Manchmal überschlagen sich die Ereignisse. So auch vor zwei Tagen am 20. Januar 2021. An diesem Tag wurde nicht nur ein neuer US-Präsident vereidigt. An diesem Tag verkündete die Weltgesundheitsorganisation (WHO) darüber hinaus auch Erstaunliches: Der weltweit seit rund einem Jahr exzessiv – „Testen! Testen! Testen!“ – verwendete PCR-Test zum Nachweis einer Infektion mit dem „neuartigen SARS CoV-2“ ist danach überhaupt nicht unbesehen geeignet, eine Infektion zu erkennen:
Was unabhängige Geister (unter anderen Achgut.com mit einer ganzen Serie) seit Monaten vortragen, ist demnach nun auch von der Weltgesundheitsorganisation bestätigt. In der „WHO Information Notice for IVD Users 2020/05“ wird erklärt: Wo das Testresultat nicht mit dem klinischen Befund eines Untersuchten übereinstimmt, da hat eine neue Probe genommen und eine weitere Untersuchung vorgenommen zu werden. Mehr noch: Der Ct-Wert eines Testergebnisses verhalte sich umgekehrt proportional zu der erkannten Viruslast bei einer untersuchten Person. Je mehr Replikationszyklen bei einem PCR-Test gefahren werden müssen, um eine (vermeintliche) Kontamination des Untersuchten mit dem Virus (oder Bruchstücken seiner Erbinformation) zu erkennen, desto geringer ist die Belastung des Untersuchten mit dem Virus bzw. dessen genetischem Material.
Erstaunlicherweise hat dieser gewichtige Hinweis der WHO an die gesamte Menschheit in den vergangenen Stunden noch nicht das mediale Echo gefunden, das ihm in Ansehung einer vielfach angenommenen globalen Pandemie richtigerweise zukommt. Denn die Nutzerinformation der WHO birgt nicht nur labormedizinischen, sondern insbesondere rechtlichen (und mittelbar: politischen) Sprengstoff von wahrhaft planetarer Bedeutung. Bislang ist man beinahe flächendeckend regelhaft davon ausgegangen, dass ein jeder wie auch immer beschaffene positive PCR-Test den Nachweis dafür erbringe, der Getestete sei eine akute Gefahr für seine Mitmenschen. Deswegen wurden Menschen massenweise aus dem Verkehr gezogen oder sonstwie voneinander abgesondert, koste es, was es wolle. Die jetzige Mitteilung der WHO berichtigt die unzutreffende Alarmprämisse nun unzweideutig.
Quarantäneanordnung entbehrt oft einer rechtlichen Grundlage
Richtig ist, zu unterscheiden, ob ein Betroffener kontaminiert, infiziert oder infektiös ist. Eine Kontamination liegt vor, wenn ein Virus (oder ein sonstiger Erreger) mit dem menschlichen Organismus in Kontakt gekommen ist. Das deutsche Wort für Kontamination ist „Verschmutzung“. Ein verschmutzter Betroffener ist jedoch nicht sogleich auch „infiziert“. Eine Infektion setzt – jedenfalls nach dem Wortlaut des Infektionsschutzgesetzes – voraus, dass der von dem menschlichen Organismus aufgenommene Krankheitserreger sich in dem Menschen auch entwickelt oder vermehrt. Das kann er regelhaft nur dann, wenn er überhaupt in einer gewissen Vielzahl in den Organismus einzieht. Hier spricht man von der sogenannten „Virenlast“.
Kommen zu wenige Viren in einem Organismus an, scheitert der Versuch einer Infektion. Ist der Erreger direkt nach der Kontamination von dem Immunsystem erkannt und „besiegt“, kommt es also erst gar nicht zu einer Infektion. Wer nicht infiziert ist, kann einen anderen Menschen aber auch nicht anstecken. Denn die Infektion ist Voraussetzung der Infektiosität. Kurz: Wer asymptomatisch durch die Welt läuft, der ist mit an absoluter Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch keine Ansteckungsgefahr für andere. Ihn alleine auf der Grundlage eines PCR-Tests abzusondern oder – mehr noch – ihn auch ohne PCR-gestützten Kontaminationsverdacht rein präventiv in Masken zu hüllen, ist rechtlich nicht begründbar.
