Carlos A. Gebauer, Gastautor / 22.01.2021 / 12:00 / Foto: Bene16 / 161 / Seite ausdrucken

WHO beendet Epidemische Lage von Nationaler Tragweite

Manchmal überschlagen sich die Ereignisse. So auch vor zwei Tagen am 20. Januar 2021. An diesem Tag wurde nicht nur ein neuer US-Präsident vereidigt. An diesem Tag verkündete die Weltgesundheitsorganisation (WHO) darüber hinaus auch Erstaunliches: Der weltweit seit rund einem Jahr exzessiv – „Testen! Testen! Testen!“ – verwendete PCR-Test zum Nachweis einer Infektion mit dem „neuartigen SARS CoV-2“ ist danach überhaupt nicht unbesehen geeignet, eine Infektion zu erkennen: 

Was unabhängige Geister (unter anderen Achgut.com mit einer ganzen Serie) seit Monaten vortragen, ist demnach nun auch von der Weltgesundheitsorganisation bestätigt. In der „WHO Information Notice for IVD Users 2020/05“ wird erklärt: Wo das Testresultat nicht mit dem klinischen Befund eines Untersuchten übereinstimmt, da hat eine neue Probe genommen und eine weitere Untersuchung vorgenommen zu werden. Mehr noch: Der Ct-Wert eines Testergebnisses verhalte sich umgekehrt proportional zu der erkannten Viruslast bei einer untersuchten Person. Je mehr Replikationszyklen bei einem PCR-Test gefahren werden müssen, um eine (vermeintliche) Kontamination des Untersuchten mit dem Virus (oder Bruchstücken seiner Erbinformation) zu erkennen, desto geringer ist die Belastung des Untersuchten mit dem Virus bzw. dessen genetischem Material.

Erstaunlicherweise hat dieser gewichtige Hinweis der WHO an die gesamte Menschheit in den vergangenen Stunden noch nicht das mediale Echo gefunden, das ihm in Ansehung einer vielfach angenommenen globalen Pandemie richtigerweise zukommt. Denn die Nutzerinformation der WHO birgt nicht nur labormedizinischen, sondern insbesondere rechtlichen (und mittelbar: politischen) Sprengstoff von wahrhaft planetarer Bedeutung. Bislang ist man beinahe flächendeckend regelhaft davon ausgegangen, dass ein jeder wie auch immer beschaffene positive PCR-Test den Nachweis dafür erbringe, der Getestete sei eine akute Gefahr für seine Mitmenschen. Deswegen wurden Menschen massenweise aus dem Verkehr gezogen oder sonstwie voneinander abgesondert, koste es, was es wolle. Die jetzige Mitteilung der WHO berichtigt die unzutreffende Alarmprämisse nun unzweideutig.

Quarantäneanordnung entbehrt oft einer rechtlichen Grundlage

Richtig ist, zu unterscheiden, ob ein Betroffener kontaminiert, infiziert oder infektiös ist. Eine Kontamination liegt vor, wenn ein Virus (oder ein sonstiger Erreger) mit dem menschlichen Organismus in Kontakt gekommen ist. Das deutsche Wort für Kontamination ist „Verschmutzung“. Ein verschmutzter Betroffener ist jedoch nicht sogleich auch „infiziert“. Eine Infektion setzt – jedenfalls nach dem Wortlaut des Infektionsschutzgesetzes – voraus, dass der von dem menschlichen Organismus aufgenommene Krankheitserreger sich in dem Menschen auch entwickelt oder vermehrt. Das kann er regelhaft nur dann, wenn er überhaupt in einer gewissen Vielzahl in den Organismus einzieht. Hier spricht man von der sogenannten „Virenlast“.

