Werden heute die Grundrechte entsorgt?

Heute, Freitag, den 6.11.2020, wird im Bundestag in erster Lesung das „Dritte Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite” diskutiert. Der Bundestag will uns damit unserer Grundrechte berauben. In Artikel 7 heißt es:

„Durch Artikel 1 Nummer 16 und 17 werden die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 GG), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13, Absatz eins) eingeschränkt.”  

So einfach geht das.

Darf der dat? Der darf dat. Dat der dat darf! Wehren sollten wir uns trotzdem. Denn nicht alles, was ein Parlament darf, ist deshalb auch richtig oder gerechtfertigt. Denn genau genommen legalisiert dieses Gesetz nur bisheriges Unrecht. Eingriffe in unsere Grundrechte bedürfen nämlich keiner Zweidrittel-Mehrheit. Aber eines Gesetzesvorbehalts. Nicht mal den hat man bisher gewahrt. Stattdessen war die Exekutive einfach zur Anordnung durch Verordnungen ermächtigt. Ohne Ermächtigungsgesetz. 

Dieser Mangel wird nun geheilt. Denn man hätte das „Gesetz zum Schutz bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ auch einfach „Ermächtigungsgesetz“ nennen können. Dann hätten wir beschützten Staatsbürger das auch besser verstanden. Blöderweise war der Begriff schon durch ein entsprechendes Gesetz vom 24. März 1933 besetzt, das der deutsche Reichstag beschlossen hatte. Und im Zeitalter des Framings weiß man, dass Verständlichkeit nur unter der Nebenbedingung der „Political Correctness“ erlaubt ist. 

Der Willkür sind Tür und Tor geöffnet

Das Gute daran: Sie können klagen. Wenn eine freundliche Abordnung der örtlichen Polizei vor ihrer Tür steht und mit Nachdruck nachfragt, wie vielen Hausständen die anwesenden drei Personen angehören, sind Sie in der Pflicht. Sonst fliegt mindestens einer raus, und wer ein veritables Bußgeld an der Backe hat, kann ich Ihnen wirklich nicht sagen. Aber immerhin geht der Gesetzgeber und die uns wohlmeinende, fürsorgliche Bundesregierung davon aus, dass bereits eine von den drei in Ihrer Wohnung befindlichen Personen die nationale Gesundheitslage erheblich verschärfen könnte. Wir wissen nur nicht welche (Person).

Bei der Feststellung der epidemiologischen Lage von nationaler Tragweite wird von einer Gefährdung des Gesundheitssystems und erhöhten Morbiditäts- und Mortalitätsraten ausgegangen. Wie die quantitativ aussehen, ist dem deutschen Bundestag überlassen. 

In einer Stellungnahme des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages heißt es:

„Der Beschluss des Deutschen Bundestages ist somit konstitutiv für die Rechtsfolgen der § 5 und § 5a IfSG. Außer dem Beschluss müssen keine weiteren Voraussetzungen erfüllt werden, um eine epidemische Lage annehmen zu können. Zwar können mittels der Gesetzgebungsmaterialien einige Ansatzpunkte zur Auslegung des Begriffs der epidemischen Lage ermittelt werden, diese binden jedoch den Gesetzgeber selbst nicht. Der Deutsche Bundestag ist mithin frei, (jeweils) eigene Kriterien für die Ausrufung der epidemischen Lage zugrunde zu legen. Die in § 5 Abs. 1 S. 2 IfSG angesprochenen „Voraussetzungen für ihre Feststellung“ nach deren Wegfall die epidemische Lage aufzuheben wäre, sind nicht durch weitere Merkmale unterlegt. Der Beschluss des Bundestages ist also maßgebend, unabhängig davon, ob tatsächlich eine epidemische Lage angenommen werden kann. Für dieses Ergebnis spricht auch, dass nach Art. 80 GG keine inhaltlichen Bedingungen an durch Gesetz geschaffene Rechtsverordnungskompetenzen geknüpft sind. Mit Art. 80 GG werden lediglich allgemeine verfassungsrechtliche Bedingungen, wie der Vorbehalt des Gesetzes oder der Bestimmtheitsgrundsatz aufgestellt. Wenn der Deutsche Bundestag die Rechtsverordnungskompetenz nach Art. 80 GG aber auch ohne jegliche Bedingungen, wie den Bestand einer epidemischen Lage, erlassen kann, dann sind erst recht keine inhaltlichen Voraussetzungen für die nähere Definition der selbst auferlegten Bedingung zwingend.“

