Werden heute die Grundrechte entsorgt?

Heute, Freitag, den 6.11.2020, wird im Bundestag in erster Lesung das „Dritte Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite” diskutiert. Der Bundestag will uns damit unserer Grundrechte berauben. In Artikel 7 heißt es:

„Durch Artikel 1 Nummer 16 und 17 werden die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 GG), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13, Absatz eins) eingeschränkt.”  

So einfach geht das.

Darf der dat? Der darf dat. Dat der dat darf! Wehren sollten wir uns trotzdem. Denn nicht alles, was ein Parlament darf, ist deshalb auch richtig oder gerechtfertigt. Denn genau genommen legalisiert dieses Gesetz nur bisheriges Unrecht. Eingriffe in unsere Grundrechte bedürfen nämlich keiner Zweidrittel-Mehrheit. Aber eines Gesetzesvorbehalts. Nicht mal den hat man bisher gewahrt. Stattdessen war die Exekutive einfach zur Anordnung durch Verordnungen ermächtigt. Ohne Ermächtigungsgesetz. 

Dieser Mangel wird nun geheilt. Denn man hätte das „Gesetz zum Schutz bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ auch einfach „Ermächtigungsgesetz“ nennen können. Dann hätten wir beschützten Staatsbürger das auch besser verstanden. Blöderweise war der Begriff schon durch ein entsprechendes Gesetz vom 24. März 1933 besetzt, das der deutsche Reichstag beschlossen hatte. Und im Zeitalter des Framings weiß man, dass Verständlichkeit nur unter der Nebenbedingung der „Political Correctness“ erlaubt ist. 

Der Willkür sind Tür und Tor geöffnet

Das Gute daran: Sie können klagen. Wenn eine freundliche Abordnung der örtlichen Polizei vor ihrer Tür steht und mit Nachdruck nachfragt, wie vielen Hausständen die anwesenden drei Personen angehören, sind Sie in der Pflicht. Sonst fliegt mindestens einer raus, und wer ein veritables Bußgeld an der Backe hat, kann ich Ihnen wirklich nicht sagen. Aber immerhin geht der Gesetzgeber und die uns wohlmeinende, fürsorgliche Bundesregierung davon aus, dass bereits eine von den drei in Ihrer Wohnung befindlichen Personen die nationale Gesundheitslage erheblich verschärfen könnte. Wir wissen nur nicht welche (Person).

Bei der Feststellung der epidemiologischen Lage von nationaler Tragweite wird von einer Gefährdung des Gesundheitssystems und erhöhten Morbiditäts- und Mortalitätsraten ausgegangen. Wie die quantitativ aussehen, ist dem deutschen Bundestag überlassen. 

In einer Stellungnahme des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages heißt es:

„Der Beschluss des Deutschen Bundestages ist somit konstitutiv für die Rechtsfolgen der § 5 und § 5a IfSG. Außer dem Beschluss müssen keine weiteren Voraussetzungen erfüllt werden, um eine epidemische Lage annehmen zu können. Zwar können mittels der Gesetzgebungsmaterialien einige Ansatzpunkte zur Auslegung des Begriffs der epidemischen Lage ermittelt werden, diese binden jedoch den Gesetzgeber selbst nicht. Der Deutsche Bundestag ist mithin frei, (jeweils) eigene Kriterien für die Ausrufung der epidemischen Lage zugrunde zu legen. Die in § 5 Abs. 1 S. 2 IfSG angesprochenen „Voraussetzungen für ihre Feststellung“ nach deren Wegfall die epidemische Lage aufzuheben wäre, sind nicht durch weitere Merkmale unterlegt. Der Beschluss des Bundestages ist also maßgebend, unabhängig davon, ob tatsächlich eine epidemische Lage angenommen werden kann. Für dieses Ergebnis spricht auch, dass nach Art. 80 GG keine inhaltlichen Bedingungen an durch Gesetz geschaffene Rechtsverordnungskompetenzen geknüpft sind. Mit Art. 80 GG werden lediglich allgemeine verfassungsrechtliche Bedingungen, wie der Vorbehalt des Gesetzes oder der Bestimmtheitsgrundsatz aufgestellt. Wenn der Deutsche Bundestag die Rechtsverordnungskompetenz nach Art. 80 GG aber auch ohne jegliche Bedingungen, wie den Bestand einer epidemischen Lage, erlassen kann, dann sind erst recht keine inhaltlichen Voraussetzungen für die nähere Definition der selbst auferlegten Bedingung zwingend.“

