Rainer Grell / 20.06.2019 / 14:00 / Foto: Achgut.com / 24 / Seite ausdrucken

Wer klärt dringliche Fragen? Eine Wutrede (2)

Vor einem radikalen Pamphlet habe ich einleitend gewarnt. Schließlich räumt das Grundgesetz allen Deutschen das Recht zum Widerstand gegen jeden ein, der es unternimmt, die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen (Artikel 20 Absatz 4). Diese Ordnung ist in Gefahr, aber es geht hier nicht um „Widerstand“, sondern lediglich um den naheliegenden Versuch, das Übel an der Wurzel zu packen. Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht die Formel von der „wehrhaften Demokratie“ geprägt. Dazu hat das Gericht bereits in seinem Urteil zum Verbot der Sozialistischen Reichspartei vom 23. Oktober 1952 festgestellt:

Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluß jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.“

An sich liegen die erforderlichen Maßnahmen klar auf der Hand. Politische Feigheit und mangelnde Entschlossenheit, der Realität ins Auge zu sehen, hindern die zum Handeln Berufenen jedoch daran, sie zu ergreifen. Das kann allerdings nicht davon befreien, immer wieder entsprechende Vorschläge zu machen. Dazu noch einmal Brecht, der gegen Ende seines Lebens schrieb:

„Ich benötige keinen Grabstein, aber

Wenn ihr einen für mich benötigt

Wünschte ich, es stünde darauf:

Er hat Vorschläge gemacht. Wir

Haben sie angenommen.

Durch eine solche Inschrift wären

Wir alle geehrt.“

Welcher Islam gehört zu Deutschland?

Die besten Realisierungschancen bestehen vielleicht dort, wo die Regierung selbst Handlungsansätze hat erkennen lassen, wie die Bundeskanzlerin in ihrer Regierungserklärung vom 15. Januar 2015, wo sie sich zunächst dem Urteil des früheren Bundespräsidenten Christian Wulff anschließt, dass der Islam auch zu Deutschland gehört, dann aber erklärt:

Die Menschen fragen mich, welcher Islam gemeint ist, wenn ich diesen Gedanken zitiere. Sie wollen wissen, warum Terroristen den Wert eines Menschenlebens so gering schätzen und ihre Untaten stets mit ihrem Glauben verbinden. Sie fragen, wie man dem wieder und wieder gehörten Satz noch folgen kann, dass Mörder, die sich für ihre Taten auf den Islam berufen, nichts mit dem Islam zu tun haben sollen. Ich sage ausdrücklich: Das sind berechtigte Fragen. Ich halte eine Klärung dieser Fragen durch die Geistlichkeit des Islam für wichtig, und ich halte sie für dringlich. Ihr kann nicht länger ausgewichen werden.“

Dabei sollte man sich nicht damit aufhalten, zu fragen, was das Wort einer Regierungschefin wert ist, die die Klärung bestimmter Fragen für berechtigt, wichtig und dringlich hält, aber rein gar nichts unternimmt, um diese herbeizuführen. Vielleicht hat es ja daran gelegen, dass „die Geistlichkeit des Islam“ nicht existiert und der Klärungsappell deshalb ungehört verhallen musste. Die Klärung sollte daher einer Kommission übertragen werden, der aus meiner Sicht folgende Personen angehören könnten: Hamed Abdel-Samad, Mina Ahadi, Seyran Ateş, Ralph Ghadban, Mouhanad Khorchide, Ahmad Mansour und Cigdem Toprak. Natürlich sollte auch Aiman Mazyek dabei sein, der weitere sechs Mitglieder benennen könnte, so dass die Kommission aus 14 Personen bestünde. Sie müsste sich unter anderem mit folgenden Fragen befassen.