Mit anderen Worten: Der Willkür sind Tür und Tor geöffnet. Die Garantie der Grundrechte ist davon abhängig, dass die parlamentarische Mehrheit ihre Macht möglicherweise und subjektiv an die momentane Auslastung der Intensivbetten koppelt – oder auch nicht. Es wäre also möglich, aufgrund einer epidemiologischen Notlage von nationaler Tragweite etwa Bundestagswahlen wegen des erhöhten Infektionsrisikos auszusetzen. Dafür bleiben wir alle gesund. 

Der Bundestag kann faktenfrei entscheiden

Betrachten wir die momentane Lage, dann sind derzeit 216.326 Menschen auf das Virus positiv getestet. Das sind 0,26 Prozent der deutschen Bevölkerung. Am 5. November wurden 21.757 Menschen neu positiv getestet (Worldometer/John Hopkins). Das sind 0,03 Prozent. Das Intensivregister meldet am 6.11.2020 um 00.00 Uhr 2.669 Patienten auf Intensivstation, die positiv getestet sind. Acht Monate nach Beginn der Pandemie ist das Robert-Koch-Institut nicht in der Lage, mitzuteilen, wie viele dieser Menschen auf das Virus positiv getestet wurden und aufgrund einer anderen Erkrankung dort versorgt werden müssen und wieviele an Covid-19 erkrankt sind. Das sind 9 Prozent aller verfügbaren Intensivbetten und 12 Prozent der belegten Intensivbetten. 19 von 20 Patienten mit Symptomen werden nach Angabe der Bundesvereinigung der Kassenärzte vom Hausarzt versorgt, 5 Prozent der als infiziert geltenden Patienten werden hospitalisiert. Bei insgesamt 500.000 Krankenhausbetten waren das in der letzten Woche 2.998, also 63 mehr als in der Vorwoche. Sagt das RKI. Wenn 216.329 Menschen positiv auf Corona getestet sind, dann sind das 83,9 Millionen nicht. 

In der 36. Woche wurden 1 Millionen Menschen getestet, in der 44. Woche waren es fast 1,6 Millionen. Der Anteil positiver Tests wuchs von 0,74 Prozent (35. Woche) auf über 7 Prozent. Das kann aber auch schlicht an einer veränderten Teststrategie liegen. Da es keine ernsthafte systematische Studienlage gibt, weiß das keiner.

Das legt die Frage nach der Verhältnismäßigkeit nahe. Doch so einfach ist das nicht. Die reine Sicht auf die Zahlen würde belegen: Für die Annahme einer nationalen Notlage gibt es keinen Anlass. Das braucht aber den Bundestag nicht zu interessieren. Der kann faktenfrei entscheiden. Bleibt die Hoffnung auf die Gerichte. Aber auch das ist nicht so einfach. Und der Richter hat immer zunächst zwei Kriterien im Auge, bevor er sich das Mühsal eines Urteils auferlegt: “Wurden alle Fristen eingehalten?” Und wenn das nicht reicht, “Bin ich überhaupt zuständig?”. 

Dass meine Grundrechte so schnell futsch sind, habe ich mir nicht vorstellen können 

Wenn die 3. Ausgabe des Gesetzes also das Problem gelöst hat, weitgehende Grundrechtseingriffe zu legitimieren, bleibt die Frage, ob diese angemessen und mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Das zu prüfen, ist jede Instanz von Anfang an gehalten. Da deutsche Gerichte aber unabhängig sind, können sie sich aber auch wahlweise einen schlanken Fuß machen und die Sache zur nächsten Instanz durchwinken. 