Kommen zu wenige Viren in einem Organismus an, scheitert der Versuch einer Infektion. Ist der Erreger direkt nach der Kontamination von dem Immunsystem erkannt und „besiegt“, kommt es also erst gar nicht zu einer Infektion. Wer nicht infiziert ist, kann einen anderen Menschen aber auch nicht anstecken. Denn die Infektion ist Voraussetzung der Infektiosität. Kurz: Wer asymptomatisch durch die Welt läuft, der ist mit an absoluter Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch keine Ansteckungsgefahr für andere. Ihn alleine auf der Grundlage eines PCR-Tests abzusondern oder – mehr noch – ihn auch ohne PCR-gestützten Kontaminationsverdacht rein präventiv in Masken zu hüllen, ist rechtlich nicht begründbar.

Die WHO hat somit am 20. Januar 2021 allen infektionsschutzrechtlichen Schlussfolgerungen alleine aus der (unrichtigen) Annahme einer Infektiosität bei jedwedem positiven PCR-Test ohne weitere Differenzialdiagnostik den Boden entzogen. Diesen Umstand kann man gar nicht überbewerten. Denn er bedeutet: Jede Quarantäneanordnung gegenüber einer Person auf alleiniger Basis eines nicht näher spezifizierten positiven PCR-Tests entbehrt einer rechtlichen Grundlage. Jede allgemeinverfügende Kontaktbeschränkung, die derartige PCR-Tests singulär in Bezug nimmt, ist gesetzeswidrig. Alle auf der Annahme einer Infektiosität nur wegen irgendeiner positiven PCR-Testung beruhenden Grundrechtsverkürzungen ermangeln einer rechtlichen Grundlage.

Der deutsche Gesetzgeber kommt nicht an der Erkenntnis der WHO vorbei

Wegen der Offensichtlichkeit des naturwissenschaftlich-medizinischen Fehlschlusses von einem beliebigen positiven PCR-Test auf eine seuchenrechtlich relevante Infektionsgefahr ist auch die Begründung nicht länger haltbar, es gäbe in Deutschland aktuell eine „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“, wenn irgendwo 100 oder 50 oder 20 oder 7 „Inzidenzen“ im Sinne von positiven PCR-Testungen mit überhöhten Ct-Werten vorliegen. Auch eine politische Einschätzungsprärogative bedarf – um verfassungsrechtlich legitim zu sein – einer naturwissenschaftlich haltbaren Prämisse. Ist diese Prämisse richtig oder vertretbar umstritten, mag sie als verfassungsrechtlich hinreichend angesehen werden. Ist sie allerdings offensichtlich unrichtig, kommt sie als Rechtsfertigungsgrundlage auch für eine politische Einschätzungsprärogative nicht (mehr) in Betracht.

Mit § 5 I Nr. 1 des deutschen Infektionsschutzgesetzes ist die gesundheitliche Einschätzung der WHO durch dynamische Gesetzesverweisung zum Gegenstand der deutschen Rechtsordnung gemacht worden. Das bedeutet: Auch der deutsche Gesetzesgeber kommt nicht an der Erkenntnis der WHO vom 20. Januar 2021 vorbei, wonach positive PCR-Testergebnisse ohne symptomatisches Korrelat für sich gesehen keine Infektiosität beweisen oder auch nur einen relevanten Anschein dahingehend setzen.

Es lässt sich nach allem gut die Rechtsauffassung vertreten, dass die gesamte infektionsrechtliche Architektur des bundesrepublikanischen Pandemie-Normengebäudes mit der „User Information“ der WHO vom 20. Januar 2021 ihre zentrale Grundlage verloren hat. Ein pflichtgemäß handelnder Deutscher Bundestag hat daher umgehend zusammenzutreten und durch Beschluss das sofortige Ende einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite festzustellen. Täte er es nicht, liefe er am Ende Gefahr, aus den gängigen sozialen Netzwerken gelöscht zu werden. Denn deren Community-Standards erfordern bekanntlich Harmonie auch mit der WHO.

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G. Böhm / 22.01.2021

@ Udo Lange: Ich vermute mal, Sie werden ins Staunen kommen. - Das bisherige IfSG wird natürlich sofort an die WHO-Vorgaben angepaßt werden und die Nachfolgevariante DgIfSG (Das gute Infektionsschutzgesetz) wird alle erforderlichen Regelungen enthalten, um den totalen Corona-Krieg mit verschärften Mitteln fortsetzen zu können, denn der Gegner wird immer aggressiver, u. a. durch Diversifikation infolge exponentiell wachsender Mutationsraten.