Die offenen Fragen

  • Da der Islam „Glaube, Ethik, soziale Ordnung und Lebensweise zugleich“ ist (Nr. 8 der Islamischen Charta des Zentralrats der Muslime in Deutschland (ZMD) vom 20. Februar 2002), muss geklärt werden, welche Elemente der Religionsfreiheit unterliegen und welche nicht. Dazu können Rechtsexperten gehört werden, wie zum Beispiel der emeritierte Staatsrechtslehrer Karl Albrecht Schachtschneider. Leider hat das Bundesverfassungsgericht bisher jede Gelegenheit ungenutzt gelassen, diese Frage zu klären.
  • Welche Rolle spielt die Scharia für die Muslime in Deutschland? Die Scharia ist mitnichten eine Domäne des islamistischen Extremismus, sondern zentraler Bestandteil der Religion. Wie anders hätte sonst der seinerzeitige Großmufti von Bosnien und Herzegowina, Mustafa Cerić, die Scharia als „ewig, nicht verhandelbar und unendlich“ bezeichnen können? (Die Fundstelle im Journal European View ist mittlerweile gelöscht, ein Sekundärhinweis findet sich hier). Wenn dieser Cerić ein radikaler Islamist wäre, hätte ihn die Theodor-Heuss-Stiftung wohl kaum am 12. Mai 2007 in Stuttgart mit dem 42. Theodor-Heuss-Preis ausgezeichnet, zusammen mit der Bundestagspräsidentin a.D. Prof. Dr. Rita Süssmuth (CDU), und durch eine Laudatio von Prof. Dr. Gesine Schwan (SPD) geehrt. Oder?
  • Mohammed, nach dem Koran der Gesandte Gottes, ist für jeden Muslim „ein schönes Vorbild“ (Sure 33, 21). Wer ihm gehorcht, der gehorcht Allah (Sure 4, 80). Gleichzeitig legen ihm islamische Quellen aber über 40 Auftragsmorde zur Last. Was bedeutet das heute für das Verhältnis von Muslimen zur Gewalt? Haben wir tatsächlich „eine Gewaltseuche im Herzen des Islam“, wie Hamed Abdel-Samad behauptet?
  • Mohammed hat außerdem, nach anfänglichem Umwerben der Juden von Medina, durch diesen Hadith den Antisemitismus im Islam begründet: „Ihr werdet die Juden bekämpfen, bis einer von ihnen Zuflucht hinter einem Stein sucht. Und dieser Stein wird rufen: ‚Komm herbei! Dieser Jude hat sich hinter mir versteckt! Töte ihn!’“ Diese Anweisung des Gesandten Gottes findet sich wörtlich in der Hamas-Charta von 1988 (Art. 7 Abs. 3). Dass das nicht nur leere Worte waren, zeigt „Die Ausrottung des jüdischen Stammes der Banu Quraiza in Medina“ auf Befehl Mohammeds. Wie verträgt sich das für heutige Muslime mit der Vorbildfunktion des Propheten?
  • Die gleiche Frage stellt sich bei der Kinderehe (Stichwort Aischa) sowie der Mehrehe (Sure 4, 3). Angeblich „herrscht in diesem Punkt Konsens unter den Muslimen“, dass nach islamischer Rechtslehre unter bestimmten Bedingungen bis zu vier Frauen für einen Mann zulässig sind. Für die Justizministerin scheint die Rechtslage ebenfalls klar, wenn sie betont: „Mehrehen sind in Deutschland schon jetzt verboten. Ein Ausschluss der Einbürgerung bei bestehender Mehrehe ist da nur konsequent. Da besteht innerhalb der Bundesregierung Einigkeit, und es entspricht auch der geltenden Rechtsprechung.“ Leider haben die beiden Interviewer der „Welt“ versäumt, an dieser Stelle auf das abweichende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 29. Mai 2018 – BVerwG 1 C 15.17 hinzuweisen, das ich vor ein paar Wochen auf der Achse unter dem Titel „Die Zweitfrau und das Grundgesetz“ eingehend besprochen haben.
  • Eine zentrale Frage ist die Stellung der Frau im Islam. Hier kritisieren selbst gläubige Musliminnen wie die Niederländerin ägyptischer Herkunft Nahed Selim (in ihrem Buch „Nehmt den Männern den Koran!“) bestimmte Suren, die der Frau eine inferiore Rolle zuweisen und sie zu Sexualobjekt des Mannes machen, insbesondere 2, 223 und 4, 34: „Genaugenommen fühle ich mich wegen dieser und anderer Textstellen vom Koran verraten und enttäuscht“ (Seite 56).
  • Hamed Abdel-Samad hat einmal gesagt (bei einem Vortrag am 9. Oktober 2015 in Stuttgart): „Die weltliche Seite des Islam und die Demokratie vertragen sich wie Spinat und Tiramisu“. Ist die Demokratie für viele Muslime nur wie der Zug, in den man einsteigt, bis man am Ziel sei, um sie dann wieder zu verlassen (wie Recep Tayyip Erdoğan laut „Welt“ vom 22.09.2004 in Anlehnung an ein Gedicht des Dichters Ziya Gökalp, nicht Gölalp, formuliert hat)? Die Frage muss ebenfalls geklärt werden.