Mit anderen Worten: Der Willkür sind Tür und Tor geöffnet. Die Garantie der Grundrechte ist davon abhängig, dass die parlamentarische Mehrheit ihre Macht möglicherweise und subjektiv an die momentane Auslastung der Intensivbetten koppelt – oder auch nicht. Es wäre also möglich, aufgrund einer epidemiologischen Notlage von nationaler Tragweite etwa Bundestagswahlen wegen des erhöhten Infektionsrisikos auszusetzen. Dafür bleiben wir alle gesund. 

Der Bundestag kann faktenfrei entscheiden

Betrachten wir die momentane Lage, dann sind derzeit 216.326 Menschen auf das Virus positiv getestet. Das sind 0,26 Prozent der deutschen Bevölkerung. Am 5. November wurden 21.757 Menschen neu positiv getestet (Worldometer/John Hopkins). Das sind 0,03 Prozent. Das Intensivregister meldet am 6.11.2020 um 00.00 Uhr 2.669 Patienten auf Intensivstation, die positiv getestet sind. Acht Monate nach Beginn der Pandemie ist das Robert-Koch-Institut nicht in der Lage, mitzuteilen, wie viele dieser Menschen auf das Virus positiv getestet wurden und aufgrund einer anderen Erkrankung dort versorgt werden müssen und wieviele an Covid-19 erkrankt sind. Das sind 9 Prozent aller verfügbaren Intensivbetten und 12 Prozent der belegten Intensivbetten. 19 von 20 Patienten mit Symptomen werden nach Angabe der Bundesvereinigung der Kassenärzte vom Hausarzt versorgt, 5 Prozent der als infiziert geltenden Patienten werden hospitalisiert. Bei insgesamt 500.000 Krankenhausbetten waren das in der letzten Woche 2.998, also 63 mehr als in der Vorwoche. Sagt das RKI. Wenn 216.329 Menschen positiv auf Corona getestet sind, dann sind das 83,9 Millionen nicht. 

In der 36. Woche wurden 1 Millionen Menschen getestet, in der 44. Woche waren es fast 1,6 Millionen. Der Anteil positiver Tests wuchs von 0,74 Prozent (35. Woche) auf über 7 Prozent. Das kann aber auch schlicht an einer veränderten Teststrategie liegen. Da es keine ernsthafte systematische Studienlage gibt, weiß das keiner.

Das legt die Frage nach der Verhältnismäßigkeit nahe. Doch so einfach ist das nicht. Die reine Sicht auf die Zahlen würde belegen: Für die Annahme einer nationalen Notlage gibt es keinen Anlass. Das braucht aber den Bundestag nicht zu interessieren. Der kann faktenfrei entscheiden. Bleibt die Hoffnung auf die Gerichte. Aber auch das ist nicht so einfach. Und der Richter hat immer zunächst zwei Kriterien im Auge, bevor er sich das Mühsal eines Urteils auferlegt: “Wurden alle Fristen eingehalten?” Und wenn das nicht reicht, “Bin ich überhaupt zuständig?”. 

Dass meine Grundrechte so schnell futsch sind, habe ich mir nicht vorstellen können 

Wenn die 3. Ausgabe des Gesetzes also das Problem gelöst hat, weitgehende Grundrechtseingriffe zu legitimieren, bleibt die Frage, ob diese angemessen und mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Das zu prüfen, ist jede Instanz von Anfang an gehalten. Da deutsche Gerichte aber unabhängig sind, können sie sich aber auch wahlweise einen schlanken Fuß machen und die Sache zur nächsten Instanz durchwinken. 

