Carlos A. Gebauer, Gastautor / 22.01.2021 / 12:00 / Foto: Bene16 / 161 / Seite ausdrucken

WHO beendet Epidemische Lage von Nationaler Tragweite

Manchmal überschlagen sich die Ereignisse. So auch vor zwei Tagen am 20. Januar 2021. An diesem Tag wurde nicht nur ein neuer US-Präsident vereidigt. An diesem Tag verkündete die Weltgesundheitsorganisation (WHO) darüber hinaus auch Erstaunliches: Der weltweit seit rund einem Jahr exzessiv – „Testen! Testen! Testen!“ – verwendete PCR-Test zum Nachweis einer Infektion mit dem „neuartigen SARS CoV-2“ ist danach überhaupt nicht unbesehen geeignet, eine Infektion zu erkennen: 

Was unabhängige Geister (unter anderen Achgut.com mit einer ganzen Serie) seit Monaten vortragen, ist demnach nun auch von der Weltgesundheitsorganisation bestätigt. In der „WHO Information Notice for IVD Users 2020/05“ wird erklärt: Wo das Testresultat nicht mit dem klinischen Befund eines Untersuchten übereinstimmt, da hat eine neue Probe genommen und eine weitere Untersuchung vorgenommen zu werden. Mehr noch: Der Ct-Wert eines Testergebnisses verhalte sich umgekehrt proportional zu der erkannten Viruslast bei einer untersuchten Person. Je mehr Replikationszyklen bei einem PCR-Test gefahren werden müssen, um eine (vermeintliche) Kontamination des Untersuchten mit dem Virus (oder Bruchstücken seiner Erbinformation) zu erkennen, desto geringer ist die Belastung des Untersuchten mit dem Virus bzw. dessen genetischem Material.

Erstaunlicherweise hat dieser gewichtige Hinweis der WHO an die gesamte Menschheit in den vergangenen Stunden noch nicht das mediale Echo gefunden, das ihm in Ansehung einer vielfach angenommenen globalen Pandemie richtigerweise zukommt. Denn die Nutzerinformation der WHO birgt nicht nur labormedizinischen, sondern insbesondere rechtlichen (und mittelbar: politischen) Sprengstoff von wahrhaft planetarer Bedeutung. Bislang ist man beinahe flächendeckend regelhaft davon ausgegangen, dass ein jeder wie auch immer beschaffene positive PCR-Test den Nachweis dafür erbringe, der Getestete sei eine akute Gefahr für seine Mitmenschen. Deswegen wurden Menschen massenweise aus dem Verkehr gezogen oder sonstwie voneinander abgesondert, koste es, was es wolle. Die jetzige Mitteilung der WHO berichtigt die unzutreffende Alarmprämisse nun unzweideutig.

Quarantäneanordnung entbehrt oft einer rechtlichen Grundlage

Richtig ist, zu unterscheiden, ob ein Betroffener kontaminiert, infiziert oder infektiös ist. Eine Kontamination liegt vor, wenn ein Virus (oder ein sonstiger Erreger) mit dem menschlichen Organismus in Kontakt gekommen ist. Das deutsche Wort für Kontamination ist „Verschmutzung“. Ein verschmutzter Betroffener ist jedoch nicht sogleich auch „infiziert“. Eine Infektion setzt – jedenfalls nach dem Wortlaut des Infektionsschutzgesetzes – voraus, dass der von dem menschlichen Organismus aufgenommene Krankheitserreger sich in dem Menschen auch entwickelt oder vermehrt. Das kann er regelhaft nur dann, wenn er überhaupt in einer gewissen Vielzahl in den Organismus einzieht. Hier spricht man von der sogenannten „Virenlast“.

Kommen zu wenige Viren in einem Organismus an, scheitert der Versuch einer Infektion. Ist der Erreger direkt nach der Kontamination von dem Immunsystem erkannt und „besiegt“, kommt es also erst gar nicht zu einer Infektion. Wer nicht infiziert ist, kann einen anderen Menschen aber auch nicht anstecken. Denn die Infektion ist Voraussetzung der Infektiosität. Kurz: Wer asymptomatisch durch die Welt läuft, der ist mit an absoluter Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch keine Ansteckungsgefahr für andere. Ihn alleine auf der Grundlage eines PCR-Tests abzusondern oder – mehr noch – ihn auch ohne PCR-gestützten Kontaminationsverdacht rein präventiv in Masken zu hüllen, ist rechtlich nicht begründbar.

