Carlos A. Gebauer, Gastautor / 22.01.2021 / 12:00 / Foto: Bene16 / 161 / Seite ausdrucken

WHO beendet Epidemische Lage von Nationaler Tragweite

Manchmal überschlagen sich die Ereignisse. So auch vor zwei Tagen am 20. Januar 2021. An diesem Tag wurde nicht nur ein neuer US-Präsident vereidigt. An diesem Tag verkündete die Weltgesundheitsorganisation (WHO) darüber hinaus auch Erstaunliches: Der weltweit seit rund einem Jahr exzessiv – „Testen! Testen! Testen!“ – verwendete PCR-Test zum Nachweis einer Infektion mit dem „neuartigen SARS CoV-2“ ist danach überhaupt nicht unbesehen geeignet, eine Infektion zu erkennen: 

Was unabhängige Geister (unter anderen Achgut.com mit einer ganzen Serie) seit Monaten vortragen, ist demnach nun auch von der Weltgesundheitsorganisation bestätigt. In der „WHO Information Notice for IVD Users 2020/05“ wird erklärt: Wo das Testresultat nicht mit dem klinischen Befund eines Untersuchten übereinstimmt, da hat eine neue Probe genommen und eine weitere Untersuchung vorgenommen zu werden. Mehr noch: Der Ct-Wert eines Testergebnisses verhalte sich umgekehrt proportional zu der erkannten Viruslast bei einer untersuchten Person. Je mehr Replikationszyklen bei einem PCR-Test gefahren werden müssen, um eine (vermeintliche) Kontamination des Untersuchten mit dem Virus (oder Bruchstücken seiner Erbinformation) zu erkennen, desto geringer ist die Belastung des Untersuchten mit dem Virus bzw. dessen genetischem Material.

Erstaunlicherweise hat dieser gewichtige Hinweis der WHO an die gesamte Menschheit in den vergangenen Stunden noch nicht das mediale Echo gefunden, das ihm in Ansehung einer vielfach angenommenen globalen Pandemie richtigerweise zukommt. Denn die Nutzerinformation der WHO birgt nicht nur labormedizinischen, sondern insbesondere rechtlichen (und mittelbar: politischen) Sprengstoff von wahrhaft planetarer Bedeutung. Bislang ist man beinahe flächendeckend regelhaft davon ausgegangen, dass ein jeder wie auch immer beschaffene positive PCR-Test den Nachweis dafür erbringe, der Getestete sei eine akute Gefahr für seine Mitmenschen. Deswegen wurden Menschen massenweise aus dem Verkehr gezogen oder sonstwie voneinander abgesondert, koste es, was es wolle. Die jetzige Mitteilung der WHO berichtigt die unzutreffende Alarmprämisse nun unzweideutig.

Quarantäneanordnung entbehrt oft einer rechtlichen Grundlage

Richtig ist, zu unterscheiden, ob ein Betroffener kontaminiert, infiziert oder infektiös ist. Eine Kontamination liegt vor, wenn ein Virus (oder ein sonstiger Erreger) mit dem menschlichen Organismus in Kontakt gekommen ist. Das deutsche Wort für Kontamination ist „Verschmutzung“. Ein verschmutzter Betroffener ist jedoch nicht sogleich auch „infiziert“. Eine Infektion setzt – jedenfalls nach dem Wortlaut des Infektionsschutzgesetzes – voraus, dass der von dem menschlichen Organismus aufgenommene Krankheitserreger sich in dem Menschen auch entwickelt oder vermehrt. Das kann er regelhaft nur dann, wenn er überhaupt in einer gewissen Vielzahl in den Organismus einzieht. Hier spricht man von der sogenannten „Virenlast“.

Kommen zu wenige Viren in einem Organismus an, scheitert der Versuch einer Infektion. Ist der Erreger direkt nach der Kontamination von dem Immunsystem erkannt und „besiegt“, kommt es also erst gar nicht zu einer Infektion. Wer nicht infiziert ist, kann einen anderen Menschen aber auch nicht anstecken. Denn die Infektion ist Voraussetzung der Infektiosität. Kurz: Wer asymptomatisch durch die Welt läuft, der ist mit an absoluter Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch keine Ansteckungsgefahr für andere. Ihn alleine auf der Grundlage eines PCR-Tests abzusondern oder – mehr noch – ihn auch ohne PCR-gestützten Kontaminationsverdacht rein präventiv in Masken zu hüllen, ist rechtlich nicht begründbar.

