugt. Zurück in die Nische will in der Regel niemand gern. Es war so schön im Rampenlicht und die Politik „braucht“ die Empfehlungen der Wissenschaft doch so nötig.

Michael R. Huber / 22.01.2021

Leider hat Herr Drosten bei der heutigen PK die Frage eines Journalisten, genau zu diesem Thema, lachend weggebügelt! Damit ist das Thema vom Tisch und die Regierenden können weiter machen wie bisher. Das war zwar zu erwarten, aber alleine die Kaltschnäuzigkeit dieses angehörigen des RKI war erschütternd! Beim ZDF in der Mediathek wird man ob diesem Schandstück politischer Manipulation fündig.

J. Werner / 22.01.2021

Lügen haben kurze Beine, aber die von Drosten sind sehr lang, die Lügerei ist ein gigantisches Geschäft geworden. In Deutschland liegt der ct-Wert im Schnitt fast doppelt so hoch wie international üblich :45 statt 25. So kann man praktisch jede Menge “positiv” testen. Sogar auch z. B. gerade geimpfte Altersheimbewohner, die nur wegen einer m-RNA Impfung, die die Zellen Spikeprotein produzieren lassen, werden prompt seit den Impfungen - bei meist leichten akuten Symptomen, wie zu lesen war, als Impfantwort natürlich erwartbar, die den klinischen Symptomen des SARS-CoV-2 Virus oftmals ähneln - “Corona-positiv” getestet. Offenbar hatte man vergessen, dass mit dem PCR- Test exakt dieses Spike-Protein bzw. Bruchstücke davon nachgewiesen werden?? Diese Patienten sind natürlich nicht mit Covid-19 erkrankt oder infiziert, sie zeigen nur die erwünschte Reaktion auf die Impfung! Ein großes Bubenstück ist es, dass man generell versucht, alle sehr alten, multimorbiden Menschen, die noch einmal vor ihrem Verscheiden ins Krankenhaus kommen, sogar posthum durch einen Coranatest( ct 45-50) zum Corona - Opfer zu deklarieren. Danach bemessen sich die finanziellenUnterstützungen des Krankenhauses, die Boni einiger Mitarbeiter und die gesamtstaatlichen Zuschüsse von Brüssel. Ein Skandal, aber mit sehr verstörenden Auswirkungen für die Angehörigen. Im Übrigen kann man überhaupt nicht in Deutschland von einer Übersterblichkeit durch COVID-19 sprechen, wenn man die Sterbezahlen über mehrere Jahre geglättet anschaut, so ist 2020 ein völlig durchschnittliches Jahr. Gab es im 2.und 3 Quartal eine leichte Untersterblichkeit,kam es zu einem Ausgleich durch Übersterblichkeit im 4.Quartal. Die Politik und die “Experten” versuchen, ein vollkommen anderes Bild zu zeichnen. Das dient einzig und allein einer ideologisch vorgegebenen Lockdown - Hammer - Politik.  Wann setzt sich wieder die WAHRHEIT gegen die Lügen dieser Agitpropmaschine durch, die das Land zum prekären Trümmerhaufen werden lässt?!

Klaus-D. Weber / 22.01.2021

Drosten hat bei der heutigen Bundespressekonferenz auf Frage von Boris Reitschuster bereits informiert,  dass dies nur für Länder mit zu niedrigen Laborniveau, aber nicht für Deutschland gilt. In Deutschland darf das ja auch niemals hinterfragt werden. Dafür kommt ab heute all abendlich die Steinmeier-Kerze ins Fenster. Es wird immer verrückter.

Dieter Kief / 22.01.2021

Eine der ewigen Lehren Thilo Sarrazins: Die Justiz folgt der Regierung. Ganz besonders die höhere Justiz. Merken. Diese Dynamik kennzeichnet den demokratischen Rechtsstaat. Es ist unsinnig, dies nicht zu berücksichtigen.