  • Das Gleiche gilt für die Frage der Menschenrechte. Zwar heißt es in Nr. 3 der Islamischen Charta des Zentralrats der Muslime in Deutschland vom 20. Februar 2002. „Es besteht kein Widerspruch zwischen der islamischen Lehre und dem Kernbestand der Menschenrechte“. Wenn aber die Menschenrechte, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 niedergelegt sind, (wenigstens im „Kernbestand“) auch im Islam anerkannt werden, warum haben dann die Staaten der Organisation für Islamische Zusammenarbeit (OIC) am 5. August 1990 „Die Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam“ verabschiedet, in der sämtliche Menschenrechte unter Scharia-Vorbehalt gestellt werden?
  • Eine weitere Frage betrifft den Rechtsstaat, in dem alle staatliche Gewalt durch Gesetze begründet und begrenzt wird (Artikel 20 Absatz 3 GG). Wie die politische Ordnung nach den Vorstellungen des Islam auszusehen hat, zeigt die Islamische Musterverfassung, die 1978 von den Rechtsgelehrten der Al-Azhar-Universität (In Rechtsfragen gilt die Al-Azhar als anerkannte Autorität des Islam [Sunniten], verbindlich also für gut eine Milliarde Muslime) herausgegeben wurde (Gudrun Krämer: Gottes Staat als Republik, S. 276 ff.):
  1. § 28 Gerechtigkeit und Gleichheit [s. u. § 47] bilden die Grundlage der Herrschaft.
  2. § 43 Alle Rechte gelten im Rahmen der höheren Ziele der Scharia.
  3. § 44 Der Staat hat einen Imam, dem auch bei abweichender Meinung Gehorsam zusteht. …
  4. § 47 Er muss Muslim sein, männlich, volljährig, im Vollbesitz seiner geistigen und körperlichen Kräfte und Kenntnisse in der Scharia aufweisen.
  5. § 61 Die Richter sprechen gemäß der Scharia Recht.G
  • Gesetze in einem Rechtsstaat nach westlichem Verständnis sind stets von Menschen gemacht, sie werden von den gewählten Volksvertretern in den Parlamenten beschlossen. Das islamische Recht, die Scharia, wird aus dem Koran und der Sunna abgeleitet, ist also göttlichen Ursprungs. Wie lassen sich diese beiden Standpunkte vereinbaren, zumal der Koordinierungsrat der Muslime in Deutschland in seiner Geschäftsordnung Koran und Sunna zu seinen unveränderlichen Grundlagen erklärt hat (analog zur „Ewigkeitsgarantie“ in Artikel 79 Absatz 3 GG)?
  • Mohammed soll gesagt haben, wer den Islam verlässt, den tötet. Der Islam kennt, trotz der vieldeutigen Formulierung in Sure 2, 256 („Es gibt keinen Zwang in der Religion“), keine Religionsfreiheit. Außerdem gibt es folgenden zentralen Hadith des Propheten: „Ich wurde angewiesen, die Menschen zu bekämpfen, bis sie bezeugen, dass es keinen Gott außer Gott gibt und Muhammad der Gesandte Gottes ist, bis sie das Gebet verrichten und die gesetzliche Abgabe bezahlen. Kommen sie diesen Forderungen nach, so sind ihr Leben und ihre Habe vor mir sicher. Sie unterstehen dann einzig dem Gesetz des Islams, und Gott wird sie richten.“ Von diesem Ausspruch werden Dawa und Dschihad abgeleitet. Welche Bedeutung hat dieser Ausspruch für die Muslime in Deutschland? Verpflichtet er jeden Muslim zur „Einladung zum Islam?“
  • „Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung, soweit er damit nicht die Grundsätze der Scharia verletzt“, heißt es in Artikel 22 Buchst. a) der Kairoer Erklärung. Islamkritik ist danach unzulässig. Sie bedroht sogar, laut Ali Bardakoğlu, Präsident des Amtes für religiöse Angelegenheiten [Diyanet] in der Türkei, ernsthaft den Weltfrieden. Das ist mit dem Grundgesetz unvereinbar.
  • „O die ihr glaubt! Nehmt nicht die Juden und die Nazarener zu Freunden. Sie sind einander Freunde. Wer von euch sie zu Freunden nimmt, der ist fürwahr einer von ihnen“ (Sure 5, 51). „O die ihr glaubt! Nehmt euch keine Ungläubigen zu Freunden vor den Gläubigen! (Sure 4, 144) „Wahrlich, die schlimmsten der Geschöpfe vor Allah, die auf der Erde laufen, sind jene, die ungläubig sind“ (Sure 8, 51). In anderer Übersetzung: „Siehe, schlimmer als das Vieh sind bei Allah die Ungläubigen.“ Und darauf basierend die Empfehlung von Yusuf Al-Qaradawi an die muslimischen Immigranten, sich nach dem Vorbild der Juden in Ghettos zusammenzufinden: „Versucht inmitten der umfassenden Gesellschaft Eure eigene kleine Gesellschaft zu bilden, andernfalls löst ihr euch auf wie Salz im Wasser“ (zitiert nach Sylvain Besson, La Conquête de l‘Occident. Le projet secret des islamistes“, Paris 2005, p. 83 – Übersetzung von mir). Sind das nicht Aufrufe zur Integrations-Verweigerung, die ein nicht unbeachtlicher Teil der Muslime in Deutschland – bewusst oder unbewusst – befolgt?