Die WHO hat somit am 20. Januar 2021 allen infektionsschutzrechtlichen Schlussfolgerungen alleine aus der (unrichtigen) Annahme einer Infektiosität bei jedwedem positiven PCR-Test ohne weitere Differenzialdiagnostik den Boden entzogen. Diesen Umstand kann man gar nicht überbewerten. Denn er bedeutet: Jede Quarantäneanordnung gegenüber einer Person auf alleiniger Basis eines nicht näher spezifizierten positiven PCR-Tests entbehrt einer rechtlichen Grundlage. Jede allgemeinverfügende Kontaktbeschränkung, die derartige PCR-Tests singulär in Bezug nimmt, ist gesetzeswidrig. Alle auf der Annahme einer Infektiosität nur wegen irgendeiner positiven PCR-Testung beruhenden Grundrechtsverkürzungen ermangeln einer rechtlichen Grundlage.

Der deutsche Gesetzgeber kommt nicht an der Erkenntnis der WHO vorbei

Wegen der Offensichtlichkeit des naturwissenschaftlich-medizinischen Fehlschlusses von einem beliebigen positiven PCR-Test auf eine seuchenrechtlich relevante Infektionsgefahr ist auch die Begründung nicht länger haltbar, es gäbe in Deutschland aktuell eine „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“, wenn irgendwo 100 oder 50 oder 20 oder 7 „Inzidenzen“ im Sinne von positiven PCR-Testungen mit überhöhten Ct-Werten vorliegen. Auch eine politische Einschätzungsprärogative bedarf – um verfassungsrechtlich legitim zu sein – einer naturwissenschaftlich haltbaren Prämisse. Ist diese Prämisse richtig oder vertretbar umstritten, mag sie als verfassungsrechtlich hinreichend angesehen werden. Ist sie allerdings offensichtlich unrichtig, kommt sie als Rechtsfertigungsgrundlage auch für eine politische Einschätzungsprärogative nicht (mehr) in Betracht.

Mit § 5 I Nr. 1 des deutschen Infektionsschutzgesetzes ist die gesundheitliche Einschätzung der WHO durch dynamische Gesetzesverweisung zum Gegenstand der deutschen Rechtsordnung gemacht worden. Das bedeutet: Auch der deutsche Gesetzesgeber kommt nicht an der Erkenntnis der WHO vom 20. Januar 2021 vorbei, wonach positive PCR-Testergebnisse ohne symptomatisches Korrelat für sich gesehen keine Infektiosität beweisen oder auch nur einen relevanten Anschein dahingehend setzen.

Es lässt sich nach allem gut die Rechtsauffassung vertreten, dass die gesamte infektionsrechtliche Architektur des bundesrepublikanischen Pandemie-Normengebäudes mit der „User Information“ der WHO vom 20. Januar 2021 ihre zentrale Grundlage verloren hat. Ein pflichtgemäß handelnder Deutscher Bundestag hat daher umgehend zusammenzutreten und durch Beschluss das sofortige Ende einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite festzustellen. Täte er es nicht, liefe er am Ende Gefahr, aus den gängigen sozialen Netzwerken gelöscht zu werden. Denn deren Community-Standards erfordern bekanntlich Harmonie auch mit der WHO.

Lesen und hören Sie zum gleichen Thema: 

Urteile lesen statt Richter mobben

Weimarer Corona-Urteil – Stufe 2 der Rakete gezündet

Vorbildlicher Akt richterlicher Souveränität: Lockdown gecrashed

Indubio Folge 92 – Verfassungs-Beschwerde

Die Justiz und Corona: Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte gegründet

WHO beendet Epidemische Lage von Nationaler Tragweite

Sie lesen gern Achgut.com?
Zeigen Sie Ihre Wertschätzung!

via Paypal via Direktüberweisung
Leserpost

netiquette:

Harald Hotz / 22.01.2021

Die oberste Mutante im Kanzleramt wird sicher sinngemäß sagen, daß diese Mitteilung der WHO nicht hilfreich sei bei der Bewältigung der Pandemie, in der wir übrigens wegen der drohenen Mutationen auch erst am Anfang stünden. Wer infiziert ist und wer nicht, das bestimme immer noch sie und ihre Hofvirologen!

M. Terres / 22.01.2021

Aus dem Kinderbuch “Donald der Seuchenvogel” ist schon zu lesen: Sehen wir den Trump nicht mehr, kommt nirgends eine Seuche her!