Die WHO hat somit am 20. Januar 2021 allen infektionsschutzrechtlichen Schlussfolgerungen alleine aus der (unrichtigen) Annahme einer Infektiosität bei jedwedem positiven PCR-Test ohne weitere Differenzialdiagnostik den Boden entzogen. Diesen Umstand kann man gar nicht überbewerten. Denn er bedeutet: Jede Quarantäneanordnung gegenüber einer Person auf alleiniger Basis eines nicht näher spezifizierten positiven PCR-Tests entbehrt einer rechtlichen Grundlage. Jede allgemeinverfügende Kontaktbeschränkung, die derartige PCR-Tests singulär in Bezug nimmt, ist gesetzeswidrig. Alle auf der Annahme einer Infektiosität nur wegen irgendeiner positiven PCR-Testung beruhenden Grundrechtsverkürzungen ermangeln einer rechtlichen Grundlage.
Der deutsche Gesetzgeber kommt nicht an der Erkenntnis der WHO vorbei
Wegen der Offensichtlichkeit des naturwissenschaftlich-medizinischen Fehlschlusses von einem beliebigen positiven PCR-Test auf eine seuchenrechtlich relevante Infektionsgefahr ist auch die Begründung nicht länger haltbar, es gäbe in Deutschland aktuell eine „Epidemische Lage von nationaler Tragweite“, wenn irgendwo 100 oder 50 oder 20 oder 7 „Inzidenzen“ im Sinne von positiven PCR-Testungen mit überhöhten Ct-Werten vorliegen. Auch eine politische Einschätzungsprärogative bedarf – um verfassungsrechtlich legitim zu sein – einer naturwissenschaftlich haltbaren Prämisse. Ist diese Prämisse richtig oder vertretbar umstritten, mag sie als verfassungsrechtlich hinreichend angesehen werden. Ist sie allerdings offensichtlich unrichtig, kommt sie als Rechtsfertigungsgrundlage auch für eine politische Einschätzungsprärogative nicht (mehr) in Betracht.
Mit § 5 I Nr. 1 des deutschen Infektionsschutzgesetzes ist die gesundheitliche Einschätzung der WHO durch dynamische Gesetzesverweisung zum Gegenstand der deutschen Rechtsordnung gemacht worden. Das bedeutet: Auch der deutsche Gesetzesgeber kommt nicht an der Erkenntnis der WHO vom 20. Januar 2021 vorbei, wonach positive PCR-Testergebnisse ohne symptomatisches Korrelat für sich gesehen keine Infektiosität beweisen oder auch nur einen relevanten Anschein dahingehend setzen.
Es lässt sich nach allem gut die Rechtsauffassung vertreten, dass die gesamte infektionsrechtliche Architektur des bundesrepublikanischen Pandemie-Normengebäudes mit der „User Information“ der WHO vom 20. Januar 2021 ihre zentrale Grundlage verloren hat. Ein pflichtgemäß handelnder Deutscher Bundestag hat daher umgehend zusammenzutreten und durch Beschluss das sofortige Ende einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite festzustellen. Täte er es nicht, liefe er am Ende Gefahr, aus den gängigen sozialen Netzwerken gelöscht zu werden. Denn deren Community-Standards erfordern bekanntlich Harmonie auch mit der WHO.
Lesen und hören Sie zum gleichen Thema:
Urteile lesen statt Richter mobben
Weimarer Corona-Urteil – Stufe 2 der Rakete gezündet
Vorbildlicher Akt richterlicher Souveränität: Lockdown gecrashed
Indubio Folge 92 – Verfassungs-Beschwerde
Die Justiz und Corona: Netzwerk kritischer Richter und Staatsanwälte gegründet
Beitragsbild: CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons

Die WHO ist gefährlich. Für unsere Regierungen jetzt besonders. Andererseits, denke ich, muss ich mich nicht mehr in eine Psychiatrie einweisen lassen, weil doch das, was ich vor ca. 45 Jahren in ABI und Studium zum Virus gelernt habe vielleicht doch richtig war. Ich bin kein Mediziner und hatte Zweifel bis zur Selbstverleugnung. Vielleicht gab es ja unterschiedliche Schulen. Prof. Drosten und andere beratende Mediziner könnten ja ihr Wissen in anderen Schulen bekommen haben. Ich bin prinzipiell für Meinungsvielfalt und vergessen wir die Religionen nicht. Was sagt der Islam zum Verhalten des Virus? Ich habe keine Ahnung. Jedenfalls ist meine innere Spannung noch vorhanden, wenn ich an unsere Regierungen und ihre Verfügungen denke, die jetzt erlassen werden müssen. Ich würde ein Sofortprogramm zur seelsorgerischen Betreuung unserer Obrigkeit begrüßen. Wie sonst sollen die Armen eine kommunikatorische Wende hinkriegen? Wobei ich denke, dass die meisten von denen damit ihr Gewissen (so vorhanden) beruhigen könnten, denn ganz unwissend in Sachen Virus sind die doch nicht, oder doch?