Im Laufe der Arbeit der Kommission werden sicher noch weitere Fragen auftauchen. Sie wird sich auch mit der von Sam Solomon entwickelten Idee einer „Proposed Charter of Muslim Understanding“ befassen müssen. Im Europäischen Parlament war diese eine „Totgeburt“, weil sie von MEP Gerard Batten von der allseits geächteten UKIP (insoweit vergleichbar der AfD) eingebracht wurde. Niemand ist gezwungen, die „Populisten“ gut zu finden. Das rechtfertigt aber nicht, berechtigte Vorschläge ungeprüft zu lassen, nur weil sie von rechts kontaminiert sein könnten. Ein solches Verhalten offenbart eine zutiefst undemokratische Haltung, die auch das noch so laute „Haltet-den-Dieb-Geschrei“ der Betroffenen nicht zu übertönen vermag.

Lesen Sie morgen im 3. TeilWenn eines evident ist, dann die Tatsache, dass die geltenden Bestimmungen nicht ausreichen, um die Problem mit der Migration zu lösen. Der berühmte rosa Elefant steht mitten im Zimmer, wird aber ebenso wenig wahrgenommen wie die Nacktheit des Kaisers in Andersens Märchen. Zwar würde schon die konsequente Anwendung des geltenden Rechts zu besseren Ergebnissen führen. Doch mit lediglich graduellen Verbesserungen ist es jetzt nicht mehr getan.

Teil 1 finden Sie hier.

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Bechlenberg Archi W. / 20.06.2019

Lieber Kollege Grell, wir können noch so klug und vehement dagegen anschreiben, das Pferd ist tot und wird nicht mehr aufstehen. Deutschland geht unvermeidlich dem Untergang entgegen, politisch, sozial, kulturell, wirtschaftlich, intellektuell. Mag sein, dass stets die Hoffnung auf eine Wende zuletzt stirbt, aber ich bin überzeugt, dass Hoffnung diesmal vergeblich ist, so vergeblich wie alle unsere Analysen und Kommentare und zu Papier gebrachten Gedanken. Wir schreiben Bücher, Blogs, Kommentare, Tweets. Hat sich etwas dadurch bewegt? Ich meine, etwas wirklich von Bedeutung? Seien wir ehrlich. Wir sind wie Funker auf der Titanic, wir sehen uns aufs Eis zusteuern und können unsere Beobachtungen in alle Welt senden - die Wahnsinnigen oben auf der Brücke kümmert das keinen Deut. Halt, das ist nicht ganz richtig, sie schicken irgendeinen Leichtmatrosen und lassen uns den Strom abdrehen, damit wir zur Gänze verstummen. Es tut weh, das einsehen zu müssen. Aber wir werden das einsehen müssen. Wer vor 90 Jahren nicht einsehen mochte, dass die Apokalyptischen Reiter die Zügel übernommen haben, musste in Folge zusammen mit seiner Hoffnung sterben. Wer heute noch eine längere, vorhersehbare Lebenszeit zu erwarten hat, für den kann es nur eine Konsequenz geben: Weg ist das Ziel. Uns Älteren bleibt die Hoffnung, dass wir rechtzeitig unsere metabolischen Prozesse einstellen. Vielleicht erfüllt sich wenigstens diese Hoffnung. Denn im Gegensatz zu den Zugreisenden in Dürrenmatts “Der Tunnel” (”„Was sollen wir tun“ – „Nichts.”) haben wir die Möglichkeit, noch rechtzeitig auszusteigen.

