Die Wahl des AfD-Kandidaten in den baden-württembergischen Verfassungsgerichtshof durch die Abgeordneten des Landtags hat bei allen anderen Landtagsparteien Empörung ausgelöst, meldet zeit.de. Der AfD-Kandidat Bert Matthias Gärtner war bereits am Mittwoch im Landtag im dritten Wahlgang zum stellvertretenden Mitglied ohne Befähigung zum Richteramt gewählt worden. Gärtner habe 37 Ja-Stimmen gegen 32 Nein-Stimmen erhalten, 77 Abgeordnete hätten sich enthalten. Nicht nur wurde durch die vielen Enthaltungen die Wahl Gärtners ermöglicht, auch müssen etliche Mandatsträger anderer Parteien dem AfD-Mann ihre Stimme gegeben haben. Die AfD-Fraktion bestehe schließlich nur aus 17 Abgeordneten..
SPD-Generalsekretär Sascha Binder beeilte sich, zu betonen, dass die SPD in allen drei Wahlgängen gegen den AfD-Mann gestimmt habe. Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Uli Sckerl, sei am Donnerstag gefolgt: «Für unsere Fraktion kann ich versichern: Kein Grünes Fraktionsmitglied hat den AfD-Kandidaten gewählt. Es gab aus unseren Reihen ausschließlich Nein-Stimmen und Enthaltungen.» CDU- Geschäftsführer habe betont: «Klar ist: Als Christdemokraten lehnen wir eine Zusammenarbeit jeglicher Art mit der AfD entschlossen ab». FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke habe erklärt: «Der FDP-Fraktion wurde empfohlen, den AfD-Kandidaten nicht zu wählen. Ansonsten war die Wahl geheim.»
Der Gerichtshof mit Sitz in Stuttgart bestehe aus neun Richtern - drei Berufsrichtern, drei Richtern mit Befähigung zum Richteramt und drei Personen, die diese Befähigung nicht haben. Der Landtag wähle die Mitglieder und ihre Stellvertreter für neun Jahre.