Die Grünen wissen NUN, warum sie von Merkel eine Regierungserklärung fordern. Bald werden sich andere Parteien aus der Deckung wagen und die gerechtfertigte Jagd auf Merkel beginnen. Allerdings dürfen sie beim Jagen sich selber nicht vergessen.
Die Sterbefallzahlen absolut für 2020 liegen ziemlich innerhalb der Bandbreite der Jahre 2015-2019 und die Abweichung ist nur ca. 1 % höher als des Jahresmittel der Jahre 2015-2019. Das ist glasklar bei statistischen Bundesamt zu ersehen, da dort die von den Standesämtern gemeldeten Sterbefälle unabhängig von Sterbegrund aufgelistet werden. Die Spanne 2015-2019 reicht von 911.000 bis 954.000 Sterbefälle, 2020 liegt in der Nähe des höheren Wertes, aber nicht darüber. Wenn man ein geistig minderbemittelter Idiot ist, kann man daraus eine Pandemie herauslesen, eine Pandemie ohne jedwede pandemische Merkmale wie zB. überdurchschnittliche Sterbefallzahlen. Wir brauchen also Medien, die uns Bürgern durch omnipräsentes Trommelfeuer diese in aller Regel mild verlaufende Virusinfektion als Pandmie und Tragödie für die Menschheit verkaufen. Und die Medien von heute sind, privat wie ÖR, Staatsvertrag hin oder her, zu einem gleichgeschalteten Netzwerk verkommen, von dem man nur noch im Sinne der Regierung und Eliten "informiert" wird. Und das geht durch Weglassen, Lügen, falsche Zusammenhänge, Ausblenden jeder Kritik, diffamieren aller Kritik, und keine Oppositionmeinung zulassen. Information ganz im Stil von Claas Relotius, was nicht stimmt oder passt wird passend gemacht oder erfunden. Im Kern gíng es nie um Corona. Es ging immer nur darum die Transformation oder den Big Reset, wie auch immer man die Entmündigung, Enteignung, Ausschaltung der Opposition, Totalüberwachung, Bargeldabschaffung .....zu erzwingen und außerdem Souveränitätsrechte auf private Elite - Institutionen zu übertragen. Also sowas wie Orwells 1984. Da sind wir bereits angekommen. Zu diesem Zweck werden zb. bei den Bilderbergern unfähige, willige Politiker ausgewählt und dressiert. Paradebeispiel Jens Spahn, ein Niemand vor 2017, danach Bilderberger, jetzt Gesundheitsminister. Wie Horst Drehhofer sagte: "Die bestimmen sind nicht gewählt worden, und die gewählt wurden haben nichts zu bestimmen."
Spahn,Merkel, der große Söder und ihre wissenschaftlichen Politkasper vom RKI werden sagen: Die WHO vertritt nicht unsere Meinung und ist deshalb völlig irrelevant. Ätsch!
Es mag ja ganz drollig sein, was die WHO meint oder was in irgendwelchen Gesetzen steht. Ob es eine epidemische Lage von nationaler Tragweite gibt oder nicht entscheidet jedoch immer noch unsere geliebte Kanzlerin. Comprende?
Bitte, liebe Juristinnen und Juristen mit und ohne "Staatsauftrag", nutzen sie die Situation zur Wiederherstellung des Verfassungsrechts. Am diesbezüglichen Weimarer Gerichtsurteil beispielnehmend, sollte jetzt in großer Breite von ihnen gehandelt werden . Rechtlich können nur sie das unmittelbar nutzen und verwerten. Die meisten Bürger des Landes werden es ihnen danken ! MfG
Trump ist weg, COVID-1984 wird ab sofort nicht mehr benötigt.