Rupert Reiger / 20.06.2019

Schließlich räumt das Grundgesetz allen Deutschen das Recht zum Widerstand gegen jeden ein, der es unternimmt, die verfassungsmäßige Ordnung zu beseitigen (Artikel 20 Absatz 4). John Locke dreht den Spieß um, ob das Deutsche verstehen ist fraglich, Briten verstehen das: John Locke in „The Second Treatise of Civil Government, 1690 !!! !! ! (Zweite Abhandlung über die Regierung)“: § 219. Es gibt noch eine weitere Art, wie eine solche Regierung aufgelöst werden kann; dadurch nämlich, dass der, welcher die höchste exekutive Gewalt besitzt, dieses Amt so außer acht lässt und vernachlässigt, dass die bereits gegebenen Gesetze nicht länger vollzogen werden können. Das heißt offenbar alles in Anarchie zu versetzen und die Regierung tatsächlich aufzulösen. Denn Gesetze werden nicht ihrer selbst wegen erlassen, sondern damit sie in ihrer Vollziehung Bande der Gesellschaft seien, die jeden einzelnen Teil des politischen Körpers an seinem besten Platz und in seiner Funktion halten sollen.  Hat dies vollkommen ein Ende, so hat offensichtlich auch die Regierung ein Ende, und das Volk wird zu einer wirren Menge ohne Ordnung und Zusammenhalt. Wo die Gerechtigkeit nicht länger verwaltet wird, die Rechte der Menschen zu sichern, und auch keine dauerhafte Macht innerhalb des Gemeinwesens bleibt, um die Gewalt des Volks zu leiten oder für die Bedürfnisse der Öffentlichkeit zu sorgen, da besteht mit Sicherheit auch keine Regierung mehr. Wo die Gesetze nicht vollzogen werden können, ist es ebenso, als gäbe es keine Gesetze. Eine Regierung aber ohne Gesetze ist nach meiner Ansicht ein politisches Mysterium, dem menschlichen Verstand unerreichbar und unverträglich mit menschlicher Gesellschaft.

Frank Holdergrün / 20.06.2019

>>>>Frank Pressler / 20.06.2019 Ein grundlegendes Problem ist, dass viele Multiplikatoren wie Lehrer, Dozenten, Journalisten etc. tatsächlich der unumstößlichen Meinung sind, dass fast alle Muslime so wie wir werden, wenn wir hier nur nett und offen zu ihnen sind. Diese „gebildeten“ Leute geben in privaten Gesprächen, sobald sie der Unkenntnis überführt worden sind, dann auch unumwunden zu, keinerlei Ahnung vom Islam und von islamischer Geschichte zu haben. Wenn man diesen Leuten einige der von Ihnen hier aufgeführten Punkte darlegt, wird einem entgegnet, dass man sicherlich übertreibe und panisch sei und dass alles gut enden werde. Diese unerschütterliche Ignoranz ist wirklich phänomenal.<<<<  Hallo Herr Pressier, Ihre Feststellung ist so wahr, ich überlege mir schon lange immer neue Strategien, wie ich diese Unwissenden aufwecken kann. Eine der besten Möglichkeiten ist, ihnen das Buch von Hatune Dogan “Ich glaube an die Tat: Im Einsatz für Flüchtlinge aus Syrien und dem Irak zu geben.” Vom Titel her klingt es so schön gutmenschelnd, aber die Inhalte sind knallhart. Niemand erklärt den Unterschied zwischen Christentum und Islam besser.  Einige sind danach aufgewacht.