Magdalena Schubert / 22.01.2021

Meine Tochter hat mir gestern eine Nachricht weiter geleitet. Nicht nur der ominöse PCR Test sondern auch die FFP2 Maske hat ja quasi einen Beipackzettel bzw. eine detaillierte und seitenlange Gebrauchsanleitung. Auf dieser steht u.a. folgendes geschrieben: Nicht gegen Partikel radioaktiver Stoffe, Viren und Enzyme!!!! Es ist so unfassbar irre. Die Nutzlosigkeit all der unmenschlichen Maßnahmen kann glasklar nachgewiesen und belegt werden! Und dennoch machen die Medien und Politiker wider besseres Wissen einfach stur und unbarmherzig weiter, lassen sich von Fakten einfach nicht beeindrucken. Was wiederum deutlich macht, dass der Virus einzig und allein Mittel zum Zweck ist. Und dieser heiligt bekanntlich die Mittel. Ich werde mir diesen Artikel auf jeden Fall abspeichern, denn mir geht es wie Ulrike Rotter, lediglich mit dem Unterschied, dass es meine Enkel sind (vier und sieben Jahre alt) um die ich mir große Sorgen mache. Als ihr Kinderarzt positiv getestet wurde und sie sich daraufhin ebenfalls testen lassen mussten, da sie kurz davor in seiner Praxis waren, hatte ich wahnsinnig Angst, dass einer von ihnen positiv sein könnte und vom Gesundheitsamt dann strengste Quarantäne angeordnet würde. Die Vierjährige hätte zwei Wochen ohne Kuscheln und Hautkontakt wohl kaum überlebt. Ja, liebe Frau Rotter, es IST Kindesmisshandlung und Körperverletzung! Und ich hoffe inständig, dass dieser Alptraum endlich einmal endet und die Verursacher dieser Qual bestraft werden.

g.schilling / 22.01.2021

Ja nu, was hätte ich anderes machen sollen? Nu, ist es halt hier. Ihr schafft das schon. gez. A. Murxel. Ehemals deutsches Sprichwort: Außer Spesen, nix gewesen.

Michael Palusch / 22.01.2021

@Gino Dato ” Reicht nicht auch eine hinreichende Kontamination dafür aus?...” Diesen interessanten Gedanken hatte ich auch schon. Aber wie sieht das praktisch aus, wie hoch muss meine Virenlast sein, welche mich nicht infiziert aber andere infizieren könnte? Wenn man annimmt, dass z.B. beim Husten (z.B. Raucherhusten) oder Niesen (z.B. Allergie) nur ein sehr geringer Teil der mich bevölkernden Viren ausgeschieden werden, und diese ausgeschiedenen Viren wiederum auch nur zu einem kleinen Teil in den Gegenüber eindringen -es sein denn, dieser Virenausstoß erfolgt bei einer Mund-zu-Mund/Nase-Beatmung-, denn die Aerosole befinden sich ja in einer Wolke und nicht in einem Strahl, erscheint mir das äußerst unwahrscheinlich. Vielleicht gibt es hierzu Versuche, aber der Faktor 50 erscheint mir im o.g. Fall keinesfalls zu hoch, beim normalen Sprechen oder Atmen würde sich m.M.n. dieser Faktor nochmals erheblich erhöhen. Das hieße, entweder verfüge ich über ein fast einzigartiges Immunsystem oder der Andere über ein äußerst geschwächtes, welches wohl auch bei jeder anderen Infektion sofort kollabieren würde. Allenfalls kann ich mir ein solches Szenario als Präsymptomatik, also kurz vor dem Krankheitsausbruch, vorstellen. Die Gefahr, welche in der Argumentation mit einem vollständigen asymptomatischen Krankheitsverlauf steckt, besteht darin, dass praktisch jeder Gesunde nichts anderes ist als ein potentiell Erkrankter, ein Gefährder, ein Spreader, einer, den es wegzusperren gilt. Vielleicht kann einer der befähigten Achgut-Autoren auf diese interessante Frage näher eingehen, und ich liege völlig daneben. Denn: Ich bin ja kein Fachmann.

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