Stefan Riedel / 22.01.2021

Ergänzung zu meinem Beitrag: ” Washington, DC Mayor Muriel Bowser is lifting the ban on indoor dining for restaurants. Isn’t that great news? It’s probably just a coincidence that she is doing this two days after Joe Biden was sworn in as president.” (The Gateway Pundit von heute).

E. Grüning / 22.01.2021

Kein Verstand, nirgends! Wer braucht einen solchen Bundestag? Eine solche angebliche Bürgervertretung von Merkels Gnaden und Posten-Jägern! Der Demokratiebruch begann in 2017 mit der Vorenthaltung von bisher nie verweigerten Rechten für eine Oppositionspartei! Herauslavieren aus Rechtsverstößen, Mobbing, Missbrauch des Verfassungsschutzes, Beschimpfungen bis zum heutigen Tag! Den undemokratischen Höhepunkt und seine Duldung war das Paradestück der Kanzlerin zur MP-Wahl in Thüringen! Schimpf und Schande für Politik und Verfassungsjustiz sowie dem Journalismus in Deutschland! Mir wird jetzt noch speiübel! Was bleibt mir in Erinnerung an die Kanzlerschaft dieser Frau: Rechtsbruch und die Beschämung des deutschen Volkes mit der Entsorgung der BRD-Flagge vor den Augen des Wählers und dem Negieren eines deutschen Volkes und seiner Kultur überhaupt! Die Gewaltenteilung hat versagt. Der Bundespräsident setzt diesem Trauerspiel weiter die Narrenkappe auf und faselt von Kerzen in Fenstern und Trauerkundgebungen! Wo waren Ihre Vorschläge nach dem Massaker auf dem Berliner Weihnachtsmarkt, Herr Bundespräsident? Vielleicht nehmen Sie sich noch Ihren letzten guten Willen zusammen und setzen sich endlich für die Wiederherstellung aller Grundgesetzrechte für alle Menschen in Deutschland ein! Aber das ist wohl in diesem Amt zu Merkels Zeiten nicht zu erwarten!

Friedrich Richter / 22.01.2021

Soeben in WELT: Spahn hält “Null-Covid-Strategie” mit Totallockdown für ungeeignet für Deutschland. Nicht wenige Leser halten vehement dagegen. Sie wollen es offenbar nicht anders, und sie sind wahrscheinlich die Mehrheit. Deutsch sein heißt, eine Sache um ihrer selbst willen tun.

Jürgen Will / 22.01.2021

Hilft nix, Frau Merkel heuchelt dafür umso mehr Mitgefühl…

M. Friedland / 22.01.2021

@ Marco Stein: von welchen Zahlen reden Sie? Die heute herausgegebene Statistik des Statistischen Bundesamtes benennt ca.966.800 Sterbefälle, wobei diese bis zum 27.12. reicht. Bei ähnlichem Verlauf wird sich zum Jahresende eine Gesamtzahl von 975.000 bis 980.000 ergeben, also weit oberhalb der von Ihnen richtig zitierten Spanne von 911-954.000 Sterbefällen in den Jahren zuvor. Auch unter Berücksichtigung der im längerfristigen Verlauf steigenden Anzahl der Sterbefälle - hieraus ergibt sich ein “Erwartungswert” für 2020 von ca. 960.000 Fällen - liegt 2020 deutlich über der “normal” zu erwartenden Anzahl, d.h., ein Anstieg der jährlichen Sterbefälle in der Größenordnung von 15-20.000 Fällen kann nicht ernsthaft abgestritten werden. Die Statistik macht natürlich keinerlei Angaben zu den Todesursachen. Was auf jeden Fall gesagt werden kann: - der Verlauf der Sterbefälle bei Menschen bis zum Alter von 60 Jahren ist völlig unauffällig, gerade auch jetzt im Herbst/Winter - die bei weitem größte Zunahme an Sterbefällen gibt es in der Gruppe der über 80-jährigen, ganz besonders seit Oktober (dies sind die Geburtsjahrgänge vor 1940, vermutlich ist der Verlauf bei den etwas jüngeren, bis Jahrgang 1945, ähnlich).

