Der Online-Marktplatz für private Unterkünfte „Airbnb“ hat seine Entscheidung, jüdische Vermieter im Westjordanland auf eine schwarze Liste zu setzen, rückgängig gemacht, berichtet die schweizerische Internetplattform „Audiatur-Online“. Das Unternehmen hatte im November letzten Jahres angekündigt, rund 200 Mietangebote in jüdischen Siedlungen streichen zu wollen, da diese „im Mittelpunkt des Streits zwischen Israelis und Palästinensern“ stünden.
Die „BDS-Bewegung“, die zum Boykott israelischer Waren und Dienstleistungen aufruft, sah in der Entscheidung einen Sieg. Airbnb hatte die Einträge allerdings nie wirklich entfernt. Etwa eine Woche nach der Entscheidung klagten ein Dutzend amerikanisch-jüdische Familien, von denen die meisten Immobilen im Westjordanland besitzen, gegen das Unternehmen. Die Kläger bezogen sich auf das sogenannte „Fair Housing Act“ – ein amerikanisches Gesetz, das die Diskriminierung von Minderheiten verhindern soll. Sie argumentierten, dass Airbnb gegen jüdische Vermieter vorgehe, aber muslimische und christliche Vermieter im Westjordanland verschone – ein klarer Fall von Ungleichbehandlung. Da Airbnb seinen Sitz in den Vereinigten Staaten hat, muss es sich weltweit an das Gesetz halten.
Laut Audiatur-Online sind nun alle rechtlichen Streitigkeiten beigelegt. Airbnb werde nun wieder Unterkünfte im gesamten Gebiet des Westjordanlands anbieten. Den Gewinn aus den Vermietungen wolle das Unternehmen jedoch nicht behalten, sondern an humanitäre Hilfsorganisationen spenden.