Frank Pressler / 20.06.2019

Ein grundlegendes Problem ist, dass viele Multiplikatoren wie Lehrer, Dozenten, Journalisten etc. tatsächlich der unumstößlichen Meinung sind, dass fast alle Muslime so wie wir werden, wenn wir hier nur nett und offen zu ihnen sind. Diese „gebildeten“ Leute geben in privaten Gesprächen, sobald sie der Unkenntnis überführt worden sind, dann auch unumwunden zu, keinerlei Ahnung vom Islam und von islamischer Geschichte zu haben. Wenn man diesen Leuten einige der von Ihnen hier aufgeführten Punkte darlegt, wird einem entgegnet, dass man sicherlich übertreibe und panisch sei und dass alles gut enden werde. Diese unerschütterliche Ignoranz ist wirklich phänomenal.

Udo Berrg / 20.06.2019

1400 Kinderehen wurden in D. erlaubt konnte man letztes Jahr lesen. Davon etliche unter 14 Jahren…zum Wohle des Kindes hies es. Wie war das noch mal mit den Ped. in Berlin?Ja da gab man Jungs aus Kinderheimen in Ped.Hände-zu ihrem Wohle…

Volker Voegele / 20.06.2019

Zu der angesprochenen politischen Feigheit und mangelnden Entschlossenheit, der Realität ins Auge zu sehen, z. B. ein Blick auf die Kriminalitätszahlen aus der Asylbewerber-Szene gemäß der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zum Jahr 2017. Nach Drucksache 19/6634 der Bundesregierung vom 19.12.2018 sind die relevanten Zahlen wie folgt: 77 Fälle von Mord, 312 Fälle von Totschlag, 3.399 Fälle von Raub/räuberischer Erpressung und 1.324 Fälle von Vergewaltigung und sexueller Nötigung/Übergriffe (davon 206 Versuche), bei denen mindestens ein Tatverdächtiger mit dem Aufenthaltsanlass „Asylbewerber“, „Duldung“ oder „unerlaubter Aufenthalt“ ermittelt wurde. Eine einfache Hochrechnung auf mehrere Jahre ist natürlich keine korrekte Methode, aber man kann grob schätzen, wie hoch die Gesamtzahlen für 2016 bis einschließlich 2019 mindestens sein werden: Ca. 250 Morde, ca. 1.000 Totschläge, ca. 10.000 Raube/räuberische Erpressungen, ca. 4.000 Vergewaltigungen/sexuelle Nötigungen. Das zu den oft vermeldeten Einzelfällen und ohne die Dunkelziffern. Vier Jahre rechtswidriger „Asylbewerber“-Zustrom – eine deutsche Erfolgsgeschichte für die man zudem seit September 2015 bis heute mehr als 150 Milliarden Euro ausgegeben hat

Ralf Ehrhardt / 20.06.2019

Sehr geehrter Herr Grell,  ich habe mir Ihre beiden Reden 1 und 2 durchgelesen und dabei immer auf die angekündigte “WUTREDE” gewartet!  In meinen Augen haben Sie ganz neutral und relativ emotionslos auf Missstände in diesem ´noch` unserem Land hingewiesen und diese aufgezählt:  vom bis heute anhaltenden Rechts- und Gesetzesbruch bei illegalen Einreisen und Grenzübertritten, von der teilweisen Aufhebung und Umdeutung von Artikeln des Grundgesetzes bis hin zu eklatanten Demokratiedefiziten bei Legislative, Exekutive, Judikative als aber auch den Medien u.v.m.  Und wer da meint, das BVerfG wäre der rettende Anker in der untergehenden Demokratie, der hat sich schwer geirrt.  In der geschmierten Seilschaft der Guten ist das BVerfG (...sowieso ein politisches Gericht) mittlerweile nur noch Helfeshelfer der Seilschaft und hat sich bei offensichtlich rechts- und grundgesetzwidrigen politischen Entscheidungen entschlossen, gar nicht mehr selbst zu beschließen, sondern sofort an den EU-GH in Brüssel zur ´gewünschten` Entscheidung weiterzuleiten; ein unsägliches Vorgehen für ein ´noch` deutsches BVerfG.  Also, wie gesagt: Ihre Rede sehe ich mehr als “Frust- und Resignationsrede” an.  Eine “Wutrede” sieht anders aus !

Volkmar du Puits / 20.06.2019

Herr Grell ist unzufrieden, ich auch. Wen kümmert es? Wen kümmern Argumente? Die Bundesregierung? Die hüpfende Weltretterjugend? Genau! Und sie sind mehr!

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