Eleonore Weider / 22.01.2021

Seltsam ist auch, daß das WHO die COVID-19-Testrichtlinien – eine Stunde nach Bidens Amtseinführung - aktualisiert. Zitat: Ein positives Testergebnis allein reicht nicht mehr aus, um eine Erkrankung oder Infektion festzustellen, schreibt die WHO. Eine Änderung der Richtlinien für PCR-Tests führt dabei höchstwahrscheinlich zu deutlich sinkenden Fallzahlen, obwohl sich (fast) nichts geändert hat. Stacey Lennox, Kolumnistin von „PJ Media“, prognostizierte bereits im August, dass Trumps Nachfolger die Corona-Pandemie in den USA in den Griff bekommen werde. „Auf die eine oder andere Weise.“ Unter Joe Biden werden die Fallzahlen höchstwahrscheinlich sinken – ohne dass der 46. Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika etwas dafür tun muss. Eine nachträgliche Änderung der Testparameter oder -strategie könne jedoch leicht den Eindruck erwecken, dass neue Maßnahmen durchschlagenden Erfolg zeigten. Und nur eine Stunde nach der Amtseinführung von Joe Biden und der Unterzeichnung eines Erlasses, der Masken auf allen Bundesliegenschaften vorschreibt, hat die WHO eine Mitteilung an Anwender von PCR-Test verschickt. Na geht doch, Trump ist weg, die Pandemie verschwindet.

Leserbrief schreiben

Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Verwandte Themen
Carlos A. Gebauer, Gastautor / 21.06.2022 / 14:00 / 7

Lobrede zur Preisverleihung an die Achse des Guten

Am 17. Juni 2022 verlieh die Friedrich A. von Hayek-Gesellschaft in Potsdam der Achse des Guten den Netzwerkpreis 2022. Hier die Laudatio von Carlos A.…/ mehr

Carlos A. Gebauer, Gastautor / 30.05.2022 / 06:15 / 128

Hilfe für das Management des Unwissens

Ein Verfassungsgericht muss den Bürgern Rechtssicherheit durch eigene Prinzipientreue geben. Wo reale Entscheidungsgrundlagen fehlen, da kommen staatliche Eingriffe in menschen- und bürgerrechtlich geschützte Sphären nicht als legitim…/ mehr

Carlos A. Gebauer, Gastautor / 17.03.2022 / 16:00 / 31

Beweise, bitte! Das A und O für Corona-Prozesse

Wer in Sachen-Corona einen Gerichtsprozess ansteuert, muss damit rechnen, dass auch Richter nicht immun gegen Mythen der öffentlichen Meinung sind. Es ist deshalb immens wichtig,…/ mehr

Carlos A. Gebauer, Gastautor / 09.09.2021 / 16:00 / 125

Kurze Rede an die wohlstands-verwahrlosten Luxuskinder

Eine Generation, die nicht mehr weiß, was körperliche Arbeit ist, bekämpft den Motor und setzt auf Muskelkraft. Es ist die Generation Zentralheizung, die glaubt, Wärme…/ mehr

Carlos A. Gebauer, Gastautor / 01.09.2021 / 11:00 / 115

Nur Richter dürfen Quarantäne anordnen

Ohne Beteiligung eines Richters bleibt diese Freiheitsentziehung rechtswidrig. Wer dazu schweigt, wo er reden könnte und auch reden sollte, der gibt sich selbst den Anschein,…/ mehr

Carlos A. Gebauer, Gastautor / 03.08.2021 / 06:15 / 123

Darf man Deutsche ohne Test aussperren?

Frage von Achgut.com: Ist es überhaupt verfassungsrechtlich zulässig, die Einreise eines deutschen Staatsbürgers in sein Heimatland von seinem Impf- oder Gesundheitsstatus abhängig zu machen? Hat nicht…/ mehr

Carlos A. Gebauer, Gastautor / 28.05.2021 / 06:00 / 103

Die unerträgliche Schweigsamkeit des Gerichts

Seit Monaten erlebt die Bundesrepublik Deutschland die schwerwiegendsten Verkürzungen von Menschen- und Bürgerrechten seit ihrer Gründung vor 72 Jahren. Nicht nur die materiellen, sondern insbesondere auch…/ mehr

Carlos A. Gebauer, Gastautor / 23.04.2021 / 06:00 / 87

Unsere Verfassungs–Beschwerde gegen das Infektionsschutz–Gesetz

Gemeinsam mit Florian Post (MdB SPD) und drei weiteren Beschwerdeführern habe ich gestern gegen das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von…/ mehr

Unsere Liste der Guten

Ob als Klimaleugner, Klugscheißer oder Betonköpfe tituliert, die Autoren der Achse des Guten lassen sich nicht darin beirren, mit unabhängigem Denken dem Mainstream der Angepassten etwas entgegenzusetzen. Wer macht mit? Hier
Autoren

Unerhört!

Warum senken so viele Menschen die Stimme, wenn sie ihre Meinung sagen? Wo darf in unserer bunten Republik noch bunt gedacht werden? Hier
Achgut.com