Paul Franklin / 22.01.2021

“... der deutsche Gesetzesgeber kommt nicht an der Erkenntnis der WHO vom 20. Januar 2021 vorbei, wonach positive PCR-Testergebnisse ohne symptomatisches Korrelat für sich gesehen keine Infektiosität beweisen oder auch nur einen relevanten Anschein dahingehend setzen.” Hahaha, selten so gelacht. Als sollte ausgerechnet das jetzt die erste Erkenntnis sein, an der der Gesetzgeber nicht vorbei kommt. Mir scheint, der Glaube an das Gute im Regierungsmenschen ist unzerstörbar.

Hans-Peter Dollhopf / 22.01.2021

Ein gewisser Heiko Maas, berüchtigt für eine unerbittliche “Juden raus aus Judäa und Samaria”-Außenpolitik, hat heute auf WeLT vor pandemiebedingtem Antisemitismus gewarnt: “Wir dürfen nicht hinnehmen, dass Juden zu Sündenböcken gemacht werden”. Richtig Heiko! Und darum darfst du gleich mal bei deiner Mutti anrufen und ihr mitteilen, dass sie die Pandemielage aus Mangel an Beweisen jetzt abblasen kann. Aber ein bisschen zackig! Denn wo keine Pandemie, da auch kein pandemiebezogener Antisemitismus. So einfach.

Stefan Riedel / 22.01.2021

Trump ist weg. Wie lange wird wohl Corona noch ein Thema sein? Trump kann ja nicht mehr persönlich für jeden eizelnen “Corona-Toten” verantwortlich gemacht werden (obwohl Impeachment geht immer noch einmal?) . Die ersten Rückzugsgefechte haben schon begonnen ( WHO, Governor Cuomo of New York denkt schon laut über reopening nach). Greta wartet schon (Greta Thunberg setzt große Hoffnungen in Joe Biden). Ach, so Rechtsgrundlage? Haben sich Jhre Majestät Angela schon einmal um das geltende Recht geschert. Viel wichtiger für Ihre Herrlichkeit:” ARD-DeutschlandTrend von heute: Die Corona-Maßnahmen werden verlängert…Diese werden laut ARD-DeutschlandTrend zunehmend als Belastung empfunden. Zudem sinkt die Zufriedenheit mit dem Krisenmanagement von Bund und Ländern.” Vielleicht hilft’s ja?

Dr. Francois Bellefontaine / 22.01.2021

Bei der WHO steht doch nur, dass man die Gebrauchsanweisung lesen soll. Wozu die Panik?

Renate Bahl / 22.01.2021

Lustig! Dass der PCR-Test zur Diagnostik gar nicht zugelassen ist, ist doch schon lange bekannt. Und dass die WHO auch schon längst von den Lockdowns abgeraten hat auch. Das kratzt doch die Staatsratsvorsitzende nicht! In der Bundespressekonferenz hat sie doch ganz offen gesagt, dass die ganzen Lockdown-Maßnahmen politisch und nicht wissenschaftlich motiviert sind. Und ich befürchte, dass, wenn jetzt publik gemacht würde die Masken in die Tonne treten zu dürfen, die Buerger so veraengstigt sind und sie sich weiter umbammeln werden. Aber interressant ist es natürlich für Alle, die noch auf ihre Knoellchen wegen der begangenen “Ordnungsversstoesse” warten. Meine Hoffnung ist, dass sich nun Richter immer mehr aus der Deckung wagen und so wie der Weimarer Richter agieren. Aber der Blutraute traue ich nicht über den Weg. Es muss nun Druck vom Parlament kommen. Von Otto Normal erwarte ich nicht viel.

Johannes Schuster / 22.01.2021

Wann wird die Hypochonderparty beendet, ich will hemmungslos shoppen und Viren konsumieren.

Ilse Polifka / 22.01.2021

@ Karina Gleiss: so ist es ! Nun geht es volle Pulle mit dem Klima weiter.

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