Manchmal überschlagen sich die Ereignisse. So auch vor zwei Tagen am 20. Januar 2021. An diesem Tag wurde nicht nur ein neuer US-Präsident vereidigt. An diesem Tag verkündete die Weltgesundheitsorganisation (WHO) darüber hinaus auch Erstaunliches: Der weltweit seit rund einem Jahr exzessiv – „Testen! Testen! Testen!“ – verwendete PCR-Test zum Nachweis einer Infektion mit dem „neuartigen SARS CoV-2“ ist danach überhaupt nicht unbesehen geeignet, eine Infektion zu erkennen:
Was unabhängige Geister (unter anderen Achgut.com mit einer ganzen Serie) seit Monaten vortragen, ist demnach nun auch von der Weltgesundheitsorganisation bestätigt. In der „WHO Information Notice for IVD Users 2020/05“ wird erklärt: Wo das Testresultat nicht mit dem klinischen Befund eines Untersuchten übereinstimmt, da hat eine neue Probe genommen und eine weitere Untersuchung vorgenommen zu werden. Mehr noch: Der Ct-Wert eines Testergebnisses verhalte sich umgekehrt proportional zu der erkannten Viruslast bei einer untersuchten Person. Je mehr Replikationszyklen bei einem PCR-Test gefahren werden müssen, um eine (vermeintliche) Kontamination des Untersuchten mit dem Virus (oder Bruchstücken seiner Erbinformation) zu erkennen, desto geringer ist die Belastung des Untersuchten mit dem Virus bzw. dessen genetischem Material.
Erstaunlicherweise hat dieser gewichtige Hinweis der WHO an die gesamte Menschheit in den vergangenen Stunden noch nicht das mediale Echo gefunden, das ihm in Ansehung einer vielfach angenommenen globalen Pandemie richtigerweise zukommt. Denn die Nutzerinformation der WHO birgt nicht nur labormedizinischen, sondern insbesondere rechtlichen (und mittelbar: politischen) Sprengstoff von wahrhaft planetarer Bedeutung. Bislang ist man beinahe flächendeckend regelhaft davon ausgegangen, dass ein jeder wie auch immer beschaffene positive PCR-Test den Nachweis dafür erbringe, der Getestete sei eine akute Gefahr für seine Mitmenschen. Deswegen wurden Menschen massenweise aus dem Verkehr gezogen oder sonstwie voneinander abgesondert, koste es, was es wolle. Die jetzige Mitteilung der WHO berichtigt die unzutreffende Alarmprämisse nun unzweideutig.
Quarantäneanordnung entbehrt oft einer rechtlichen Grundlage
Richtig ist, zu unterscheiden, ob ein Betroffener kontaminiert, infiziert oder infektiös ist. Eine Kontamination liegt vor, wenn ein Virus (oder ein sonstiger Erreger) mit dem menschlichen Organismus in Kontakt gekommen ist. Das deutsche Wort für Kontamination ist „Verschmutzung“. Ein verschmutzter Betroffener ist jedoch nicht sogleich auch „infiziert“. Eine Infektion setzt – jedenfalls nach dem Wortlaut des Infektionsschutzgesetzes – voraus, dass der von dem menschlichen Organismus aufgenommene Krankheitserreger sich in dem Menschen auch entwickelt oder vermehrt. Das kann er regelhaft nur dann, wenn er überhaupt in einer gewissen Vielzahl in den Organismus einzieht. Hier spricht man von der sogenannten „Virenlast“.
Kommen zu wenige Viren in einem Organismus an, scheitert der Versuch einer Infektion. Ist der Erreger direkt nach der Kontamination von dem Immunsystem erkannt und „besiegt“, kommt es also erst gar nicht zu einer Infektion. Wer nicht infiziert ist, kann einen anderen Menschen aber auch nicht anstecken. Denn die Infektion ist Voraussetzung der Infektiosität. Kurz: Wer asymptomatisch durch die Welt läuft, der ist mit an absoluter Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch keine Ansteckungsgefahr für andere. Ihn alleine auf der Grundlage eines PCR-Tests abzusondern oder – mehr noch – ihn auch ohne PCR-gestützten Kontaminationsverdacht rein präventiv in Masken zu hüllen, ist rechtlich nicht begründbar.