Schließlich hat der Staat einen Ermessensspielraum. Der ist noch halbwegs justiziabel, weil er sich an den gesetzlichen Rahmen halten muss. Anders ist es mit dem Beurteilungsspielraum, der dem Staat zugestanden wird. Und da kommt plötzlich das Robert-Koch-Institut ins Spiel. In eine vermeintlich fachliche Beurteilung mögen sich deshalb die meisten Gerichte gar nicht einmischen, wenn die fachlich zuständige Behörde halbwegs plausibel vorträgt. Welche Mondzahl da hervorgezaubert wird, ob die 50er”-Inzidenz” oder der auf der Pi mal Daumen Formel basierende, geschätzte R-Faktor, ist egal. Wissenschaft findet eben in der Wissenschaft statt und nicht vor Gericht. Das macht den Ausfall des Diskurses so gefährlich. 

Ich muss sagen, das war mir nicht bewusst. Dass meine Grundrechte so schnell futsch sind, habe ich mir nicht vorstellen können. Aber zu dieser Einschätzung habe ich mir auch fundierten juristischen Rat eingeholt. 

Es wird Zeit, dass das Parlament dem Volk seine Bürgerrechte garantiert, statt sie weiter einzuschränken. Wir müssen reden. Auch über das Grundgesetz. 

 

Siehe zum gleichen Thema auch einen Beitrag von Achgut.com Autorin Vera Lengsfeld hier.

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Leserpost

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Leo Hohensee / 06.11.2020

@dr. michael kubina - Sie schreiben: - “.... Alle Einschränkungen müssen a) geeignet sein und b) erforderlich und c)  erlaubt sein, also nur solche Grundrechte, bei denen die Verfassung es explizit erlaubt, dürfen per Gesetz eingeschränkt werden, jedoch nicht in seinem Wesensgehalt.” - Ihre Argumentation haut mich von den Socken. Wie empfinden Sie denn das Kasperletheater, das die gerade jetzt abziehen? Mit den Ermächtigungen, die jetzt abgesichert und erweitert werden, bleibt uns nichtmals mehr die Möglichkeit zu demonstrieren oder uns unter einem Dach zusammenzufinden, um Dinge zu diskutieren! Sie denken, man könnte ja vor Gericht gehen? Unsere Gerichte sind Abteilungen dieser Regierung! Wer da nicht „stromlinienförmig“ Recht spricht, der wird “entsorgt”! Richter, Staatsanwälte, Oberste Gerichte - egal !  Merkel entscheidet! Noch keine einzige Amtsperson oder irgendein politischer Amtsträger hat den Widerstand gegen diese Gesetzesbrecherin “überlebt”. Sie alle sind zur Bedeutungslosigkeit degradiert worden. Merkel MUSS weg! Beste Grüße

Dr. med. Jesko Matthes / 06.11.2020

(0) Man muss sich das vorstellen: Die Bundesregierung würde ermächtigt, auch die Versammlungsfreiheit auszusetzen, indirekt also Teile der Freiheit der Meinungsäußerung! (1) Historisch absurd, was ein deutsches Parlament voraussichtlich also tun wird: Ein Gesetz verabschieden, das das Parlament und die Landesparlamente in einem Streich entmachtet und der Regierung unbegrenzte und unkontrollierte exekutive Möglichkeiten einräumt. Man könnte es daher auch das Ermächtigungsgesetz nennen, und so kommt das Wort “ermächtigt/Ermächtigung” in Artikel 80 GG auch gleich viermal vor. (2) Meines Wissens hat bisher nur die AfD am 01.07.2020 einen Antrag gestellt, den Art. 80 GG auch in Sachen Infektionsschutzgesetz durch einen Zustimmungsvorbehalt zu begrenzen (Bundestagsdrucksache 19/20676). Das sagt viel über das Wesen von Opposition heute. Und noch etwas fällt auf: (3) Auch 1933 galten die wenigen Redner (aus der SPD) gegen das Ermächtigungsgesetz als Feinde, Spinner oder mindestens unnötige Bedenkenträger. Bald waren sie weg vom Fenster - und die Nation geeint. Daran muss ich ständig denken, wenn der Bundespräsident mich vor der “Spaltung der Gesellschaft” warnt. (4) Nur eine Frage: Was gibt es darüber zu reden? Der Art. 80 GG muss dringend um einen Absatz ergänzt werden: “(5) Rechtsverordnungen und Ermächtigungen ohne Parlamentsvorbehalt sind nichtig.” (6) Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht: (7) Der Klageweg muss beschritten werden, (8) ein konstruktives Misstrauensvotum muss her; und wenn sie beide nur dazu da sind, für die Geschichte festzuhalten, wer für das Ermächtigungsgesetz war und wer dagegen: (9) Diese Dinge sind wichtig, weil sie (der nächsten Demokratie) ermöglichen, derartig schwerwiegende Konstruktionsfehler einer Verfassung zu vermeiden. (10) Wie geht es eigentlich Wolfgang Schäuble, der jüngst die Verantwortung und den Einfluss des Parlaments einforderte? Wird er zurücktreten, wenn sich das Parlament selbst entmachtet?