Schließlich hat der Staat einen Ermessensspielraum. Der ist noch halbwegs justiziabel, weil er sich an den gesetzlichen Rahmen halten muss. Anders ist es mit dem Beurteilungsspielraum, der dem Staat zugestanden wird. Und da kommt plötzlich das Robert-Koch-Institut ins Spiel. In eine vermeintlich fachliche Beurteilung mögen sich deshalb die meisten Gerichte gar nicht einmischen, wenn die fachlich zuständige Behörde halbwegs plausibel vorträgt. Welche Mondzahl da hervorgezaubert wird, ob die 50er”-Inzidenz” oder der auf der Pi mal Daumen Formel basierende, geschätzte R-Faktor, ist egal. Wissenschaft findet eben in der Wissenschaft statt und nicht vor Gericht. Das macht den Ausfall des Diskurses so gefährlich. 

Ich muss sagen, das war mir nicht bewusst. Dass meine Grundrechte so schnell futsch sind, habe ich mir nicht vorstellen können. Aber zu dieser Einschätzung habe ich mir auch fundierten juristischen Rat eingeholt. 

Es wird Zeit, dass das Parlament dem Volk seine Bürgerrechte garantiert, statt sie weiter einzuschränken. Wir müssen reden. Auch über das Grundgesetz. 

 

Siehe zum gleichen Thema auch einen Beitrag von Achgut.com Autorin Vera Lengsfeld hier.

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Leserpost

netiquette:

E Ekat / 06.11.2020

Man beginnt zu ahnen, warum z.B. hier lebende Türken sich hier garnicht eingliedern könnten. Unter etwas Oberfläche ist hier nichts.

Stefan Schreiber / 06.11.2020

@T.schneegaß....ich kann sie gut verstehen, war zur Wende 13. Aber das Gefühl der Hoffnung nach der Einheit so enttäuscht zu sehen… Dieses Land hat mit seinen Menschen soviel Potential… die Leute im Westen dieses Landes haben noch nicht begriffen, was es heißt, in “die selbstverschuldete Unmündigkeit” zurück zu kehren und sich ihres Verstandes zu gebrauchen.

Hans-Peter Dollhopf / 06.11.2020

E. Müsch schreibt: “Erst jammert man rum, dass das Parlament nicht beteiligt wird, die Maßnahmen nur von demokratisch nicht legitimierten Experten (Räte) ausgearbeitet und von der Regierung in Vollzug gesetzt werden, jetzt wird das Parlament einbezogen, jetzt ist es auch wieder nicht recht.” Dieses Parteienherrschaftsparlament ist die Wiege der Parteienkorruption. Mit die wichtigste Aufgabe der Abgeordneten wäre die Kontrolle der Exekutive, also von Merkel. Und so steht es auch auf der Webseite bundestag(dot)de: “Die wichtigsten Aufgaben des Bundestages sind die Gesetzgebung und die Kontrolle der Regierungsarbeit.” Mit der der Kontrollaufgabe befasst sich gerade alleine die AfD! Abgeordnete wie Roth oder Lindh kontrollieren derweil lieber Achgut oder ihre Bezüge. Die Werkzeuge, die der Opposition zur Verfügung gestellt sind per Geschäftsordnung werden der AfD aber von den anderen Abgeordneten, wie Lindh etwa, permanent aus der Hand geschlagen, an erster Stelle etwa durch die Verweigerung eines Parlamentsvizepräsidentensitzes. Ein besonders delikates Häppchen des Parteienherrschaftsparlamentes ist übrigens, dass die Chefin der Exekutive selbst gleichzeitig Mitglied der Legislative ist. Im Klartext: Die Bundestagsabgeordnete Merkel passt mit auf die Bundeskanzlerin Merkel auf! So etwas ist Irrsinn.

Karlheinz Patek / 06.11.2020

Ich habs hier schon mal geschrieben, also nochmal. DAS IST NUR EIN STÜCK PAPIER. Das mag wehtun. Das mag man vielleicht erstmal nicht glauben, nein das kann doch nicht sein. Wer glaubt dass ihm daraus irgendwelche Rechte zustehen, sollte sich fragen WER dieses Recht gibt und durchsetzt. Das Papier gewiss nicht. Alle Rechte die irgendwo irgendein Papier schwärzen MUSS ihnen jemand geben, und wenn notwendig kommt auch die Polizei und setzt das für sie durch. Sie können sich dieses Recht auch nehmen, dann aber mit allen Konsequenzen. Auch das erwähnte Widerstandsrecht ist nur geschwärztes Papier, sonst nix. Es gibt keine Macht die uns dieses Recht GIBT, also für uns durchsetzt, oder es erlaubt es selber durchzusetzen, sie müssen es sich nehmen, siehe 2 Sätze vorher. Man ist ALLEIN mit diesem Stück Papier. Also brauche ich dieses ganze Geschreibsel nicht, es ist so sinnlos wie ein Kropf. Komme mir niemand mit der deutschen Justiz. Das ist nur bedrucktes Papier das beliebig durch neu bedrucktes Papier ersetzt wird.