Die WHO hat somit am 20. Januar 2021 allen infektionsschutzrechtlichen Schlussfolgerungen alleine aus der (unrichtigen) Annahme einer Infektiosität bei jedwedem positiven PCR-Test ohne weitere Differenzialdiagnostik den Boden entzogen. Diesen Umstand kann man gar nicht überbewerten. Denn er bedeutet: Jede Quarantäneanordnung gegenüber einer Person auf alleiniger Basis eines nicht näher spezifizierten positiven PCR-Tests entbehrt einer rechtlichen Grundlage. Jede allgemeinverfügende Kontaktbeschränkung, die derartige PCR-Tests singulär in Bezug nimmt, ist gesetzeswidrig. Alle auf der Annahme einer Infektiosität nur wegen irgendeiner positiven PCR-Testung beruhenden Grundrechtsverkürzungen ermangeln einer rechtlichen Grundlage.
Der deutsche Gesetzgeber kommt nicht an der Erkenntnis der WHO vorbei
Wegen der Offensichtlichkeit des naturwissenschaftlich-medizinischen Fehlschlusses von einem beliebigen positiven PCR-Test auf eine seuchenrechtlich relevante Infektionsgefahr ist auch die Begründung nicht länger haltbar, es gäbe in Deutschland aktuell eine „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“, wenn irgendwo 100 oder 50 oder 20 oder 7 „Inzidenzen“ im Sinne von positiven PCR-Testungen mit überhöhten Ct-Werten vorliegen. Auch eine politische Einschätzungsprärogative bedarf – um verfassungsrechtlich legitim zu sein – einer naturwissenschaftlich haltbaren Prämisse. Ist diese Prämisse richtig oder vertretbar umstritten, mag sie als verfassungsrechtlich hinreichend angesehen werden. Ist sie allerdings offensichtlich unrichtig, kommt sie als Rechtsfertigungsgrundlage auch für eine politische Einschätzungsprärogative nicht (mehr) in Betracht.
Mit § 5 I Nr. 1 des deutschen Infektionsschutzgesetzes ist die gesundheitliche Einschätzung der WHO durch dynamische Gesetzesverweisung zum Gegenstand der deutschen Rechtsordnung gemacht worden. Das bedeutet: Auch der deutsche Gesetzesgeber kommt nicht an der Erkenntnis der WHO vom 20. Januar 2021 vorbei, wonach positive PCR-Testergebnisse ohne symptomatisches Korrelat für sich gesehen keine Infektiosität beweisen oder auch nur einen relevanten Anschein dahingehend setzen.
Es lässt sich nach allem gut die Rechtsauffassung vertreten, dass die gesamte infektionsrechtliche Architektur des bundesrepublikanischen Pandemie-Normengebäudes mit der „User Information“ der WHO vom 20. Januar 2021 ihre zentrale Grundlage verloren hat. Ein pflichtgemäß handelnder Deutscher Bundestag hat daher umgehend zusammenzutreten und durch Beschluss das sofortige Ende einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite festzustellen. Täte er es nicht, liefe er am Ende Gefahr, aus den gängigen sozialen Netzwerken gelöscht zu werden. Denn deren Community-Standards erfordern bekanntlich Harmonie auch mit der WHO.