Die WHO hat somit am 20. Januar 2021 allen infektionsschutzrechtlichen Schlussfolgerungen alleine aus der (unrichtigen) Annahme einer Infektiosität bei jedwedem positiven PCR-Test ohne weitere Differenzialdiagnostik den Boden entzogen. Diesen Umstand kann man gar nicht überbewerten. Denn er bedeutet: Jede Quarantäneanordnung gegenüber einer Person auf alleiniger Basis eines nicht näher spezifizierten positiven PCR-Tests entbehrt einer rechtlichen Grundlage. Jede allgemeinverfügende Kontaktbeschränkung, die derartige PCR-Tests singulär in Bezug nimmt, ist gesetzeswidrig. Alle auf der Annahme einer Infektiosität nur wegen irgendeiner positiven PCR-Testung beruhenden Grundrechtsverkürzungen ermangeln einer rechtlichen Grundlage.

Der deutsche Gesetzgeber kommt nicht an der Erkenntnis der WHO vorbei

Wegen der Offensichtlichkeit des naturwissenschaftlich-medizinischen Fehlschlusses von einem beliebigen positiven PCR-Test auf eine seuchenrechtlich relevante Infektionsgefahr ist auch die Begründung nicht länger haltbar, es gäbe in Deutschland aktuell eine „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“, wenn irgendwo 100 oder 50 oder 20 oder 7 „Inzidenzen“ im Sinne von positiven PCR-Testungen mit überhöhten Ct-Werten vorliegen. Auch eine politische Einschätzungsprärogative bedarf – um verfassungsrechtlich legitim zu sein – einer naturwissenschaftlich haltbaren Prämisse. Ist diese Prämisse richtig oder vertretbar umstritten, mag sie als verfassungsrechtlich hinreichend angesehen werden. Ist sie allerdings offensichtlich unrichtig, kommt sie als Rechtsfertigungsgrundlage auch für eine politische Einschätzungsprärogative nicht (mehr) in Betracht.

Mit § 5 I Nr. 1 des deutschen Infektionsschutzgesetzes ist die gesundheitliche Einschätzung der WHO durch dynamische Gesetzesverweisung zum Gegenstand der deutschen Rechtsordnung gemacht worden. Das bedeutet: Auch der deutsche Gesetzesgeber kommt nicht an der Erkenntnis der WHO vom 20. Januar 2021 vorbei, wonach positive PCR-Testergebnisse ohne symptomatisches Korrelat für sich gesehen keine Infektiosität beweisen oder auch nur einen relevanten Anschein dahingehend setzen.

Es lässt sich nach allem gut die Rechtsauffassung vertreten, dass die gesamte infektionsrechtliche Architektur des bundesrepublikanischen Pandemie-Normengebäudes mit der „User Information“ der WHO vom 20. Januar 2021 ihre zentrale Grundlage verloren hat. Ein pflichtgemäß handelnder Deutscher Bundestag hat daher umgehend zusammenzutreten und durch Beschluss das sofortige Ende einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite festzustellen. Täte er es nicht, liefe er am Ende Gefahr, aus den gängigen sozialen Netzwerken gelöscht zu werden. Denn deren Community-Standards erfordern bekanntlich Harmonie auch mit der WHO.

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Magdalena Schubert / 22.01.2021

Meine Tochter hat mir gestern eine Nachricht weiter geleitet. Nicht nur der ominöse PCR Test sondern auch die FFP2 Maske hat ja quasi einen Beipackzettel bzw. eine detaillierte und seitenlange Gebrauchsanleitung. Auf dieser steht u.a. folgendes geschrieben: Nicht gegen Partikel radioaktiver Stoffe, Viren und Enzyme!!!! Es ist so unfassbar irre. Die Nutzlosigkeit all der unmenschlichen Maßnahmen kann glasklar nachgewiesen und belegt werden! Und dennoch machen die Medien und Politiker wider besseres Wissen einfach stur und unbarmherzig weiter, lassen sich von Fakten einfach nicht beeindrucken. Was wiederum deutlich macht, dass der Virus einzig und allein Mittel zum Zweck ist. Und dieser heiligt bekanntlich die Mittel. Ich werde mir diesen Artikel auf jeden Fall abspeichern, denn mir geht es wie Ulrike Rotter, lediglich mit dem Unterschied, dass es meine Enkel sind (vier und sieben Jahre alt) um die ich mir große Sorgen mache. Als ihr Kinderarzt positiv getestet wurde und sie sich daraufhin ebenfalls testen lassen mussten, da sie kurz davor in seiner Praxis waren, hatte ich wahnsinnig Angst, dass einer von ihnen positiv sein könnte und vom Gesundheitsamt dann strengste Quarantäne angeordnet würde. Die Vierjährige hätte zwei Wochen ohne Kuscheln und Hautkontakt wohl kaum überlebt. Ja, liebe Frau Rotter, es IST Kindesmisshandlung und Körperverletzung! Und ich hoffe inständig, dass dieser Alptraum endlich einmal endet und die Verursacher dieser Qual bestraft werden.

g.schilling / 22.01.2021

Ja nu, was hätte ich anderes machen sollen? Nu, ist es halt hier. Ihr schafft das schon. gez. A. Murxel. Ehemals deutsches Sprichwort: Außer Spesen, nix gewesen.