PaulFranklin / 06.11.2020

Solange noch Witze darüber gemacht werden können, ist es anscheinend nicht schlimm genug. Spätestens wenn die Corona-Polizei die ersten verhaftet, die ohne Maske den Müll raus gebracht haben, wird das Lachen verschwunden sein.

Günter H. Probst / 06.11.2020

Nach der Bundestagswahl kommt dann das “Gesetz zum Schutz der multi-kulti-Bevölkerung und des mitteleuropäischen Siedlungsgebietes”. Dann wird endlich mit Notstandsverordnungen regiert- die Verwirklichung des Traumes aller Maoisten und Stalinisten. Es muß halt nur demokratisch aussehen.

Edward von Roy / 06.11.2020

An den Deutschen Bundestag, Petitionsausschuss 2. November 2020 PETITION: Stoppt die Errichtung von 60 Impfzentren und von Kühlketten zum Impfstofftransport nach dem Modell COVAX. Keine SARS-CoV-2 betreffende deutsche Beteiligung an der ACT Accelerator Initiative zur Beschleunigung der Entwicklung und gerechten Verteilung von Vakzinen, Diagnostika und Therapeutika. Rückzug Deutschlands aus der Arbeit der Inklusiven Impfallianz (Inclusive Vaccine Alliance), soweit diese auf SARS-CoV-2 zielt. In Deutschland handeln, global denken, kein Geld für COVAX. PETITIONSTEXT: Der Deutsche Bundestag möge beschließen: Angesichts einer nicht vorhandenen Übersterblichkeit und angesichts der seit einem halben Jahr im Sentinel selten oder gar nicht nachweisbaren SARS-CoV-2-Coronaviren ist an den auch in Deutschland nach dem Modell COVAX geplanten und in Vorbereitung befindlichen Massenimpfungen kein Bedarf. Der Aufbau von 60 Impfzentren und die Installation von ganz Deutschland überspannenden Kühlketten für den Transport (bei -76 °C bis -80 °C) der Impfstoffe, die sich in verschiedenen Testphasen ihrer Entwicklung befinden, ist deshalb unverzüglich einzustellen. An COVID-19-Therapeutika, -Diagnostika und -Vakzinen besteht in Deutschland wie weltweit wenig oder kein Bedarf, Deutschland wirbt daher nicht für eine Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2. Deutschland zieht sich aus der Arbeit der Inklusiven Impfallianz (Inclusive Vaccine Alliance) zurück, soweit diese auf das Erkältungsvirus SARS-CoV-2 zielt. Weil es gilt, auch für die Welt Mitverantwortung zu übernehmen, werden die durch erstaunlich wenige Akteure wie WHO-Chef Tedros und Herrn Bill Gates global geplanten Massenimpfungen (COVAX) durch die Bundesrepublik Deutschland künftig weder finanziell unterstützt noch gutgeheißen. BEGRÜNDUNG: COVAX wird gemeinschaftlich geführt von der Impfallianz GAVI (Seth Berkley, Ngozi Okonjo-Iweala), CEPI (Coalition for Epidemic Preparedness Innovations) und der WHO. COVAX ist (...)