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Beitragsbild: CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons

In Abwandlung eines bekannten Liedverses singe ich (mehr schlecht als recht, aber vergnügt): „Ich weiß nicht, was soll es bedeuten, dass ich so FRÖHLICH bin ...“ Hab ich Grund zum Fröhlichsein? Ich meine, JA, unbedingt! Gestern der „Vorbildliche Akt Richterlicher Souveränität“, heute das von der WHO verkündete „Ende der Epidemischen Lage“! HURRA. Tausend Dank, werter Herr Gebauer für die guten Nachrichten, die Sie so wunderbar aufbereiten. (Joe Biden habe ich schon gedankt, dass er die Seuche im Handstreich beendet hat.) Und dann danke ich auch noch ganz besonders herzlich Helmut Schleich, der die Courage aufgebracht hat, gegen die aus dem Nichts dekretierte gesundheitsschädigende Verpflichtung zum Tragen der FFP2-Maske (in Söderland/Södernähe gefertigt) zu klagen. Das sind drei gute Nachrichten in zwei Tagen, und aller guten Dinge sind ja drei. Mein Barometer steht eindeutig auf HOFFNUNG.
Ein Schelm, wer Böses denkt, dass gerade am Tag der Amteinführung Bidens dieses veröffentlicht wurde. Pro forma wird jetzt in den USA halt noch ein wenig gekasperlt mit Maskenverordnung etc., damit es nicht so auffällt, dass Corona offensichtlich be-und genutzt wurde, um bestimmte Ziele zu erreichen.
Bundespressekonferenz am 21.01.2021, eindeutige Aussage der Bundeskanzlerin, Frau Dr. Angela Merkel: " ... und diese politische Entscheidung, die habe ich getroffen." (Zitat Ende) Es ist eine politische Entscheidung -PUNKT- Wann wird das bitte endlich zur Kenntnis genommen? Der Deutsche Bundestag hatte doch jederzeit die Möglichkeit pflichtgemäß zu handeln. Warum sollte er das ausgerechnet jetzt tun?
"Die WHO hat am Tag der Amtseinführung von Biden ihre Leitlinien zur Verwendung von PCR-Tests geändert. Sie geben nun an, dass ein positives Ergebnis kein Hinweis auf eine COVID19-Infektion ist und dass ein zweiter Test zusammen mit einer klinischen Diagnose erforderlich ist." Was macht nun die Bundeskanzlerin und ihre abhängig beschäftigten Spahn, Wiehler und Drosten daraus? Sie haben doch vor wenigen Stunden weitere unsinnige Maßnahmen erklärt und noch verstärkt. Mit dem ganz bösen Trump kann man sich nicht herausreden! Aber irgendeinen Unfug wird man sich einfallen lassen. Der große Teil der Bevölkerung wird es wegen der Vielzahl bei Ihnen durch das Maske tragen abgestorbenen grauen Zellen schon glauben. Vielleicht setzt man im September auch verstärkt auf Briefwahl. An den Algorithmen muss man noch etwas feilen. 13 Mio zu viel abgegebener Stimmen sind nicht optimal für das Wahlergebnis. Aber selbst das wird dem deutschen Wähler nicht auffallen, wenn die Nachwuchsführungskraft des Weltwirtschaftsforums (Lobbyisten) zur Bundeskanzlerin auf Lebenszeit gewählt wird.
Schmeißen wir die Masken sofort in den Müll!
Der Kommentator Desiderius hat auf Steve Sailers Blog die Lage so zusammengefasst: Trump ist weg, jetzt kann die WHO wieder zurückkehren zur Normalität. - Oh - Merkel ist freilich noch nicht weg. Und Söder auch nicht. Hm. Also dauert das hier noch eine Weile. Merke: Je höher es in der Gerichtshierarchie geht, desto stärker passen sich die Urteile dem Regierungswillen an. Das ist eine Eigenschaft demokratischer Rechtsstaaten, die vielen Leuten nicht klar ist. Die toben sich dann aus im Internet usw. - eh kloa. Der Frust muss schließlich weg. Das Internet ist die kognitive Müllabfuhr.
Bin mal gespannt, mit welcher bizarren Phantasie die derzeit Regierenden in Bund und Ländern trotz WHO-Klarstellung die Richtigkeit und alternativlose Angemessenheit der getroffenen Lockdown-Regeln zu begründen sich erdreisten werden.