Michael Palusch / 22.01.2021

@Gino Dato ” Reicht nicht auch eine hinreichende Kontamination dafür aus?...” Diesen interessanten Gedanken hatte ich auch schon. Aber wie sieht das praktisch aus, wie hoch muss meine Virenlast sein, welche mich nicht infiziert aber andere infizieren könnte? Wenn man annimmt, dass z.B. beim Husten (z.B. Raucherhusten) oder Niesen (z.B. Allergie) nur ein sehr geringer Teil der mich bevölkernden Viren ausgeschieden werden, und diese ausgeschiedenen Viren wiederum auch nur zu einem kleinen Teil in den Gegenüber eindringen -es sein denn, dieser Virenausstoß erfolgt bei einer Mund-zu-Mund/Nase-Beatmung-, denn die Aerosole befinden sich ja in einer Wolke und nicht in einem Strahl, erscheint mir das äußerst unwahrscheinlich. Vielleicht gibt es hierzu Versuche, aber der Faktor 50 erscheint mir im o.g. Fall keinesfalls zu hoch, beim normalen Sprechen oder Atmen würde sich m.M.n. dieser Faktor nochmals erheblich erhöhen. Das hieße, entweder verfüge ich über ein fast einzigartiges Immunsystem oder der Andere über ein äußerst geschwächtes, welches wohl auch bei jeder anderen Infektion sofort kollabieren würde. Allenfalls kann ich mir ein solches Szenario als Präsymptomatik, also kurz vor dem Krankheitsausbruch, vorstellen. Die Gefahr, welche in der Argumentation mit einem vollständigen asymptomatischen Krankheitsverlauf steckt, besteht darin, dass praktisch jeder Gesunde nichts anderes ist als ein potentiell Erkrankter, ein Gefährder, ein Spreader, einer, den es wegzusperren gilt. Vielleicht kann einer der befähigten Achgut-Autoren auf diese interessante Frage näher eingehen, und ich liege völlig daneben. Denn: Ich bin ja kein Fachmann.

Gudrun Dietzel / 22.01.2021

@Marcus Hohn, genau das ist der Ausgangspunkt ab heute. Konstruktiv werden, sich verbünden. Aufhören mit dem ständig wiederkehrenden Lamento, wie schlimm das alles ist. Querdenker wollen eine Partei gründen. Was wollen wir?

Hanna Dietzmann / 22.01.2021

Wieso steht das in keiner einzigen Zeitung , in keinem Chat, nirgendwo ? Ist das ein Fake ? Ich kann nicht glauben, dass überhaupt niemand außer Achgut davon Kenntnis hat.

M.-A. Schneider / 22.01.2021

Unsere Realitätsverweigerer in Politik, Medien und Gesellschaft haben bisher noch nicht auf die WHO, die sie doch immer dann anrufen, wenn sie politisch gebraucht wird, und ihre eigentlich ungeheuerliche Verlautbarung, reagiert, sie werden auch versuchen, sie weiterhin zu ignorieren genau wie die vernichtende Stellungnahme der WHO zu den Auswirkungen von Lockdowns, auch in dem Fall wurde genau entgegengesetzt gehandelt. Unsere Kanzlerin wird das alles mit Sicherheit wissen und fährt deshalb den noch härteren Kurs und reagiert immer genervter und nervöser, vermutlich, weil sie ihre Ziele gefährdet sieht und Gefahr wittert. Man darf gespannt sein, wie die Regierung agieren wird, wenn sich die Sache eben nicht unter den Teppich kehren lässt und doch mehr Menschen aufwachen.

Sepp Kneip / 22.01.2021

Wann fliegt Merkel diese WHO-Erkenntnis um die Ohren, oder wird sie auch diese ungeheuerliche Fehlleistung einer einseitigen Festlegung auf einen untauglichenTest unbeschadet überstehen? Eine bessere Hilfe konnte Herr Fülmerich für seine Klage gegem Drosten gar nicht bekommen. Merkel und Drosten müssen für all das geradestehen, was sie mit ihren “Tests” angerichtet haben. Da endlich bestätigt ist, dass die Tests untauglich sind, werden jetzt die Todeszahlen hoch gejubelt, um die Corona-Maßnahmen weiter zu verschärfen. Wann macht endlich jemand diesem, üblen und verbrecherischen Treiben Merkels ein Ende?

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