Helmut Scheid / 06.11.2020

Der Artikel von Carl Christian Jancke, gut geschrieben und recherchiert, hilft nicht darüber hinweg, dass unsere “pseudo Demokratie” vollends am Ende ist, also abgedankt hat! Seit Dumpfbacke George Walker Bush in seiner Amtszeit angekündigt hat, dass wir eine neue Weltordnung brauchen, haben Personen des megareichen Establishments, wie Jeff Bezos, Mark Cuban, Warren Buffett, Bill Gates etc. etc. die Macht über die Menschheit, zuletzt mit Hilfe durch diesen Pandemieschwachsinn übernommen! Diesen mit Verlaub “Schweinebacken,” geht es darum die Weltbevölkerung erheblich zu reduzieren und ein paar Millionen “übrig zu lassen”, die ihnen ihren dekadenten Alltag als Sklaven “zu versüssen.” Klingt irrwitzig aber ich recherchiere seit “nine eleven 9/11” zu diesem Thema intensiv und glaube das Ziel der Eliten bahnt sich deren absurten, satanischen Ende zu! Alleine das Gates 7 milliarden Menschen und nicht 8,5 milliarden Menschen (zu Tode) impfen will (durch unausgetestete DNA Impfstoffe) lässt Böses ahnen!! Als Christ hoffe ich , dass uns unser Schöpfer beschützen mag…..............

Horst Girmann / 06.11.2020

Angst! Nicht die “German-Angst” (übersetzt: Ich-bin-Deutscher-und-ich-scheiß-mir-in-die-Hosen-vor-mir-selber-Angst), sondern richtige grünen- und gretafreie Angst um unsere Zukunft. Nicht um mich. Ich bin 60, ich komme noch durch. Um unsere Kinder und unsere Enkelkinder.

Martin Stumpp / 06.11.2020

Wenn Merkel und ihre Entourage sich jetzt mit den gleichen Methoden wie weiland Adolf die absolutistische Macht an sich reißen, ist es Egal wie sie das Gesetz nennen mit dem sie es tun, sie handeln wie er. Vor allem aber handeln sie aus den gleichen Gründen wie er. Und somit spricht auch die Wahrscheinlichkeit dafür, dass sie auch in anderen Dingen handeln werden wie er. Gegenüber dem was Europa, Dank dieser Personen, erleben wird wird der zweite Weltkrieg wie Ringelpiez mit Anfassen wirken. Und wenn Harris Präsidentin wird erleben wir den Untergang der westlichen Welt.

Sabine Heinrich / 06.11.2020

Ich habe mir soeben nur den Teil der Tagesschau - die ich mir aus naheliegenden Gründen sonst nicht mehr antue, angesehen, als es um dieses geplante “Ermächtigungsgesetz” ging - und war empört über die Abwesenheit der meisten Abgeordneten. Bei so einem extrem wichtigen Thema glänzten die meisten der von uns oft unfreiwillig hochbezahlten Sesself… - äh ...plattsitzern durch Abwesenheit!? Mehr Ignoranz geht nicht! Wo waren die Herrschaften? Alle zugleich auf dem Klo - schwierig, wegen des Sicherheitsabstandes. Zu Hause bei Weib, Kind und Hund? Oder in einem speziellen Hotel/Restaurant, das ja “Geschäftsreisende” beherbergen und beköstigen darf? - Wie geht es eigentlich dem verhassten degenerierten König von Thailand, der vor Monaten Quartier in einem bayrischen Hotel bezogen hat - als uns damals Restaurantbesuche und Hotelübernachtungen verwehrt waren? Weilt er immer noch dort? Müssen er und seine Untergebenen den Maulkorb tragen? (Rein rhetorische Frage). Falls er sich noch in Bayern auf vielfältige Art verwöhnen lässt - hat er denn Herrn Söder schon eine Audienz gewährt?

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