Thomas Brox / 06.11.2020

Der deutsche Obrigkeitsstaat zeigt sich in voller Schönheit. 1) Schon das total vermurkste GG strotzt nur so von Selbstaushebelungen (euphemistisch als Gesetzesvorbehalt bezeichnet). Jedes wichtige bürgerliche Grundrecht ist mit einer Selbstaushebelung versehen. Aufgrund Artikel 80 GG können Ermächtigungen auf nachgelagerte Behörden übertragen werden und dadurch können Grundrechte durch billige Verordnungen annulliert werden. 2) Das GG steht auf der Stufe einer Verfassung. Das GG steht daher weit über einfachen Gesetzen (mit einfacher Mehrheit verabschiedet). Für eine direkte Änderung des GG gilt [wikipedia: Verfassungsänderung]: “Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) als Bundesverfassung kann nur durch ein den Text des Grundgesetzes ausdrücklich änderndes Bundesgesetz mit den Stimmen von zwei Dritteln der Mitglieder des Deutschen Bundestages und mit zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates geändert werden.” 3) Zwischen einem Grundrechtseingriff über ein einfaches Gesetz via (1) und der Änderung des GG via (2) besteht ein Widerspruch: Einfache versus 2/3 Mehrheit. 4) Die Kriterien einer “epidemiologischen Lage” sind nicht gesetzlich definiert, es ist ein total “unbestimmter” Begriff. Nach der willkürlichen Feststellung der epidemiologischen Lage durch den Bundestag gibt es kein automatisches Endedatum. 5) Das deutsche Staatsrecht besteht mittlerweile aus einem undurchdringlichen Verhau schwammiger, inkonsistenter, ausufernder “Gesetze”, die der Exekutive einen ungeheuren Ermessens- bzw. Auslegungsspielraum gestatten. ++ Das deutsche Staatsrecht ist auf ein logisches Niveau abgesunken, das noch unterhalb eines Entwicklungslandes liegt. Ein total verfettetes, inkonsistentes Geschwurbel, mit dem alles möglich ist. Auf juristischer Ebene ist die Diktatur bereits etabliert. Eine substantielle Hilfe ist von dem unsäglichen BVerfG nicht zu erwarten.

R. Matzen / 06.11.2020

Gehst du zum Schlafmichel, vergiß die Peitsche nicht! Ich weiß mir auch bald keinen Rat mehr! Wo soll denn die notwendige Kraft noch herkommen, um in diesem gottverdammten Land das Ruder herumzureißen? Wenn der Panzer noch anspringt, müßte doch die Bundeswehr so langsam mal putschen. UvdL hatte damals ja schon gezeigt, wie nervös sie allein der Gedanke an einen Putsch macht. Wenn nicht jetzt, wann dann? Ich möchte, daß das Grundgesetz erhalten bleiben kann. Wir hatten niemals zuvor in unserer Geschichte eine so freiheitliche Gesellschaft wie unter dem Grundgesetz. Aber es muß deutlich wehrhafter ausgestaltet werden. Verfassungsbruch muß unter Strafe gestellt werden und darf nicht verjähren. Hochverrat muß vorliegen können schon bei einem Amtsmißbrauch, wie wir ihn schon so oft unter M erleben mußten. Und natürlich nur noch eine Wiederwahl des Kanzlers. Aber wer soll das noch umsetzen? Die AfD? Ohne ihr Geflügel vielleicht. Aber wo soll die Mehrheit herkommen, wenn alle Wähler so vollkommen verblödet sind? Oder soll man doch aufgeben und seine Sachen packen, so lange es noch geht?

Rudi Brusch / 06.11.2020

Die Frage, welches Deutschland das Undemokratischste in unserer Geschichte ist, kann nicht mehr so einfach beantwortet werden wie noch vor einer Generation. Und wieder sind es die Jubler und Mitläufer, die es erst ermöglichen und später nichts gewusst haben wollen.

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